-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  15.: 1. Kläger O
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 15. 1. Kläger O
55 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2329
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um den Vollzug eines Eheversprechens
Alte Signatur: Wismar O 2 (W O 1 n. 2)
Laufzeit: 27.05.1655-01.08.1659 (1660)
Fallbeschreibung: Elisabeth Dinggrave hatte Kl. ein Eheversprechen gegeben, weigert sich aber, dieses einzulösen, weshalb dieser vor dem Tribunal klagt und darum bittet, Bekl. entsprechend zu verpflichten. Ein vom Tribunal auf den 29.05.1655 anberaumter Vorbescheid, an dem Bekl. sich zu ihrem Versprechen bekennen soll, endet ergebnislos. Kl. argumentiert am 07.06., wenn die Tochter eines Pfarrers von ihrer Verlobung zurücktrete, sei dies ein schlechtes Beispiel für die Gemeinde, Bekl. antwortet am 06.07., es habe in der Vergangenheit zahlreiche Beispiele für nicht erfüllte Eheversprechen gegeben, und mutmaßt, gestützt auf Zeugenaussagen, Kl. sei weniger an seiner Tochter als an der Mitgift von 1.000 fl. und dem Haus interessiert und bittet das Tribunal, die Klage niederzuschlagen. Am 10.07. bezweifelt Kl. die Zeugenaussagen, am 24.07. bestätigt Kl. die wirtschaftlichen Motive des Kl.s für die Hochzeit und bittet, ihn von der Klage zu entbinden. Am 07.09. bringt Kl. Rechtsgutachten von Juristen- und Theologenfakultät aus Rostock sowie weitere Beweise bei. Am 15.10. weist Bekl. die Beweise zurück, am 02.11. setzt das Tribunal erneut einen Schlichtungsversuch auf den 09.11.1655 zwischen den Parteien an, der jedoch scheitert. Am 07.01.1656 lädt das Tribunal beide Parteien auf den 21.01.1656 vor, an diesem Tag trägt das Tribunal Elisabeth Dinggrave auf, sich binnen 4 Wochen dazu zu äußern, weshalb sie Kl. nicht mehr heiraten wolle, woraufhin diese am 16.02.1656 vorstellt, daß sie nur auf Drängen des Vaters in dieVerlobung eingewilligt und Kl. sie durch seine grobe Art und Beschimpfungen abgeschreckt habe. Das Tribunal fordert am 16.02. Erklärung des Kl.s, der am 17.03. weitere Rechts- und theologische Gutachten vor, die vom Tribunal nicht als Antwort akzeptiert werden. Auch sein Schriftsatz vom 02.04. wird nicht als Antwort anerkannt, weshalb Bekl. am 18.04. erneut Antwort erbittet. Am 21.04. fordert das Tribunal erneut Antwort von Kl. und lädt beide Parteien auf den 06.05. vor. Kl. erscheint nicht, sondern sendet einen Schriftsatz, der als nicht ausreichend angesehen wird, weshalb er am 13.05.1656 vom Tribunal bei Strafandrohung zu Antwort verpflichtet wird. Am 19.05. beantwortet Kl. den Schriftsatz der Bekl. Am 16.06. weist Bekl. die Antwort als ungenügend zurück, am 17.06. weist das Tribunal Kl. erneut zur Antwort an, die am 27.06. eingeht. Am 09.07.1656 bittet Elisabeth Dinggrave, Assessor Vogt und Protonotar Pascovius zu Kommissaren zu ernennen und sie mit der Zeugenvernehmung zu beauftragen, am 23.07. benennt sie die zu befragenden Zeugen. Am 04.08. äußert Kl. Einspruch gegen einige Zeugen wegen zu naher Verwandt- oder Freundschaft mit Bekl., am 22.08. läßt das Tribunal