-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  08.: 1. Kläger H
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 08. 1. Kläger H
333 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1226
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung ausstehender Pächte
Alte Signatur: Wismar H 2 (W H 1 n. 2)
Laufzeit: (1583-1648) 28.05.1657-12.11.1661
Fallbeschreibung: Kl. fordert Pachtzahlungen für sieben Jahre von einigen Kirchen des Amtes Neukloster und vom Dorf Nakenstorff in einer Gesamthöhe von 154 Mk. lüb. Kl. hatte bereits 1653 die Zahlung erbeten und von der Schweriner Justizkanzlei ein Schreiben an den Amtmann von Neukloster erwirkt, das jedoch keine Wirkung gezeitigt hat. Da die Kirche in Nackenstorff mittlerweile sehr baufällig ist, wird das Geld unbedingt und zügig zur Reparatur benötigt. Kl. hat daher ein Intercessionalschreiben des Herzogs Adolf Friedrich an das Tribunal erwirkt. Tribunal befiehlt Bekl. am selben Tag die Zahlung binnen 14 Tagen oder die Einbringung seiner Gegenargumente in selbiger Frist. Bekl. bittet am 13.06. um Beweise für die ihm unbekannten Ansprüche. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag entsprechend auf. Am 13.07. legt Kl. Beweise vor, die das Tribunal Bekl. am 25.07. mitteilt und ihn zur Erwiderung auffordert. Am 03.10. weist Bekl. die Ansprüche zurück und bittet Tribunal Kl. aufzufordern, die Ansprüche der Kirche von Poel und Neukloster in Mecklenburg darzulegen. Am 12.12.1657 fordert das Tribunal weitere Beweise von Kl., die es am 24.07.1658 erhält und am 03.09. an Bekl. zur Stellungnahme weiterleitet. Am 05.10. fordert Bekl., die Ansprüche Neuklosters an Mecklenburg zu ermitteln und gegen deren Forderungen aufzurechnen. Das Tribunal teilt Kl. dies am 08.10.1658 mit und fordert am 18.04.1659 weitere Beweise für die Forderungen von Kl. Am 28.05. legt Kl. restitutio in integrum ein und erbittet Fristverlängerung, die er am 31.05. erhält. Am 25.06. legt Kl. neue Beweise vor, zu denen Tribunal am 12.07. Stellungnahme des Bekl. anfordert. Am 17.10. weist Bekl. die seiner Ansicht nach verjährten Ansprüche erneut zurück, das Tribunal fordert Kl. am 19.10.1659 zur Erwiderung auf. Am 30.01.1660 bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 01.02. erhält. Am 13.03. erbittet Bekl. Ende der Beweisaufnahme, da Kl. sich nicht gemeldet habe, am 15.03. erbittet Kl. Fristverlängerung und erhält sie am 16.03.1660. Am 13.04. besteht Kl. erneut auf seinen Ansprüchen, das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag zur Antwort auf. Am 09.07.1660 bittet Bekl. um Ende der Beweisaufnahme und Urteil, am 29.04.1661 verlangt Tribunal von Kl. weitere Beweise für seine Ansprüche.Am 22.10. bittet Bekl., den Fall zu entscheiden, da Kl. sich nicht weiter gemeldet habe. Am 12.11.1661 bittet die Schweriner Regierung erneut um Beachtung der Ansprüche des Domes, eine Antwort darauf ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Suppliken des Kl.s an Adolf Friedrich, Herzog von Mecklenburg-Schwerin vom 14.04.1657, 03.08.1661; Auszüge aus dem Schweriner Kirchenregister von 1586, 1646-1648; Schreiben Herzog Adolf Friedrichs von Mecklenburg-Schwerin an die Beamten zu Neukloster vom 21.11.1653; "Designation der Pächte, welche hiernegst folgende im Lande Meckelnburg belegene Dörffer dem Ambte Newkloster jährlich zu entrichten schuldig, laut der von anno 1583 bis 1584 und von anno 1594 bis 1595 darüber gehaltenen Register; Bescheinigung des Notars Gottfried Reichardt über Aussage des Tribunalsboten Jochim Roggensack wegen Ablieferung eines Mandats an Kl. vom 01.08.1661; Monitor-Register: Registrum redituum et decimarum Capituli Schuerinensis, cum adiuncto Registro collecturae maioris a Festo Omnium Sanctorum, Anni 85 Usque ad Festum omnium Sanctorum Anni 86, per me Otthonem Wackerbarth oblatum Anno et die ut infra; "Designation der Pächte, welche hiernegst folgende im Lande Meklenburg belegene Dörfer dem Ambte Newkloster jährlich zu entrichten schuldig, laut der von Anno 1583 bis 1584 und von anno 1594 bis 1595 darüber gehaltenen Register; Register uber alle Einnahme und Außgabe Geld wegen der Domkirchen zu Schwerin von 1. Januar Anno 1646 bis der 1. Januar 1647..., Numerus 4; desgleichen für die Jahre 1647 und 1648 (Numerus 5 und 6);
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1659 2. Tribunal 1659-1661
Kläger: (2) Lucas Hansen, Struktuarius des Doms zu Schwerin
Beklagter: Johann Bartold Mylich, Amtmann zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Rudolf Stadtlander (P), seit 1659: Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Henricus Schabbel (P) Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P), seit 08.07.1661: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1226


