-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  07.: 1. Kläger G
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 07. 1. Kläger G
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3439
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Verbot, die Stadt zu verlassen
Alte Signatur: Wismar T 15 (W T 1 n. 15))
Laufzeit: 08.10.1667-12.10.1667
Fallbeschreibung: Der Kl. bittet um ein Reskript an den Rat, die Stadt trotz schwebender Appellation vor dem Tribunal gegen ein Ratsgerichtsurteil verlassen zu dürfen und erhält dieses am 09.10.1667.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1667
Kläger: (2) David Giese
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Lic. Johannes Thurmann (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3439


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3379
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Ableitung von Abwasser
Alte Signatur: Wismar S 402 (W S n. 402)
Laufzeit: (1667-1775) 29.12.1775-16.06.1778
Fallbeschreibung: Der Kl. fordert für das von ihm vertretene Gasthaus eine Abwasserableitung über das Grundstück des Gegners wie sie seit Jahrzehnten üblich war. Diese Ableitung ist nach dem Kauf des Hauses durch den Bekl. unterbunden worden. Der Kl. hat deshalb vor dem Ratsgericht die Wiederöffnung des Abflusses verlangt, das Ratsgericht hat den Bekl. entsprechend beauflagt, dies binnen 8 Tagen zu tun. Der Bekl. hat gegen dieses Ratsgerichtsurteil restitutio in integrum ergriffen und um Versendung der Akten an eine auswärtige Juristenfakultät gebeten. Diese entscheidet, daß der Rat eine Kommission einsetzen soll, die die Gegebenheiten prüft und eine Karte von dem noch vorhandenen Wasserabfluß vorlegt, um dann weiteres zu entscheiden. Der Kl. appelliert gegen dieses Urteil an das Tribunal, bittet, das erste Ratsgerichtsurteil wieder in Kraft zu setzen und belegt seine Bitte mit zahlreichen Beweisen. Das Tribunal fordert den Rat am 23.02.1776 auf, die Akten der Vorinstanz binnen 3 Wochen einzusenden, nachdem der Bekl. am 07.02. um Prozeßbeschleunigung gebeten hatte. Die Akten gehen am 04.03. ein, am 13.03. bittet der Kl. um ihre Eröffnung, die am 20.03. erfolgt. Nach Bitten um Prozeßbeschleunigung vom 22.04. und 08.06.1776 erfolgt das Urteil am 14.04.1777, in dem das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und das der Erstinstanz in Kraft gesetzt wird. Der Bekl. wird zudem zur Bezahlung der Prozeßkosten und einer Strafe von 10 Rtlr verurteilt. Am 30.04. kündigt der Bekl. an, dagegen restitutio in integrum ergreifen zu wollen und erbittet Kopie des gegnerischen Schriftsatzes. Diese erhält er am 01.05., am 23.05. erbittet er Fristverlängerung und erhält diese am folgenden Tag. Am 04.07. trägt er seine Argumente gegen das Urteil vor. Nach Bitten um Prozeßbeschleunigung vom 07.07., 20.10.1777 und 19.01.1778 lädt das Gericht beide Parteien am 04.05. auf den 29.05. zu einem Vergleich ein und verschiebt den Termin am 27.03. nach Bitten des Kl.s auf den 16.06.1778. Die Ergebnisse dieses Vergleichs erhellen nicht, da das entsprechende Protokoll extrajud. den Akten nicht beiliegt.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 08.08.1677, 26.07. und 18.11.1775; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 25.11.1775; Rechtsbelehrung der Juristenfakultät Göttingen (o.D.); von Ingenieur Ahrnström aufgenommener Grund- und Profilriß des Tanckschen Gasthauses vom Dezember 1775; Schreiben des Bekl. an Wismarer Rat vom 30.11.1775; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Lembcke vom 14.04.1777; Kaufvertrag zwischen Lic. Heinrich Friedrich Schabbel und Jürgen Juhle vom 18.04.1667; Quittungen für die Bezahlung des Kaufpreises des Hauses vom 12.10., 23.11.1667, 22.02., 16.11., 30.12.1668 und 14.05.1669; Stadtbuchschrift vom 11.02.1670; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Befragung des Soldaten und Maurerhandlangers Johann Christoph Thon vom 11.05.1777; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse vom 26.01.1778
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1775 2. Ratsgericht 1775 3. Tribunal 1775-1777 4. Tribunal 1777-1778
Kläger: (2) Ratsherr Rose als Inspektor des Tanckschen Gasthauses (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Philipp Wilhelm Sengebusch, Advokat am Tribunal (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Friedrich Burmeister (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P), seit 26.01.1778: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembcke (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3379


