-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  02.: 1. Kläger B

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1900
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Weidegerechtigkeit und Grenzfragen
Alte Signatur: Wismar L 36b (W L 1 n. 36 b)
Laufzeit: (1568-1700) 05.10.1700-17.04.1704; 03.12.1706-1715
Fallbeschreibung: Kl.in hat seit langem die Weidegerechtigkeit am Pyler Teich genossen. Diese wird ihr jetzt von den Bauern des angrenzenden Dorfes Nevern streitig gemacht, die von den Neuklosterschen Beamten unterstützt werden. Sie bittet das Tribunal darum, sie im Besitz des Teiches und der Weidegerechtigkeit zu schützen und den Neverschen Bauern weitere Übergriffe zu verbieten. Das Tribunal weist das Gouvernement am 11.10. an, sich zu den Vorwürfen zu äußern, am 22.12.1700 wird Kl.in angewiesen, ihre Klage den Bekl. mitzuteilen, nachdem diese am 21.12. darum gebeten hatten. Am 10.05.1701 erweitert Kl.in ihre Beschwerde gegen die Bauern, daß diese mehrere Bäume gefällt und weggefahren sowie die Deiche geöffnet hätten, so daß ihre Mühle beschädigt worden ist. Das Tribunal fordert die Bekl. am 12.05. auf, sich zu dem Vorwurf zu äußern, den Damm zu reparieren und verbietet bei Strafe weitere Tätlichkeiten. Am 20.05. berichtet Kl.in von erneutem Dammdurchstich und bittet um Durchsetzung des Strafmandats, das das Gericht am selben Tag gegen die Bauern erläßt. Am 27.05.1701 befiehlt Tribunal dem Fiskal, den Prozeß für die Bekl. zu führen, nachdem diese am selben Tag darum gebeten und Artikel für Zeugenverhöre vorgelegt hatten, und lädt Kl.in und Zeugen nach Wismar vor. Bekl. weisen am 14.06. nach, daß Amt und Gouvernement in den letzten Jahrzehnten nicht über die Mittel verfügten, Besitzansprüche umliegender Adliger gegen den kgl. Besitz in den Ämtern zu prüfen und zurückzudrängen. Sie behaupten, Kl.in und ihre Vorbesitzer würden sich Rechte anmaßen, die ihnen nicht zustünden. Das Tribunal fordert Kl.in am 15.06. zu Kommentar auf, am selben Tag lehnt Kl.in das Zeugenverhör als unnötig" ab und informiert darüber, daß sie vom Mecklenburger Herzog die Einsetzung einer Kommission erbeten habe, um die territoriale Zuständigkeit zu klären. Das Tribunal setzt am selben Tag den 22.06. zum Zeugenverhör an und beharrt auf Entscheidung vor Tribunal. Am 18.06. bittet Kl.in um Bestrafung der Bauern, die den Damm bisher nicht repariert haben, am 21.06. weist das Tribunal die Beamten entsprechend an. Am 18.06. bittet Kl.in um Fristverlängerung, die sie am 21.06. bis zum 30.06. erhält. An diesem Tag übergibt Kl.in Verhörartikel, am 05.07. übergibt Protonotar Schlaff das Protokoll des Zeugenverhörs. Am 11.07. weisen die Neuklosterschen Beamten die "nichtigen Beschwerden" der Kl.in zurück, das Tribunal fordert Kl.in am 18.07.1701 zur Antwort binnen 6 Wochen auf. Am 04.04.1702 fordern die Neuklosterschen Beamten Antworten der Kl.in auf die Schriftsätze des Jahres 1701 und berichten von einem Übergriff der Kl.in auf den Schulzen von Tollow im vergangenen Herbst, der ihnen erst jetzt bekanntgeworden ist und den sie zu bestrafen bitten. Das Tribunal fordert Kl.in am 05.04. zur Stellungnahme, Rückgabe des beschlagnahmten Heus und Pfandgeldes binnen 6 Wochen auf. Am 26.07. bittet Kl.in um Einsetzung von Kommissaren zur Untersuchung und Festlegung der Grenze sowie Mandat an Bekl. während des Prozesses nichts am status quo zu verändern. Das Tribunal weist Kl.in am 01.08.1702 an, jemanden außerhalb des Assessorenkollegiums als Kommissar vorzuschlagen. Nachdem die Tollauer Bauern im April 1703 erneut den Deich durchgestoßen haben, ergeht am 17.04. nach Bitten der Kl.in vom 16.04. erneut ein Mandat an die Neuklosterschen Beamten, sich Tätlichkeiten zu enthalten und den Damm wieder instand zu