-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.07.: 1. Kläger G

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.07. 1. Kläger G


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0267
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Küsterhebung
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 455
Laufzeit: (1620-1748) 15.01.1748-23.04.1749 (1749)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 15.01. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Greifswalder Konsistoriums und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 17.01. legen die Kl. am 23.02. ihren Schriftsatz vor. Darin schildern sie, daß dem Küster normalerweise pro bewohntem Hof 1 Brot, 1 Wurst und 20 Eier gegeben wurden. Der Bekl. verlangt einen Scheffel Hafer pro Hufe, egal ob wüst oder bestellt und 20 Eier sowie 1 "Bede" Brot pro Hof und verklagt die Kl. vor dem Konsistorium. Dieses entscheidet, daß die Bekl. pro Hufe anstatt pro Hof zu veranlagen seien und gibt den Forderungen des Küsters weitgehend nach. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal, erklären, daß nach bewohntem Hof gesteuert wurde, dies in den umliegenden Kirchspielen auch so sei und sie nicht über Gebühr belastet werden dürften. Sie beschweren sich auch über die Größe der geforderten Brote (10 statt 8 Pfund) und die Länge der Würste (2,3 statt 1,5 Ellen) und bitten, dies den üblichen Größen anzupassen. Am 01.04. bittet der Bekl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 02.04. auf den 05.04. ansetzt. Am 29.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 08.07. bestätigt das Tribunal das Urteil des Konsistoriums in den meisten Punkten, ermäßigt die Abgaben nur hinsichtlich des Kapellenbrotes aus Kirchdorf und Mesekenhagen, wobei es dem Bekl. weitere Beweise freistellt. Am 09.08. ergreifen die Kl dagegen restitutio in integrum, bitten aber zunächst und am 24.09. um Fristverlängerung, die sie am 12.08. und 26.09. erhalten. Am 26.10.1748 legen sie ihren Schriftsatz vor und bestehen auf ihren Forderungen, am 20.01.1749 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 21.04.1749 bestätigt das Tribunal sein Urteil. Am 09.12.1749 sendet das Tribunal die Akten der Vorinstanz zurück an das Konsistorium.
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Greifswalder Konsistoriums vom 06.12.1747; vom Greifswalder Notar Andreas Busse aufgenommene Appellation vom 16.12.1747; Bescheid des Konsistoriums vom 05.01.1748; Auszug aus der Gristower Kirchenmatrikel vom 15.10.1620; von Notar Paul Wedige von Magdeburg aufgenommene Zeigenbefragung von Christian Luchterhans, Schulze in Demzow und Jacob Meyer, Schulze zu Hinrichshagen vom 20.02.1748; Rationes Sententiae des Konsistoriums; Prozeßvollmachten der Kl. für C.C. Gröning vom 24.04.1748 und des Bekl. für A.C. Gröning vom 13.05.1748; von Tribunalsbote Gustav Nowander ausgestellte Quittung für Akten der Vorinstanz vom 19.12.1749
Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1747 2. Tribunal 1748 3. Tribunal 1748-1749
Kläger: (2) aus Kowall, Gristow, Karrendorf, Kalkvitz, Jager, Jeeser, Frätow, Kirchdorf, Brock, Tremt und Mesekenhagen nach Gristow Eingepfarrte (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jacob Richter, Küster zu Gristow (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Christian Friedrich Reincke (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0267