  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0278 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um den Besitz des Gutes Frankenthal Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 462 Laufzeit: (1750) 19.06.1750-12.11.1753 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 19.06. um Befristung für den Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil auf 3 Wochen und am 20.06. erteiltem Mandat des Tribunals bittet der Bekl. am 28.09. erneut um Befristung für den Prozeßgegner, der gegen das in der Restitutionsinstanz ergangene Hofgerichtsurteil appelliert hat. Das Tribunal weist den Kl. am 02.10. entsprechend an, der am 26.10. um Fristverlängerung bittet, die er am 27.10. erhält. Am 30.10. legt der Bekl. einen ausführlich begründeten Widerspruch gegen die "frivole Appellation" ein und bittet um Bbestätigung der Hofgerichtsurteile, am 06.11. legt der Kl. seinen Schriftsatz vor. Nach dem Tod ihres Vaters Johann Georg von Gagern streiten die Prozeßparteien darum, wer Frankental übernehmen solle. Während der Bekl. den Gläubigern 14.000 Rtlr bezahlt hatte und damit die Schulden seines Vaters beglichen hat, hat der Kl. mit der Mutter und anderen Brüdern einen Vertrag geschlossen, Frankental weiter zu bewirtschaften und die Gläubiger hinzuhalten. Der Bitte des Bekl. um Einsetzung in das Gut und Räumung des Hauses durch die anderen Familienmitglieder kommt das Hofgericht in zwei Instanzen nach, weshalb der Kl. an das Tribunal appelliert. Dieses weist das Hofgericht am 10.11. an, die Akten der Vorinstanz einzusenden und verurteilt den Anwalt zu 2 Rtlr Strafe wegen nicht bescheinigter Appellation. Am 18.12. bringt der Kl. die gewünschten Dokumente bei und bittet m Straferlaß, den das Tribunal am 19.12.1750 ablehnt. Am 26.04.1751 bittet der Kl. um Fristverlängerung, die ihm am 30.04. gewährt wird, am 05.07. bitten die Parteien um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 09.07. auf den 12.07. ansetzt. Am 18.10. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1752 lädt das Tribunal die Parteien zum Vorbescheid auf den 07.03. vor. Am 28.02. bittet der Bekl. um einen neuen Termin, den das Tribunal am 29.02. auf den 11.04. ansetzt und die Parteien bei 30 RTlr Strafe vorlädt. Am 30.03. bittet der Kl. um Verschiebung des Termins, das Tribunal setzt am 01.04. den 06.06. dazu an. Am 06.04. bittet der Bekl. um einen näheren Termin, da er befürchtet, sein bruder wolle den Prozeß unnötig herausschieben, um ihn daran zu hindern, das Gut zu übernehmen. Daraufhin setzt das Tribunal am 15.04. den 02.05. zum Gütetermin an. Am 26.05. bittet der Kl. um Einsetzung einer Kommission, das Gericht fordert den Bekl. am 30.05. zur Erklärung auf. Dieser bittet am 22.06. um Fristverlängerung, da er versuchen will, sich mit seinem Bruder gütlich zu einigen. Am 05.07. bittet der Bekl. um ein Protokoll des Vorbescheides und den letzten Schriftsatz des Kl.s, die er am 07.07. erhält. Am 27.07. und 09.10. bittet der Bekl. erneut um Fristverlängerung, die er am 29.08. und 11.10.1752 erhält. Am 20.01.1753 erklärt der Bekl. mit der Kommission einverstanden zu sein, benennt ihn interessierende Punkte und den Kapitän von der Lancken zu Presenske sowie den Herrn von Kahlden zun Schoritz als seine Kommissare. Am 30.01.1753 erteilt das Tribunal den Auftrag an die vom Bekl. vorgeschlagenen Kommissare und die vom Kl. vorgeschlagenen Kammerherrn von Dahlstern und den Herrn von Usedom auf Kartzitz. Am 05.03.1753 lehnt der Kl. die vom Bekl. vorgeschlagenen Kommissare ab und bittet andere zu ernennen, außerdem bittet er darum, die Kommission entscheiden zu lassen, wie der zwischen ihm und seiner mittlerweile verstorbenen Mutter und seinen Geschwistern geschlossene Vergleich am besten umgesetzt werden könne. Das Tribunal lehnt beide Anträge am 06.03. ab. Am 02.04. bitten die Kommissare des Kl.s, sie von dieser Aufgabe krankheitshalber zu entbinden. Das Tribunal tut dies am 03.04. und verurteilt den Kl. zu 4 Rtlr Geldstrafe, da er die Kommissare nicht vorher gefragt habe, ob sie die Kommission übernehmen könnten. Am selben Tag bittet der Bekl. darum, seinen Bruder aufzufordern binnen 3 Wochen neue Kommissare zu benennen. Das Tribunal folgt dem am selben Tag. Am 05.05. bittet der Kl., ihm die Strafe zu erlassen und den Landrat von der Osten zu Dubkevitz sowie den Abgeordneten der Ritterschaft von Kahlden auf Maltzien zu Kommissaren zu ernennen. Das Tribunal beauftragt die Herren am 08.05.1753 und beharrt auf der Strafzahlung vom Kl. Am 06.07. zeigt der Kl. den erfolgten Vergleich an, am 12.10. legt der Bekl. das von den von ihm bestellten Kommissaren verfaßte Protokoll des Vorbescheides vor. Das Tribunal fordert den Kl. am 16.10. zur Stellungnahme auf, dieser erkennt das Protokoll am 06.11.1753 an. Das Tribunal weist ihn am 09.11. an, das Protokoll der von ihm bestellten Kommissare einzureichen und bestätigt am selben Tag, daß der Bekl. Frankental übernommen, der Kl. die zu Frankental gehörigen Pertinentien bekommen habe. Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 06.06. und 02.09.1750; vom Bergener Notar Johann Carl Mühlrath aufgenommene Appellation vom 13.09.1750; Aufstellung über vom Bekl. bezahlte Schulden von Frankenthal (14.144 Rtlr 2s); Prozeßvollmachten des Kl.s für Lic. v. Palthen vom 29.05.1751 und des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 08.07.1751 bzw. für Dr. Ungnade vom 05.03.1753; Auszug aus dem Protokoll des Vorbescheides vom 02.05.1752; Kommissionsprotokoll der Notare J.F. Helwig und F.S. Anders vom 28.06.1753; Gesprächsnotiz des Notars J.H. Wieland mit der Mutter der Parteien vom 26.04.1752 Instanzenzug: 1. Vorpommersches Hofgericht 1750 2. Vorpommersches Hofgericht 1750 3. Tribunal 1750-1753 Kläger: (2) Caspar Christoph von Gagern (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Christian Hinrich von Gagern (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Christian Breitsprecher (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Ehrenfried Hinrich Richter (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 05.07.1752 Dr. Joachim Christoph Ungnade (P), seit 27.07.1752 Carl Friedrich Kantzow (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0278 |