setzen. Am 15.06. bittet Kl.in um Bestellung von Kommissaren "ex officio", die die umstrittene Grenze in Augenschein nehmen und dem Tribunal berichten, damit dieses die Sache erledigen kann. Das Tribunal fordert Kl.in am 18.06.1703 erneut auf, einen Kommissar zu benennen. Am 03.12.1706 bittet Kl.in um die Bestellung von Bürgermeister Wagner und Ratsherr Vogt zu Kommissaren zur Untersuchung vor Ort und legt neue Verhörartikel vor. Das Tribunal folgt dem Antrag am 10.12.1706 und beauftragt sie mit erneuten Zeugenverhören, die aber wegen Verzögerungen, die durch die Verpfändung des Amtes Neukloster bedingt sind, im November 1707 immer noch nicht stattgefunden haben, wie Kl.in am 08.11.1707 berichtet, die zudem um Subsidiales an das Rostocker Konsistorium bittet, Pastor Otto und dessen Mutter vor die Tribunalskommission vorladen zu dürfen. Das Tribunal erläßt dieses Subsidiales am 25.11.1707 und fordert Kommissare am selben Tag auf, die Zeugen zu verhören. Am 17.12. berichtet Oberkommissar von Steeb über Schwierigikeiten bei der Auswahl eines Concommissars und bittet, den Kapitän Heydebreck dazu zu bestimmen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 20.12.1707. Am 24.03.1708 bittet Kl.in um Zulassung weiterer Zeugen, das Tribunal weist Bürgermeister Wagner und Ratsherr Vogt als Kommissare sowie Kapitän Heydebreck als Conkommissar entsprechend an. Am 28.03. bittet Kl.in um beschleunigte Kommissionsarbeit, das Tribunal weist die Kommissare am 30.03. entsprechend an. Am 23.05. bittet Kl.in um Bestellung eines anderen Conkommissars, da Heydebreck sein Amt niedergelegt hat, das Tribunal weist Oberkommissar Steeb am 24.05. zu Vorschlägen an. Am 14.06. bittet Steeb, ein Mitglied des Assessorenkollegiums zu benennen, am 15.06.1708 ergeht das Mandat an Assessor Flemming. Streitigkeiten zwischen den Kommissaren verzögern die Arbeit bis Anfang 1710, wie die Kl.in am 28.01.1710 klagt und erneut um Prozeßbeschleunigung bittet. Am 30.01. weist das Tribunal die Kommission entsprechend an. Am 05.05. legt Kl.in weitere Frageartikel vor und bittet, die Zeugen darauf zu vernehmen, das Tribunal weist die Kommissare am 05.05. entsprechend an. Am 07.05. bittet Kl.in erneut um Beschleunigung der Kommissionsarbeit, am selben Tag ergeht ein Mandat des Tribunals. Am 29.11. wehrt sich Kl.in gegen neue Übergriffe der Bekl. und erbittet erneut Mandat an diese, das sie am 05.12. erhält. Am 23.12.1710 leugnet Oberkommissar Steeb den angeblichen Übergriff und beschuldigt seinerseits die Goldebeer. Das Tribunal teilt dies am selben Tag der Kl.in mit. Am 01.12.1711 übergibt Kl.in die Papiere der Kommission und bittet um Eröffnung, die das Tribunal am 04.12. auf den 08.12. ansetzt. Am 22.12.1711 dankt Kl.in für Eröffnung der Protokolle der Zeugenverhöre und bittet, auch Einblick in die Relation der Kommissare zu erhalten. Das Tribunal lehnt dies am 19.02.1712 ab. Am 06.10.1712 bittet Kl.in Tribunal erneut um Hilfe gegen die Bekl., die mehrere Bäume auf ihrem Besitz fällen wollen und um ein Endurteil in der Sache. Dieses weist beide Seiten am 20.10.1712 an, den Status quo zu beachten und weist Bekl. zur Erwiderung binnen 6 Wochen an. Am 23.03.1713 beschwert sich Kl.in darüber, daß die Antwort der Bekl. bisher nicht ergangen ist und bittet um Ende der Beweisaufnahme. Das Tribunal weist Bekl. am 28.03. erneut zur Antwort binnen 6 Wochen an. Am 03.07. bittet Kl.in erneut um Ende der Beweisaufnahme, da Bekl. nicht geantwortet haben, wird am 03.08. aber auf das Mandat vom 20.10.1712 verwiesen. Am 14.11. bittet Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 21.11. erhalten. Am 20.11. erneuert Kl.in ihre Bitte, wird aber am 21.11. auf die gewährte Fristverlängerung verwiesen. Am 28.12.1713 bitten Bekl. um Eröffnung