alle Zeugen außer der Mutter zu. Am 29.08. bittet Kl., Syndikus Hermann Werner und Ratsherr Christoph Bockheuser zu Nebenkommissaren zu ernennen, am 02.09. bittet Bekl., auch ihre Mutter zuzulassen, was das Tribunal am selben Tag gestattet. Am 02.09.1656 beauftragt das Tribunal die Kommissare mit dem Zeugenverhör, die am 05.09. ihre Arbeit aufnehmen. Am 11.09. legt Kl. seine Verhörartikel für die Zeugen vor und bittet, sie entsprechend zu vernehmen. Am 12.09. weisen die Kommissare die Verhörartikel als unförmlich" zurück. Am 23.09. bittet Dr. Zander um Fristverlängerung zur Formulierung der Artikel, die von Kl. selbst formuliert worden sind und erhält sie am selben Tag. Am 30.09. bittet Kl. um Vorladung der Zeugen, am 13.11. stellt er Anträge wegen Vereidigung zweier schwangerer Zeuginnen. Am 06.12. bittet Bekl. um Zulassung ihrer Mutter zur Zeugenaussage, am 09.12.1656 legt das Tribunal fest, zunächst alle anderen ZeugInnen zu befragen und danach zu entscheiden, ob die Mutter als Zeugin gebraucht wird. Am 13.01.1657 bittet Bekl. um Eröffnung des Kommissionsprotokolls, am 29.01. bittet Kl. darum, Bekl. zur Beschleunigung des Prozesses anzuweisen. Das Tribunal folgt dem am 04.02. und erläßt Mandat an Bekl. Am 24.03. legt diese ihre Verhörartikel für die fragliche Zeugin, die gerade entbunden hat, vor und bittet um ihre Befragung. Das gesamte Jahr 1657 legen die Parteien im wöchentlichen Wechsel Schriftsätze vor, in denen es um die Aufnahme der Zeugenverhöre, die Zulassung der Mutter zur Zeugenaussage, Prozeßbeschleunigung und Eröffnung der Verhörprotokolle geht, die das Tribunal schließlich auf den 04.06. ansetzt. Am 06.09. weist Bekl. anhand der Zeugenaussagen sehr ausführlich die Klage zurück. Am 08.09. bittet Kl. um Urteil, das Tribunal fordert Bekl. am 08.09. zur abschließenden Erklärung auf, die am 21.09. ausführlich erfolgt. Am 22.09. erhält Kl. die Gelegenheit zur Antwort, der sich am 30.09. einem künftigen urteil unterwirft. Das Tribunal schließt daraufhin am 01.10.1657 die Beweisaufnahme und setzt am 25.01.1658 einen erneuten Vorbescheid auf den 09.02. an. Da dieser erneut scheitert, bittet Kl. am 10.02. erneut um Urteil, das Tribunal wendet sich jedoch am 17.03.1658 an das Kursächsische Konsistorium zu Leipzig, das am 18.04. rät, die Ehe nicht zu vollziehen und beiden eine Gefängnisstrafe von 14 Tagen aufzuerlegen "anderen zur abscheu". In diesem Sinne ergeht am 26.04.1658 das Tribunalsurteil, auf das Kl. am 11.05. erwidert, er sei zur Einigung bereit. Am 05.06. berichtet Kl. über gescheiterte Schlichtungsversuche, bringt ein neues Gutachten der Rostocker Fakultäten bei und bittet, ihm seine Unkosten und Schadensersatz zu erstatten. Das Tribunal verspricht daraufhin am 14.06. ein baldiges Urteil und lädt Parteien auf den 05.07. vor. Am 18.10.1658 verurteilt das Tribunal schließlich den Kl. zur Zahlung von 100 Rtlr, die Bekl. zu 500 fl. Strafe. Am 27.11.1658 ergreift Kl. dagegen restitutio in integrum, die das Tribunal am 24.01.1659 abschlägt, das Urteil für gültig erklärt und die Parteien zur Zahlung auffordert. Am 01.02. bittet Kl. darum, die Prozeßakten an das Leipziger Oberkonsistorium zu verschicken. Das Tribunal weist den Antrag am 08.02.1659 ab, am 29.07. weist es die Parteien an, die Hälfte des Brautschatzes "zur Straffe dem Gericht zu erlegen." Am 02.02.1660 predigt Johannes Gerdes in St. Georgen zu diesem Fall und mahnt die Gemeinde.