  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0249 Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo sine clausula Auseinandersetzung um Auslieferung von Hufen in Stormsdorf Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 448, 449 Laufzeit: (1673-1717) 06.09.1748-02.09.1750 Fallbeschreibung: Im dem im März 1748 geschlossenen Vergleich haben sich die Bekl. dazu verpflichtet Semlow und Breesen mit allem Zubehör herauszugeben. Zu diesem Zubehör gehört auch ein Anteil von 6,5 wüsten Hufen in Stormsdorf, von denen die Bekl. 2,5 Hufen aus ehemals Dechowschem Besitz, auf denen noch ein baufälliger, aber bewohnter Hof steht, entweder für sich behalten oder es an den Kl. verkaufen wollen, da der Vergleich nur von wüsten Hufen" spricht. Dem Kl. ist erst jüngst bewußt geworden, daß die fraglichen 2,5 Hufen gar nicht wüst sind und beweist, daß die fraglichen Hufen von seinem Großvater gekauft und deshalb ihm zufallen müßten. Er bittet deshalb um ein Mandat an die Bekl., ihm die 6,5 Hufen ohne weitere Diskussion auszuliefern. Das Tribunal fordert die Bekl. am 10.09. auf, sich binnen 6 Wochen dazu zu äußern. Am 11.11. beschwert sich der Kl. darüber, daß dies noch nicht erfolgt sei und erbittet erneut ein Mandat, das das Tribunal am 12.11. erläßt. Am 19.11. bestehen die Bekl. auf ihrem Besitz an den 2,5 Hufen in Stormsdorf, der ehemaliger Dechowscher Besitz ist, der über den Umweg des Westphalschen Konvents an ihren Großvater J.C. von Behr und dessen Bruder Heino gelangt ist und in keinem Zusammenhang zu den anderen 4 Hufen steht. Das Tribunal fordert den Kl. am 21.11.1748 zur Antwort binnen 6 Wochen auf. Am 05.06.1749 besteht der Kl. auf seinem Recht an den 2,5 Hufen aus ehemals Dechowschem Besitz, um deren unverzügliche Ablieferung samt Zinsen und Erträgen er bittet. Das Tribunal fordert die Bekl. am 07.06. zur Erwiderung auf. Am 22.10. beschwert sich der Kl. darüber, daß immer noch keine Antwort eingegangen sei und bittet darum, die Bekl. erneut bei Strafandrohung zur Antwort aufzufordern. Das Tribunal erläßt dieses Mandat am 29.10., am 09.12. bestehen die Bekl. erneut darauf, daß die 2,5 Hufen ein eigenes Lehen sind, das nicht unter den geschlossenen Vergleich falle. Das Tribunal beendet am 11.12.1749 die Beweisaufnahme, am 19.01.1750 bitten die Parteien um Fristverlängerung zur Vorlage der anwaltlichen Vollmachten und erhalten diese am 23.01. Am 13.04. entscheidet das Tribunal, daß der Kl. für die 2,5 Hufen 525 fl. sowie für die Saat und die Ackerbestellung nach landesüblichem Satz zu bezahlen hat. Am 28.05. bitten die Bekl. um Erklärung des Urteils und um Erstattung der Meliorationskosten nach Taxation. Sie schlagen Kommissare vor, die das Gut taxieren können und erbitten deren Beauftragung durch das Tribunal. Das Gericht fordert den Kl. am 09.06. zur Erwiderung auf. Diese geht am 10.07. ein, der Kl. akzeptiert die Taxierung und bittet der Kommission aufzutragen, die beiden Teile Stormstorfs exakt zu erfassen und voneinander zu trennen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 14.07. zur Erwiderung auf. Am 18.08. bittet der Kl., die Bekl. anzuweisen, die 525 fl. für die 2,5 Hufen anzunehmen, das Gut nach der Ernte und vor der Saat an ihn abzuliefern und die Kommission zur Taxierung einzusetzen. Das Tribunal weist die Bekl. am 01.09.1750 entsprechend an. Prozessbeilagen: (7) Kaufvertrag über 2,5 Hufen in Stormsdorf zwischen den Testamentsvollstreckern des Greifswalder Ratsherrn Christoph Westphal und den Gebrüdern Christoph und Heino von Behr vom 10.12.1673; Auszug aus dem Inventar des Dorfes Stormsdorf vom 04.08.1717; Pfandvertrag zwischen Kapitänleutnant von Göben auf Semlow und Breesen und Bürgermeister Johann Keding aus Sülze über 6,5 Hufen in Stormsdorf vom 26.07.1717; Inventar über den Hof zu Stormsdorf vom 06.07.1717; von Notar F. Stroth ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.09.1748; Auszug aus dem Schreiben des Fiskals Lange an den Kl. vom 02.08.1748; Aussage des Landmarschalls von Dechow auf Putnitz über das Dechower Lehen in Stormsdorf vom 18.02.1749; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Zylius vom 03.02.1750; vom Stralsunder Notar F.S. Anders aufgenommenes Gesprächsprotokoll mit dem Rittmeister von Goeben über die Ablieferung Stormstorfs vom 11.05.1750 Instanzenzug: 1. Tribunal 1748-1750 Kläger: (2) Carl August von Behr zu Forkenbeck Beklagter: Gebrüder von Goeben Anwälte: Kl.: Dr. Peter Mathias Haselberg (A), Dr. Michael Zylius (P), seit 11.11.1748 Referendar N N Dahlmann (A), seit 1750: Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Georg Samuel Lange (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0249 |