OAI-PMH | Signatur: (1) 3934 Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um Postgeheimnis und Beleidigung: Der Kl. ist von Postverwalter Meyer beauftragt worden, sich während dessen Abwesenheit um seine Geschäfte zu kümmern. Dazu gehört, daß er die Post Meyers beim Bekl. abholen will, dort aber nur ein erbrochenes Kuvert ausgehändigt bekommt, in dem angeblich weitere Briefe enthalten waren, die der Bekl. befördert hat. Der Kl. verwahrt sich gegen dieses Vorgehen und bittet, dem Bekl. dies zu untersagen. Außerdem fühlt er sich von der Ehefrau des Bekl. beleidigt und bittet, sie zu einer ansehnlichen Geldstrafe zu verurteilen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 05.03. ab und erinnert an die Kgl. Instruktion wegen Verbots der Beförderung mehrerer Briefe in einem Kuvert. Am 11.03.1700 erneuert Anthon seine Bitte und erweitert sie wegen willkürlicher Festlegung des Porto. Er bittet zudem erneut um Bestrafung der Ehefrau Wankyffs wegen Beleidigung, eine Antwort ist jedoch nicht überliefert. Alte Signatur: Wismar A com. Laufzeit: (1700) 04.03.1700-11.03.1700 Fallbeschreibung: Prozessbeilagen: (7) von Notar Jacob Paris aufgenommenes Gesprächsprotokoll mit Postinspektor Wankyff vom 01.03.1700 Instanzenzug: 1. Tribunal 1700 Kläger: (2) Dr. Friedrich Anthon, Advokat und Prokurator am Tribunal, für sich und namens des abwesenden Postverwalters Johann Georg Meyer Beklagter: Christian Wankyff, Postinspektor zu Wismar und Botenmeister des Tribunals sowie dessen Ehefrau
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3934 |