  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0110 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Einsetzung in die Drewssche Malzmühle Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 312 Laufzeit: (1784-1790) 19.08.1790-23.04.1792 (1792) Fallbeschreibung: Der Kl. hat von dem Wolgaster Bauern Jacob Drews ein vor dem Basteitor gelegenes Haus mit Garten und Malzmühle gekauft, die Drews bis Ostern 1800 von der Kgl. Kammer gepachtet hat. Zur Übertragung der Mühle auf Kl. werden Proklamationen des Wolgaster Amtsgerichts erlassen. Dabei werden Schulden in Höhe von 2.035 Rtlr 13 s namhaft gemacht, Mühle und Wohnhaus werden zur Konkursmasse geschlagen, der Kl. darf sie nicht nutzen, obwohl er verspricht, den vereinbarten Kaufpreis bei Gericht zu deponieren. Nach Intervention bei der Kammer setzt diese ihn in Mühle und Wohnhaus ein, der Bekl. appelliert dagegen vor dem Hofgericht und fordert es auf, den Kaufvertrag für nichtig zu erklären. Das Hofgericht fordert das Amtsgericht auf, einen Vergleich zwischen den Parteien zu vermitteln. Dieses fordert anstelle der 1.200 Rtlr für die Mühle 1.350 Rtlr, das Hofgericht stellt es dem gemeinen Anwalt frei, an wen die Mühle meistbietend verpachtet werden soll. Dagegen queruliert der Kl. und fordert die Berücksichtigung seines Vertrages. Am 18.10. bittet der Kl. um Eröffnung der am 16.10. eingegangenen Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 22. auf den 25.10.1790 festsetzt. Am 24.01.1791 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 09.05. fordert das Tribunal das Amtsgericht auf, erneut einen Vergleich zwischen den Parteien zu versuchen und fordert die Akten des Wolgaster Rates wegen Proklamation der Mühle an. Am 06.09. legt der Bekl. seine Einwände gegen den Schriftsatz des Kl.s vor, bestätigt erneut die Höhe der Schulden Drews, die von dessen Activa nicht gedeckt wird, erklärt, Drews habe die Mühle gar nicht an den Kl. verkauft und bittet um Zuweisung der Mühle an Bekl. Am 10.10. bittet der Kl. um Eröffnung der Akten vor dem Amtsgericht, fordert, ihn in die Mühle einzusetzen und erklärt, die Pommersche Kammer würde dies unterstützen. Am 11.10. setzt das Tribunal den 14.10. zur Eröffnung der am 10.10. eingegangenen Akten des Amts- und Ratsgerichts von Wolgast an. Am 17.10.1791 und 23.01.1792 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 23.04.1792 verwirft das Tribunal die Querulation als überall ungegründet" und sendet die Akten am 08.06. an Hofgericht, Amtsgericht und Ratsgericht zurück. Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Philipp Johann Mentz aufgenommene Appellation vom 02.07.1790; Hofgerichtsurteile vom 30.06., 23.07.1790; Rationes decidendi des Hofgerichts; Prozeßvollmachten des Kl.s für Palthen vom 22.01.1791 und der Bekl. für Dr. Hasse vom 15.01.1791; Kaufvertrag über Mühle zwischen Jacob Christian Drews und Julius Johann Hilgendorf vom 12.10.1784; Quittung Drews über Empfang von 900 Rtlr vom 12.10.1784; von Notar Otto Andreas Rütze aufgenommene Befragung des J.C. Drews vom 26.08.1791; Taxation über das Vermögen des Jacob Drews vom 28.03.1789 (1.399 Rtlr 18 s); Protokoll des Wolgaster Ratsgerichts vom 03.04.1789; Wolgaster Amtsgerichtsprotokoll vom 26.07.1791; Bericht des Amtshauptmanns Johann Friedrich Schinckel vom 20.08.1791; Schreiben des Wolgaster Rates an das Tribunal vom 27.07.1791; von Tribunalsbote F.W. Coglin ausgestellte Übergabequittung für Prozeßakten des Hofgerichts vom 22.06.1792, des Amts- und Ratsgerichts vom 23.06.1792 Instanzenzug: 1. Wolgaster Amtsgericht 1789 2. Greifswalder Hofgericht 1789 3. Tribunal 1790 Kläger: (2) F.T. Bunge, Müller (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Carl Philipp Wehrtmann als gemeinsamer Anwalt der Drewschen Gläubiger zu Wolgast (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: G.E. (?) Gesterding (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Dr. Christoph Christian Hasse (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0110 |