  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0234 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Betrieb einer Apotheke Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 441 Laufzeit: (1552-1705) 17.09.1705-21.01.1706 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 17.09.1705 um Fristverlängerung und Genehmigung des Tribunals vom 18.09. legen die Kl. am 29.10. ihren Schriftsatz vor. Bereits im Jahre 1700 hatte Nicolaus Henning am Tribunal gegen den Ratsapotheker Gadebusch wegen Monopols geklagt, war vom Tribunal aber abgewiesen worden. Die Kl. berichten, daß der Rat viel Geld in den Unterhalt der Apotheke gesteckt habe und es bis 1617 nur diese eine Apotheke gab. Durch den Tod des Betreibers und das Fehlen eines geeigneten Nachfolgers hat dessen Witwe aus ihrem Privathaus heraus Medikamente und Materialien verkauft und so jahrelang eine Nebenapotheke" betrieben, die aber wegen Mangel an Bedarf wieder eingegangen ist. Henning hat 1699 die Witwe eines Gewürzkrämers geheiratet und bietet seither neben den Gewürzen auch Medikamente an. Der Rat ist dagegen vorgegangen und deshalb von Henning vor dem Hofgericht, dem Tribunal und der Landesregierung verklagt worden. Er ist in Greifswald und Wismar abgewiesen worden, hat in Stettin aber eine Konzession erhalten, weshalb die Kl. an das Tribunal appellieren und auf ihrem alleinigen Recht bestehen, entsprechende Konzessionen zu erteilen. Das Tribunal erläßt am 22.12.1705 ein Reskript an die Landesregierung, "das Gravamen von selbsten zu heben" oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Die sendet die Akten am 21.01.1706 ein und verteidigt ihr Vorgehen. Das Tribunal setzt am 24.05.1707 den 31.05. zur Eröffnung der Akten an, am 04.07. bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1707 bestätigt das Tribunal das Urteil der Landesregierung. Am 28.11. kündigen die Kl. Rechtsmittel gegen das Urteil an, erbitten aber zunächst Fristverlängerung, die sie am 30.11.1707 erhalten. Am 05.01.1708 legen die Kl. ihre Beschwerden gegen das Urteil und neue Beweise vor. Am 15.10.1708 ergänzen die Kl. ihren Schriftsatz und bitten um Prozeßbeschleunigung, am 21.01.1709 bestätigt das Tribunal sein urteil, stellt es den Kl.n aber frei zu beweisen, daß in Greisfwald keine zwei Apotheken Bestand haben könnten. Am 15.04. bitten die Kl. zum Beweis die Prof. med. Barnsdorf und Helwig sowie die Chirurgen Johann Tesche, Dionisus Behrens und Hermann Tillingen von den Juristen Adolf Caroc und Johann Jacob Pommeresche befragen zu lassen. Das Tribunal ernennt die beiden am 19.04. zu Kommissaren, am 24.05. benennt der Bekl. den Hofgerichtsreferendar Bogislaw von Mascow und den Hofgerichtsadvokaten Albert Schwartz als Concommissare, die vom Tribunal am 25.05.1709 ernannt werden. Am 06.03.1724 nehmen die Kl. den Fall wieder auf. der durch den Krieg und den Brand des Rathauses verzögert worden war. Da Hennings mittlerweile verstorben ist, sein Schwiegersohn Nallinger sich aber eine Konzession der Landesregierung geben lassen hat und die Nebenapotheke weiterhin betreibt, bitten die Kl. um endliche Entscheidung des Falles in ihrem Sinne und legen den Rotulus der Zeugenbefragung vor. Das Tribunal lädt am 07.03. die Erben Hennings auf den 31.03. zur Eröffnung der Akten vor. Am 05.06. fassen die Kl. die Ergebnisse der Zeugenbefragung zusammen und