-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  18.: 1. Kläger R
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 18. 1. Kläger R
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3839
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium poenale Auseinandersetzung um Abbruch gekaufter Buden
Alte Signatur: Wismar W 190 (W W 4 n. 190)
Laufzeit: 16.10.1751-22.11.1751
Fallbeschreibung: Der Bekl. hat zwei steuerpflichtige Buden auf dem Grundstück seines Hauses in der Hohen Straße abgerissen und plant den Abriß einer dritten, wogegen man ein Verbot bzw. den Befehl zum Wiederaufbau der anderen beiden Buden erbittet. Das Tribunal erlegt dem Bekl. am 16.10.1751 auf, sich binnen 14 Tagen zu den Vorwürfen zu äußern und vor einer Entscheidung des Tribunals den Status quo nicht zu verändern. Am 22.10. erklärt der Bekl., die fragliche Bude wäre so baufällig, daß sie jederzeit zusammenbrechen könne. Auf keinen Fall ließe sie sich so reparieren, daß sie der Stadt zur Zierde" gereichen würde, weshalb er bittet, das Abrißverbot aufzuheben und ihm die Baugenehmigung zu erteilen. Am 29.10. ordnet das Tribunal an, Zimmermeister Abereckel und Maurermeister Elscher sollten das Haus besichtigen, außerdem wird der Bekl. angewiesen, sich zum Abriß zweier Buden auf dem Grundstück zu äußern. Am 02.11. legt der Bekl. den Expertenbericht vor und erbittet 8tägigen Aufschub für die Abrißbegründung der anderen Buden, die er am 05.11. erhält. Am 08.11. lehnt der Bekl. den Wiederaufbau der beiden abgerissenen Buden ab, da in der Stadt ein Wohnungsüberfluß herrsche und er einen Garten an der Stelle der abgerissenen Buden einrichten wolle. Wegen der Steuern bietet er 10 Rtlr als einmalige Abgeltung an. Das Tribunal fordert die Kl. am 12.11.1751 auf, sich dazu binnen 3 Wochen zu äußern, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Maurermeister Gabriel Elscher und Zimmermeister Johann Gabriel Haberecker ausgestellter Bauzustandsbericht einer Bude in der Hohen Straße vom 01.11.1751
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: Joachim Friedrich Stemwede, Registrator am Tribunal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3839


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3837
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Erscheinen vor Gericht
Alte Signatur: Wismar W 188 (W W 4 n. 188)
Laufzeit: (1738) 13.05.1751-10.08.1751
Fallbeschreibung: Die Kl. bitten das Tribunal, dem Bekl. das Erscheinen vor dem Ratsgericht als Zeuge zu erlauben. Lehmann war vor zwei Jahren ein Kessel und ein Beutel mit Federn gestohlen worden. Das Gericht hat den Maurergesellen Johann Albrecht Binder und dessen Ehefrau Anna Lehn Jansen in Verdacht und erbittet Zeugenaussage des Bekl. Das Tribunal genehmigt am 18.05.1751 einen Eid Lehmanns auf die Anklage und fordert die Kl. auf, sich wegen der Konfrontation mit den Dieben erneut zu melden. Am 10.07. bitten die Kl. den Bekl. zur Zeugenaussage über das Diebesgut zu veranlassen. Das Tribunal weist Lehmann am 16.07. zur Aussage in der Tribunalskanzlei an. Am 04.08. reicht Protonotar Scheffel das Protokoll der Aussage Lehmanns ein, das Tribunal erteilt dem Ratsgericht davon am 10.08.1751 Kopie.
Prozessbeilagen: (7) Protokoll des Zeugenverhörs Lehmanns durch Protonotar Scheffel vom 04.08.1751; Rechnung Johann Peter Warnemündes für einen Kupferkessel vom 04.02.1738 (9 Mk. lüb. 3 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751
Kläger: (2) Ratsgericht zu Wismar
Beklagter: Jochim Christoph Lehmann, Kanzlist am Tribunal und Notar zu Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3837


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3836
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Erteilung einer Kopie
Alte Signatur: Wismar W 187 (W W 4 n. 187)
Laufzeit: (1750) 21.11.1750-25.11.1750
Fallbeschreibung: Die Kl. erbitten eine Kopie der Tribunalssitzung vom Februar 1750, in dem das Tribunal über die vom Rat beschlossene "Banquerottier-Ordnung" verhandelt hatte und erhält es am 24.11.1750.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Protokoll der Tribunalssitzung vom 06.02.1750
Instanzenzug: 1. Tribunal 1750
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3836


