-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.11.: 1. Kläger K
Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.11. 1. Kläger K
41 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0103
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 308
Laufzeit: 07.10.1783
Fallbeschreibung: Die Kl. machen ihre Ansprüche an das Erbe des verstorbenen Leutnants Georg Ludwig von Behr geltend und bitten um deren Bezahlung.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1783
Kläger: (2) N N Koppe, Ratsherr, N N Brasch, Kaufmann, N N Duvel, Bürger, Anna Margaretha Rademann sowie die Witwen des N N Lahrmann und N N Adrian, alle zu Rostock
Beklagter: Hedwig Augusta von Behr, Witwe von Parsenow und Catharina Magdalena Adelheit von Behr zu Rostock als Schwestern und Erbinnen des Leutnant Georg Ludwig von Behr
Anwälte: Kl.: Walther Stein (A), Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0103


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0178
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 411
Laufzeit: 04.06.1782-12.06.1782
Fallbeschreibung: Die Kl. machen ihre Forderungen für die Vertretung der Familie Droysen in deren Prozessen gegen die Bekl. geltend und bitten um Anweisung an die Bekl., diese Forderungen aus dem Droysenschen Legat zu bezahlen. Das Tribunal prüft die Ansprüche, bestätigt die Kochs und moderiert die Droysens auf 17 Rtlr 36 s am 11.06.1782.
Prozessbeilagen: (7) Rechnungen über Advokatur (31 Rtlr 15s) bzw. Prokuratur (11 Rtlr 37 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1782
Kläger: (2) F. Droysen und Dr. Johann Christian Koch, Anwalt bzw. Prokurator der Familie Droysen
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0178


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0205
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Leistung von Abgaben
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 428
Laufzeit: (1547-1686) 06.12.1686-21.01.1691
Fallbeschreibung: Bei der Verabschiedung der Garzer Kirchenmatrikel sind die seit mehr als einem Jahrhundert zu zahlen gewesenen Geldzehnten auf Veranlassung des Bekl. durch Kornzehnte ersetzt worden. Dagegen hat der Kl. bei der Landesregierung geklagt, die dasVorgehen jedoch bestätigt hat, weshalb er vor dem Tribunal appelliert und um die Wiederherstellung des alten Zustandes bittet. Das Tribunal fordert am 08.02.1687 die Akten der Vorinstanz an, die am 11.04. aus Stettin eingehen. Am selben Tag bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 14.04. auf den 28.04. ansetzt. Am 18.05.1687 bezeichnet der Bekl. unter Berufung auf alte Kirchenvisitationsprotokolle von 1560 die Appellation als "frivol" und bittet sie entsprechend abzuweisen. Am 09.07.1688 fordert das TRibunal die Parteien zur Vorlage weiterer Beweise auf. Am 01.10. erklärt der KL., daß er sich beim Bekl. um Auszüge aus den Kirchenregistern bemüht habe, dieser aber die Register von sich aus an das Tribunal schicken wolle. Am 22.10. bitten die Parteien um einen Termin zur Begutachtung der vorgelegten Beweise, am 26.10. setzt das Tribunal dazu den 14.11.1688 an, an dem beide Parteien um ein schnelles Urteil bitten. Am 14.01.1689 erklärt der Kl. die Auszüge und erbittet schnelles Urteil in seinem Sinne, am 09.02.1689 folgt ihm der Bekl. darin. Beiden Parteien versichert das Tribunal die Beachtung ihrer Schriftsätze am 05.02. bzw. 27.02.1689. Am 05.05. und 08.07.1690 bittet der Bekl. um schnelles Urteil, am 19.01.1691 bestätigt das Tribunal das Urteil der Landesregierung und verweist den Fall zur Vollstreckung an diese zurück.
Prozessbeilagen: (7) Urteil der Landesregierung vom 13.07.1686; Mitteilung des Rügener Landvogtes Wilken von Berglase an Kl. vom 26.10.1686; von Notar Paul Bagevitz aufgenommene Appellation vom 28.10.1686; Schreiben des Kl.s an die Visitationskommission vom 06.05.1684; Klage des Kl. an die Landesregierung vom 29.06.1684; von Tribunalsbote Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 04. und 13.03.1687; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 23.03.1687 und des Bekl. für Dr. Oldenburg vom 06.04.1687; Auszug aus dem Revisionsprotokoll der Garzer Kirchenmatrikel vom 25.06.1674; Auszug aus dem Register der Garzer Pastoratshebungen von 1564; Erklärung des Bekl. vom 07.09.1688; Auszüge aus Garzer Pastorats- und Kirchenregistern 1547-1564, dem Visitationsabschied vom 26.04.1580, dem Revisionsprotokoll vom 27.02.1585; Prozeßakten der Landesregierung 1685-1686
Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1686 2. Tribunal 1686-1691
Kläger: (2) Caspar von Gawern auf Koldewitz (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Georg Philipp Schevenius, Pastor von Garz (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Daniel Illies (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Johannes Oldenburg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0205