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Röding aufgenommenes Verhör des Dr. med. Anthon Hertzberg, des Brauers Heinrich Lanske und seiner Frau Elisabeth, des Brauers Hinrich Tancke und der Regina Pascovius vom 22.06.1655; Gutachten der Theologischen und Juristischen Fakultäten Rostock vom 22.08. und 06.11.1655, 03.05.1656, 02.06.1658; Bescheid des Geistlichen Ministeriums zu Wismar vom 22.05.1655; von Notar Godtfried Reichardt aufgenommene Befragung des Brauers Heinrich Rantze vom 08.08.1655; Aussage Dr. Anthon Hertzbergs vom 06.08.1655; Schreiben Dinggraves und seiner Tochter an Othfarus vom 17.12.1654 und 03.09.1655; Gutachten des Geistlichen Ministeriums zu Rostock vom 04.09.1655, Aussagen Magisters Joachim Schmidt, Pastor an St. Nikolai vom 25.09.1655; Protokoll des Vorbescheids vom 09.11.1655; Schreiben Magister Joachim Schröders, Prediger zu St. Georgen, an Kl. vom 06.11.1655; Schreiben des Superintendenten D. Mauritius aus Rostock an Kl. vom 03.11. und 02.12.1655; Artikel für Zeugenverhör; Kommissionsprotokoll vom 05.09.1656; Bericht der Kommission vom 10.01.1657; Vollmacht des Tribunals für Kommissare vom 22. und 29.08.1656; Schreiben der Kommissare an Kl. vom 26.08.1656; Citationis an die Zeugen Dr. Heinrich Schabbelt, Dr. Anthon Hertzberg, Dr. Georg Gesenius, Mag. Joachim Schmidt, Mag. Johann Heinrich Brandt; Mag. Christian Cothenius, Mag. Georg Baltzer, Mag. Thomas Baltzer, Regina Pascovius, Heinrich Rantze und dessen Ehefrau Anna Koper, Martin Scheffel, Heinrich Tancke und dessen Ehefrau Elisabeth Pauwels, Hans Kellermann und dessen Ehefrau Margaretha Jürges, Balthasar Kloppenbarch vom 26.08.1656; von Tribunalspedell Christopher Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 28.08.1656; Protokolle der Zeugenbefragungen vom 25.10.1656; Schreiben Elisabeth Dinggraves an Kommissare vom 25.10.1656; von Notar Johann Röding aufgenommenes Verhörprotokoll des Nikolaus Christian Quirinus, Hofmeister beim Grafen von Steinberg vom 10.04.1656; von den Notaren Johannes Röding und Johannes Balthasar bestätigtes Kommissionsprotokoll; Gutachten des Leipziger Konsistoriums vom 18.04.1658, von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Aussage des Johann Gottlieb Ackermann vom 15.05.1658 sowie Bericht des Notars Reichardt über Schlichtungsversuch vom 13.05.1658; Predigttext Magister Johannes Gerdes vom 02.02.1660 in St. Georgen
Instanzenzug: 1. Tribunal 1655-1659 2. Tribunal 1658-1659
Kläger: (2) Dr. phil. Dr. med. Christian Othfarus
Beklagter: Magister Joachim Dinggrave, Pfarrer an St. Georg, seit 14.01.1656 dessen Witwe Sophia Ranitz sowie deren Tochter Elisabeth
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (P) Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2329