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3835
Prozessgegenstand: Mandatum de non violando jurisdictione Auseinandersetzung um die Jurisdiktion über die Prachervögte
Alte Signatur: Wismar W 186 (W W 4 n. 186)
Laufzeit: (1670-1749) 20.01.1750-21.10.1750
Fallbeschreibung: Johann Jochim Westphal, Prachervogt bei der Marienkirche hatte Ende 1749 den Diener der Frau des Oberst Swanfeld wegen verübten Muthwillens auf dem Kirchofe" züchtigen müssen und war deshalb mehr vom Konsistorium vorgeladen worden. Da er unter der Jurisdiktion der Stadt steht, hatte er diese Ladungen ignoriert und war daher von der Wache abgeholt und zur Vernehmung und Verhandlung ins Konsistorium gebracht worden. Die Kl. protestieren dagegen, fordern, ihre Rechtsprechung über die Schul- und unteren Kirchenangestellten anzuerkennen und erbitten ein entsprechendes Mandat an die Bekl. Das Tribunal fordert die Bekl. am 27.01. zur Stellungnahme auf, am 08.08. bitten die Kl. um Erneuerung dieser Aufforderung, da vom Konsistorium bisher keine Stellungnahme eingegangen sei und erhalten diese am 01.09. Am 17.10. verteidigt das Konsistorium sein Vorgehen mit der Konsistorialordnung und dem Gebrauch in allen protestantischen Territorien. Das Tribunal fordert die Kl. am 19.10.1750 zur Erwiderung auf, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokoll vom 20.12.1749; Resolution der schwedischen Vormundschaftsregierung vom 14.10.1670; Auszug aus dem Kirchenvisitationsrezeß vom 09.10.1749; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 31.01.1750
Instanzenzug: 1. Tribunal 1750
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: Konsistorium zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3835


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3834
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Steuerzahlung von Branntwein
Alte Signatur: Wismar W 185 (W E 4 n. 185)
Laufzeit: (1749) 14.03.1749-26.04.1749
Fallbeschreibung: Zwei Fuhrwerke des Bekl. haben am 08.03. 4 Oxhoft Branntwein und 4 Scheffel Roggen in den Torweg des Assessors Liebeherr gebracht, ohne davon die Akzise von 10 Mk. lüb. / Oxhoft zu bezahlen. Die Kl. bitten, den Assessor anzuweisen, den Branntwein ins Packhaus bringen und dort zu versteuern und den Bekl. anzuweisen, die Namen aller seiner Kunden zu nennen, denen er Branntwein geliefert habe, ohne daß davon die Akzise bezahlt worden wäre. Das Tribunal weist den Bekl. am 18.03. zur Erwiderung an, weist das Gesuch wegen Liebeherr nach dessen Erklärung aber als "überflüssig" zurück. Am 02.04. weist der Bekl. "als Pacht-Einheber Königl. Domainen, dem die Brennerei in Anschlag gebracht" die Forderung nach Steuerzahlung zurück. Er bittet daher beim Vizepräsidenten als Verwalter der Jura ducalia um Untersuchung der Angelegenheit durch den Procurator Domaniorum, um Freigabe seines Branntweins und um künftige Akzisefreiheit. Das Tribunal beraumt am 03.04. einen Vorbescheid auf den 25.04. an und stellt es dem Rat frei, bis zum 10.04. etwas gegen die vom Bekl. gestellte Kaution einzuwenden oder zu gewärtigen, daß dieser seinen Branntwein verkaufen dürfe. Am 09.04. tragen die Kl. ihre Einwände gegen den Verkauf des Branntweins ohne vorherige Akzisezahlung vor. Am 12.04. gestattet das Tribunal den Verkauf trotzdem, erlegt dem Bekl. aber auf, die Käufer anzugeben. Am 22.04. erklären die Kl., mit dem Bekl. in außergerichtlichen Verhandlungen zu stehen, dafür aber noch Zeit zu benötigen, weshalb sie um Verschiebung des Vorbescheides bitten. Das Tribunal setzt am 25.04. einen neuen Termin auf den 03.06.1749 an, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommener Bericht des Weinschreibers Johann Friedrich Dase vom 08.03.1749 sowie Befragung der Neuklosteraner Knechte Harm Tede und Hans Jochim Witfoth vom 08.03.1749 und der Wismarer Bürger David Lemcke sen., Daniel Borchwardt und Johann Hinrich Latendorf vom 13.03.1749; Kautionsnote des Bekl. vom 28.03.1749
Instanzenzug: 1. Tribunal 1749
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: Kammerherr von Langen zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Michael Zylius (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3834