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1472
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Zinsen aus angelegtem Kapital
Alte Signatur: Wismar H 187 (W H n. 187)
Laufzeit: (1594-1772) 09.03.1772-13.03.1772
Fallbeschreibung: Ratsherr Johann Harder hatte in seinem Testament aus dem Jahre 1594 ein Kapital von 6.950 Mk. lüb. den Wismarer Armen vermacht. Das Kapital ist auf der Akzisekammer angelegt und erträgt 322 Mk. lüb. / Monat. Diese Zinsen sind seit 1769 nicht mehr ausgezahlt worden, weshalb Kl. sich mehrfach an Akzisekammer und Rat gewandt hat. Da dort kein Geld vorrätig ist, bittet Kl. Tribunal um Mandat an Bekl., das Geld binnen 3 Tagen auszuzahlen. und die Zinsen künftig ohne Verzug zu bezahlen. Das Tribunal weist Bekl. am 10.03.1772 zur Bezahlung der Zinsen binnen 3 Wochen an.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Testament des Ratsherrn Johann Harder vom 29.10.1594; Aufstellung über ausstehende Zinsen vom 09.03.1772
Instanzenzug: 1. Tribunal 1772
Kläger: (2) Johann Tiedemann, Kaufmann zu Wismar, als Verwalter des Testaments des Ratsherrn Johann Harder
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar sowie die Akzisekammer
Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1472


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1345
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verweigerung von Diensten und Versagung von Einkünften
Alte Signatur: Wismar H 94 (W H 3 n. 94)
Laufzeit: (1599-1726) 18.03.1727-05.07.1727
Fallbeschreibung: Bekl. hat den Bauern von Reinstorff bei 10 Rtlr Strafe verboten, für Kl. den Kirchen- und Küsteracker zu bestellen und verweigert ihm die Zahlung von Deputatgeldern. Das Tribunal befiehlt Bekl. am 18.03., Kl. binnen 14 Tagen klaglos zu stellen". Am 09.04. weist Bekl. die Klage als unbegründet zurück und erklärt, dem Küster würden keine Eingriffe in seine Rechte geschehen, sein Deputat würde er erhalten, soweit ihm dies zustehe. Am 19.04. besteht Kl. auf seinen Forderungen, die die Küster seit 1604 erhalten haben, am 28.04. teilt das Tribunal mit, daß Dr. Anton Christoph Gröning als Kommissar zur Klärung des Streits eingesetzt sei und die Probleme am 06.05. untersuchen würde. Nachdem diese Untersuchung erfolgt ist, bittet Kl. am 16.05. um Prozeßbeschleunigung. Am selben Tag legt Gröning seinen Bericht vor. Am 20.05. weist das Tribunal den Bekl. an, Kl. den Acker zurückzugeben und die Reinstorffer Bauern zur Bearbeitung anzuweisen. Am 29.05. wendet sich Bekl. gegen das Tribunalsurteil und bittet, die Sache an die Pommersche Kammer zu verweisen. Am 03.07. beklagt sich Kl., daß Bekl. den Reinstorffer Bauern bei Strafe verboten habe, seinen Acker zu bestellen und bittet um Aufhebung diees Verbotes und Auszahlung des noch ausstehenden Deputats. Das Tribunal weist die Reinstorffer Bauern am 04.07.1727 zur Arbeit auf den Feldern des Küsters an.
Prozessbeilagen: (7) Anweisung des Herzogs Johann Albrecht II. von Mecklenburg an Hartwig von Parkenthin, Kanonikus der Thumkirche zum Neuen Kloster" über die Nutzung und Bestellung des Kirchen- und Küsterackers vom 05.12.1613; Spezifikation des dem Küster zustehenden Deputats vom 10.05.1698; Auszug aus dem Kirchenbuch über den Besitz des Küsters in Neukloster vom 23.01.1726; Auszug aus Bericht des Kapitäns Plönnies über den Küsteracker vom ??.01.1726; Aufstellung über Einkünfte des Küsters von Neukloster von 1727; von Tribunalsbote Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 29.04. und 23.05.1727; Auszug aus dem Neuklosterschen Kirchenbuch des Pastors David Lichtefeldt von 1599; Kommissionsprotokoll des Dr. Anthon Christoph Gröning vom 06.05.1727
Instanzenzug: 1. Tribunal 1727
Kläger: (2) Franz Hinrich Held, Küster zu Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Bekl.: Josias Matras (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1345


