  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0508 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Einlösung des Catzenowschen Anteils in Behrenwalde Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 588, 589 Laufzeit: (1614-1751) 24.12.1751-29.04.1754 (1754) Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 24.12.1751 um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und Aufforderung des Tribunals vom 07.01.1752 an den Kl., innerhalb 6 Wochen seinen Schriftsatz vorzulegen, trägt dieser am 21.02. vor, daß zunächst der Landrat von Normann, nach dessen Tod der Regierungsrat von Bohlen ein in Behrenwalde gelegenes, 4,5 Hufen großes großes Lehnspartikel, das nach Catzenow gehört, für sich reklamieren und fordern deren Einlösung. Der Kl. besteht darauf, daß dieses Lehnsanteil nur 22 Morgen 190 Ruten groß ist und daß er es dem Bekl. nicht für die 500 fl., für die es einst gekauft wurde, überlassen will, sondern für den derzeitigen Preis. Auf die erste Klage des Bekl. hat das Hofgericht gegen ihn entschieden, so daß er Rechtsmittel eingelegt hat. Gegen das auf diese Weise ergangene Urteil des Hofgerichts appelliert der Kl. in zwei Punkten die vom Hofgericht festgelegte Größe des Lehnsanteils und den Preis von 500 fl. Er behauptet, der nach Behrenwalde gehörende Anteil wäre kleiner, der Preis von 500 fl. ansonsten zu gering. Das Tribunal fordert am 20.06. die Akten des Hofgerichts an, am 23.10. bitten die Parteien um einen Termin zur Eröffnung der Akten, den das Tribunal am 27.10. auf den 31.10.1752 ansetzt. Am 22.01.1753 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 17.05.1753 bestätigt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts und sendet die Akten nach Greifswald zurück. Am 27.06.1753 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Rechtsmittels, die er am 30.06.1753 erhält. Am 24.08. legt er die verworrenen Besitzverhältnisse um die Catzenowschen Hufen dar. Sein Advokat Reineke weigert sich, wichtige Dokumente für die Besitzansprüche zu beschaffen, so daß er sich einen Advokaten in Mecklenburg suchen muß und dafür zusätzliche Zeit beantragt. Das Tribunal genehmigt am 03.09. sowie am 09.10. nach erneuter Bitte des Kl.s vom 05.10. erneute Fristverlängerungen. Am 06.11. stellt der Kl. die Besitzgeschichte der 4,5 Hufen Catzenowschen Anteils in Behrenwalde dar und bittet, diese in Behrenwalde zu belassen, weil sich nicht erweisen läßt, daß sie nach Catzenow gehören. Am 13. und 27.11. bittet er um Fristverlängerung zum Nachreichen eines wichtigen Beweismittels, die er am 20. und 28.11. erhält. Am 05.12. legt er die Beweise vor, die das Tribunal am 11.12.1753 zu den Akten nimmt. Am 21.01.1754 bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 29.04.1754 bestätigt das Tribunal sein Urteil und verurteilt den Kl. zur Übernahme der Prozeßkosten. Am 14.05. bittet der Anwalt des Kl.s um Zurücksendung der Akten an das Hofgericht, das Tribunal weist dies am selben Tag an. Am 10.06. erklärt der Kl. das Rechtsmittel der novorum narratorum ergreifen zu wollen, erbittet dafür aber Fristverlängerung, die das Tribunal am 11.06.1754 abschlägt. Prozessbeilagen: (7) Urteile des Greifswalder Hofgerichts vom 12.07. und 03.12.1751; von Notar Daniel Christoph Harder aufgenommene Appellation vom 06.12.1751; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 30.09.1752 und des Dr. Reineke als Anwalt für die Behrenwaldter Gläubiger vom 12.02.1753; Rationes decidendes des Hofgerichts; Protokoll wegen des Verkaufs von Behrenwalde vom 12.06.1697; Schreiben des E. Linde an Hauptmann Keding vom 18.08.1753; von Notar Johann Theodor Köppen aufgenommene Aussagen des Bürgers von Tribsees Johann Theodor Rümpler vom 30.09.1753, des Barther Bürgers Philipp Behn, des Johann Linck, Pfandträger auf dem Behrenwalder Anteil zu Ravenhorst und des David Brusch, früherer Verwalter zu Öbelitz vom 22.09.1753; Schreiben des G.W. Elver zu Dabitz an Keding vom 22. und 24.09.1753; Schreiben des kgl. Gerichtsschreibers J. Heintze aus Stralsund an Keding vom 19.09.1753; Zustimmung der Landesregierung zu Verkauf eines Anteils an Öbelitz durch Catharina Dorothea Oldenburg, Witwe des Johann Ulrich Wakenitz an Oberfeuerwerker Gothfrid Kathen vom 22.07.1697 und 17.12.1700; Kaufvertrag zwischen der Witwe Wakenitz, jetzt Ehefrau des Michel Normann und Gottfried Kathe vom 10.02.1698; Quittung der C.D. v. Oldenburg und ihrer Vormünder über Erhalt von 500 fl. vom 21.06.1697; von Notar Lehment aufgenommene Zeugenbefragung der Ilsabe Elisabeth von Wakenitz vom 0.11.1753; Auszug aus der Richtenberger Kirchenmatrikel von 1670; Bestätigung einer Obligation des Nicolaus Crohn, Bürgermeister zu Franzburg für Caspar Behr zu Teuffelsdorf, Hauptmann auf Grimmen und Tribsees durch Herzog Philipp Julius von Pommern vom 03.08.1617; Obligationen Caspar Behrs zu Nustrow, Teuffelstorf und Neuenhof über 2.000 fl. von Nicolaus Krone zu Richtenberg und Franzburg vom 29.09.1614 sowie über 2.200 fl. vom 14.02.1616; Mandat Bogislaws XIV. an Curd Bonow zu Turow und Georg Bambrotius wegen Einsetzung der Vormünder der Kindes des Claus Krohn in den Ackerhof zu Leplow vom 08.03.1634; Hofgerichtsurteil in Sachen Claus Krons Erben und Kinder vs. Caspar Behr wegen des Ackerhofes zu Leplow mit Kurzinventar vion Leplow vom 08.03.1634; Übertragungsvertrag zwischen Eggerd Detlof von Zepelien und Johann Keding, Ratsherr zu Sülze (o.D.); Empfangsquittung Dr. Grönings für Hofgerichtsakten vom 22.05.1754 Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1751 2. Pommersches Hofgericht 1751 3. Tribunal 1751-1753 4. Tribunal 1753-1754 Kläger: (2) Hauptmann Johann Hermann Keding sowie Erben der Witwe des Kammerrates von Walther, Ältermann N N Stern, N N Teetz, N N von Thienen, Erben des N N Nallinger, N N Löffler, Erben des N N Giesebrecht, N N Herchent, N N Nobiesatzky, Gläubiger des N N Baumann, N N Cleppien, N N Stevensleben, Gebrüder Hansen sowie N N Sinnig für N N Lessow und N N Lerow (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Regierungsrat Graf von Bohlen (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Christian Friedrich Reineke (A), Dr. Carl Christian Gröning (P), seit 1753 Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Peter Mathias Haselberg (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0508 |