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0211
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung der Kopfsteuer
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 430
Laufzeit: (1665-1693) 20.03.1693-25.01.1700
Fallbeschreibung: Im Steueredikt der Pommerschen Landesregierung vom 26.01.1693 sind die Küster, Organisten und das Personal der Prediger in die Kopfsteuer einbezogen, die Prediger und Schulbedienten verschont worden. Da nach den Kgl. Anweisungen der gesamte Klerus steuerfrei sein soll, appellieren die Kl. gegen diese Verordnung. Das Tribunal sendet am 24.03. ein Reskript an die Landesregierung, in dem die Vollstreckung gegen den Klerus verboten wird. Die Bekl. antworten am 26.06. und bestreiten die Zulässigkeit der Appellation, da diese zu spät eingereicht worden ist. Inhaltlich verteidigen die Bekl. die Besteuerung des Priestergesindes und bitten diese Auffassung zu unterstützen. Am 26.04.1694 bitten die Bekl. erneut darum, die Besteuerung des Klerus so einzurichten, das sie den Reichs- und Landesgesetzen entsprechen. Das Tribunal weist die Landesregierung am 08.05. an, eine Stellungnahme der Landstände einzuholen. Diese legen die Bekl. am 26.10. vor, die Landstände fordern darin, daß gegen das Priestergesinde, das bisher die Steuerzahlung verweigert hat, die Vollstreckung durchgesetzt werden soll. Am 06.11.1694 trägt das Tribunal den Landständen auf, sich zu der Klage der Kl. zu äußern, am 21.01.1695 bitten die Landstände darum, das Priestergesinde und den gesamten Klerus zu den Steuern heranzuziehen. Das Tribunal teilt dies den Kl.n am selben Tag mit und fordert sie zur Antwort auf. Am 08.04. beschweren sich die Kl., daß die meisten Kirchspiele öde und wüst" liegen, keine Bauern mehr vorhanden sind, die Abgaben leisten könnten und es daher dem Klerus auch überwiegend schlecht gehe und sie ihre Familien und ihr Gesinde nicht erhalten könnten, weshalb sie um Erhalt ihrer Steuerfreiheit bitten. Am 12.04. fordert das Gericht die Landstände zur Antwort auf, die am 09.07. auf der Einbeziehung der Kl. in die Steuerzahlung bestehen. Daraufhin schließt das Tribunal am 12.07.1695 die Beweisaufnahme, am 28.04.1696 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 06.07.1696 fordert das Tribunal die Bekl. auf nachzuweisen, daß das Priestergesinde bisher zur Steuerzahlung verpflichtet war. Am 20.10. legen die Landstände diese Beweise vor, das Tribunal fordert die Kl. am 23.10.1696 zur Erwiderung auf. Am 25.01. und 19.04.1697 bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 29.01. und 23.04. erhalten. Am 03.06. bestehen die Kl. auf ihren alten Rechten, das Tribunal fordert die Bekl. am 04.06. zur Antwort auf. Am 11.09. beschweren sich die Kl. darüber, daß die Bekl. nicht geantwortet haben und bitten um Ende der Beweisaufnahme. Das Tribunal fordert die Bekl. am 14.09. erneut zur Antwort auf. Am 18.10. erklären die Bekl., sie hätten nicht auf den Schriftsatz antworten wollen, da dieser größtenteils "impertinent" gewesen sei und weisen deren Forderungen zurück. Am 22.10.1697 wird die Beweisaufnahme daraufhin gschlossen, am 24.01. und 10.05.1698 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 04.07.1698 entscheidet das Tribunal, daß das Priestergesinde gleichd em übrigen Personal zu behandeln sei und Steuern zu bezahlen habe, "wenn nöthig befunden wird." Am 10.08.1698 ergreifen die Kl. dagegen restitutio in integrum, bitten aber zunächst, am 26.09. und 07.11. um Fristverlängerung, die sie am 16.08., 28.09. und 09.11. erhalten. Am 16.12.1698 tragen sie ihre Beschwerden vor und beweisen sie mit einem Schreiben der Landesregierung von 1665, am 24.10.1699 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.01.1700 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Prozessbeilagen: (7) Steueredikt der Pommerschen Landesregierung vom 26.01.1693 (Druck); Auszug aus dem Kgl. Regierungsplakat wegen Kopfsteuer, das am 05.03.1693 von den Kanzeln veröffentlicht wurde; von Notar Georg Pfennigsdorf aufgenommene Appellation vom 18.03.1693; Befehl der Pommerschen Landesregierung an die Obereinnehmer des Pommerschen Landkastens vom 20.03.1693; Schreiben der Pommerschen Landstände an die Landesregierung vom 02.05. und 12.06.1693; Erklärung der Pommerschen Landstände vom 08.10.1694; Regierungspatent zur Bezahlung der Kopf-, Stand- und Viehsteuer der Pommerschen Landesregierung vom 18.03.1692 (Druck); Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gröning vom 20.09.1698; Schreiben des Regierungsarchivars Samuel Keit an die Kl. vom 17.09.1698; Bescheid der Pommerschen Landesregierung für die Kl. vom 15.06.1665
Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1693 2. Tribunal 1693-1698 3. Tribunal 1698-1700
Kläger: (2) gesamter Klerus in Pommern (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Pommersche Landesregierung (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Martin Droysen (A), Gottfried Christian Michaelis (P), seit 10.08.1698 Dr. Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Alexander Caroc (A), Dr. Friedrich Anthon (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0211