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3307
Prozessgegenstand: Mandatum executoriale Auseinandersetzung um die Bezahlung von Erbschaftssteuern
Alte Signatur: Wismar S 343 (W S 10 n. 342)
Laufzeit: (1755) 23.06.1755-27.06.1755
Fallbeschreibung: Die Kl. hatten am 14.04.1755 ein Mandat des Tribunals an den Bekl. erwirkt, binnen 6 Wochen von seinem Erbe des Magisters Dietrich Schröder über 500 Rtlr den Zehnt Erbschaftssteuer zu bezahlen. Da dies bisher nicht geschehen ist, erbitten die Kl. Vollstreckung der Steuer und Prozeßkosten. Das Tribunal erläßt am 27.06.1755 ein entsprechendes Mandat an den Tribunalskanzlisten Lehmann.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 17.04.1755; Aufstellung über Prozeßkosten der Kl.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1755
Kläger: (2) Geistliches Ministerium zu Wismar
Beklagter: Joachim Christian Loock, Fastbäcker zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3307


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3250
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar S 293, Nr. 23 (W S 8 n. 293, Nr. 23)
Laufzeit: 06.07.1743-11.07.1743; 23.08.1756-24.08.1756;
Fallbeschreibung: Simon fordert aus der Konkursmasse des verstorbenen schwedischen Residenten im Niedersächsischen Reichskreis Carl Christoph von Strahlenheim 147 Rtlr 5 s für Schneiderrechnungen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 08.07.1743 auf, sich binnen 6 Wochen zu der Forderung zu äußern, erhält jedoch keine Antwort. Am 23.08.1756 erbittet der Kl. Auszahlung seiner Zinsen und erhält sie am folgenden Tag. Am 08.01.1774 teilt Palthen mit, daß er dem Kl. seine Ansprüche für 25 Rtlr abkaufen will, wenn er dazu die Genehmigung des Tribunals erhält. Diese wird am 08.02.1774 erteilt, Palthen wird beauftragt, die anderen Gläubiger über die Transaktion zu informieren und legt am 17.07.1775 Beweise dafür vor, die am 20.07.1775 ad acta genommen werden. Am 21.01.1785 bittet Palthen darum, ihm seinen Anteil aus der Konkursmasse auszuzahlen, erhält aber keine Antwort.
Prozessbeilagen: (7) Rechnung des Schneiders Simon (o.D.); Vollmacht Simons für Palthen vom 16.08.1756; Bestätigungen über Bekanntgabe eines Tribunalsmandates von Maximilian August Stoltzenberg durch die Witwe des Fähnrich Wesche vom 06.09.1774, Justizrat Beck (o.D.), Friedrich Wilhelm Sander als Bevollmächtigter der Gripenkerlschen Erben vom 02.09.1774, Anna Sophia Margaretha Hackemann vom 13.09.1774, H.G. v. Böckeln vom 23.08.1774, Paul und Johann Bielfeld (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1743-1785
Kläger: (2) Dr. Georg Gustav Gerdes namens des Schneiders Michael Bernhard Simon aus Hamburg
Beklagter: Dr. Carl Christoph Gröning als gemeinsamer Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses
Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P), seit 1756: Johann Franz von Palthen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3250


