-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.07.: 1. Kläger G

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.07. 1. Kläger G


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0328
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Gerichtszuständigkeiten
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 483
Laufzeit: (1765-1766) 06.11.1766-17.10.1768
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 06.11. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen Urteile des Konsistoriums und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 07.11. legen die Kl. am 02.12. ihren Schriftsatz vor. Der Bekl. hat vor dem Konsistorium um Aufnahme in den Schwartzschen Konvent geklagt, nachdem der Kämmerer Vahl, der für dieses Armenhaus zuständig ist, ihm dies versagt hat. Das Konsistorium sagt dem Bekl. die Aufnahme zu, Kämmerer Vahl wehrt sich dagegen, daß dieser Fall vor dem Konsistorium und nicht vor dem Ratsgericht entschieden worden ist und appelliert deshalb sowohl an das Tribunal als auch an das Konsistorium. Letzteres bestätigt sein Urteil und fordert Vahl bei Androhung von 20 Rtlr Strafe zur Aufnahme des Bekl. auf, weshalb die Kl. an das Tribunal appellieren und erklären, das Armenhaus stünde unter städtischer Jurisdiktion, das Konsistorium sei deshalb in der Sache nicht zuständig und um entsprechende Weisungen an das Konsistorium bittet. Am 19.01.1767 bitten die Kl. um Fristverlängerung zur Vorlage der Akten der Vorinstanz und erhalten sie am 23.01.1767. Am 04.05. bitten die Kl. um einen Termin zur Eröffnung der Akten, das Tribunal setzt diesen am 08.05. auf den 13.05. an. Am 06.07. und 19.10.1767, am 18.01., 18.04. und 04.07.1768 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1768 erklärt des Tribunal das Konsistorium für nicht zuständig und weist den Bekl. an, seine Abstammung vom Stifter des Armenhauses vor dem Rat nachzuweisen, der ihn danach sicher aufnehmen werde.
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Konsistoriums vom 07.05., 26.08., 01. und 24.10.1766; von Notar Dyonisus Christoph Droysen aufgenommene Appellation vom 08.10.1766; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Hertzberg vom 15.12.1766; Bestätigung des Konsistorialsekretärs L.F. Hagemeister über die Bezahlung der Transmissionskosten durch die Kl. vom 09.01.1767; Rationes decidendi des Konsistoriums; Akten des Konsistoiums 1765-1766
Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1766 2. Greifswalder Konsistorium 1766 3. Tribunal 1766-1768
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Greifswald
Beklagter: Joachim Schwartz, Müßiggänger" zu Greifswald (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0328