- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B   OAI-PMH
| Signatur: (1) 0312 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Einsetzung in das Gut Frankenthal Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 478 Laufzeit: (1761) 24.12.1761-18.04.1763 Fallbeschreibung: Der Bekl. ist vom Hofgericht in das Gut Frankenthal eingesetzt, der Kl. widerspricht dem namens seiner Schwäger und bittet, vor der Übernahme des Gutes die gegenseitigen Ansprüche aufzunehmen und zu befriedigen. Als das Hofgericht das ablehnt und den Bekl. in das Gut einsetzt, appelliert der Kl. an das Tribunal und bittet darum, die Entscheidung des Hofgerichts aufzuheben. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 09.03. 1762auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 26.04. bittet der KL. um einen Termin zur Eröffnung der Akten der Vorinstanz, am 30.04. setzt das Tribunal den 03.05. dazu an. Am 12.08. legt der Bekl. einen Brief des Kapitäns von Gagern vor, mit dem er sich auf Zahlung von 700 Rtlr geeinigt habe. Er kündigt an, sich auch mit dem Oberst zu einigen, wenn er zu diesem Kontakt bekommen kann und bittet um ein schnelles Urteil. Am 18.10.1762 und 24.01.1763 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 18.04.1763 hebt das Tribunal die Einsetzung des Bekl. in das Gut Frankenthal auf, überträgt ihm die Kosten der Instanz und verweist den Fall an das Hofgericht zum Vergleich. Prozessbeilagen: (7) Urteile des Vorpommerschen Hofgerichts vom 19.11. und 05.12.1761; vom Stralsunder Notar Christian Steffens aufgenommene Appellation vom 29.11.1761; von Notar Hartmann aufgenommenes Gesprächsprotokoll mit dem Bekl. vom 13.11.1761; Auszug aus Schreiben des Obersten von Gagern aus Pirna an von Bohlen vom 30.05.1761 und des Kapitäns von Gagern aus Skultuna an von Bohlen vom 29.02.1760; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Quistorp vom 21.03.1762 und der Kl. für Palthen vom 18.06.1762; Schreibend es Kapitäns von Gagern an den Bekl. vom 28.09.1761 Instanzenzug: 1. Vorpommersches Hofgericht 1761 2. Tribunal 1761-1763 Kläger: (2) Johann Adolph von Bohlen zu Reetz als Bevollmächtigter seiner Schwäger, des Obersten Moritz Anton von Gagern und des Kapitäns Ernst Bogislaw von Gagern (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Leutnant Johann Nicolaus von Gagern zu Moisselbritz (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Carl Ludwig Hercules (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Christian Breitsprecher (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0312 |
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