- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.04. 1. Kläger D   OAI-PMH
| Signatur: (1) 0161 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Präsentation zum Stipendium Alte Signatur: Rep, 29, Nr. 406 Laufzeit: (1756-1760) 05.06.1760-06.07.1761 (1761) Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 05.06. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Konsistorialurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 06.06. legen die Kl. am 17.07. ihren Schriftsatz vor. In seinem Testament von 1746 hatte Prof. Lembcke 8.000 Rtlr Kapital für Stipendien bestimmt, die einem Professorensohn aus Greifswald, einem Studenten aus Barth oder einem Verwandten aus der Familie seiner Frau abwechselnd zugute kommen sollen. Falls niemand aus diesen Gruppen Ansprüche anmelden sollte, kann das Stipendium auch allgemein an gebürtige Pommern ausgereicht werden. Die Kl. haben daher den in Göttingen studierenden Sohn des Stralsunder Kämmerers Kempe vorgeschlagen, die Universität hat diesen Vorschlag nicht angenommen. Dagegen querulieren die Kl. an das Tribunal und bitten, die Bestimmungen des Testamentes umzusetzen. Das Tribunal fordert am 23.09. die Akten der Vorinstanz an, am 20.10. bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 24.10.1760 erhalten. Am 19.01.1761 bitten die Parteien um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 23.01. auf den 24.01. ansetzt. Am 13.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 06.07.1761 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, am 01.09.1761 schickt es die Akten an das Konzil zurück Prozessbeilagen: (7) vom Stralsunder Notar Johann Ulrich Helwig aufgenommene Appellation vom 27.04.1760; Konsistorialurteil vom 24.04.1760; Auszug aus dem Testament Prof. Lembckes (o.D.); von Ephraim Friedrich Graf, Diakon zu Barth, ausgestelltes Attest vom 07.07.1760; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hertzberg vom 10.01.1761 und Johann Carl Dähnerts als Rektor für Palthen vom 28.01.1761; Rationes dubitandi et decidendi des Greifswalder Konzils; Präsentation der Studenten Timotheus Stentzler und David Gottfried Unger durch Dabis am 11.09.1756 Instanzenzug: 1. Konzil der Universität Greifswald 1760 2. Tribunal 1760 Kläger: (2) Joachim Christian Dabis, Ältermann der Weiß- und Fastbäcker in Stralsund und Notar Lembcke als Repräsentanten des vom Prof. Lembcke gestifteten Stipendiums Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0161 |
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