- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.11. 1. Kläger K ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0103 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 308 Laufzeit: 07.10.1783 Fallbeschreibung: Die Kl. machen ihre Ansprüche an das Erbe des verstorbenen Leutnants Georg Ludwig von Behr geltend und bitten um deren Bezahlung. Instanzenzug: 1. Tribunal 1783 Kläger: (2) N N Koppe, Ratsherr, N N Brasch, Kaufmann, N N Duvel, Bürger, Anna Margaretha Rademann sowie die Witwen des N N Lahrmann und N N Adrian, alle zu Rostock Beklagter: Hedwig Augusta von Behr, Witwe von Parsenow und Catharina Magdalena Adelheit von Behr zu Rostock als Schwestern und Erbinnen des Leutnant Georg Ludwig von Behr Anwälte: Kl.: Walther Stein (A), Johann Franz von Palthen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0103 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0205 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Leistung von Abgaben Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 428 Laufzeit: (1547-1686) 06.12.1686-21.01.1691 Fallbeschreibung: Bei der Verabschiedung der Garzer Kirchenmatrikel sind die seit mehr als einem Jahrhundert zu zahlen gewesenen Geldzehnten auf Veranlassung des Bekl. durch Kornzehnte ersetzt worden. Dagegen hat der Kl. bei der Landesregierung geklagt, die dasVorgehen jedoch bestätigt hat, weshalb er vor dem Tribunal appelliert und um die Wiederherstellung des alten Zustandes bittet. Das Tribunal fordert am 08.02.1687 die Akten der Vorinstanz an, die am 11.04. aus Stettin eingehen. Am selben Tag bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 14.04. auf den 28.04. ansetzt. Am 18.05.1687 bezeichnet der Bekl. unter Berufung auf alte Kirchenvisitationsprotokolle von 1560 die Appellation als "frivol" und bittet sie entsprechend abzuweisen. Am 09.07.1688 fordert das TRibunal die Parteien zur Vorlage weiterer Beweise auf. Am 01.10. erklärt der KL., daß er sich beim Bekl. um Auszüge aus den Kirchenregistern bemüht habe, dieser aber die Register von sich aus an das Tribunal schicken wolle. Am 22.10. bitten die Parteien um einen Termin zur Begutachtung der vorgelegten Beweise, am 26.10. setzt das Tribunal dazu den 14.11.1688 an, an dem beide Parteien um ein schnelles Urteil bitten. Am 14.01.1689 erklärt der Kl. die Auszüge und erbittet schnelles Urteil in seinem Sinne, am 09.02.1689 folgt ihm der Bekl. darin. Beiden Parteien versichert das Tribunal die Beachtung ihrer Schriftsätze am 05.02. bzw. 27.02.1689. Am 05.05. und 08.07.1690 bittet der Bekl. um schnelles Urteil, am 19.01.1691 bestätigt das Tribunal das Urteil der Landesregierung und verweist den Fall zur Vollstreckung an diese zurück. Prozessbeilagen: (7) Urteil der Landesregierung vom 13.07.1686; Mitteilung des Rügener Landvogtes Wilken von Berglase an Kl. vom 26.10.1686; von Notar Paul Bagevitz aufgenommene Appellation vom 28.10.1686; Schreiben des Kl.s an die Visitationskommission vom 06.05.1684; Klage des Kl. an die Landesregierung vom 29.06.1684; von Tribunalsbote Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 04. und 13.03.1687; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 23.03.1687 und des Bekl. für Dr. Oldenburg vom 06.04.1687; Auszug aus dem Revisionsprotokoll der Garzer Kirchenmatrikel vom 25.06.1674; Auszug aus dem Register der Garzer Pastoratshebungen von 1564; Erklärung des Bekl. vom 07.09.1688; Auszüge aus Garzer Pastorats- und Kirchenregistern 1547-1564, dem Visitationsabschied vom 26.04.1580, dem Revisionsprotokoll vom 27.02.1585; Prozeßakten der Landesregierung 1685-1686 Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1686 2. Tribunal 1686-1691 Kläger: (2) Caspar von Gawern auf Koldewitz (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Georg Philipp Schevenius, Pastor von Garz (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Daniel Illies (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Johannes Oldenburg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0205 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0211 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung der Kopfsteuer Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 430 Laufzeit: (1665-1693) 20.03.1693-25.01.1700 Fallbeschreibung: Im Steueredikt der Pommerschen Landesregierung vom 26.01.1693 sind die Küster, Organisten und das Personal der Prediger in die Kopfsteuer einbezogen, die Prediger und Schulbedienten verschont worden. Da nach den Kgl. Anweisungen der gesamte Klerus steuerfrei sein soll, appellieren die Kl. gegen diese Verordnung. Das Tribunal sendet am 24.03. ein Reskript an die Landesregierung, in dem die Vollstreckung gegen den Klerus verboten wird. Die Bekl. antworten am 26.06. und bestreiten die Zulässigkeit der Appellation, da diese zu spät eingereicht worden ist. Inhaltlich verteidigen die Bekl. die Besteuerung des Priestergesindes und bitten diese Auffassung zu unterstützen. Am 26.04.1694 bitten die Bekl. erneut darum, die Besteuerung des Klerus so einzurichten, das sie den Reichs- und Landesgesetzen entsprechen. Das Tribunal weist die Landesregierung am 08.05. an, eine Stellungnahme der Landstände einzuholen. Diese legen die Bekl. am 26.10. vor, die Landstände fordern darin, daß