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3948
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um Wegnahme des Küsterackers: Die Bekl. haben den Reinstorffer Bauern, die ansonsten für den Kl. dessen Acker besäen, pflegen und ernten, verboten, ihre Dienste zu leisten. Sie wollen den Acker des Kl.s verkleinern und gegen ein anderes Stück Land tauschen, da auf dem Acker eine Koppel eingerichtet werden soll. Der Kl. beschwert sich darüber, bittet das Mandat der Bekl. an die Bauern aufzuheben, damit diese seinen Acker bestellen können und bittet, ihn in seinen alten Rechten zu erhalten. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht.
Laufzeit: (1614-1726) 19.05.1726
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) von Superintendent Henning Johann Gerdes ausgestellter Auszug aus dem Neuklosteraner Kirchenbuch über den Besitz des Küsters zu Neuklosters seit 05.01.1614; Mandat des Neuklosteraner Amtsgerichts vom 08.05.1726
Instanzenzug: 1. Tribunal 1726
Kläger: (2) Franz Heinrich Held, Küster zu Neukloster
Beklagter: Amtmann zu Neukloster

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3948


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1387
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Akzisezahlung
Alte Signatur: Wismar H 126 (W H 3 n. 126)
Laufzeit: (1628-1747) 16.11.1747-22.10.1749
Fallbeschreibung: Da der Wollhandel seit einigen Jahren immens zugenommen hat, hat die Akzisekammer zur Arbeitsersparnis eingeführt, daß die Akzise nur einmal im Jahr für die gesamte gehandelte Wolle bezahlt werden muß. Als Kl. seine Akzise zahlen wollte, kam es zum Streit um die Berechnungsgrundlage, da die Akzisekammer wesentlich mehr von ihm verlangte, als er selbst errechnet hatte. Kl. wollte nur für die Wolle Akzise bezahlen, die in der Stadt verarbeitet und verbraucht wurde, für die Wolle und Artikel, die nach Einfuhr nach Wismar weiterexportiert wurden, will er nur das niedrigere Niederlagsgeld" erlegen. Da der Rat die Sehweise der Bekl. unterstützt und Kl. anweist, die volle Akzise auf die gesamte Wolle zu bezahlen, queruliert dieser an das Tribunal. Dieses weist den Rat am 21.11.1747 an, die Akzise nur von der Wolle zu erheben, die in Wismar verarbeitet und verkauft wird oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 25.04.1748 gehen die Akten des Ratsgerichts ein, am 29.04. bitten Parteien um Eröffnung der Akten, am 03.05. setzt das Tribunal den Termin auf den 08.05. an. Am 08.07. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 06.08. fordert das Tribunal das Ratsgericht auf, die Akziseinstruktion von 1663 und die Damm- und Brückenordnung von 1628 zu den Akten nachzureichen. Diese gehen am 15.08. ein, am 21.10.1748 entscheidet das Tribunal im Sinne des Kl.s und weist Bekl. an, Kl. die zuviel gezahlte Akzise zurückzuerstatten. Am 02.12. kündigen Bekl. an, gegen das Urteil restitutio in integrum zu ergreifen und erbitten 6wöchige Fristverlängerung, die sie am 04.12.1748 erhalten. Am 13.01.1749 erbitten Bekl. weitere Frist, die sie am 15.01. erhalten. Am 03.02. tragen Bekl. ihre Gründe gegen das Tribunalsurteil vor und erinnern an den alten Gebrauch bei der Akzise auf Wolle und Honig. Am 21.04. und 07.07. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 20.10.1749 bestätigt das Tribunal sein Urteil der Vorinstanz.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über den Wollhandel des Kl.s 1746, 1747 vom 20.10.1747; Ratsgerichtsurteil vom 30.10.1747; von Notar Josias Matras aufgenommene Appellation vom 06.11.1747; Auszug aus der Wismarer Akziseordnung vom 30.03.1663; Rationes decidendi des Ratsgerichts; namentliche Aufstellung über Wollhandel und Akzisezahlung Wismarer Bürger 1669-1670, 1687-1688, 1681-1682, 1691-1692, 1703-1704, 1711-1712, 1723-1724, 1732-1733, 1740-1741, 1743-1744; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. A.C. Gröning vom 11.05.1748, des Kl.s vom 04.07.1748 und der Nebenbekl. für Dr. C.C. Gröning vom 03.07.1749; Akziseordnung vom 30.03.1663; Wismarer Ordonanz wegen Damm- und Brückengeld vom 25.07.1628; Auszüge aus Ratsgerichtsprotokollen vom 11.05. und 21.10.1672
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1747 2. Tribunal 1747-1748 3. Tribunal 1748-1749
Kläger: (2) Christian Christoph Hinsch, Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1 Instanz)
Beklagter: Verordnete zur Wismarer Akzisekammer (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Lic. Theodor Johann Quistorp (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Herzberg (A), Dr. Anton Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1387