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0212
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Akzisefreiheit
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 430
Laufzeit: 22.02.1697-22.04.1697
Fallbeschreibung: Auf dem Landtag in Stettin arbeiten die Pommerschen Landstände an einer neuen Akziseordnung, in der festgelegt werden soll, daß nur der Mann und die Frau einer geistlichen Familie akzisefrei sein sollen, Kinder und das Gesinde hingegen die Akzise bezahlen müssen. Da das den alten Privilegien des Klerus widerspricht, bitten die Kl. um ein Reskript an die Pommersche Landesregierung, den Klerus, die Schulangestellten und alle zugehörigen privilegierten Personen bei ihren alten Privilegien zu erhalten. Das Tribunal erlät das Schreiben am 23.02. und fordert die Landesregierung auf, Verfügungen zu treffen, damit die Kl. sich
icht zu beschwehren haben." Am 12.03. erklärt die Landesregierung, daß die Kl. keinen Grund zur Beschwerde haben und weist die Klage zurück. Das Tribunal nimmt dies am 21.04.1697 ad acta und teilt es den Kl.n mit.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1697
Kläger: (2) gesamter Klerus in Pommern
Beklagter: Pommersche Landstände
Anwälte: Kl.: Dr. Mascov (A), Gottfried Christian Michaelis (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0212


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0231
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Räumung eines Gutes
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 239
Laufzeit: 26.03.1703-30.03.1703
Fallbeschreibung: Die Kl.in ist vom Bekl. vor dem Pommerschen Hofgericht wegen Räumung des Gutes Bartelshagen verklagt worden. Da der Bekl. dort nicht selbst wohnen will, hat sie ihn gebeten, ihr das Gut weiterhin zu verpachten. Daraufhin hat er ihr einen Pachtvertrag geschickt, sie hat ihre Bemerkungen dazu gemacht, hat aber keine Antwort erhalten und bittet das Tribunal nun um Hilfe, daß ihr der Pachtvertrag bestätigt werde. Das Tribunal fordert den Bekl. am 28.03.1703 auf, sich dazu zu äußern.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1703
Kläger: (2) Witwe des Johann Kempfe zu Stralsund
Beklagter: Henning Joachim Gerdes, Vizeprotonotar und Sekretär am Tribunal
Anwälte: Kl.: Dr. David Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0231