gegen das Priestergesinde, das bisher die Steuerzahlung verweigert hat, die Vollstreckung durchgesetzt werden soll. Am 06.11.1694 trägt das Tribunal den Landständen auf, sich zu der Klage der Kl. zu äußern, am 21.01.1695 bitten die Landstände darum, das Priestergesinde und den gesamten Klerus zu den Steuern heranzuziehen. Das Tribunal teilt dies den Kl.n am selben Tag mit und fordert sie zur Antwort auf. Am 08.04. beschweren sich die Kl., daß die meisten Kirchspiele öde und wüst" liegen, keine Bauern mehr vorhanden sind, die Abgaben leisten könnten und es daher dem Klerus auch überwiegend schlecht gehe und sie ihre Familien und ihr Gesinde nicht erhalten könnten, weshalb sie um Erhalt ihrer Steuerfreiheit bitten. Am 12.04. fordert das Gericht die Landstände zur Antwort auf, die am 09.07. auf der Einbeziehung der Kl. in die Steuerzahlung bestehen. Daraufhin schließt das Tribunal am 12.07.1695 die Beweisaufnahme, am 28.04.1696 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 06.07.1696 fordert das Tribunal die Bekl. auf nachzuweisen, daß das Priestergesinde bisher zur Steuerzahlung verpflichtet war. Am 20.10. legen die Landstände diese Beweise vor, das Tribunal fordert die Kl. am 23.10.1696 zur Erwiderung auf. Am 25.01. und 19.04.1697 bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 29.01. und 23.04. erhalten. Am 03.06. bestehen die Kl. auf ihren alten Rechten, das Tribunal fordert die Bekl. am 04.06. zur Antwort auf. Am 11.09. beschweren sich die Kl. darüber, daß die Bekl. nicht geantwortet haben und bitten um Ende der Beweisaufnahme. Das Tribunal fordert die Bekl. am 14.09. erneut zur Antwort auf. Am 18.10. erklären die Bekl., sie hätten nicht auf den Schriftsatz antworten wollen, da dieser größtenteils "impertinent" gewesen sei und weisen deren Forderungen zurück. Am 22.10.1697 wird die Beweisaufnahme daraufhin gschlossen, am 24.01. und 10.05.1698 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 04.07.1698 entscheidet das Tribunal, daß das Priestergesinde gleichd em übrigen Personal zu behandeln sei und Steuern zu bezahlen habe, "wenn nöthig befunden wird." Am 10.08.1698 ergreifen die Kl. dagegen restitutio in integrum, bitten aber zunächst, am 26.09. und 07.11. um Fristverlängerung, die sie am 16.08., 28.09. und 09.11. erhalten. Am 16.12.1698 tragen sie ihre Beschwerden vor und beweisen sie mit einem Schreiben der Landesregierung von 1665, am 24.10.1699 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.01.1700 bestätigt das Tribunal sein Urteil. Prozessbeilagen: (7) Steueredikt der Pommerschen Landesregierung vom 26.01.1693 (Druck); Auszug aus dem Kgl. Regierungsplakat wegen Kopfsteuer, das am 05.03.1693 von den Kanzeln veröffentlicht wurde; von Notar Georg Pfennigsdorf aufgenommene Appellation vom 18.03.1693; Befehl der Pommerschen Landesregierung an die Obereinnehmer des Pommerschen Landkastens vom 20.03.1693; Schreiben der Pommerschen Landstände an die Landesregierung vom 02.05. und 12.06.1693; Erklärung der Pommerschen Landstände vom 08.10.1694; Regierungspatent zur Bezahlung der Kopf-, Stand- und Viehsteuer der Pommerschen Landesregierung vom 18.03.1692 (Druck); Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gröning vom 20.09.1698; Schreiben des Regierungsarchivars Samuel Keit an die Kl. vom 17.09.1698; Bescheid der Pommerschen Landesregierung für die Kl. vom 15.06.1665 Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1693 2. Tribunal 1693-1698 3. Tribunal 1698-1700 Kläger: (2) gesamter Klerus in Pommern (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Pommersche Landesregierung (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Martin Droysen (A), Gottfried Christian Michaelis (P), seit 10.08.1698 Dr. Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Alexander Caroc (A), Dr. Friedrich Anthon (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0211 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0212 Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Akzisefreiheit Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 430 Laufzeit: 22.02.1697-22.04.1697 Fallbeschreibung: Auf dem Landtag in Stettin arbeiten die Pommerschen Landstände an einer neuen Akziseordnung, in der festgelegt werden soll, daß nur der Mann und die Frau einer geistlichen Familie akzisefrei sein sollen, Kinder und das Gesinde hingegen die Akzise bezahlen müssen. Da das den alten Privilegien des Klerus widerspricht, bitten die Kl. um ein Reskript an die Pommersche Landesregierung, den Klerus, die Schulangestellten und alle zugehörigen privilegierten Personen bei ihren alten Privilegien zu erhalten. Das Tribunal erlät das Schreiben am 23.02. und fordert die Landesregierung auf, Verfügungen zu treffen, damit die Kl. sich
icht zu beschwehren haben." Am 12.03. erklärt die Landesregierung, daß die Kl. keinen Grund zur Beschwerde haben und weist die Klage zurück. Das Tribunal nimmt dies am 21.04.1697 ad acta und teilt es den Kl.n mit. Instanzenzug: 1. Tribunal 1697 Kläger: (2) gesamter Klerus in Pommern Beklagter: Pommersche Landstände Anwälte: Kl.: Dr. Mascov (A), Gottfried Christian Michaelis (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0212 |
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