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2331
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Wahrnehmung des Mandats
Alte Signatur: Wismar O 2 (W O 1 n. 2)
Laufzeit: 14.05.1656-17.05.1656
Fallbeschreibung: Bekl. hat das Mandat im Prozeß Nr. 2329 niedergelegt, weshalb Kl. das Tribunal bittet, Bekl. weiterhin mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen. Das Tribunal folgt dem Antrag am selben Tag, woraufhin Bekl. darlegt, er sei vom Kl. beschimpft worden und dieser habe ihm das Vertrauen entzogen, so daß er ihm nicht länger dienen könne. Das Tribunal bestätigt sein Urteil am 17.05.1656.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1656
Kläger: (2) Dr. med et Dr. phil. Christian Othfarus
Beklagter: Dr. Joachim Zander, Anwalt und Prokurator am Tribunal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2331


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2333
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Übernahme eines Mandates
Alte Signatur: Wismar O 2 (W O 1 n. 2)
Laufzeit: 29.08.1656-03.09.1656
Fallbeschreibung: Kl. will Bekl. in seinem Prozeß gegen Elisabeth Dinggrave als Mitglied der Kommission zum Zeugenverhör einsetzen und bittet Tribunal, den Bekl. dazu zuzulassen. Das Tribunal beauftragt den Bekl. am selben Tag entsprechend, der den Auftrag jedoch ablehnt. Daraufhin bittet Kl. am 02.09.1656 den Notar Johann Baltzer zu beauftragen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 03.09.1656.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1656
Kläger: (2) Dr. med. et Dr. phil. Christian Othfarus
Beklagter: Joachim Moorhoff, Notar am Tribunal, seit 02.09.1656: Johann Baltzer

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2333


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1598
Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um Räumung eines Hauses
Alte Signatur: Wismar K 24 (W K 1 n. 24)
Laufzeit: (1665-1666) 12.10.1666-08.12.1666
Fallbeschreibung: Kl.in hat von Hans Wolf Stieff das Brauhaus ihres verstorbenen Bruders an der Frischen Grube für 3.800 Mk. lüb. gekauft und ihren Besitz in das Grundbuch eintragen lassen. In dem Haus wohnt Bekl., der das Haus für zwei Jahre gemietet hat. Da Kauf nach lübischem Recht Vorrang vor Miete hat, erwartet Kl.in nach ordnungsgemäßer Kündigung den Auszug des Bekl., den dieser jedoch verweigert. Suppliken an den Rat um Unterstützung bei der Räumung des Hauses zeitigen nicht das gewünschte Ergebnis, so daß sie Hilfe beim Tribunal sucht und am 17.10.1666 ein Fürschreiben an den Rat erhält, sie bei der Inbesitznahme ihres Hauses zu unterstützen. Am 26.10. kündigen Bürgermeister und Rat an, daß sich Bekl. über das Vorgehen der Kl.in beschweren wolle, da ihm zugesagt war, bis zum Ablauf des Mietvertrages in dem Haus zu wohnen. Am 19.11. erbittet Kl.in erneutes Fürschreiben an den Rat, um Bekl. zur Räumung des Hauses zu bewegen und erhält dieses am 20.11. Am 29.11. bittet Kl.in, den Fall an das Tribunal zu ziehen, um die Räumung zu beschleunigen und dem Bekl. das Bierbrauen in dem Haus zu verbieten. Das Tribunal lehnt den Antrag am 07.12.1666 ab.