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1424
Prozessgegenstand: Mandatum manutenentia Auseinandersetzung um die Vergabe von Ämtern
Alte Signatur: Wismar H 146 (W H 4 n. 146)
Laufzeit: (1629-1751) 25.05.1751-09.06.1751
Fallbeschreibung: Kl. wehrt sich dagegen, daß die Bekl. ihm statt des Vorsitzes im Ratsgericht den des Waisengerichts übertragen und an seiner Stelle Dr. Theodor Johann Quistorp zum Vorsitzenden des Ratsgerichtes bestellt haben, wodurch Kl. sich zurückgesetzt fühlt. Kl. bittet um ein Mandat an Bekl., ihn bei Androhung von 100 Rtlr Strafe im Amt zu belassen bzw. an Quistorp, das neue Amt nicht anzutreten, bis der Fall vor dem Tribunal entschieden sei. Das Tribunal erläßt das gewünschte Verbot am selben Tag, fordert Kl. jedoch auf, seine Appellation innerhalb der nächsten Tage vorzutragen. Am 27.05. erklärt der Rat, daß die Ämterrotation seit Jahrhunderten praktiziert wird, die Amtsführung Hasses als Gerichtsdirektor zudem nicht unumstritten gewesen ist und beweist dies mit Ratslisten und -akten seit 1629. Eine Entscheidung des Tribunals darauf erhellt nicht. Am 01.06. erinnern Bekl. an ihre alten Rechte und erneuern ihre Bitte um Aufhebung des Mandates, das Tribunal lehnt dies am 08.06.1751 erneut ab.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellationen vom 21. und 22.05.1751; Ratsgerichtsurteil vom 22.05.1751; detaillierte Aufstellung über die Besetzung aller Ämter durch den Wismarer Rat 1629-1714; Auszüge aus Ratsprotokollen vom 18.05.1683 und 21.05.1700; Eid der Wismarer Ratsherren; Artikel XII der Ratsordnung; Ratsprotokoll vom 21.05.1751; Klage Hasses an den Wismarer Rat vom 22.05.1751; Aussage des Gerichtssekretärs Lüderwaldt über Ratsgerichtsstrafe (o.D.); Auszüge aus Gerichtsprotokollen vom 25.02.1751-11.05.1751; Mandat des Tribunals in Sachen des Ratsherrn und Sekretär des Konsistoriums Anthon Scheffel vs. den Wismarer Rat in pcto widerrechtlichen Verfahrens und Injurien vom 26.06.1721
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1751 2. Tribunal 1751
Kläger: (2) Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse, Ratsherr zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister zu Wismar sowie Ratsherr Dr. Theodor Johann Quistorp
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1424