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3239
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Wismar S 293, Nr. 15 (W S 8 n. 293, Nr. 15)
Laufzeit: (1742) 23.10.1744-23.01.1745
Fallbeschreibung: Der Kl. hat den Bekl. in dessen Prozeß gegen den gemeinen Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses vor dem Tribunal vertreten, fordert nach Antritt seines neuen Amtes in Stettin die Bezahlung seines Honorars und erbittet dazu die Hilfe des Tribunals. Das Gericht fertigt das erbetene Mandat am 27.10. aus. Am 25.11. verwahrt sich König gegen die Forderungen Gerdes in den anderen genannten Fällen, verspricht aber die Bezahlung der von ihm verursachten Kosten. Das Tribunal teilt Gerdes das Schreiben am 27.11.1744 mit, der am 22.01.1745 die Bezahlung der Königschen Rechnung fordert. Das Tribunal setzt die Kosten auf 12 Rtlr 35 s fest und teilt sie König am 23.01.1745 mit der Anweisung mit, die Summe binnen 3 Wochen zu bezahlen.
Prozessbeilagen: (7) Rechnungen Gerdes in den Prozessen König vs. gemeinen Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses, Anton Cazal vs. denselben, Witwe des Albert Elers vs. denselben, Fähnrich Wesche vs. denselben in Höhe von 40 Rtlr 20 s; Schreiben Gerdes an König vom 15.03.1742
Instanzenzug: 1. Tribunal 1744-1745
Kläger: (2) Dr. Georg Gustav Gerdes, früherer Prokurator am Tribunal, jetziger Syndikus der Stadt Stettin
Beklagter: Johann Friedrich König, kgl. schwedischer Agent in Hamburg
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Daniel Schlaff (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3239


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3228
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar S 293, Nr. 6 (W S 8 n. 293, Nr. 5)
Laufzeit: (1703-1727) 18.09.1742-21.08.1742; 04.12.1756-
Fallbeschreibung: Gerdes fordert für seine Mandanten die Bezahlung eines Honorars von 96 Rtlr aus der Prozeßvertretung Gerdes für die Ehefrau des Tribunalsassessors Mathias Veith von Strahlenheim, der Bekl. bestreitet die Richtigkeit dieser Forderung und fordert bessere Beweise. Das Tribunal trägt dem Bekl. am 21.09.1742 auf, seine Bedenken vorzutragen, dieser folgt dem am 27.02.1743 und lehnt die Bezahlung der Schuld ab. Am 08.05. legen die Kl. auf Anforderung des Tribunals vom 01.03. weitere Beweise vor. Am 09.05. fordert das Tribunal Stellungnahme, am 19.08. erbitten die Kl. Fristverlängerung zur Beibringung weiterer Beweise und erhalten sie am 21.08.1743. Am 04.12.1756 legen die Erben der Dorothea Elisabeth Gerdes Beweise für ihre Ansprüche am Erbe ihrer Mutter vor und fordern die Auszahlung der Zinsen aus dem Konkurs. Das Tribunal fordert den Bekl. am 07.12.1756 zur Stellungnahme binnen 3 Wochen auf. Da dieser die Frist ungenutzt verstreichen läßt, fordert das Gericht den Bekl. am 11.01.1757 auf Bitte der Kl.innen zur Zinszahlung auf. Am 21.01.1785 bittet Palthen um Auszahlung der Forderungen an die Kl., am 09.02.1785 erbitten die Kl. Auszahlung des Kapitals aus der Konkursmasse, erhalten aber keinen Bescheid des Tribunals.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Liquidationsprotokoll vom 18.09.1742, Schreiben Dr. Jacob Gerdes an Assessor Joachim Westphal vom 10.03.1704; Bestätigung des Kanzlisten Lehmann über die Prozeßlänge des nicht erhaltenen Prozesses Elisabeth Reimer, Witwe des Bürgermeisters Gansewind vs. Ehefrau des Assessors Strahlenheim wegen mütterlichen Erbes 1688-1704 vom 25.04.1743; Tribunalsurteil vom 26.10.1703; Personalia der Leichenpredigt der Dorothea Elisabeth Gerdes, Witwe Köckert von 1727; von Anna Margaretha Gerdes, Witwe des Dr. Evers ausgestelltes Abstammungszeugnis für ihre Nichten
Instanzenzug: 1. Tribunal 1742-1785
Kläger: (2) Erben des Prokurators am Tribunal Jacob Gerdes, ab 1756: Anna Emerentia Westphal, Barbara Catharina Scheffel für sich und ihre beiden Geschwister Margaretha Berg und Maria Magdalena Köckert sowie Anna Margaretha Gerdes, Witwe des Dr. Evers
Beklagter: Dr. Carl Christoph Gröning als gemeinsamer Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses
Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P), seit 1756: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P), seit 1785: Johann Franz von Palthen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3228