Prozessbeilagen: (7) Kaufvertrag über das Haus vom 30.06.1666; von Notar Johannes Röding unterbreitetes Kaufangebot für das fragliche Haus an Jochim Gröning und dessen Reaktion vom 11.12.1665; Mietvertrag über das Haus zwischen Stieff und Gröning vom 30.05.1665; Supplik Gronings an den Rat (o.D.); Ratsgerichtsurteile vom 25.10.1666, 28.11.1666; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.11.1666; Erklärung des Hans Wolf Stieff vom 19.11.1666;
Instanzenzug: 1. Tribunal 1666
Kläger: (2) Ilsabe Odewan, Witwe des Jürgen Köper
Beklagter: Jochim Groning, Brauer zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1598


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1599
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Räumung eines Hauses
Alte Signatur: Wismar K 24 (W K 1 n. 24)
Laufzeit: (1666-1667) 10.01.1667-04.05.1667
Fallbeschreibung: Kl.in hat von Hans Wolf Stieff ein Brauhaus an der Frischen Grube gekauft, in dem noch Jochim Gröning wohnt. Dieser verlangt trotz des Kaufes für die Dauer seines Mietvertrages in dem Haus wohnen bleiben zu dürfen. Kl.in bestreitet ihm dieses Recht und verklagt ihn vor dem Rat auf Räumung des Hauses, der Rat gesteht Bekl. in dem Haus Wohnrecht zu. Dagegen queruliert Kl.in an das Tribunal und bittet die Räumung des Hauses durchzusetzen, das Urteil für nichtig zu erklären und Bekl. das Bierbrauen in dem Haus zu untersagen. Am 14.01. erneuert Kl.in ihre Bitte, am 16.01. lehnt das Tribunal die Annahme der Querel ab. Am 17.01. bittet Kl.in erneut um Annahme der Querel, erhält aber keine Antwort des Gerichts. Nach erneuter Bitte vom 24.01. weist das Tribunal das Ratsgericht am 29.01. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz an. Am 04.02. bittet Kl.in um Prozeßbeschleunigung, da Gröning in dem Haus braut und damit die Braugeräte abnutzt. Am selben Tag verweisen Bürgermeister und Rat auf ihren Appellationsrezeß und bitten, die Appellation nicht anzunehmen. Das Tribunal erneuert seine Aufforderung zum Einsenden der Akten am 08.02., nachdem Kl.in am 07.02. erneut darum gebeten hatte. Am 11.04. bittet Kl.in darum, ihr Einsicht in die Akten der Vorinstanz zu gewähren, das Tribunal lehnt dies am 16.04. ab. Am 18.04. ergreift Kl.in restitutio in integrum gegen das Tribunalsurteil und bittet erneut, die Räumung des Hauses sofort durchzusetzen. Am 25.04. ergänzt sie ihren Schriftsatz. Am 03.05.1667 weist das Tribunal Kl.in an, den bevorstehenden Räumungstermin abzuwarten und keine weiteren Prozesse zu führen und lehnt die Annahme der restitutio in integrum ab.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 08.10., 19.12.1666, 07.01.1667; Vollmacht der Kl.in für ihre beiden Söhne zur Abstattung eines Eides vom 18.12.1666; Stadtbuchschrift vom 17.08.1666; von Pedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 24.11.1666, 30.01.1667; Supplik der Kl.in an das Ratsgericht (o.D.) und vom 07.10.1666; Aufstellung über Prozeßkostebn (14 Mk. lüb 8 s); Erklärung des Hans Wolf Stieff vom 19.11.1666; von Notar Johannes Röding protokolliertes Gespräch mit Jochim Gröning vom 06.11.1668
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1666-1667 2. Tribunal 1667 3. Tribunal 1667
Kläger: (2) Ilsabe Odewan, Witwe des Jürgen Köper (Kl.in in 1. Instanz)
Beklagter: Jochim Groning, Brauer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) sowie Bürgermeister und Rat zu Wismar als Nebenbekl.