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3833
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Jurisdiktion in den Kirchen
Alte Signatur: Wismar W 183 (W W 4 n. 183)
Laufzeit: (1560-1723) 12.11.1748-06.03.1750
Fallbeschreibung: Bei der Kirchenvisitation im Jahre 1728 hat der Direktor des Konsistoriums, der gleichzeitig Vorsitzender der Visitationskommission war, dafür gesorgt, daß die Rechtsprechung des Konsistoriums gegen den jahrhundertelangen Gebrauch auf Kosten der Kl. ausgedehnt wurde. Die Kl. bitten daher, sie in ihren alten Rechten zu schützen, das Tribunal fordert das Konsistorium am 13.06.1749 zur Stellungnahme auf. Am 30.08. bittet das Konsistorium, den Prozeß dem Fiskal zu übertragen, da das Interesse der Krone dabei involviert ist. Am 05.09.1749 weist das Tribunal den Fiskal entsprechend an, am 20.01.1750 beschweren sich die Kl., daß die Bekl. bisher nicht auf ihre Klage geantwortet hätten. Das Tribunal erneuert seine Aufforderung an die Bekl. am 21.01., am 03.03. verteidigt das Konsistorium seine Kompetenzen. Das Tribunal fordert die Kl. am 05.0.1750 zur Erwiderung auf, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Privileg Johann Albrechts und Ulrichs, Herzöge von Mecklenburg, für den Wismarer Rat vom 23.12.1560; Auszüge aus Resolution der Vormundschaftsregierung vom 14.10.1670; Tribunalsmandat wegen Lärmens während der Gottesdienste vom 19.02.1723; Ratsbeschluß vom 22.02.1723; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 19.06.1749
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748-1750
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: Konsistorium zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P), seit 20.01.1750: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3833


