-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.18.: 1. Kläger R

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.18. 1. Kläger R


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0176
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um sichere Anlage von Stipendiengeldern
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 412
Laufzeit: (1740) 05.06.1781-05.09.1783
Fallbeschreibung: Die Universität hatte 1.800 Rtlr des Droysenschen Legats in der Herrschaft Putbus zinsbar angelegt und hat die Zustimmung des Greifswalder Rates, des Hofgerichts und der Familie von Balthasar eingeholt. Nur die Familie Droysen hat ihre Zustimmung zu dieser sicheren Anlage bisher verweigert, so daß die Kl. das Tribunal um eine Aufforderung an die Bekl. zur Äußerung bitten. Das Tribunal fordert die Bekl. am 28.06. zur Äußerung binnen 6 Wochen auf. Am 30.10. erneuern die Kl. ihre Bitte um Anweisung an Bekl. Das Tribunal setzt den Bekl. am 15.11.1781 erneut eine 6wöchige Frist mit Androhung, danach nicht mehr gehört zu werden. Am 04.06.1782 belegen die Kl. die fristgemäße Übergabe des Mandates an die Bekl. und bitten um Bestätigung ihrer Geldanlage, obwohl die Bekl. sich dazu nicht geäußert haben. Das Tribunal verspricht am 21.08. schnelle Entscheidung. Am 13.09. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, da sich die Familie Balthasar noch nicht zu der Geldanlage geäußert habe, diese aber für die Auszahlung des Stipendiums wichtig sei, erhalten aber keine Antwort des Tribunals. Am 12.10.1782 legen die Bekl. die zustimmenden Stellungnahmen der Familien Balthasar und Droysen vor, am 07.07.1783 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 05.09.1783 bestätigt das Tribunal das Recht der Kl., die Anlagestrategie zu bestimmen, erlegt ihnen aber eine Informationspflicht und Einholung der Zustimmung der Bekl. auf.
Prozessbeilagen: (7) Schuldverschreibung Moritz Ulrichs Grafen zu Putbus über 3.000 Rtlr bei der Universität Greifswald vom 28.09.1740; von Dr. Friedrich Nürenberg ausgestellte Empfangsquittung für ein Tribunalsmandat vom 17.11.1781; Stellungnahme des Greifswalder Rates vom 15.12.1781; Auszug aus dem Protokoll der Hofgerichtssitzung vom 15.01.1782; Schreiben des G.E. Gesterding an die Mitglieder der Familie Balthasar vom 10.09.1782; Antwort des Augustin von Balthasar, des Majors von Balthasar zu Prizier, des v. Balthasar zu Netzeband, des Prof. Muhrbeck für sich und als Vormund der Hagemeisterschen Kinder und des Prof. Brockmann; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Nürenberg vom 08.10.1782
Instanzenzug: 1. Tribunal 1781-1783
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Beklagter: M.P.B. Droysen, Archidiakon an St. Nikolai zu Stralsund und Friedrich Bernhard Droysen, Pastor zu Altefähr
Anwälte: Kl.: Johann Franz von Palthen (A & P) Bekl.: F.A. Richter (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 1782: Dr. F. Droysen (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0176