Anwälte: Nebenbekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1599


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1605
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar K 28 (W K 1 n. 28)
Laufzeit: (1667) 23.12.1668
Fallbeschreibung: 1666 hatte die Ehefrau des Bekl. Claus Köper, dem Sohn der Kl.in, "einige schlechte Mäthe" und Branntwein in Kommission nach Riga zum Verkauf geschickt. Als Köper 1667 zurück nach Wismar kam, legte er Bekl. über Einnahmen und Ausgaben aus diesem Kommissionsgeschäft Rechnung ab und verpflichtete sich, die unverkauften Waren bei nächster Reise aus Riga mitzubringen bzw. Bekl. sein Geld auszuhändigen. Wegen des Winters verzögert sich diese Reise, Bekl. läßt aber Arrest auf die Güter und die Person Köpers legen, der Wismar trotzdem verläßt. Daraufhin belangt Bekl. die Kl.in und erlangt Ratsgerichtsurteil, daß Kl.in, die für ihren Sohn gebürgt hatte, bei Strafandrohung von 6 Rtlr binnen 14 Tagen ein Inventar vorlegen solle, was ihr Sohn aus dem Erbe seines Vaters zu erwarten habe. Dagegen erbittet Kl.in ein Rescript des Tribunals an Rat, daß sie das Inventar nicht vorlegen müsse, sondern stattdessen eine ausreichende Frist erhalte, um von ihrem Sohn Auskunft über den Verbleib der Güter des Bekl. zu erhalten. Zudem fordert sie die Stellung einer Kaution von 2.000 Rtlr durch Menger, der noch kein Bürger in Wismar sei. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Spezifikation der Waren Claus Köpers, die im März 1668 nach Riga gesandt wurden (2.645 Mk. lüb. 14 s); Verpflichtung Köpers gegenüber Menger vom 29.10.1667; Ratsgerichtsurteile vom 22.02., 17. und 28.10., 14.12.1668; Bürgschaft der Kl.in für ihren Sohn Claus vom 10.03.1668; Forderung Mengers vom 22.03.1668; Stellungnahme Henning und Daniel Köpers zum Geschäft ihres Bruders Claus vor dem Ratsgericht (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1668
Kläger: (2) Ilsabe Odewan, Witwe des Jürgen Köper
Beklagter: Peter Menger, Seidenkramer zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1605


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1606
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Vollstreckung einer Strafe
Alte Signatur: Wismar K 28 (W K 1 n. 28)
Laufzeit: (1667-1669) 11.01.1669-09.06.1670
Fallbeschreibung: Kl.in hatte Tribunal um Reskript an Rat gebeten, die Vollstreckung einer Geldstrafe auszusetzen und ihr Fristverlängerung zu gewähren, um von ihrem Sohn Informationen über den Verbleib von Waren Peter Mengers zu erhalten, deren Bezahlung dieser fordert (Nr. 1605). Da das Tribunal in der Sache noch nicht entschieden hat, bittet Kl.in um ein Verbot an den Rat die angedrohte Geldstrafe zu vollstrecken. Das Tribunal lehnt die Annahme des Falles am 12.01.1669 ab. Am 26.03. trägt Kl.in vor, daß ihr Sohn mittlerweile offengelegt hat, an wen er die Güter Mengers verkauft hat und daß er sich verpflichtet hat, noch ausstehende 36 Rtlr zu bezahlen, der Rat Kl.in aber trotzdem aufgefordert hat, ein Inventar mit dem Vermögen Claus Köpers vorzulegen und sie mit der Vollstreckung der Strafe im Weigerungsfall bedroht. Kl.in bittet das Tribunal, dem Ratsgericht die Vollstreckung zu verbieten und den Fall an sich zu ziehen. Das Tribunal erläßt das erbetene Verbot am 27.03. und fordert Rat zur Einsendung eines Berichtes in der Sache und der Originalakten auf. Am 26.04. geht der Bericht ein, der Rat beschwert sich aber, daß Kl.in nicht ordnungsgemäß appelliert, sondern den Appellationsrezeß der Stadt verletzt habe. Außerdem würde sie nur im Rahmen der von ihr abgegebenen Bürgschaft für ihren Sohn herangezogen. Das Tribunal nimmt dies am 30.04.1669 zur Kenntnis. Am 06.01.1670 beschwert sich Kl.in, daß sie vom Ratsgericht erneut zur Vorlage eines Inventars