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3829
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar W 181 (W W 4 n. 181)
Laufzeit: (1705-1743) 13.07.1748-02.05.1750
Fallbeschreibung: Die Bekl. hat am 10.10.1739 von Hinrich Wegner 100 Rtlr geliehen und diese Schuld im Stadtbuch mit ihrem Haus absichern lassen. Sie hat seither keine Zinsen bezahlt. Die Bekl. ist auch verantwortlich für 70 Rtlr Schulden, die ihr Stiefvater, der Advokat Lauterbrunn, 1719 auf 5% Zinsen geliehen hat und für 73 Rtlr 16 s, die 1727 ebenfalls von ihm geliehen wurden. Der Kl. bittet um ein Mandat an die Bekl., binnen 3 Wochen ihre Schulden samt Zinsen zu bezahlen. Am 16.07. weist das Tribunal die Bekl. zur Bezahlung binnen 6 Wochen an, stellt es ihr aber frei, Gegenargumente vorzutragen. Am 22.08. weist die Bekl. die Verantwortung für die Schulden ihres Stiefvaters zurück. Am 23.08. fordert das Tribunal den Kl. auf, sich dazu zu äußern und lädt die Parteien auf den 03.09. vor, damit die Bekl. die Schuldverschreibungen anerkenne. Am 03.10. beharren die Kl. auf ihrer Forderung, da die Bekl. die Erbin ihres Stiefvaters ist und entsprechend für dessen Schulden hafte. Das Tribunal fordert die Bekl. am 04.10.1748 zur Antwort auf, am 07.01.1749 beschweren sich die Kl., daß bisher noch keine Reaktion erfolgt sei und bitten um erneute Anweisung an die Bekl., die am 09.01. ergeht. Am 20.02. erklärt die Bekl. es habe kein anzutretendes Erbe beim Tod ihres Stiefvaters gegeben, da dieser vom Geld ihrer Mutter gelebt habe und das Erbe allein von ihr herrühre. Ihre Mutter habe den Anleihen ebensowenig zugestimmt wie sie, weshalb sie eine Verantwortung für die Bezahlung ablehnt. Das Tribunal teilt den Kl. dies am 21.02. nachrichtlich mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 21.04. und 07.07. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 20.10. lädt das Tribunal die Parteien auf den 04.11. zu einem Vorbescheid vor, dessen Protokoll nicht erhalten ist. Am 11.11. erklärt die Bekl., daß sie kein Angebot zur teilweisen Schuldenübernahme machen könne, sondern das Urteil erbitte, am 12.11.1749 erklärt der Kl., daß er sich mit der Zahlung von 400 Mk. zufrieden geben würde und schlägt Ratenzahlung vor. Am 19.01.1750 erlegt das Tribunal der Bekl. Beweise für ihre Fordeurngen an das elterliche Erbe und bereits an die Kl. geleistete Zahlungen auf und verurteilt sie widrigenfalls zur Bezahlung der geforderten Summen samt Zinsen binnen 6 Wochen. Am 04.02. verzichtet der Kl. auf einen Eid der Bekl. wegen Bezahlung eines Teils ihrer Schulden, am 26.02. ergreift die Bekl. gegen das Urteil restitutio in integrum, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die sie am 27.02. erhält. Am 10.04. verzichtet sie auf Einlegung von Rechtsmitteln und erklärt, mit den Kl.n einen Vergleich anzustreben. Das Tribunal lädt die Parteien daraufhin am 16.04. auf den 28.04.1750 zu Vergleichsverhandlungen ein und vergleicht die Parteien auf anteilige Bezahlung der Schulden.
Prozessbeilagen: (7) Obligation Johann Rudolf Lauterbrunns über 200 Mk. lüb. vom 26.09.1719; Quittung Lauterbrunns über Empfang von 100 Mk. lüb. vom 25.09.1721; Stadtbuchschriften vom 17.07.1706, 16.02.1720, 26.09.1721 und 14.07.1730; Obligation Lauterbrunns über 100 Rtlr vom 10.07.1730; Quittung Dr. Gabriel Lembckes über Empfang von 100 Rtlr vom 10.10.1719; Obligation Lauterbrunns für Hinrich Wegner über 70 Rtlr vom 04.04.1731; Auszug aus dem Handelsbuch Hinrich Wegners vom 26.01.1743 über die Schulden der Bekl. (73 Rtlr 16 s); Erklärung Sophia Raisers vom 20.08.1748; Erklärung des Kämmereischreibers Jochim Christian Eschert über Besitzverhältnisse des Lauterbrunnschen Hauses am 28.09.1748; Rechnung über Einnahm und Ausgaab wegen Herrn Johann Georg Lauterbrunn seel. nachgelassenen drey unmündigen Kindern, nahmentlich Johann Rudolph, Agnesen Sophien und Catharinen Eleonoren als Pflegebefohlene" Januar 1705-Februar 1717; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Zeugenbefragung der Maria Meyer, Ehefrau des Amtsschneiders Meyer vom 26.10.1748; Schreiben des Ludwig Ockfart aus Erfurt an Lauterbrunn vom 28.04.1717; Auszug aus einem Brief Lauterbrunns an seine Ehefrau vom 14.05.1716; Pro Memoria Lauterbrunns wegen von Ratsherrn Lembcke empfangenen Geldes und Getreides 1720-1721; Aufstellung Gabriel Lembckes über die Schulden Lauterbrunns vom 16.07.1730; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. Zylius vom 21.04.1749 und des Kl.s für Dr. Gröning vom 14.10.1749
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748-1750 2. Tribunal 1750
Kläger: (2) August Wilhelm Rüdemann als gemeinsamer Anwalt der Gläubiger Hinrich Wegners
Beklagter: Christina Louisa Schneider
Anwälte: Kl.: Christoph Erich Hertzberg (A), Dr. Anthon Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Michael Zylius (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3829


