  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0197 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Rückgabe eines Lehens Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 425 Laufzeit: 31.01.1673-26.10.1674, 23.01.1682 Fallbeschreibung: Im Jahre 1634 hat die Universität Greifswald von Herzog Bogislaw XIV. das Amt Eldena verliehen bekommen. Dieses Amt, das aus zahlreichen Stücken besteht, ist hoch verschuldet. Die Gläubiger von Rahdens, die Anspruch auf Hinrichshagen erheben, fordern die Bezahlung dieser Schulden nun von der Universität, die sich weigert, sie zu übernehmen und darauf besteht, daß auf geistliche Lehen keine Schulden aufgenommen werden dürfen. In einem Prozeß um die Schulden von Rahdens hatte das Wolgaster Hofgericht entschieden, daß das Hinrichshagener Lehen nicht aus dem corpus bonorum des Konkurses herausgelöst und der Universität nicht schuldenfrei überlassen werden dürfe, sondern zur Tilgung der Schulden eingesetzt werden müsse. Dagegen appellieren die Kl. und erreichen, daß das Tribunal am 07.02. die Akten der Vorinstanz anfordert. Am 26.01.1674 bitten die Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 31.01. auf den 09.02. ansetzt. Am 14.02. bitten die Kl. um Terminvelegung, die am 19.02. auf den 02.03. erfolgt. Am 22.10. bestärken die Kl. ihre Forderungen und legen neue Beweise vor, das Tribunal nimmt die Beweise am 26.10.1674 zur Erwägung an. Am 23.01.1682 fordert das Tribunal die Bekl. zur Erwiderung auf. Am 10.09.1694 melden sich die Kl. erneut, da die Reduktionskommission begonnen hat, einige der betroffenen Güter einzuziehen und bittet, die Bekl. zur Erwiderung auf ihre Klagen anzuweisen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 11.09. entsprechend auf, am 23.10.1694 bitten diese um Fristverlängerung. Am 22.01.1695 erklären die Bekl., die Reduktionskommission habe alle Ansprüche auf den Schulzenhof in Hinrichshagen fallengelassen und bittet, den Prozeß deshalb für überflüssig zu erklären. Am selben Tag bittet die Universität um Übertragung des Schulzenhofes und beweist mit Kgl. Resolutionen, daß die Krone die Güter schuldenfrei übergeben hat. Am 08.04. bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 12.04. erhalten, am 08.07. bitten sie um Fortführung des Prozesses vor dem Tribunal. Am 22.10. bitten die Bekl. um Abweisung des Prozesses, woraufhin das Tribunal am 25.10.1695 die Beweisaufnahme schließt. Am 28.04.1696 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 07.09. präsentiert die Universität eine Kgl. Resolution, woraufhin das Tribunal die Bekl. am 19.10.1696 anweist, sich auf den Prozeß einzulassen und auf die Klage zu antworten. Am 25.01.1697 bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 29.01. erhalten. Am 20.04. weisen die Bekl. die Klage weitgehend zurück und bestreiten vor allem, daß Hinrichshagen ein Zubehör des Klosters Eldena und damit ein geistliches Lehen sei. Das Tribunal fordert die Kl. am 23.04. zur Antwort auf, die am 12.07. eine Fristverlängerung erbitten und diese am 16.07. erhalten. Am 06.09. beharren die Kl. auf ihren Ansprüchen und fordern die Rückgabe Hinrichshagens. Das Tribunal fordertdie Bekl. am 18.09. zur Erwiderung auf, am 09.11. bitten die Kl. um ein Urteil in ihrem Sinne. Am 11.11. fordert das Tribunal die Bekl. erneut zur Antwort auf, am 16.12. wiesen diese die Klage erneut zurück, das Tribunal beendet die Beweisaufnahme am 18.12.1697. Am 10.05.1698 und 25.04.1699 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 10.07.1699 fordert das Tribunal die Kl. auf, die Akten der Reduktionskommission sowie das instrumentatum dotationis et immissionis" vorzulegen. Dem folgen die Kl. am 24.10., die Bekl. erhalten am 27.10.1699 Kopien des Schriftsatzes. Am 27.01.1700 fordern die Bekl. die Übergabe der Akten der Reduktionskommission, das Tribunal erläßt am selben Tag ein entsprechendes Mandat. Am 07.02. bitten die Kl. um ein Reskript an die Pommersche Landesregierung zur Herausgabe dieser Akten, das sie am 08.02. erhalten. Am 29.04.1700 bitten die Kl. um ein Mandat an die Landesregierung oder den Protonotar Magdeburg zur Herausgabe der Akten. Eine Reaktion des Gerichts erhellt nicht. Am 13.01.1701 bitten die Kl. das Tribunal um ein verschärftes Mandat an die Landesregierung zur Herausgabe der Akten und erhalten es am 15.01. Am 01.03. übergeben die Kl. die Akten der Reduktionskommission. Daraufhin entscheidet das