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1231
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar H 5 (W H 1 n. 5)
Laufzeit: (1632-1660) 06.11.1660-29.11.1660
Fallbeschreibung: Vater des Kl.s hatte Vater des Bekl. im Jahre 1632, als beide Kaufleute in Nürnberg waren, 4.300 Rtlr zu 6 % Zinsen geliehen. Der Bekl. als einziger Erbe hatte jedoch die Zahlung der Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals verweigert. Kl. hat sich darüber bereits beim Wismarer Gouverneur, Generalmajor Conrad von Mardefelt, beschwert und wendet sich jetzt an das Tribunal, um die mittlerweile 8.390 Rtlr zurückzuerhalten. Das Tribunal verweist ihn am 08.11. an Mardefelt, da der Bekl. als Militärangehöriger unter dessen Jurisdiktion steht. Mardefelt weist Kl. wegen fehlender Originale und Vollmachten seines Bruders am 12.11. ab. Am 15.11. reicht Kl. Kopien der Verschreibungen ein und erbittet Kopie des Schreibens von Mardefelt. Am 20.11. berichtet Kl. von seinem Schreiben an den Wismarer Gouverneur, von dem er abgewiesen worden ist und bittet erneut um Mandat an Bekl. wegen Bezahlung der Schulden. Eine Reaktion des Gerichts ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Obligationen Hans Ringsgewandts über 1.500 fl vom 18.07.1632, 500 Rtlr vom 06.09.1632; 2.000 Rtlr vom 05.09.1632, 500 Rtlr vom 15.09.1632; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 28.09.1660; Schreiben des Wismarer Gouverneurs, Generalmajor Conrad von Mardefelt, an das Tribunal vom 12.11.1660 in der Sache; Schutzbrief Carl X. Gustaf von Schweden für Kl. vom 12.04.1650; Geleitbrief der Stadt Nürnberg für Kl. vom 08.05.1656; Bestätigungen der Schuldscheine durch die Nürnberger Notare Ludwig Vogel und Johann Hieronymus Imhof vom 07.07. und 25.10.1654; Schreiben Johann Georgs, Kurfürst von Sachsen an den Rat von Dresden vom 30.04.1660; Schreiben Friedrich Wilhelms, Kurfürst von Brandenburg an Eberhard, Herzog von Württemberg vom 14.07.1651; Attest des schwedischen Postmeisters zu den Friedensverträgen in Osnabrück D. Telgmann für Kl. vom 15.07.1647; Auszug aus Schreiben des Bekl. an Kl. vom 28.09. und 17.11.1660; Schreiben des Kl.s an Mardefelt vom 15.11.1660
Instanzenzug: 1. Tribunal 1660
Kläger: (2) Urban Höpfner zu Nürnberg, Sohn des Kaufmanns zu Nürnberg Lorenz Höpfner
Beklagter: Johann Ringswant oder Ringsgewandt, königlicher Stadtmajor zu Wismar, früher Kaufmann zu Nürnberg

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1231


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2878
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Vorrang der Ansprüche
Alte Signatur: Wismar S 16 (W S 1 n. 16)
Laufzeit: (1650-1658) 08.09.1658-30.01.1660
Fallbeschreibung: Johann Boye hatte 1650 von der Tochter 1. Ehe der Kl.in 100 Rtlr geliehen und ihr dafür seine gesamte Habe, besonders sein Haus in der Dankwartstraße, verschrieben. Trotz mehrfacher Forderung an Boye konnte Kl.in das Geld nicht zurückerhalten, hat aber erfahren müssen, daß das Haus vom Rat Humborg zugeschrieben werden soll, dessen Ansprüche viel jünger als die ihren sind und obwohl sie ihre Forderungen vor dem Rat geltend gemacht hat. Sie bittet das Tribunal, ihre Ansprüche in seiner Entscheidung zu berücksichtigen, dieses verspricht ihr am 09.09.1658, dies zu tun. Am 04.07.1659 weisen Humborg und Sabel die Ansprüche Jordans und Hanckes (siehe Nr. 2877) zurück, am 17.10. trägt Kl.in neue Argumente vor, am 30.01.1660 antwortet Sabel darauf. Am 07.05.1660 urteilt das Tribunal, daß Jordans Forderungen (Nr. 2877) denen Humborgs und Sabels vorzuziehen sind und die Forderung Hanckes denen Sabels und Jordans nachzusetzen sei, trägt aber Jordan auf, einzelne Ansprüche besser zu beweisen.
Prozessbeilagen: (7) Obligation Boyes vom 04.03.1650; Ratsgerichtsprotokoll vom 04.09.1658; Ratsgerichtsurteile vom 17.05. und 14.06.1658; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gerdes vom 27.09.1659
Instanzenzug: 1. Tribunal 1658-1660
Kläger: (2) Margaretha Hanke, Witwe des Marten Nielson, jetzt Ehefrau des Per Oloffson
Beklagter: Gallus Humborg zu Lübeck und Jürgen Sabel zu Hamburg
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Schabbell (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2878


