- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B   OAI-PMH
| Signatur: (1) 0114 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Leichen-und Hochzeitsgebühren Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 315 Laufzeit: (1793-1795) 03.03.1795-18.01.1796 (1796) Fallbeschreibung: Nach der Visitation der Barther Schule durch eine Kommission im Jahre 1793 ist der Rektor Oldevelt seines Amtes enthoben worden unter Weiterzahlung voller Bezüge außer der "Accidentien". Der Bekl. ist mit Konsens des Generalsuperintendenten zum Rektor ernannt worden und fordert die Bezahlung der Hochzeits- und Leichengebühren, die die Landesregierung jedoch seinem Vorgänger zugesprochen hat. Dagegen klagt der Bekl. vor dem Konsistorium, das die Kl. dazu verurteilt, dem Bekl. die strittigen Gebühren seit seiner Amtseinsetzung zu bezahlen. Dagegen appellieren die Kl., da diese Gebühren auf der Kirchenmatrikel zurückgehen, die die Kirche zu verantworten und auch auszuzahlen hat. Die Kl. bitten, den Bekl. an die Kirche zu verweisen und das Urteil des Konsistoriums aufzuheben. Am 20.04. bitten die Parteien um Eröffnung der tags zuvor eingekommenen Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 25.04. auf den 27.04. ansetzt. Am 06.07. und 19.10.1775 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 18.01.1796 verurteilt das Tribunal die Kl. zur Bezahlung der Accidentien seit Amtsantritt des Kl.s und Kostenübernahme des Verfahrens. Prozessbeilagen: (7) vom Barther Notar Martin Friedrich Hackermann am 14.02.1795 bestätigter Auszug aus dem Regierungsabschied in Sachen der Barther Ratsherren Rütze und Struck, Appellanten vs. die übrigen Ratspersonen betreffend die Besetzung des in Barth erledigten Conrectorats vom 24.05.1793; Vokation des Barther Rates für Bekl. vom 04.06.1793; von Notar M. Fr. Hackermann aufgenommene Appellation vom 03.02.1795; Urteil des Greifswalder Konsistoriums vom 28.01.1795; Auszug aus Barther Ratsprotokoll vom 25.07.1793; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Nürenberg vom 05.05.1795; von Tribunalsbote F.W. Coglien ausgestellte Übergabequittung für Akten vom 17.03.1796 Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1794-1795 2. Tribunal 1795 Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Barth (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Christian Andreas Masius, Rektor der Stadtschule zu Barth (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Syndikus und Ratsherr Hackermann (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0114 |
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