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3221
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Wismar S 293 (W S 8 n. 293)
Laufzeit: 19.02.1751-21.12.1751
Fallbeschreibung: Der Kl. fordert sein Honorar aus seiner Tätigkeit als Kurator des Strahlenheimschen Konkurses. Er spezifiziert seine Forderungen und bittet um Bezahlung binnen 6 Wochen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 16.03. binnen 6 Wochen zur Erwiderung auf und zur Darstellung, wie er mit der Konkursmasse vorgegangen sei. Am 29.05. bittet der Kl., den Bekl. zur Antwort binnen 2 Wochen anzuweisen und erhält am 19.06. ein entsprechendes Mandat. Am 12.07. erklärt der Bekl., er habe den Kl. aufgefordert, sich zunächst mit seinen früheren Mandanten auseinanderzusetzen und ihm deren Einverständnis mitzuteilen, damit er die Auszahlungen vornehmen könne. Wegen der Konkursmasse erklärt der Bekl., diese würde es nicht geben, da der Kl. mit den Herren von der Lühe einen für die Konkursmasse schädlichen Vergleich getroffen hätten. Das Tribunal nimmt diese Erklärung ad acta, ein Protokoll vom 21.12.1751, auf das verwiesen wird, liegt der Akte nicht bei.
Prozessbeilagen: (7) Honorarforderungen des Kl.s als curator bonorum, als Anwalt des Braunschweiger Kommissars Ridder, der Witwe des Dr. Rellmeier, der Theodosia Hoppe aus Halle, Anton Contzals, Major Boeckels, der Witwe des Superintendenten Quistorp, der Witwe Albrecht Elers und des Fähnrichs Joachim Wesche für sich und seinen Bruder Dietrich Albrecht Wesche (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751
Kläger: (2) Dr. Georg Gustav Gerdes als curator bonorum des Strahlenheimschen Konkurses
Beklagter: Dr. Carl Christoph Gröning als gemeinsamer Anwalt der Strahlenheimschen Kreditoren
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3221


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3220
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar S 293 (W S 8 n. 293)
Laufzeit: (1716-1724) 14.03.1743-23.03.1743
Fallbeschreibung: Strahlenheim hatte dem Landdrost von der Lühe Anfang des 18. Jh.s 9.000 Rtlr geliehen, die dieser im Gut Panzow angelegt hat. In den Jahren 1716/1717 bittet Strahlenheim den Bekl., dieses Kapital gerichtlich einzutreiben. Als dem Bekl. dies gelungen war, wird das Gut im Nordischen Krieg von russischen Truppen besetzt. Strahlenheim wird 1718 zum Braunschweiger Kongreß abgeordnet, das dazu nötige Geld borgt er bei Schuckmann und überläßt ihm dafür seinen Anteil an Panzow. Dem Bekl. gelingt es nicht, das Geld vom Landdrosten von der Lühe vor dem Reichshofrat und der Schweriner Justizkanzlei einzutreiben, jetzt wird es vom Kl. gefordert für die Strahlenheimsche Konkursmasse, aus der Bekl. bittet, es herauszulösen und seine alten Ansprüche zu befriedigen. Das Tribunal teilt dem Kl. dies zur Kenntnisnahme mit und lädt die Parteien zur Anerkennung der Schuld am 15.03. auf den 23.03.1743 vor.
Prozessbeilagen: (7) Übertragung eines Schuldscheins von Joachim Friedrich von der Lühe auf Hermann Albrecht Schuckmann vom 13.03.1716; Übertragung von 300 Rtlr auf die Forderung des Baron von Strahlenheim an Lühe auf Schuckmann vom 16.04.1716, von 400 Rtlr am 22.08.1716, von 200 Rtlr am 15.01.1717; Vollmacht Strahlenheims für Schuckmann, von von der Lühe 900 Rtlr zu fordern vom 09.08.1724
Instanzenzug: 1. Tribunal 1743
Kläger: (2) Dr. Carl Christoph Gröning als gemeinsamer Anwalt der Strahlenheimschen Kreditoren
Beklagter: Hermann Albrecht von Schuckmann, Assessor am Tribunal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3220


