-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.02.: 1. Kläger B

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0039
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Einkünfte des Küsters
Alte Signatur: 290/13
Laufzeit: (1666-1750) 10.11.1750-25.10.1752
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 10. und 23.11. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Urteil des Konsistoriums und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 11. und 25.11. legt der Kl. am 16.12. seinen Schriftsatz vor. Er schildert, daß der Küster Kegeler ihn wegen des Meßkorns aus den Gütern Güttin und Burckvitz und aus dem Dorf Dreschvitz vor dem Konsistorium verklagt habe und zudem die Bezahlung aller anderen Küsterhebungen laut der Kirchenmatrikel verlange. Das Konsistorium habe dem Bekl. in allen Fragen Recht gegeben, den Kl. zur Zahlung bzw. Naturallieferung aufgefordert, weshalb dieser an das Tribunal appelliert. Kl. erklärt, die Kirchenmatrikel von 1580 und 1684 bestimmen die Höhe der Einkünfte nicht, der Küster könne sie nicht beweisen, klage aber, er erhalte zuwenig vom Kl. Dieser erinnert daran, daß er die Güter nur pfandweise besitze und alles, was er mit dem Küster verabrede zum Schaden des Domaniums und damit der Einkünfte der Krone ausfallen könne. Daher bittet er um Änderung des Urteils, das ihm u.a. auferlegt, sich mit dem Küster auch wegen der vergangenen Pfandjahre zu vergleichen. Am 26.04. bittet Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 30.04. auf den 03.05.1751 ansetzt. Am 24.01.1752 beläßt es das Tribunal beim Urteil des Konsistoriums, befreit den Kl. aber von allen Ansprüchen, die vor Prozeßbeginn entstanden sind. Am 02.03. kündigt der Kl. dagegen restitutio in integrum an, erbittet aber zunächst und am 27.03. Fristverlängerung, die er am 03. und 28.03. erhält. Am 17.04. beschwert sich der Kl. erneut darüber, daß in den bisherigen Matrikeln nicht festgelegt ist, wieviel der Küster eigentlich erhalten und daß dies in Naturalabgaben erfolgen solle. Der Kl. beweist, daß die Besitzer des Gutes vor ihm seit 80 Jahren Geld an die Küster gezahlt hätten und bittet es dabei zu belassen. Am 17.04. und 03.07. bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 23.10.1752 bestätigt das Tribunal sein Urteil. Am 05.12.1752 sendet es die Akten and as Konsistorium zurück.
Prozessbeilagen: (7) vom Stralsunder Notar J.W. Helwig aufgenommene Appellation vom 10.10.1750; Konsistorialurteil vom 30.09.1750; Auszug aus der Matrikel von 1684; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gröning vom 11.02.1751 und des Bekl. für Johann Franz von Palthen vom 25.10.1751; Rationes decidendi des Greifswalder Konsistoriums; von Tribunalsbote Gustaf Nowander ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 06.10.1751 und 16.12.1752; Auszug aus einem Brief des Jacob Illies, Pächter zu Güttin an ? vom 17.12.1666; Auszug einer Aussage des Pächters Wilhelm Newmeyer über Abgaben von Güttin von 1668-1669; Auszug aus einer Rechnung über Güttin 1678/1679; Auszug aus der Verwaltungsrechnung über Güttin 1689 / 1690; Auszug aus Memorial der Kgl. Untersuchungskommission zu Bergen von Juli 1697; Aufstellung über Abgaben von Güttin (Hufen- und Kopfsteuer, Pacht, Akzise, Priester- und Küsterhebung, Magazin- und Bischofsroggen) 1691-1693; Auszug aus der Samtener Kirchenmatrikel (o.D.); Aussage der Mutter des Kl.s A.C. v. Beckendörf geb. v. Scheven vom 07.12.1750
Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1750 2. Tribunal 1750-1752 3. Tribunal 1752
Kläger: (2) Hofrat Gustav Gottfried von Bagevitz, Pfandbesitzer der Güter Güttin und Burckvitz und des Dorfes Dreschvitz (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Michael Christian Kägeler, Küster zu Samtens (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. N N Baltzer (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0039