der Güter ihres Sohnes verpflichtet worden ist und bittet, das Reskript vom 27.03.1669 zu erneuern, Menger an ihren Sohn zu verweisen und sie von allen Klagen zu entbinden. Am 11.02. fordert das Tribunal das Ratsgericht zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf und verbietet ihm, die Vollstreckung durchzuführen. Am 28.02. bittet Kl.in um Eröffnung der Akten der Vorinstanz und Verurteilung der Bekl. zur Übernahme der Prozeßkosten. Am selben Tag erbittet Claus Köper Akteneinsicht. Am 18.04. verweist das Tribunal den Fall an das Ratsgericht und fordert Menger auf, dort seine Forderungen gegen Claus Köper selbst einzuklagen. Am 02.06. bittet Menger um Rücksendung der Akten der Vorinstanz an den Rat, die er am 09.06.1670 erhält.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung Claus Köpers über die Käufer der Waren Peter Mengers und die von ihnen geleistete Bezahlung (o.D.); Quittungen für bei Köper eingekaufte Waren von Otto Preußing, Hinrich Bollmeier und Johann Preuß, alle zu Riga vom 05.01.1669 sowie von Jochim Stein vom 15.04.1667, Christian Drubin vom 12.01.-27.05.1667; Supplik der Kl.in an das Ratsgericht (o.D.); Ratsgerichtsurteile vom 28. und 29.04., 17. und 28.10., 16.11., 14.12.1668, 22.02., 08.03., 15.11. und 11.12.1669; Mitteilung des Protonotars Friedrich Pascovius über den Prozeß vom 26.10.1669; Supplik Peter Mengers an den Rat vom 30.10.1669; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 29.03.1669; Aufstellung über Prozeßkosten der Kl.in vom 28.02.1670 (6 Rtlr 26 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1669-1670
Kläger: (2) Ilsabe Odewan, Witwe des Jürgen Köper
Beklagter: Peter Menger, Seidenkrämer zu Wismar sowie Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Ambrosius Petersen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1606


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1600
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um das Verbot des Bierbrauens
Alte Signatur: Wismar K 24 (W K 1 n. 24)
Laufzeit: 11.02.1667-26.03.1667
Fallbeschreibung: Kl.in hat ein Brauhaus an der Frischen Grube gekauft, aus dem sich der Mieter Jochim Gröning weigert auszuziehen. Stattdessen nimmt er mehrere Brautermine wahr und nutzt damit die Braugeräte der Kl.in ab. Kl.in bittet um ein Brauverbot an Bekl, das Tribunal verweist sie am 15.02. auf die Inspektion der Akten erster Instanz und verspricht danach eine entsprechende Reaktion. Am 18.02. und 04.03. erneuert Kl.in ihre Bitte, am 08.03.1667 verweist das Tribunal sie mit ihrem Problem an das Ratsgericht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1667
Kläger: (2) Ilsabe Odewan, Witwe des Jürgen Köper
Beklagter: Jochim Groning, Brauer zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1600


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1601
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schadensersatz
Alte Signatur: Wismar K 24 (W K 1 n. 24)
Laufzeit: 10.06.1667-25.05.1669 (1703)
Fallbeschreibung: Kl.in hat ein Brauhaus an der Frischen Grube gekauft, dessen umgehende Räumung Bekl. als Mieter verweigert. Kl.in fordert deshalb Zinsen von den 3.800 Mk. lüb. Kaufgeld sowie 160 Rtlr Entschädigung, weil Bekl. seit dem Verkauf des Hauses noch 8mal darin gebraut und die Braugeräte entsprechend abgenutzt habe. Außerdem fordert sie die Erstattung ihrer Prozeßkosten (19 Rtlr 26 s). Da das Tribunal auf diese Supplik nicht eingeht, wiederholt Kl.in sie am 26.09. und 14.10. und bittet um Ersatz aller Schäden bei Übergabe des Hauses. Am 01.11. verweist das Tribunal sie mit ihrem Schadensersatzanspruch an den Rat und fordert sie auf, die fristgerechte Kündigung des Hauses zu beweisen. Am 14.11. bringt Kl.in Erklärung wegen der Kündigung ein, am 19.11. fordert das