Tribunal am 04.07.1701, daß die Bekl. den Schulzenhof von Hinrichshagen mit allen Einkünften seit 1697 zurückzugeben hätten. Am 11.07. und 23.09.1701 sowie am 02.03.1702 legt Ernst Bogislaw von Rahden für die Bekl. dagegen Rechtsmittel ein, bittet aber zunächst um Fristverlängerung., die er am 13.08. und 24.09.1701 sowie am 04.03.1702 erhält. Am 26.05. erklärt der Bekl., daß der Hinrichshagener Schulzenhof nicht Teil des Klosters Eldena und damit nicht Teil der Schenkung war und deshalb auch nicht abgegeben werden müsse. Er fordert Gegenbeweise der Kl. für ihre seit Jahrzehnten strittigen Besitzansprüche. Am 24.10.1702 und 23.01.1702 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 08.01.1703 trägt der Bekl. zusätzliche Beweise für seine Rechte an dem Hof vor. Am 09.07.1703 entbindet das Tribunal den Bekl. von allen Ansprüchen der Universität. Am 20.08.1703 legt die Universität dagegen Rechtsmittel ein und erbittet an diesem Tag, am 01.10. und 08.11.1703 Fristverlängerung, die sie am 28.08., 03.10. und 10.11.1703 erhält. Am 18.12. bittet der Bekl. keine weitere Fristverlängerung zu gewähren, am 21.12.1703 legt die Universität ihre restitutio in integrum ein, am 07.04.1704 bestätigt das Tribunal sein Urteil der Vorinstanz. Prozessbeilagen: (7) Urteile des Wolgaster Hofgerichts vom 11.12.1672 und 05.12.1673; von Notar Mevius Völschow aufgenommene Appellation vom 20.12.1672; Auszug aus den Privilegien der pommerschen Landstände vom 09.02.1560; Auszug aus den Landtagsabschieden vom 09.03.1581, 07.05.1606, 10.03.1614, 12.03.1627, 12.12.1627; Auszug aus dem Reskript von Herzog Johann Friedrich von Pommern wegen Beschleunigung der Cessionssachen vom 01.11.1581; Auszug aus der kgl. Resolution von 1669; Auszug aus der Schenkungsurkunde vom 16.02.1634; Auszug aus den Schulden des Ernst Ludwig von Rhaden 1617-1629; Schreiben von Rektor und Konzil der Universität Greifswald an die Bekl. vom 13.12.1649; Schreiben der Pommerschen Landesregierung an das Hofgericht vom 02.10.1667; von Tribunalsbote Jochim Krüger ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 13.04.1673; Schreiben der Pommerschen Landesregierung an die Universität vom 24.11.1655; Auszug aus der Erklärung der Kgl. Kommissare über die von den Landständen vorgetragenen Monita vom 08.06.1665; Schreiben des Wolgaster Hofgerichts an das Tribunal vom 26.01.1674; Auszug aus dem Lehnbrief des Achartz von Rhaden vom 26.03.1606; Auszug aus der Bestätigung des Lehnsbriefes durch die Herzoge Philipp vom 28.04.1606 sowie Bogislaw, Georg und Ulrich vom 14.05.1606; Auszug aus der Bestätigung Wartislaw III. von Pommern über die dem Kloster Eldena 1207 geschenkten Orte vom ??.??.1248; Auszug aus dem Schreiben der Witwe Ernst Ludwig von Rhadens an das Hofgericht vom 13.04.1673; Aufstellung über Abschriften von Urkunden, die Dr. Hoyer namens der Witwe von Rhaden vorgelegt hat; Auszug aus der am 03.09.1652 vergeblich geschlossenen Repartition; Aufstellung über Prozeßkosten (o.D.); Observation über den Freischulzenhof Hinrichshagen vom kgl. Reduktionsanwalt vom 10.05.1694; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Michaelis vom 07.11.1694; Urteil der Reduktionskommission vom 31.10.1694; Auszug aus Kgl. Resolutionen von 1669 und 1682; Kgl. Resolution vom 24.07.1696; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gröning vom 16.05.1699; Protokoll über den Actus immissionis vom 28.03.1634; Actus dotationis vom 15.02.1634; Formula Juramenti des Hauptmanns zu Eldena; Aufstellung über Dokumente und Verträge, die bei Einweisung in das Amt als Kopien übergeben werden sollten und tatsächlich übergeben wurden; Reduktionsakten zu Hinrichshagen vom 11.10.1694; Belehnung des Achatz von Rahden durch Philipp Julius von Pommern vom 26.03.1606, Instanzenzug: 1. Wolgaster Hofgericht 1634-1672 2. Tribunal 1673-1701 3. Tribunal 1701-1703 4. Tribunal 1703-1704 Kläger: (2) Universität zu Greifswald Beklagter: Gläubiger und Söhne von Ernst Ludwig von Rahden, seit 1701 Ernst Bogislaw von Rahden (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Jacob Christiani (A), Georg Christian Michaelis (P), seit 1694: Dr. Friedrich Gerdes (A), seit 1697 Dr. Alexander Caroc (A), seit 1699 Dr. Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Caspar Hoyer (A), seit 1694: Dr. N N Schlichtkull (A), Dr. Jacob Gerdes (P), seit 1702 Referendar Mascow (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0197 |