- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2304 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Injurien Alte Signatur: Wismar N 31 (W N 1 n. 31) Laufzeit: (1738) 17.02.1738-20.02.1738 Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich über Bekl., der beim nächtlichen Kartenspiel erwischt wurde und betrunken den Wirt mit dem Degen bedrohte, damit ihm dieser Geld leihe. Als Kl. ihn daraufhin in der Schule mit dem Stock züchtigte, nahmen die Eltern Bekl. von der Schule. Als Kl. Bekl. erneut beim Kartenspiel erwischte, schrieb dieser ihm einen Schmähbrief, den auch andere Schüler zu Gesicht bekamen. Kl. bittet darum, ein nachdrückliches Exempel an Bekl. zu statuieren, um den anderen Schülern zu verdeutlichen, daß Verfehlungen dieser Art streng geahndet werden. Beide Parteien werden am 20.02.1738 vor das Tribunal geladen, wo Protonotar Lillienström und Registrator Scheffel den Fall untersuchen und Bekl. zu einer Entschuldigung verurteilen, die dieser am selben Tag leistet. Prozessbeilagen: (7) Drohbrief des Bekl. vom 20.01.1738; Brief Jentzens an Oldenburg vom 13.02.1738 Instanzenzug: 1. Tribunal 1738 Kläger: (2) Johann Barthold Nibbe, Corektor der Stadtschule zu Wismar Beklagter: J.C. Jentzen, ältester Sohn des Landrentmeisters Jentzen
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2304 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2302 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Schadensersatz für unrechtmäßige Beschlagnahme Alte Signatur: Wismar N 30 (W N 1 n. 30) Laufzeit: (1733-1734) 24.01.1735-18.04.1736 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 24.01. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 26.01. legt Kl. am 04.03. seinen Schriftsatz vor und berichtet darin, daß der Regierungsfeldscher Thielcke eine Obligation über 29 Rtlr 21 s an den Vater der Bekl., Carsten Rohde, ausgestellt und ihn auf seinen in Hamburg ausstehenden Lohn verwiesen habe, den der Bürgermeister Kuhlmann in den Händen hatte. Kuhlmann zahlte das Geld aber nicht an ihn, sondern an den Oberst Nolcken, Vater des Kl.s, aus, der seinerseits gegen Quittung 43 Rtlr 30 s an Zwanziger, Thielckes Gesellen, auszahlt. Daher wird Oberst Nolcke vom Ratsgericht für schuldig befunden, 29 Rtlr 21 s an Rhode zu bezahlen. Da er dies nicht tat, legten die Erben Rhodes Beschlag auf Koffer, die Vater des Kl.s im Hause des Andreas Steffen deponiert hatte und verweigern Kl. im Jahre 1730 deren Herausgabe. Deshalb hat Kl. vor dem Ratsgericht auf Herausgabe der Koffer und Schadensersatz geklagt, das die Bekl. wegen der Schulden an Thielcke verweist und die Beschlagnahme für unrechtmäßig erklärt. Kl. erhält vom Ratsgericht aber keinen Schadensersatz für diese Beschlagnahme und appelliert daher vor dem Tribunal. Dieses fordert am 15.03. die Akten der Vorinstanz vom Rat an, die am 29.03. eingehen. Am 25.04. bittet Kl. um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 30.04. auf den 06.05. ansetzt. Am 04.07. bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 23.09. lädt das Tribunal Bekl. zur Urteilsverkündung vor und verurteilt am 17.10.1735 die Bekl. dazu, Nolcken Ersatz für den entstandenen Schaden, alle Unkosten und die Tribunalsinstanz zu ersetzen. Am 28.11. ergreifen die Bekl. dagegen restitutio in integrum und machen geltend, sie hätten ihre Ansprüche gegen den Vater des Kl.s nicht anders durchsetzen können, da dieser sofort nach dem Nordischen Krieg nach Schweden und Livland verschwunden und dort verstorben sei, sie aber seiner nicht habhaft werden konnten. Am 23.01.1746 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 16.04.1736 bestätigt das Tribunal sein Urteil. Prozessbeilagen: (7) von Notar Michael Mehl zu Stralsund aufgenommene Appellation vom 20.12.1734; Ratsgerichtsurteile vom 24.02., 14.07. und 15.12.1734; Prozeßvollmacht des Kl.s für Gerdes vom 18.09.1733 (sic); Rationes decidendi des Ratsgerichts, Schreiben Andreas Steffens über den Inhalt der Koffer vom 28.11.1735 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1734 2. Tribunal 1735 3. Tribunal 1735-1736 Kläger: (2) Regierungsrat E. M. von Nolcken (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Erben des Carsten Rohde (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A), Dr. Anton Christoph Gröning (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2302 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2298 Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um Braugerechtigkeit Alte Signatur: Wismar N 28 (W N 1 n. 28) Laufzeit: 31.07.1732-23.09.1732 Fallbeschreibung: Kl. befinden sich einem schwebenden Verfahren mit Bekl. wegen neuer Lasten (Nr. 2297) und bitten, für die Zeit der Ernte, wie früher