- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.08. 1. Kläger H   OAI-PMH
| Signatur: (1) 0440 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung wegen Scheidung Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 556 Laufzeit: (1781) 20.03.1781-25.12.1781 (1782) Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl.in vom 20.03. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Konsistoriums und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 24.03. legt die Kl.in am 23.04. ihren Schriftsatz vor. Sie berichtet, daß ihr Mann sie in 16 Ehejahren geschlagen und vor den Dienstboten gedemütigt habe, so daß sie gezwungen war, mit ihren Kindern zu ihren Eltern nach Anklam zu fliehen. Das Konsistorium hat jedoch den Pastor Küssels mit einer Aussöhnung der Eheleute beauftragt und die Kl.in angewiesen, binnen 14 Tagen mit ihren Kindern zu ihrem Mann zurückzukehren. Die Kl.in stellt dar, daß die Ehe zerrüttet sei und bittet darum, das Urteil des Konsistoriums aufzuheben und sie rechtswirksam zu scheiden. Am 30.04. und 09.07. bittet die Kl.in um Fristverlängerung zum Einreichen der Akten der Vorinstanz, die ihr am 04.05. und 13.07. gewährt wird. Am 18.07. werden die Akten der Vorinstanz eröffnet, am 02.10. bittet der Bekl., am 20.10. beide Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 04.12.1781 bestätigt das Tribunal das Urteil des Konsistoriums. Am 25.12.1781 bittet der Bekl. darum, falls seine Frau Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen sollte, ihr diese auf 14 Tage zu befristen. Eine Reaktiond es Tribunals darauf erhellt nicht. Am 13.03.1782 sendet das Tribunal die Akten der Vorinstanz an das Konsistorium zurück. Prozessbeilagen: (7) Urteil des Greifswalder Konsistoriums vom 31.01.1781; vom Greifswalder Notar Carl Gustav Peetschius aufgenommene Appellation vom 12.02.1781; Quittung des Konsistorialsekretärs A.v. Rehfeld über empfangene Transmissionskosten vom 21.04.1781; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Hasse vom 12.05.1781 und der Kl.in für Palthen vom 22.05.1781; von Tribunalsbote C.H. Siegmund ausgestellte Quittung über abgelieferte Konsistorialakten vom 04.04.1782 Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1781 2. Tribunal 1781 Kläger: (2) Carolina Regina Hahn, geb. Gustmeyer (Kl.in in 1. Instanz) Beklagter: Jonas Carlson Hahn, Kaufmann in Wolgast (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Bernhard Ehrenfried Bützow (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Franz Georg Christoph Höfer (A), Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0440 |
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