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3219
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um eine Vollmacht
Alte Signatur: Wismar S 293 (W S 8 n. 293)
Laufzeit: (1743) 31.10.1743-01.02.1744
Fallbeschreibung: Der Kl. beschwert sich darüber, daß er mit Bekl. und Bürgermeister Schlaff als Mitkurator zunächst darin übereingestimmt hatte, daß der Kl. die Forderungen des Strahlenheimschen Konkurses gegenüber den Herren von der Lühe zu Pantzow vertreten solle. Bei den Verhandlungen habe er aber erfahren, daß der Bekl. das Mandat an Dr. Amsel jun. aus Schwerin übertragen hat. Da dies die Verhandlungen um die Hinzuziehung der Forderungen zur Masse des Strahlenheimschen Konkurses verzögern wird und Bekl. einen Vergleich akzeptiert hat, bei dem der Konkursmasse die Zinsen seit 1716 verlorengehen, bittet der Kl., den Bekl. zur Stellungnahme aufzufordern. Das Tribunal folgt dem Antrag am 05.11. und setzt dem Bekl. eine 3wöchige Frist. Am 13.12.1743 legt der Bekl. die Vollmacht der meisten Gläubiger für sein Handeln vor und rechtfertigt den Vergleich. Am 30.01.1744 legt Gerdes die Originalverschreibung des Oberlanddrosten von der Lühe vor, das Tribunal teilt Gröning dies am 31.01.1744 mit.
Prozessbeilagen: (7) Vergleich zwischen dem Oberlanddrosten von der Lühe zu Pantzow und seinen Gläubigern vom 17.07.1743; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 08.11.1743
Instanzenzug: 1. Tribunal 1743-1744
Kläger: (2) Dr. Carl Christoph Gröning als Gemeiner Anwalt der Strahlenheimschen Kreditoren
Beklagter: Dr. Georg Gustav Gerdes als curator bonorum des Strahlenheimschen Konkurses

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3219


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3218
Prozessgegenstand: Subsidiales Auseinandersetzung um Auktionskosten
Alte Signatur: Wismar S 293 (W S 8 n. 293)
Laufzeit: 21.11.1742-09.01.1743
Fallbeschreibung: Der Kl. beschwert sich namens seiner Mandanten über zu hohe Auktionskosten, die von Bekl. geltend gemacht worden sind und erbittet ein Subsidial an den Hamburger Rat, damit dieser den Bekl. zur Zahlung des Geldes an die Konkursmasse auffordere. Das Tribunal erläßt das gewünschte Schreiben am 23.11., am 23.12.1742 übersendet der Hamburger Rat die Antwort des Bekl., der auf der Höhe seiner Kosten besteht.Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1742-1743
Kläger: (2) Dr. Georg Gustav Gerdes als curator bonorum der Strahlenheimschen Gläubiger
Beklagter: Georg Wilhelm Bernegau, Auktionator zu Hamburg

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3218
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