üblich, ihr Erntebier brauen zu dürfen. Außerdem bitten sie darum, daß den Einwohnern von Perniek ihr vom Bekl. beschlagnahmtes Braugerät zurückgegeben werde. Das Tribunal erläßt am 02.08. ein entsprechendes Mandat an den Bekl., ohne damit bereits in der Hauptsache entschieden zu haben. Am 19.08. beschweren sich die Pernieker Bauern, daß ihnen ihr Braugerät noch nicht zurückgegeben worden sei und bitten um ein Strafmandat an den Bekl. zur Durchsetzung des Mandates. Das Tribunal erläßt am 20.08. ein entsprechendes Mandat und droht für den Verweigerungsfall 200 Rtlr fiskalischer Strafe an. Am 01.09. beschweren sich die Kl. erneut darüber, daß ihr Braugerät immer noch nicht ausgeliefert wurde und erbitten ein erneutes Mandat bei verschärfter Strafandrohung. Dieses wird vom Tribunal am 05.09. erlassen, die Strafe wird auf 400 Rtlr erhöht. Auch diesem Befehl folgt Bekl. nicht, weshalb sich die Kl. am 15.09. erneut an das Tribunal wenden und um Durchsetzung des Mandates bitten. Das Tribunal beauftragt am 23.09.1732 den Kanzlisten Lehmann, das beschlagnahmte Braugerät mit Hilfe "der zur execution Euch mitgegebenen Mannschaft wegzunehmen" und den Kl. auszuliefern. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsboten Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabebescheinigungen für Tribunalsmandate vom 08. und 20.08. sowie 06.09.1732 Instanzenzug: 1. Tribunal 1732 Kläger: (2) sämtliche Untertanen und Einwohner des Amtes Neukloster Beklagter: Geheimer Rat und Kammerpräsident Dietrich Joachim von Plessen Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Tanck (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2298 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2316 Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um neue Dienste Alte Signatur: Wismar N 38 (W N 1 n. 38) Laufzeit: (1732) 08.10.1766-12.11.1766 Fallbeschreibung: Kl. sind vom Bekl. entgegen aller Gewohnheit und ihren Privilegien dazu aufgefordert worden, in dessen Scheune Roggen zu dreschen, einigen von ihnen, die sich geweigert haben, hat er je einen Soldaten zur Vollstreckung ins Haus gelegt. Kl. bitten, dem Bekl. bei Strafandrohung von 200 Rtlr zu befehlen, sie in Ruhe zu lassen und die Exekution aufzuheben. Das Tribunal trägt dem Bekl. am 09.10. auf, die Exekution aufzuheben, sich binnen 14 Tagen zu der Klage zu äußern und die Kl. bis dahin in Ruhe zu lassen. Bekl. verteidigt sich am 25.10., er habe nur die Amtseinlieger zum Dreschen aufgefordert, was ihm, wie er belegt, zusteht. Das Tribunal entbindet Bekl. daraufhin am 12.11.1766 von der Klage und verurteilt Kl. zur Kostenübernahme des Prozesses. Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommenes Verhör des Schließers Haucke vom 18.10.1766; Auszug aus der Dienstordnung für das Amt Neukloster vom 08.05.1732; von Notar Lehmann aufgenommene Zeugenaussagen der Drescher Kruse und Lange vom 18.10.1766 Instanzenzug: 1. Tribunal 1766 Kläger: (2) sämtliche Vor- und Müggenburger Freileute zu Neukloster Beklagter: Kammerherr Johann Carl von Langen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2316 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2297 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um neue Lasten Alte Signatur: Wismar N 28 (W N 1 n. 28) Laufzeit: (1732) 28.07.1732 Fallbeschreibung: Gründend auf eine Verordnung des pommerschen Generalgouverneurs von Meyerfeldt hat Bekl. die Kl. angewiesen, Erntebier vom Amt zu kaufen Vollbauern 5 Tonnen, Halbbauern 3 Tonnen und Viertelhufner 1 Tonne. Das widerspricht den bisherigen Freiheiten der Kl., selbst Schwachbier brauen zu dürfen. Im Jahre 1728 hatte eine Tribunalskommission die Parteien dahingehend miteinander verglichen, daß die Kl. zwar zu Hochzeiten, Taufen und Begräbnissen eine festgesetzte Menge Bier vom Amt kaufen müßten, darüber hinaus aber selbst brauen dürften. Die Forderung, eine bestimmte Menge Erntebier zu kaufen, widerstreitet dem Gebrauch in Mecklenburg und ihren alten Privilegien, weshalb Kl. das Tribunal bitten, ein Reskript an den Bekl. zu erlassen, diese Neuerung aufzuheben. Eine Antwort des Tribunals erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Grafen Johann August Meyerfeldt aus Stockholm an Bekl. aus dem Jahr 1732; Aufstellung über den Bier- und Branntweinverbrauch in den 6 Krügen des Amtes Neukloster; Antwort von Plessens auf die Beschwerden der Kl. vom 17.07.1732 Instanzenzug: 1. Tribunal 1732 Kläger: (2) sämtliche Untertanen und Einwohner des Amtes Neukloster Beklagter: Geheimer Rat und Kammerpräsident Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Tanck (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2297 |
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