-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.02.: 1. Kläger B

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0041
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Holzgerechtigkeit
Alte Signatur: 290/14
Laufzeit: (1751) 08.06.1751-24.10.1759
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 08.06. und 14.07. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 09.06. und 15.07. legt Kl. am 07.09. seinen Schriftsatz vor. Im Jahre 1652 ist das ehemalige Demminer Stadtgut Rustow mit allen Gerechtigkeiten, u.a. dem Recht, im Demminer Stadtwald Holz zu schlagen, an den Proviantmeister Palmhielm verkauft worden. Dieses Gut hat der Kl. von seinem Vater geerbt, er nimmt die Holzungsgerechtigkeit bis 1750 ungestört wahr, bis ein Rustower Bauer von einem Demminer Holzvogt wegen Fällens einer Buche verklagt wird und das Hofgericht dem Kl. auferlegt, die Buche zu bezahlen und seinen Leuten das Holzfällen bei Strafandrohung zu verbieten. Kl. appelliert daraufhin an das Tribunal gegen den Versuch des Demminer Rates, ihm das Recht des freien Holzeinschlags streitig zu machen. Das Tribunal lehnt das Gesuch am 26.11.1751 ob defectum formalium" ab. Am 22.12. ergreift der Kl. restitutio in integrum contra lapsum fatalium. Daraufhin fordert das Tribunal das Hofgericht am 24.01.1752 zum Einsenden der Akten auf. Am 17.04. bitten Parteien um Eröffnung der am 11.04. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 22.04. auf den 24.04. ansetzt. Am 23.10. bestätigt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts, beläßt es beim Verbot an Kl., sich die freie Holzung anzumaßen (Nr. 0042). Am 04.12.1752 ergreift der Kl. gegen das Urteil restitutio in integrum, erbittet aber zunächst sowie am 12.01., 27.02. und 21.03.1753 Fristverlängerung, die er am 06.12.1752, 16.01., 03.03. und 23.03.1753 erhält. Am 21.03. besteht der Kl. auf seinem Recht der freien Holzung und wendet sich gegen die Einsetzung der Kommission zur Schadenseinschätzung. Am 27.10.1753 bestätigt das Tribunal die Kommission an Averdieck und weist die Beschwerde des Kl.s zurück. Am 05.11. bittet der Kl. um Abschrift der Akte, die er am 07.11.1753 erhält. Am 01.03.1754 bittet der Kl. N N von Wackenitz zu Passow und N N Krossen zu Zarnicklow von seiner Seite zu Kommissaren zu ernennen und den Prozeß zu beschleunigen. Das Tribunal beauftragt die Genannten am selben Tag. Am 20.08. bitten die Bekl. um Aktenabschrift für ihren neuen Anwalt und erhalten diese am 22.08.1754. Am 17.04.1755 bitten Bekl., den Hauptmann von Dechow mit zur Kommission zu ziehen, das Tribunal beauftragt diesen am 18.04. entsprechend. Am 03.06. bitten Bekl., ihren Kommissaren die Zusammenarbeit mit den Beauftragten des Kl.s zu befehlen, das Tribunal folgt dem Antrag am selben Tag. Am 04.07. beschweren sich die Bekl., daß sich die 4 Kommissare auf keinen Termin zur Begutachtung der Bäume einigen können und bitten, die städtischen Kommissare allein tätig werden zu lassen. Das Tribunal lehnt dies am 07.07. ab und fordert die Co-Kommissare auf, sofort nach der Ernte tätig zu werden. Am 28.10. bittet Kl., der von der Kommission auf den 04.11. vorgeladen wurde, krankheitshalber um Terminverschiebung. Das Tribunal lehnt dies am 29.10. ab und fordert den Kl. auf, einen Bevollmächtigten zu entsenden. Am 04.11. beschweren sich Bekl. über erneuten Verzug der Kommission und bitten um Anweisung an diese, schnell zu handeln. Diesem Antrag folgt das Tribunal am 05.11.1755. Am 01.03.1756 legen Bekl. die Kommissionsprotokolle vor und bitten um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 03.03. auf den 06.03. ansetzt. Am 01.04. bitten die Bekl. um Kopien des Kommissionsprotokolls, die sie am 03.04. erhalten. Am 10.05. bitten die Bekl. nach Auswertung der Kommissionsakten um Verbot der Holzungsgerechtigkeit an Kl., Schadensersatz und Erstattung der Prozeßkosten. Das Tribunal fordert den Kl. am 12.05. zur Erwiderung auf. Am 09.07. bitten die Bekl. erneut um Mandat an Kl., seine Erwiderung einzubringen und erhalten dieses am 09.07. Am 09.11. bitten die Bekl., die Beweisaufnahme zu schließen und das Urteil ergehen zu lassen. Das Tribunal kommt der Bitte am 10.11. nach. Am 30.11. bittet Kl. um Fristverlängerung, da er mit der Kirchenvisitation in Loitz beschäftigt war und erhält diese am 02.12.1756. Am 24.01.1757 bekräftigt der Kl. seine alten Rechte und bittet, ihn dabei zu schützen. Das Tribunal schließt am 26.01. die Beweisaufnahme, am 25.04.1757 verurteilt das Tribunal den Kl. 10 Faden Buchenbrennholz, 16 Buchen und 1 Eiche zu bezahlen, stellt es ihm und seinen Leuten aber frei, wegen 2 Faden Brennholz zu beeiden, daß diese nicht auf dem adligen Hof angekommen seien und beauftragt das Hofgericht mit der Abnahme der Eide. Zugleich erlegt es dem Kl. den Nachweis auf, daß er seine Leute mehrfach ermahnt habe, kein Holz im Demminer Stadtwald zu schlagen. Am 06.06. und 16.07. bittet der Kl. um Fristverlängerung, die er am 07.06. und 18.07. erhält. Am 26.03.1759 bitten Bekl. um schleunige Eröffnung der am 16.03. eingegangenen Kommissionsakten des Hofgerichts, die das Tribunal am 28.03. auf den 31.03. ansetzt. Am 04.05., 10.07. und 23.10. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 24.10.1759 verurteilt das Tribunal den Kl. zur Bezahlung des aus dem Demminer Stadtwald entnommenen Holzes und untersagt ihm "ausdrücklich seinen unverantwortlichen Ungehorsam".
Prozessbeilagen: (7) vom Loitzer Notar C. Almer aufgenommene Appellation vom 09.03.1751; Hofgerichtsurteil vom 02.03.1751; ärztliches Attest des J. Müller für den Diener des Kl.s, N N Zinck, vom 10.12.1751; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. Hertzberg vom 27.03.1752 bzw. für Dr. Quistorp vom 07.07.1754 und des Kl.s vom 31.03.1752; Kommissionsprotokoll vom 09.-13.12.1755: Protokoll der Zeugenbefragung von Michael Helm, Holzwärter zu Demmin, Jochen und Peter Rossow, Hinrich Schütt, Untertanen zu Seedorf, Johann Wolter, Stadtjäger zu Demmin, Christian Hagemeister und Erdmann Meyer vom 10.12.1755
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1751 2. Tribunal 1751-1752 3. Tribunal 1752-1753
Kläger: (2) Adolf von Baerenfels, Referendar, seit 1756 Assessor am Hofgericht, auf Rustow erbgesessen (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Demmin (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Adolf von Baerenfels (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 20.08.1754: Dr. Emanuel Christoph von Essen (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0041