- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.11. 1. Kläger K   OAI-PMH
| Signatur: (1) 0205 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Leistung von Abgaben Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 428 Laufzeit: (1547-1686) 06.12.1686-21.01.1691 Fallbeschreibung: Bei der Verabschiedung der Garzer Kirchenmatrikel sind die seit mehr als einem Jahrhundert zu zahlen gewesenen Geldzehnten auf Veranlassung des Bekl. durch Kornzehnte ersetzt worden. Dagegen hat der Kl. bei der Landesregierung geklagt, die dasVorgehen jedoch bestätigt hat, weshalb er vor dem Tribunal appelliert und um die Wiederherstellung des alten Zustandes bittet. Das Tribunal fordert am 08.02.1687 die Akten der Vorinstanz an, die am 11.04. aus Stettin eingehen. Am selben Tag bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 14.04. auf den 28.04. ansetzt. Am 18.05.1687 bezeichnet der Bekl. unter Berufung auf alte Kirchenvisitationsprotokolle von 1560 die Appellation als "frivol" und bittet sie entsprechend abzuweisen. Am 09.07.1688 fordert das TRibunal die Parteien zur Vorlage weiterer Beweise auf. Am 01.10. erklärt der KL., daß er sich beim Bekl. um Auszüge aus den Kirchenregistern bemüht habe, dieser aber die Register von sich aus an das Tribunal schicken wolle. Am 22.10. bitten die Parteien um einen Termin zur Begutachtung der vorgelegten Beweise, am 26.10. setzt das Tribunal dazu den 14.11.1688 an, an dem beide Parteien um ein schnelles Urteil bitten. Am 14.01.1689 erklärt der Kl. die Auszüge und erbittet schnelles Urteil in seinem Sinne, am 09.02.1689 folgt ihm der Bekl. darin. Beiden Parteien versichert das Tribunal die Beachtung ihrer Schriftsätze am 05.02. bzw. 27.02.1689. Am 05.05. und 08.07.1690 bittet der Bekl. um schnelles Urteil, am 19.01.1691 bestätigt das Tribunal das Urteil der Landesregierung und verweist den Fall zur Vollstreckung an diese zurück. Prozessbeilagen: (7) Urteil der Landesregierung vom 13.07.1686; Mitteilung des Rügener Landvogtes Wilken von Berglase an Kl. vom 26.10.1686; von Notar Paul Bagevitz aufgenommene Appellation vom 28.10.1686; Schreiben des Kl.s an die Visitationskommission vom 06.05.1684; Klage des Kl. an die Landesregierung vom 29.06.1684; von Tribunalsbote Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 04. und 13.03.1687; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 23.03.1687 und des Bekl. für Dr. Oldenburg vom 06.04.1687; Auszug aus dem Revisionsprotokoll der Garzer Kirchenmatrikel vom 25.06.1674; Auszug aus dem Register der Garzer Pastoratshebungen von 1564; Erklärung des Bekl. vom 07.09.1688; Auszüge aus Garzer Pastorats- und Kirchenregistern 1547-1564, dem Visitationsabschied vom 26.04.1580, dem Revisionsprotokoll vom 27.02.1585; Prozeßakten der Landesregierung 1685-1686 Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1686 2. Tribunal 1686-1691 Kläger: (2) Caspar von Gawern auf Koldewitz (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Georg Philipp Schevenius, Pastor von Garz (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Daniel Illies (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Johannes Oldenburg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0205 |
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