- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.07. 1. Kläger G   OAI-PMH
| Signatur: (1) 0297 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um den Transport von Predigern Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 470 Laufzeit: (1756) 06.04.1756-08.01.1757 Fallbeschreibung: Nach dem Tod des Grimmener Diakons Ketzenberg hat der Bekl. die Kl. aufgefordert, die Prediger der umliegenden Gemeinden während des Gnadenjahres für Ketzenbergs Witwe zu den Gottesdiensten nach Grimmen zu fahren. Da die Kl. dies verweigern, klagt der Bekl. vor dem Konsistorium, das ihm den Beweis auferlegt, daß eine solche Pflicht für die Eingepfarrten in grimmen bzw. in der Synode auch früher bestanden habe. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal, belegen anhand zahlreicher Gerichtsentscheidungen, daß derartige Fuhren nicht landesüblich seien und bitten, den Beweis auf Grimmen zu beschränken. Am 03.05. bitten die Parteien um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 07.05. auf den 10.05. ansetzt. Am 05.07. bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 18.10.1756 bestätigt das Tribunal die Sehweise der Kl. und fordert den Bekl. entsprechend auf. Am 21.12.1756 bittet der Bekl. um eine Kommission zum Verhör dreier älterer Zeugen, die belegen können, das 1713 diese Fuhren in grimmen ebenfalls geleistet worden sind. Die Antwort des Tribunals erhellt wegen Mäusefraß nicht. Prozessbeilagen: (7) Urteil des Greifswalder Konsistoriums vom 25.02.1756; von Notar Emanuel Jacob Mehlen aufgenommene Appellation vom 02.03.1756; Prozeßvollmacht der Kl. für Palthen vom 04.06.1756; Rationes decidendi des Konsistoriums; von Tribunalsbote Gustav Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 22.09.1756 Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1756 2. TRibunal 1756-1757 Kläger: (2) Eingepfarrte nach Grimmen (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Magister August Christian Brunst, Präpositus zu Grimmen (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Hermann David von Santen (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.:Kämmerer Vernow (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0297 |
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