  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0335 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Weidegerechtigkeit Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 489-493 Laufzeit: (1776-1778) 17.08.1778-30.04.1781 Fallbeschreibung: Die Herrenwiese ist bisher von beiden Parteien gemeinschaftlich genutzt worden. Die Kl. haben ihr Vieh im Frühjahr und nach der Heumahd darauf getrieben. Die Wiese liegt inmitten anderer Wiesen, die Gützkower Bürgern gehören, in einiger Entfernung vom Gut des Bekl., der sie seit kurzem für sich allein beansprucht, den Kl.n den Zugang verweigert, ihr Vieh beschlagnahmt und sie mit Gewehren von der Wiese vertreibt. Schließlich verklagt von Lepel die Bauern vor dem Hofgericht, das ihm den Besitz an der Wiese zusagt, ihm erlaubt zweimal im Jahr zu hegen und zu mähen und den Bauern bei 200 Rrtlr Strafe jede Störung untersagt. Diese dürfen nur nach dem zweiten Mähen und Heuwerben ihr Vieh auf die Weide treiben. Dagegen querulieren die Kl. unter Hinweis auf ihre alten Rechte, die sie durch zahlreiche Zeugenaussagen belegen. Am 27.08. legt das Hofgericht die Akten erster Instanz vor, am 19.10. bitten die Parteien um Eröffnung der Prozeßakten erster Instanz, die das Tribunal am 23.10. auf den 29.10.1778 ansetzt. Am 18.01., 19.04. und 05.07.1779 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 01.10. beschweren sie sich darüber, daß der Bekl. die zweite Mahd verzögert, um ihnen die Weidezeit zu verkürzen und bitten, die Weide trotzdem nutzen zu dürfen. Das Tribunal lehnt dies am 05.10.1779 ab. Am 18.10.1779 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 29.10. bitten die Kl. erneut darum, den Bekl. zur 2. Mahd anzuweisen, damit sie ihr Vieh auf die Herrenwiese treiben können. Das Tribunal fordert den Bekl. am 02.11. dazu auf, sich binnen 8 Tagen dazu zu äußern. Am 11.11. rechtfertigt der Bekl. sein Vorgehen damit, daß die Kl. seine Wiese durch ihr Verhalten ruiniert hätten und das Gras nicht schneller wachsen könne und erbittet die Erneuerung des Strafmandates gegen sie. Das Triibunal folgt dem Antrag am 17.11. Am 28.12.1779 wehren sich die Kl. dagegen, beschuldigen den Bekl. der "falsis narratis" und machen eigene Kosten dadurch geltend, daß ihr Vieh nicht auf der Herrenwiese weiden könne. Das Tribunal setzt den Schadensersatz am 29.12.1779 bis zum Urteil aus. Am 24.01., 10.04., 03.07. und 23.10.1780, am 22.01.1781 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 30.04.1781 bestätigt das Tribunal das Hofgerichtsurteil und sichert dem Bekl. die 2. Heuwerbung, den KL.n die Viehhütung danach zu, verbietet letzteren aber alle Störungen außerhalb festgelegter Termine zur Weidenutzung bei 200 Rtlr Strafe. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Pachtvertrag des Greifswalder Rates mit dem Müller auf auf der Roßmühle Johann Vierow vom 25.09.1776; von Notar G.C. Anderssen aufgenommene Zeugenverhöre des Müllers Johann Vierow vom 13.08.1778, des Gützkower Bürgers Johann Pagels und des Gützkower Ratsdieners Johann Horst vom 16.08.1777, der Gützkower Einwohner Philipp Pagels, Johann Hinrich Husert und Philipp Clemens vom 12.12.1777 und 08.01.1777, des Gützkower Schusters Jochim Ritzerow vom 19.12.1777, 08.01., 07. und 14.08.1778, des Gützkower Bürgers HInrich Wulff vom 07. und 1408.1778; vom Greifswalder Notar Georg Christian Andersen aufgenommene Appellation vom 30.07.1778; Aussage des Gützkower Ratsherrn Theodor Trendelenburg vom 06.08.1778; Prozeßvollmachten des Bekl. für Palthen vom 04.11.1778 und der Kl. für Dr. Nürenberg vom 05.02.1779; von Notar Hinrich Christoph Bohm aufgenommene Zeugenbefragung des Jochen Ritzerow und Samuel Schult vom 22.09. und 23.10.1779; von Cand theol. A. Juhl aufgenommenes Protokoll einer Vorortbesichtigung der Herrenwiese vom 08.11.1779; von Notar H.C. Bohm aufgenommenes Zeugenverhör von Schulze Jochen Ritzerow, Schuster Samuel Schult, Bäcker Jochen Wockensin und Soldat Hinrich Hagen vom 04.12.1779; Rationes decidendi des Vorpommerschen Hofgerichts; Akten des Vorpommerschen Hofgerichts 1777-1778; Rotulus examinis testium 14.02.-14.03.1780; Rotulus examinis testium reprobatorialium 1780 Instanzenzug: 1. Vorpommersches Hofgericht 1777-1778 2. Tribunal 1778-1781 Kläger: (2) Bürger und Einwohner zu Gützkow, vor allem die Bauern Johann Hess, Jacob Pohlmann, Martin Gähde, Christian Creplihn, Jacob Carnin und Paul Wegner (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: von Lepel zu Wyck (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Carl Siegfried Abraham von Aeminga (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.:
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0335 |