bitten um Abschaffung der zweiten Apotheke. Das Tribunal fordert den Bekl. am 08.06. zur Erwiderung auf, der am 18.07. um Fristverlängerung bittet., die er am selben Tag erhält. Am 29.08. wendet sich der Bekl. gegen die Art der Beweisführung und besteht darauf, daß Greifswald zwei Apotheken brauche. Das Tribunal fordert die Kl. am 30.08.1724 zur Antwort auf, die am 09.08.1725 eingeht. und in der die Kl. auf ihrer Sicht bestehen und bitten ihre Beweise zu akzeptieren. Das Tribunal fordert den Bekl. am 11.08. zur Erwiderung auf. Am 12.10. bittet dieser um Fristverlängerung, die er am selben Tag erhält. Am 13.11. trägt der Bekl. erneut seine Argumente vor, das Tribunal schließt am 14.11.1725 die Beweisaufnahme und beauftragt am 14.05.1726 den Hofrat Corswanten mit einer Kommission zur "gütlichen Handlung". Am 21.06. bittet der Bekl. um 6wöchige Frist zur Stellungnahme, die das Tribunal am 21.06. ablehnt. Am 03.07. bittet der Bekl. erneut um Fristverlängerung, die das Tribunal am selben Tag erneut ablehnt. Am 22.07. setzt sich die Landesregierung für den Bekl. ein, am 02.08. bittet der Bekl. darum, keinen Vorbescheid durchzuführen und legt einen Dispens der Landesregierung vor. Bei beiden Anträgen wird auf ein nicht beiliegendes Protokoll vom 27.08.1726 verwiesen. Am 04.11.1727 und 07.01.1730 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, eine Reaktion des Tribunals erhellt bei beiden Gelegenheiten nicht. Prozessbeilagen: (7) Konzession der Landesregierung zum Betrieb einer Apotheke in Greifswald für Nicolaus Henning vom 08.01.1705; vom Greifswalder Notar Jacob Georg Pommeresche aufgenommene Appellation vom 02.07.1705; Auszug aus dem Rezeß der Kirchenvisitation von 1552; Auszug aus der Erklärung des Apothekers Jacob Schmitt von 1618; Pachtvertrag über die Greifswalder Ratsapotheke mit Laurentius Gadebusch vom 25.10.1687 und Verlängerung des Vertrages vom 02.12.1697; Klage des Laurenz Gadebusch vor dem Greifswalder Ratsgericht vom 23.10.1705; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gerdes vom 17.03.1706; Aussage des Greifswalder Synsikus Droysen vom 07.12.1707; Suppliken Lorenz Gadebuschs an den Greifswalder Rat (o.D.) und vom 29.12.1723; Attest des D. Barnstorf, Senior der Medizinischen Fakultät, Physikus von Greifswald und Rektor der Universität über den Zustand der Ratsapotheke vom 29.12.1707, von den Kl.n vorgelegte Articuli probatoriales; Konzession der Landesregierung für Johannes Peter Nallinger vom 08.12.1723; Kommissionsprotokoll vom 14.06.1709; Bescheid der Landesregierung vom 23.08.1724; Supplik Nallingers an die Landesregierung vom 05.07.1726; Dispens der Landesregierung für Bekl. vom 12.07.1726; Supplik des Lorenz Gadebusch an den Rat vom 20.11.1729; Quittung des Stadtkassierers Michel Trippelvitz vom 21.10.1729 Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1704-1705 2. Tribunal 1705-1707 3. Tribunal 1707-1730 Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Greifswald Beklagter: Kgl. Pommersche Regierung, seit 28.11.1707 Nicolaus Henning, Apotheker in Greifswald, seit 1724 Johannes Peter Nallinger namens der Witwe Hennings als deren Schwiegersohn Anwälte: Kl.: David Jürgen Gerdes (A), Dr. David Gerdes (P), seit 1724 Jacob Droysen (A) Bekl.: Dr. Matthias Jacob Fischer (A), Dr. Joachim Köckert (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0234 |