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0254
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorim Auseinandersetzung um Ablieferung von Holz
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 449
Laufzeit: (1717-1749) 11.02.1749-15.02.1749
Fallbeschreibung: Der verstorbene Kapitänleutnant von Goeben hatte dem Kl. 1717 das für Stormsdorf nötige Brenn- und Zaunholz aus der Semlower Holzung versprochen. Bisher hat der Kl. dies nicht genutzt und fordert deshalb die Bezahlung des nicht genutzten Privilegs für die vergangenen 32 Jahre, in denen er auf Stormsdorf gewohnt hat für 6,5 Hufen. Er bittet um eine Anweisung an die Gebrüder von Goeben, ihm 1.800 Fuder Brennholz und 430 Fuder Sträuche anzuweisen und ein Verbot an den Bekl., die Käufer dieses Holzes nicht zu behindern. Das Tribunal weist das Gesuch ab und verurteilt den Anwalt zur Zahlung von 2 Rtlr Strafe für die "gantz unförmliche Rubricirung".
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Vertrag zwischen dem Kapitänleutnant von Goeben und dem Bürgermeister Keding zu Tribsees geschlossenen Pfandvertrag über Stormsdorf vom 26.07.1717; vom Tribseer Notar Gottlieb Friedrich Lehment aufgenommene Zeugenaussage des Pächters zu Stormsdorf Johann Petschow vom 05.02.1749
Instanzenzug: 1. Tribunal 1749
Kläger: (2) Hauptmann Johann Hermann Keding zu Stormsdorf
Beklagter: Kaiserlicher Kammerherr Carl August von Behr zu Semlow
Anwälte: Kl.: Christian Friedrich Reincke (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0254


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0353
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Dienstleistungen
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 501
Laufzeit: 20.03.1786-24.03.1786
Fallbeschreibung: Der Kl. muß "gegen Ostern" Lieferungen an Steinkohle und Eisen bezahlen und bittet deshalb darum, seine nicht näher spezifizierten Forderungen Gentzkow aus der ersten Rate des neuen Besitzers von Schlechtmühl ersetzt zu erhalten.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1786
Kläger: (2) N N Köpke, Schmied zu Hermanshagen
Beklagter: Immanuel von Gentzkow zu Schlechtmühl
Anwälte: Kl.: Christian Hardrat (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0353


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0381
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 523
Laufzeit: 29.10.1660-29.04.1661
Fallbeschreibung: Der Bekl. wendet sich gegen die unbewiesenen Forderungen der Kl. gegen seinen Vater, die nach dessen Tod auf ihn übergegangen sind und fordert, die Kl. sollten ihre Erbansprüche besser als bisher beweisen und ihm ansonsten die Prozeß- und sonstigen Unkosten ersetzen. Das Tribunal fordert die Kl. am 31.10. zur Erwiderung auf. Diese geht am 21.01.1661 ein, die Kl. bitten um Auszahlung ihrer Forderungen und Durchsetzung des Tribunalsurteils vom 18.04.1659. Das Tribunal schließt am 23.01. die Beweisaufnahme, am 29.04.1661 weist das Tribunal die Kl. mit ihren Forderungen ab, stellt ihnen aber frei zu beweisen, daß sie vor Ausbruch des 30jährigen Krieges die Rückzahlung der Schulden gefordert hätten oder das der Bekl. ihnen Zinsen für diese Schulden bezahlt habe und daß sie von der Ladung wegen des Konkurses nichts gewußt hätten.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 2. Pommersches Hofgericht 1658 3. Tribunal 1658 4. Tribunal 1658-1661
Kläger: (2) Kinder erster Ehe des Erich von Kahlden
Beklagter: Claus Horn zu Wahlendow
Anwälte: Kl. Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Hoyer (A), Dr. Hinrich Schabbel (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0381


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0424
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Einlegung eines Rechtsmittels
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 548
Laufzeit: 24.11.1767-26.11.1767
Fallbeschreibung: Der Kl. hat die Stelle seines verstorbenen Vorgängers Wachholtz in Ranzin übernommen. Er hat von der Witwe seines Vorgängers vom Prozeß gehört und will prüfen, welche Konsequenzen das für ihn hat. Dazu erbittet er eine 6wöchige Frist, die ihm am 25.11.1767 vom Tribunal gewährt wird. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1767
Kläger: (2) N N Küsel, Pastor zu Ranzin
Beklagter: Nachfolger des verstorbenen Amtsmanns Heydemann
Anwälte: Kl.: Adam Christian hauschild (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0424
41 Gerichtsakten   1   -   10   »