Tribunal Beweise dafür. Am 13.12. legt sie diese Beweise vor, das Tribunal fordert Bekl. am 21.12.1667 auf, sich binnen 6 Wochen dazu zu erklären. Am 20.02.1668 beschwert sich Kl.in, daß Bekl. sich noch nicht geäußert habe und erbittet verschärftes Mandat an ihn, das sie am 25.02. erhält. Am selben Tag, am 02. und 06.03. erbittet Bekl. Fristverlängerung, die er am 26.02., 03. und 06.03. erhält. Am 10.03. erklärt Bekl., daß Kündigung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, verweist auf seinen 2jährigen Mietvertrag und verweigert jeden Schadensersatz. Am 11.06. bittet Kl.in um Prozeßbeschleunigung, am 06.07. fordert das Tribunal weitere Beweise für die Nebenabsprache zwischen Bekl. und dem früheren Besitzer wegen des Mietvertrages. Am 24.08. bittet Bekl. dafür um Fristverlängerung, die er am 25.08. erhält. Am 08.09. legt Bekl. Beweise für einen Sondervertrag mit dem Verkäufer des Hauses vor, der ihm erlaubt, die Dauer des Mietvertrages auszureizen. Das Tribunal fordert Kl.in am 08.09. zur Erwiderung auf. Am 15.10. beharrt Kl.in auf ihrer Klage und erbittet Urteil. Das Tribunal fordert Bekl. am 16.10. zur Antwort auf, dieser erhärtet am 08.12.1668 seine Argumentation. Am 26.04.1669 setzt das Tribunal einen Vorbescheid auf den 25.05. an und lädt beide Parteien vor. Am selben Tag bestellt das Tribunal Ambrosius Petersen zum Anwalt der Kl.in. Am 25.05.1669 vergleicht das Tribunal die Parteien auf Räumung des Hauses und Zahlung eines geringen Schadensersatzes. Am 04.01.1703 sendet das Tribunal die Akten der Vorinstanz an den Rat zurück.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Forderungen der Kl.in vom 10.06.1667; Aufstellung über Prozeßkosten vom 10.06.1667; von Notar Jochim Levenau ausgesprochene Kündigung vom 09.07.1666; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 08.01.1668; von Notar Johannes Wagner aufgenommene Befragung des Notars Johannes Röding vom 05.03.1668; Aufstellung über Ausgaben Grönings für das Haus an der Frischen Grube (165 Mk. lüb.); von Notar Johannes Wagner aufgenommenes Dokument bei Übergabe des Hauses vom 22.06.1667
Instanzenzug: 1. Tribunal 1667-1669
Kläger: (2) Ilsabe Odewan, Witwe des Jürgen Köper
Beklagter: Jochim Groning, Brauer zu Wismar
Anwälte: Kl.: seit 26.04.1669: Dr. Ambrosius Petersen (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Friedrich Koch (A & P), seit 24.08.1668: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1601


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1615
Prozessgegenstand: Mandatum restituendo Auseinandersetzung um Wegnahme von Gegenständen
Alte Signatur: Wismar K 36 (W K 2 n. 36)
Laufzeit: (1671) 04.11.1671-22.03.1672
Fallbeschreibung: Der Marktvogt Wismars und der Kohlenmesser haben am 27.10. auf Geheiß des Gewetts in den Häusern der Kl. Gegenstände aus Messing und Zinn im Wert von 20 Rtlr beschlagnahmt. Kl. fordern ein Mandat zur Rückgabe der Gegenstände, das Tribunal erläßt am 06.11. ein Reskript an den Rat um Bericht in der Sache. Am 12.12.1671 erklären Bekl., daß sie nach mehrfacher Ankündigung nur rechtmäßig ein Urteil eines anderen Prozesses vollstreckt haben. Am 14.03.1672 bitten Bekl., ihr Vorgehen zu rechtfertigen und werden am 22.03.1672 entsprechend beschieden.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Brauerältesten Michael Kirckdorf und Hinrich Tancke an den Wismarer Rat vom 06.12.1671; Ratsgerichtsurteile vom 05.07. und 18.09.1671
Instanzenzug: 1. Tribunal 1671-1672
Kläger: (2) Ilsabe Odewahn als Witwe Jürgen Köpers sowie Hinrich Köper
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar, vor allem das Gewett
Anwälte: Bekl.: Dr. Anton Scheffel (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1615
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