-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.02.: 1. Kläger B

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0124
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Bebauung von Gartenland
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 321
Laufzeit: (1734-1800) 10.04.1800-20.04.1801
Fallbeschreibung: Der Stadt Barth mangelt es an Bauland innerhalb der Stadtmauern, deshalb werden Gärten zu Bauplätzen umgewidmet, ihre früheren Besitzer werden mit Gärten vor der Stadt abgefunden. Auf diese Weise sind alle wüsten Plätze und Gärten bis auf den des Bekl. bebaut worden. Der Bekl. wehrt sich dagegen, daß der Schiffer Ambrosius und der Blockdreher Buttendorf in seinem Garten Häuser bauen dürfen, der Rat weist ihn trotzdem entsprechend an. Dagegen appelliert der Bekl. an die Landesregierung, die den bauwilligen Neubürgern aufträgt zu beweisen, daß das Land der Stadt gehöre und diese es zur Bebauung freigeben dürfe. Ambrosius und Buttendorf bringen diese Beweise bei, trotzdem gibt die Landesregierung den Garten nicht zur Bebauung frei. Die Kl. appellieren dagegen an das Tribunal und bitten, diesen Eingriff in ihre mehrfach von der Landesregierung betsätigten Rechte zu unterbinden und das weitere Aufkommen der Stadt zu unterstützen, indem der Bekl. aufgefordert wird, entweder binnen Jahr und Tag selbst zu bauen oder das Land zum Bau an Dritte abzugeben. Das Tribunal fordert am 320.10.1800 die Akten der Vorinstanz an. Am 19.01.1801 bitten die KL. um Fistverlängerung zur Vorlage der Akten, die sie am 23.01. erhalten. Am 18.04. teilt Dr. Hasse mit, daß sich die Parteien außergerichtlich verglichen hätten, das Tribunal nimmt dies am 20.04.1801 ad acta.
Prozessbeilagen: (7) Urteil der Landesregierung in Sachen des Lizentverwalters Schmidt vs. den Schiffer Ambrosius und den Blockdreher David Buddendorf betreffend die Anweisung des ersteren gehörigen bei seinem Hause belegenen Gartens zu einer Hausstelle vom 04.09.1799; Barther Ratsgerichtsprotokoll über wüste Stellen in der Stadt vom 15.11.1734; Bescheide der Landesregierung in Sachen der Witwe Krüger, Samuel Krügers und des Schneiders Wilde zu Barth, Appellanten vs. den Tischler Gottschalk, Appellaten betreffend die letzterem angewiesene Stelle zum Hausbau vom 13.02.1781; in Sachen des Branntweinbrenners Samuel Krüger zu Barth, Supplicanten vs. Bürgermeister und Rat daselbst in pcto einer wüsten Hausstelle vom 12.09.1781, des Kaufmanns Lorenz zu Barth, Querulanten betreffend einen Teil des Gartenplatzes hinter seinem Hause vom 25.07.1796, in Sachen des Schiffers Ambrosius und des Drechslers Bullendorf vs. den Lizentverwalter Schmidt betreffend die Anweisung eines bei seinem Haus befindlichen Gartens vom 03.02.1800; von Notar Johann Friedrich Matthias Danckwardt aufgenommene Appellation vom 14.02.1800; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hasse vom 30.12.1806 und des Bekl. für Dr. Langemak vom 20.11.1800; Schreiben des Barther Bürgermeisters M.F. Hackermann an Dr. Hasse vom 12.04.1801
Instanzenzug: 1. Ratsgericht zu Barth 1799 2. Landesregierung 1799-1800 3. Tribunal 1800-1801
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Barth
Beklagter: J.E. Schmidt, Lizentverwalter zu Barth (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Jacob Carl Schultz (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Dr. Carl Friedrich Langemak (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0124