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3828
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Anlegung einer Fabrik
Alte Signatur: Wismar W 180 (W W 4 n. 180)
Laufzeit: (1653-1748) 23.04.1748-13.11.1748
Fallbeschreibung: Der Bekl. wollte vor 2 Jahren eine Stärkefabrik in Wismar gründen und die produzierte Stärke nach Schweden ausführen. Der Rat verwendet sich am schwedischen Hof für den Bekl., erhält dort aber zur Antwort, daß in Schweden genügend Stärke produziert und man die Einfuhr aus Wismar nicht gestatten würde. Der Rat teilt dem Bekl. dies mit und genehmigt 1748 den Antrag zweier anderer Unternehmer, eine Stärkefabrik einzurichten. Dagegen wendet sich der Bekl. an den Vizepräsidenten und erreicht von ihm die Anweisung, anderen Antragstellern nicht die Anlage einer Fabrik zu genehmigen, solange der Antrag des Bekl. noch am Stockholmer Hof anhängig ist. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal, erklären, daß die Entscheidung aus Stockholm längst gefallen sei und wehren sich gegen den Eingriff des Vizepräsidenten in ihre alten Rechte. Das Tribunal schlägt das Gesuch als
icht anhero erwachsen" am 20.08.1748 ab. Am 25.09. teilen die Kl. mit, gegen das Urteil Rechtsmittel ergreifen zu wollen und bitten um Fristverlängerung, die ihnen am 01.10. und am 13.11.1748 nach erneuter Bitte vom 11.11. gewährt wird. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Supplik von Caspar Schwartzkopf und Carl Wilhelm Geisler an den Rat vom 18.01.1748 und dessen Entscheidung vom 24.01.1748; Supplik des Bekl. an Vizepräsidenten vom 25.01.1748; von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellation vom 03.02.1748; Auszug aus den Kgl. Resolutionen vom 18.05.1653, 20.11.1657 und 15.10.1670
Instanzenzug: 1. 2. Tribunal 1748
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: Christian Ludwig Hundt, Kaufmann zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3828


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3820
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um gewaltsame Werbung: Der Knecht des Schlächtermeisters Ehlers, Detlef Conrad Martin Winckelmann, ist zum Viehkauf auf mecklenburgische Güter entstandt, von preußischen Werbern gewaltsam in die preußische Armee gedungen und nach Frankfurt / Oder verschleppt worden. Das Amt der Schlächter hat die Kl. um ein Schreiben an den König von Preußen gebeten, ihre Knechte mit gewaltsamer Werbung zu verschonen. Dieses Schreiben ist ergangen, von den Geheimen Räten des Königs von Preußen kam aber die Antwort, der Knecht habe sich freiwillig werben lassen. Da die Kl. Beweise für die gewaltsame Werbung haben, erbitten sie ein Fürschreiben des Tribunals an den preußischen König um Entlassung Winckelmanns. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll extrajudiciale vom 13.12.1746, auf das verwiesen wird, der Akte nicht beiliegt.
Alte Signatur: Wismar W 174 (W W 4 n. 174)
Laufzeit: (1746) 08.12.1746-13.12.1746
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der kgl. preußischen Geheimen Räte H.G. v. Podewils und Ch. W. Borcken an Wismarer Rat vom 15.09.1746; Schreiben des Oberst von Manteufel aus Frankfurt an der Oder an Kl. vom 26.09.1746; Schreiben des Amtes der Schlächter an den Rat vom 07.12.1746; Schreiben Winckelmanns an Schlächter Ehlers vom 04.??.1746
Instanzenzug: 1. Tribunal 1746
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: preußische Werber
Anwälte: Dr. Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3820


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3809
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Zeugenverhör
Alte Signatur: Wismar W 168 (W W 4 n. 168)
Laufzeit: 25.10.1747-15.01.1748
Fallbeschreibung: Die Kl. bitten darum, einen Kommissar zu benennen, der die Bekl. als Zeugen in dem Prozeß Hans Kahls vs. Johann Hinrich Wegner und dessen Ehefrau vernimmt. Das Tribunal weist am 03.11.1747 den Protonotar Scheffel zum Zeugenverhör an. Am 11.01.1748 sendet Scheffel seinen Bericht an das Tribunal, das ihn am 13.01. an das Ratsgericht weiterleitet.
Prozessbeilagen: (7) Articuli probatoriales; Interrogatoria specialia
Instanzenzug: 1. Tribunal 1747-1748
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat von Wismar
Beklagter: Dr. Anthon Christoph Gröning, Fiskal und N N von Iden, Kanzlist am Tribunal
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Lic. Theodor Johann Quistorp (A), Dr. Michael Zylius (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3809
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