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1344
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung wegen Unregelmäßigkeiten im Amt der Hutmacher und zu hohe Besteuerung
Alte Signatur: Wismar H 93 (W H 3 n. 93)
Laufzeit: (1653-1727) 24.01.1727-04.02.1727
Fallbeschreibung: Bekl. weigert sich, mit Kl. ein Amt zu bilden, sondern will sein Gewerbe als Freimeister fortführen, da er auf diese Weise keine Gesellen auf der Wanderschaft aufnehmen und beköstigen muß. Da Kl. diese in großer Zahl durch Wismar ziehenden Gesellen alleine unterhalten muß, bittet er, dem Bekl. das Recht abzuerkennen, Gesellen und Lehrjungen zu halten. Außerdem klagt er gegen den Rat Wismars wegen zu hoher Kontribution. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll vom 28.01.1727, auf das verwiesen wird, der Akte nicht beiliegt. Am 04.02. bittet Kl. erneut darum, Bekl. zu verbieten, in Lübeck Amtsmeister zu sein, aber in Wismar zu wohnen. Das Tribunal nimmt dies "bis auf weiteres Anhalten" zu den Akten.
Prozessbeilagen: (7) Auszüge aus kgl. Resolutionen aus den Jahren 1653 und 1680 die Kontribution betreffend; Ratsurteil vom 06.02.1726; Quittungen der Kämmerei und Quartierkammer für Hencke vom 30.01.1726 und 13.01.1727 (je 12 Mk. lüb. für Deputationscollecte), 15.11.17226 (12 Mk. lüb. zur Holz-, Licht- und Trancollecte), 30.01. und 17.09.1726 (je 12 Mk. zur Staatscollecte); Schreiben der Hutmacher in Lübeck wegen Aufnahme eines Filzmachers in ihr Amt vom 16.06.1723; Protokoll über Verleihung der Freimeisterschaft an Gottfried Blumtritt vom 01.03.1723
Instanzenzug: 1. Tribunal 1727
Kläger: (2) David Henck, Hutmacher zu Wismar
Beklagter: Freimeister Gottfried Blumtritt zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1344


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1480
Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um die Bezahlung der Prediger- und Küstergebühren
Alte Signatur: Wismar H 190 (W H n. 190)
Laufzeit: (1653-1773) 24.02.1773-05.06.1773
Fallbeschreibung: Bekl. weigern sich seit Jahren, die ihnen auferlegten Prediger- und Küstergebühren zu bezahlen und werden daher vor dem Tribunal verklagt, das am 06.03. weitere Beweise aus dem Visitationsprotokoll fordert. Am 07.04. fordert Pastor Höfisch ein Poenalmandat an Bekl. zur Zahlung von 2 s Opfergeld pro Person und erhält dieses am 23.04. Am 07.04. fordern Witwe Hahn und Küster Wiese die Bezahlung der Küstergebühren und reichen die geforderten Beweise ein, am 23.04. erläßt das Tribunal ein Mandat an Bekl. Am 05.06.1773 weisen Bekl. die Forderungen der Kl. als unberechtigt zurück, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über die Forderungen Dorothea Möllers zwischen Ostern 1743 und Weihnachten 1769 über 61 Rtlr 12 s vom 11.02.1773; Forderungen Carl Wieses zwischen Ostern 1770 und Weihnachten 1772 über 21 Rtlr 6 s vom 11.02.1773; von Notar Ernst August Leich bestätigter Auszug aus dem Visitationsprotokoll der Hornstorffer Kirche von 1653; von Notar E.A. Leich aufgenommenes Zeugenverhör der Kirchenvorsteher von Hornstorff Johann Freese und Hans Voigt vom 03.04.1773
Instanzenzug: 1. Tribunal 1773
Kläger: (2) Pastor Höfisch zu Hornstorff, Dorothea Möller als Witwe Christoph Hahns, des Küsters und Organisten zu Hornstorff sowie der jetzige Küster und Organist Carl Wiese
Beklagter: Pensionär Paetow zu Müggenburg, Pensionär Hansen auf der Kritzower Burg und Witwe Heitmann auf der Hornstorffer Burg
Anwälte: Kl.: Pastor Höfisch (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1480
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