und Prüfung weiterer Vernehmungsprotokolle, das Tribunal setzt am 05.01.1714 den Termin auf den 10.01. an. Am 23.01. bitten Bekl. erneut um Fristverlängerung, die sie am 05.02. erhalten, am 28.02. tragen sie ihre auswertende Meinung zu den Zeugenbefragungen und den Ergebnissen der Kommission vor und beharren auf ihrer Meinung zum Grenzverlauf. Am 01.03. schließt das Tribunal daraufhin die Beweisaufnahme, am 26.04. und 21.11.1714 sowie am 22.02.1715 bittet Kl.in um Prozeßbeschleunigung. Am 18.06.1715 spricht das Tribunal der Kl.in Schadensersatz für einen Teil der von ihr angeführten Schäden zu, spricht die Bekl. aber von einem anderen Teil der Vorwürfe frei.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Vizegouverneurs von Wismar Oberst Magnus Palmquist an Kl.in vom 14. und 21.07.1700; von Notar Stephan Raiser abgegebener Bericht über die Auseinandersetzungen vom 15.07.1700; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 31.12.1700; Vertrag zwischen Mitgliedern der Familien Stralendorf über die Gerechtigkeiten an Goldebee vom 13.02.1568; von Bekl. vorgelegte Verhörartikel für Hans Burmeister und Claus Runge zu Nevern sowie Hinrich Drewes zu Tollow vom 27.05.1701; von Tribunalsbote Hans Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 01.06.1701 und 02.12.1712; von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandat vom 21.05.1701; Verhörartikel der Kl.in vom 30.06.1701; Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an Tribunal mit Bitte um Hilfe für Kl.in vom 01.06.1702; Suppliken der Kl.in an Justizkanzlei vom 04.06.1701 und 04.08.1702; Articuli Probatoriales der Kl.in für Pastor Ulrich Friedrich Otto und seine Ehefrau, Ernst Jürgen Schierholtz, Jochim Cossmann, Jochim Klost, Heinrich Lentsch, Carl Rhem, Küster zu Goldebee, Hans Cordes, Müller, Catharina Paris, Michel Westphal, Christian Lewerentz, Elisabeth Westphal, Erich Corbau und seine Frau Elisabeth Schmedes, Hans Clasen, Kuhhirt, Berent Bolt aus Neukloster, Michel Hacker, Hinrich Kruse, Jochim Hacker, Peter Winter und N. Satau aus Nevern, Berend Borchward, Daniel Fischer und Claus Fischer aus Tollau vom 26.07.1702 und 03.12.1706; "Articuli additionales" vom 05.05.1710; Aussage des Notars Anton von Dahle über ein Gespräch mit Oberkommissar von Steeb vom 07.10.1710; Protokoll der Kommission zu Goldebee vom 06.05.-24.05.1710 mit Verhörprotokoll des Ulrich Friedrich Otto, Jochim Lohmann, Hans Cordes, Catharina Paries, Michel Westphal, Claus Westphal, Erich Currebach, Michel Haker, Jochim Haker und Peter Winter sowie des Tile und Hans Schacht, Peter Classen und Franz Greve; Protokoll der Grenzbsichtigung vom 10.05.1710 mit ausführlicher Beschreibung des Grenzverlaufs zwischen Mecklenburg und dem Amt Neukloster; Aussage von Rudolph Grube, Protonotar am Rostocker Konsistorium über schwebenden Prozeß zwischen Kl.in und Pastor Otto zu Goldebee vom 01.07.1712; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 18.05. und 25.09.1713; Protokoll des Zeugenverhörs des Hans Burmeister, Claus Runge und Hinrich Dreves vom 30.06.1701; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gröning vom 22.01.1715
Instanzenzug: 1. Tribunal 1700-1704; 1706-1715
Kläger: (2) Magdalena Dorothea von Barner (Berner, Barnim), Witwe des Majors von Lüdow, zu Goldebee in Mecklenburg
Beklagter: königliches Gouvernement in Wismar sowie die Beamten des Amtes Neukloster und die Bauern des Dorfes Nevern
Anwälte: Kl.: Pastor Otto (A), Dr. Joachim Hinrich Gröning (P); 1706: Dr. Christoph Gröning (A & P); seit 08.11.1707: Dr. Simon Andreas Stemwede (A), Dr. Joachim Eversen (P); seit 06.12.1712: Dr. Schwabe (A), Dr. Christoph Gröning (P) Bekl.: Stephan Raiser (A), Dr. Adam von Bremen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1900