-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.07.: 1. Kläger G

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.07. 1. Kläger G


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0489
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sub poena executionis Auseinandersetzung um Bezahlung rückständiger Entschädigung
Alte Signatur: Rep, 29, Nr. 583
Laufzeit: (1704-1709) 06.07.1709-01.07.1710
Fallbeschreibung: Die Witwe Johann Kempes hatte sich mit dem Bekl. darauf verglichen, auf ihre Ansprüche auf das Gut Bartelshagen gegen Zahlung von 500 fl. zu verzichten. In einem weiteren Vergleich hat sie mit dem Kl. vereinbart, die 500 fl. an ihn auszuzahlen. Der Bekl. hat dieses Geld bisher jedoch nicht bezahlt, weshalb der Kl. um ein entsprechendes Mandat an ihn mit Androhung der Vollstreckung bittet und dieses am selben Tag erhält. Am 30.07. teilt der Kl. mit, daß die Witwe des Landrates Hoyer Forderungen über 200 fl. an die Witwe des Johann Kempes geltend gemacht hat, deren Sohn ihr das Geld überschrieben hat. Wegen dieser Forderung Dritter bezahlt der Bekl. nicht die 500 fl., die der Kl. von ihm per Mandat eintreiben will. Gerdes bittet das Tribunal um ein Mandat an den Bekl., die 200 fl. nicht an die Witwe Hoyer, sondern an ihn auszuzahlen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 07.09. zur Erwiderung auf. Diese geht am 09.09. ein, der Bekl. erklärt, die Witwe Hoyer habe vom Hofgericht Arrest auf das auszuzahlende Geld gelegt, so daß er es nicht habe an den Kl. zahlen können. Er bittet zudem um 6wöchige Fristverlängerung, die er am selben Tag erhält.Am 06.09. bittet der Kl. um ein Mandat an den Hofgerichtsexekutor von Santen wegen Vollstreckung der Forderung. Das Tribunal lehnt dies am 09.09. zunächst ab. Am 19.09. ergreift der Kl. dagegen restitutio in integrum. Am 24.09. fordert ihn das Tribunal zur Kautionsleistung auf und informiert den Bekl. darüber. Am 30.09. übergibt der Kl. die Bürgschaft, am 01.10. weist das Tribunal den Bekl. zur Auszahlung des Geldes an. Am 12.11. bittet der Kl. um Vollstreckung des Mandates, das Tribunal erläßt am 03.12.1709 stattdessen ein Renovatorium an den Bekl. mit 2wöchiger Zahlungsfrist. Am 08.01.1710 bittet der Kl. erneut um Vollstreckung seiner Forderung, am 17.01. weist den Tribunal den Hofgerichtsexekutor Hermann David von Santen entsprechend an und erläßt ein weiteres Mandatum de solvendo an Boltenstern wegen Bezahlung von 25 fl Zinsen. Am 15.03.1710 erklärt der Bekl., von Forderungen der Pommerschen Kammer an Bartelshagen gehört zu haben und bittet darum, den Kl. aufzufordern, eine Bürgschaft dafür zu stellen, daß er für den Zeitraum, in dem das Gut ihm gehörte, für diese Forderungen der Kammer hafte. Das Tribunal fordert den Kl. am 21.03. zur Bürgschaftsstellung auf. Am 29.03. erklärt der Kl., seine bereits abgegebene Bürgschaft ausweiten zu wollen und fordert im Gegenzug die Vollstreckung seiner Forderungen mitsamt den Zinsen und den Prozeßkosten. Am 04.03. fordert das Tribunal den Kl. auf, eine förmliche Bürgschaft auszustellen und verspricht, danach das gewünschte Mandat zu erlassen. Am 07.04. legt der Kl. die Bürgschaft vor, einen Tag später erläßt das Tribunal das erbetene Mandat an Hofgerichtsvollstrecker von Santen. Am 19.06. beschwert sich der Kl., sein Geld immer noch nicht erhalten zu haben und erbittet Vollstreckung. Am 21.06. erklärt der Bekl., er habe bei dem ersten Mandat versprochen umgehd zu bezahlen, sobald er die Originalobligation der Witwe Kempe erhalten würde, um gegen alle weiteren Ansprüche gesichert zu sein. Das Tribunal fordert den Kl. am 27.06. zum Einreichen der Obligation auf.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Vergleich zwischen dem Kl. und Maria Jantzen, Witwe des Johann Kempe, vom 09.02.1704; Schreiben des Johann Niclas Kempe an den Bekl. vom 12.06.1709; von Notar Georg Michaelis ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 22.07. und 08.10.1709; Supplik der Catharina Engelbrecht, Witwe des Landrates Caspar Hoyer an das Pommersche Hofgericht vom 29.06.1709; Hofgerichtsurteil vom 29.06.1709; Vergleich zwischen der Witwe Hoyer und dem Sohn Johann Kempes vom 08.07.1706; Bürgschaftserklärungen des Kl.s vom 30.09.1709 und 07.04.1710; von Notar Jacob Stypmann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 12.12.1709, 12.02. und 28.04.1710; Auszug aus Resolutionen der Pommerschen Landesregierung vom 24.01. und 28.02.1710; Schreiben des Bekl. an den Amtshauptmann von Barth vom 11.11.1708; Auskünfte des Amtshauptmanns von Barth Gustav Liliestroem über die Pachtforderungen an Johann Kempe vom 03.02.1708 und 08.03.1709; Schreiben Hermann David von Santens an Boltenstern vom 28.04.1710; Erklärung Hermann David von Santens vom 09.05.1710
Instanzenzug: 1. Tribunal 1709
Kläger: (2) Henning Joachim Gerdes, Sekretär am Tribunal
Beklagter: Franz Michael von Boltenstern, Hofgerichtsdirektor
Anwälte: Bekl.: Franz Michael von Boltenstern (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0489