-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.11.: 1. Kläger K

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.11. 1. Kläger K


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0472
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Rückzahlung der Mitgift und Einsetzung in das Gut Dumsevitz
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 574
Laufzeit: (1663-1689) 15.04.1689-05.05.1696
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 15.04.1689 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 29.04. legt der Kl. am 29.07. seinen Schriftsatz vor. Die Töchter des verstorbenen Jochim Scheele, die verstorbene Frau von Normann und die Frau von der Lancken haben je 2.000 fl. Mitgift erhalten. Die Frau von der Lancken hat mit ihren Kindern, einer an B.M. Bonow verheirateten Tochter und dem verstorbenen Major von der Lancken, auf Dumsevitz gelebt, ohne darüber Rechnung abzulegen. Das Hofgericht hat aber festgelegt, daß Dumsevitz mit zum Scheeleschen Konkurs gehöre. Beide Töchter Scheeles werden zur Rechnungslegung aufgefordert, ob sie die jeweils 2.000 fl. Mitgift durch ihr Wohnen auf Dumsevitz nicht schon abgegolten hätten. Außerdem sollten sie beweisen, was ihre Mutter in Dumsevitz eingebracht habe. Diese Rechnungslegung ist nicht erfolgt, stattdessen ist das auf 9.000 fl. geschätzte Gut Dumsevitz von der Frau von der Lancken und ihren Erben bis 1679 bewohnt worden. Im Krieg ist das ausgeplünderte Gut von der Familie verlassen worden, der Kl. hat es übernommen und zweimal mit Vieh und Fährnis" ausgestattet. Daraufhin ist dem Kl. vom Major von der Lancken das Gut 1680 bis zur Abgeltung aller Forderungen überschrieben worden. Ungeachtet dessen stellt Anna Margaretha von der Lancken, Ehefrau des Melchior von Platen, Ansprüche wegen des von ihrer Mutter ins Gut eingebrachten Geldes. Eine vom Hofgericht eigesetzte Kommission hat 1680 die Forderungen des Kl.s auf 21.283 fl. gesetzt, erkennt 1689 aber trotzdem die Forderungen des Bekl. auf 4.000 fl. Heiratsgut seiner Frau an und fordert den Kl. zur Bezahlung dieses Geldes auf. Dagegen appelliert der Kl. an das Tribunal und bittet darum, seine Ansprüche vorrangig zu behandeln und den Bekl. zur Rechnungslegung aufzufordern, um herauszufinden, was seine Frau an dem Heiratsgut bereits abgegolten habe. Am 29.02. und 06.05.1690 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen der Akten 1. Instanz, die er am 09.05. erhält. Am 07.07. bitten die Parteien um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 11.07. auf den 02.09.1690 ansetzt. Am 02.07.1694 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.10.1694 wird Bonow aufgefordert, dem Kl. die Meliorationskosten zu erstatten, nachdem er das Kommissionsprotokoll des Hofgerichts von 1658 vorgelegt und die Scheeleschen Gläubiger befriedigt hat. Am 22.01.1695 bittet der Bekl. um Fristverlängerung zur Vorlage des Kommissionsprotokolls, die er am 25.01. erhält. Am 09.04. erklärt Bonow, mit dem Konkurs Scheeles nichts zu schaffen und eigene Forderungen an Scheele zu haben und weist deshalb alle Forderungen des Kl.s zurück. Am 09.07. bittet der Kl., Bonow mit seiner Supplik abzuweisen und seine Ansprüche durchzusetzen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 12.07.1695 zur Stellungnahme auf. Dieser bittet am 28.04.1696 um Fristverlängerung, die er am 01.05.1696 erhält. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteile vom 17.09.1680, 23.01.1689; vom Greifswalder Notar Georg Pfennigsdorf aufgenommene Appellation vom 30.01.1689; Auszug aus den Scheeleschen Prioritätsurteilen des Hofgerichts vom 17.02.1663 und 15.03.1671; Quittungen Bonows über empfangenes Geld von seinem Schwager Bogislaw Christoph von der Lancken vom 13.02.1664, 11.04.1665; Überlassung von 50 Rtlr durch Anna Margaretha Bonow, geb. v. d. Lancken an den Kl. vom 26.11.1673; Auszug aus der Klage Bonows vor dem Pommerschen Hofgericht vom 23.04.1683; Auszug aus der Supplik Bonows vor dem Hofgericht vom 20.09.1688; Auszug aus der Klage Bonows vor dem Rügener Landgericht vom 12.04.1687; Auszug aus dem Bonowschen Ehevertrag vom 23.08.1683; Auszug aus Schreiben des Major von der Lanckenan den Kl. vom 24.05.1684; von Notar Heinrich Gesterding aufgenommene Befragung der Untertanen Peter Richert, Drewes Last, Peter Daw und Michael Heise, wohnhaft zu Ziitvitz vom 31.01.1689; Bescheide der Pommerschen Landesregierung vom 17.08.1677, 31.03.1680; Supplik des Kl.s an das Hofgericht vom 21.10.1681 mit dem Bescheid des Hofgerichts vom 22.10.1681; Tribunalsurteile in Sachen des Kl.s vs. Anna Margaretha von der Lancken in pcto juris retentionis vom 22.01. und 07.07.1684; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Oldenburg vom 22.06.1690 und des Kl.s für Dr. Anthoni vom 16.08.1690; Urteil der Reduuktionskommission vom 30.01.1695
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1689 2. Tribunal 1689-1696
Kläger: (2) Gottfried Kahte zu Stralsund (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bogislaw Moritz Bonow (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Sekretär Olthoff (A), Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Dr. Johannes Oldenburg (P), seit 1696: Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0472