-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.02.: 1. Kläger B

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0463
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Weide- und Holzungsgerechtigkeit in der Stubnitz
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 568
Laufzeit: (1789) 30.03.1789-22.03.1794 (1794)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 30.03., 29.06., 10.08., 14.09. und 16.11.1789 um Fristverlängerung zur Vorlage ihrer Beschwerden gegen eine Verordnung der Landesregierung und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 31.03., 30.06., 11.08., 19.09. und 17.11. legen die Kl. am 28.12.1789 ihren Schriftsatz vor. Sie akzeptieren zahlreiche Maßnahmen der Landesregierung zur Erholung der Stubnitz, wehren sich aber gegen die Einschränkung der Weidegerechtigkeit für die Einwohner von Crampas, Saßnitz, Russewase, Hagen und Wittenfeld nach dem Ermessen des jeweiligen Amtshauptmanns und bitten, stattdessen eine von beiden Seiten besetzte Kommission einsetzen zu dürfen, die entsprechende Entscheidungen fällt. Die Kl. wenden sich zudem gegen die Kavellierung (Parzellierung) der Stubnitz und die Zuweisung einzelner Gebiete an bestimmte Nutzer als den alten Privilegien widersprechend und wehren sich dagegen, daß das geschlagene und gesammelte Brennholz sofort im Wald nach Faden abgerechnet werden soll. Sie wenden sich gegen ein abgesperrtes Gehege von 6 Hufen, da es ihrem Recht auf Nutzung der gesamten Stubnitz widerspricht und gegen die Höhe der Strafen bei unberechtigter Abhauung von Bäumen. Diese und andere forstwirtschaftliche Einzelkritik gipfelt in der Aussage, daß die Stubnitz zwar eine königliche Holzung sei, aber
icht zur Disposition der Kgl. Regierung" stehe, sondern von alters her von Einwohnern Jasmunds und Wittows genutzt werde. Am 28.12. bitten die Kl. zudem um Fristverlängerung zum Vortrag ihrer Beschwerden gegen eine weitere Verordnung der Landesregierung vom 20.11. Diese wird ihnen am 30.12.1789 gewährt, am 04.02.1790 ergänzen sie ihren Schriftsatz. Das Tribunal weist die Landesregierung am 02.06. zur Einsendung der Akten an. Am 05.07. bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 09.07. erhalten. Am 18.10. bitten die Kl. um Akteneröffnung, die das Tribunal am 22.10. auf den 25.10. ansetzt. Am 19.08.1790 verteidigen die Bekl. ihr Vorgehen ausführlich, am 24.01., 09.05., 04.07. und 17.10.1791 sowie am 23.01., 23.04., 09.07. und 22.10.1792, am 21.01. und 15.04.1793 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 03.03.1791 bitten die Bekl. darum, nicht von seiten der Tribunals in Entscheidungen der Landesregierung einzugreifen und die Sache zügig zu erledigen. Am 21.10.1793 bestätigt das Tribunal die Verordnung der Landersegierung in allen wesentlichen Punkten und verwarnt die Kl. wegen Mißbrauchs der Appellation. Am 02.12. legen die Kl. dagegen restitutio in integrum ein, bitten aber zunächst sowie am 13.01., 10.02. sowie am 10.03. 1794 um Fristverlängerung, die sie am 03.12.1793 sowie am 14.01. und 11.02.1794 erhalten. Am 13.03. legen sie ihre Beschwerden gegen das Urteil vor und bestehen auf der freien Nutzung der Stubnitz, werden vom Tribunal aber am 21.03.1794 abgewiesen.
Prozessbeilagen: (7) Verordnungen der Pommerschen Landesregierung betreffend die Abstellung der bei der Stubnitzer Holzung eingerissenen Unordnungen vom 28.01., 18.09. und 20.11.1789; von Notar Emanuel Fritz aufgenommene Appellationen vom 25.02., 06.11. und 30.11.1789; Bescheide der Landesregierung vom 16.07. und 10.09.1789, 13.01.1790; Supplik der Kl. an die Pommersche Landesregierung (o.D.); Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Nürenberg vom 17.04.1792; Erklärung des H. v. der Lancken vom 07.02.1794; von Tribunalsbote F.W. Coglien ausgestellte Übergabequittung für Akten der Vorinstanz vom 01.04.1794
Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1789 2. Tribunal 1789-1793 3. Tribunal 1793-
Kläger: (2) E.H. von Bohlen und H. von der Lancken als Deputierte der Eingesessenen auf den Halbinseln Jasmund und Wittow (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Pommersche Landesregierung
Anwälte: Kl.: Adam Gottfried Fabricius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0463