- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.07. 1. Kläger G   OAI-PMH
| Signatur: (1) 0370 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 510 Laufzeit: (1780-1784) 19.06.1784-13.12.1784 Fallbeschreibung: Da der Kammerrat von Giese im Jahre 1760 bei Amtsantritt des Landrentmeisters Mau für diesen gebürgt hatte, werden die Kl. von der Pommerschen Kammer zur Bezahlung der Schulden Maus in Höhe von 63.138 Rtlr herangezogen. Gegen ein entsprechendes Mandat der Kammer querulieren sie an das Tribunal, verweigern die Bezahlung und bitten das Tribunal um eine Anweisung an die Kammer, ihre Forderungen vor dem Hofgericht als zuständiger Instanz einzuklagen. Am 09.07.1784 weist das Tribunal die Kammer entsprechend an und fordert sie eventuell zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 15.07. rechtfertigt die Kammer ihr Vorgehen mit der Bürgschaft, die Giese und der Hauptmann Averdieck für Mau eingegangen sind und deren Beitreibung eine vor dem Tribuinal nicht appellable Kameralangelegenheit sei, weshalb sie um Abweisung der Querulation bitten. Das Tribunal nimmt dies am 11.08.1784 ad acta. Am 18.10.1784 geht eine erneute Rechtfertigung der Kammer ein, in der diese ihre Sehweise, daß Kammersachen nicht appellabel seien, bekräftigt. Die Kammer bittet um Suspendierung des Reskripts, bis die Krone selbst entschieden hat. Am 13.12.1784 teilt das Tribunal dies den Kl.n und dem Rittermeister von Averdieck mit und fordert sie zur Erklärung auf. Am 04.02. erklären sich die Kl. damit einverstanden, daß die Kammer die aus dem Nachlaß Maus eingehenden Gelder an sich nimmt. Das Tribunal teilt dies am 05.02. den Bekl. mit. Prozessbeilagen: (7) Mandat der Pommerschen Kammer vom 12.05.1784; von Notar Christoph Gabriel Erichson aufgenommene Appellation vom 25.05.1784; Auszug aus der Kgl. Instruktion für die Kammerrevision von 1780; Abrechnung, was Landrentmeister Mau bei seinem Tod im Jahre 1781 an Geld und Korn hätte vorrätig haben sollen Instanzenzug: 1. Pommersche Kammer 1784 2. Tribunal 1784 Kläger: (2) Erben des Kammerrates Giese und die Vormünder des Gieseschen Sterbhauses Beklagter: Kgl. Pommersche Kammer in Stralsund Anwälte: Kl.: David Heinrich Schneider (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Dr. Johann Christian Koch (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0370 |
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