-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  02.: 1. Kläger B

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0082
Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um Dienste
Alte Signatur: Wismar B 1 (W B 1 n. 1)
Laufzeit: (1600-1664) 26.04.1664-11.12.1665
Fallbeschreibung: Seit 1627 steht dem Pastor von Neukloster "Ackerhilfe" aus den vier eingepfarrten Dörfern zu, die ihm nun vom Bekl. verweigert wird. Kl. erbittet die Unterstützung des Tribunals bei der Besitzstandswahrung und erhält am 28.04. ein entsprechendes Mandat. Am 10.05. fordert Bekl. Beweise für die Behauptung des Kl.s an und verweigert bis dahin die Dienste. Das Tribunal teilt Kl. dies am 16.05. mit, am 03.06. reicht Kl. seine Beweise ein und fordert die Befolgung des Mandates. Das Tribunal setzt am 06.06.die Assessoren Schlüter und Owstin als Kommissare in der Sache ein und beauftragt sie, einen Vergleich zu vermitteln. Am 20.07. erbittet Kl. ein Strafmandat von 100 Rtlr an Bekl., damit dieser seinen Amtsuntertanen aufträgt, die üblichen Mistfuhren zu leisten, am 27.06. wiederholt Kl. seine Bitte und erhält am 28.06. ein entsprechendes Mandat des Tribunals an Bekl. Am 07.07. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat keine Folge geleistet habe, woraufhin das Tribunal Bekl. am 08.07. bei 100 Rtlr Strafandrohung die Befolgung des Mandates befiehlt. Am 20.07.1664 vergleichen Schlüter und Owstin die Parteien. Am 20.07.1665 erbittet Kl. erneut die Hilfe des Tribunals, da der Vertrag vom Bekl. noch nicht ratifiziert wurde und sie ihm weiterhin Bauern für bestimmte Arbeiten vorenthalten. Am 21.07. befiehlt das Tribunal dem Bekl. bei Androhung von 200 Rtlr Strafe die Bedingungen aus dem Vergleich zu erfüllen. Am 23.10. wehrt sich Bekl. gegen die Vorwürfe und bestreitet sie, gibt aber nach und befolgt das Mandat. Am 04.12. weist Kl. die Vorwürfe zurück und macht seine Prozeßkosten geltend. Am 11.12.1665 vergleicht das Tribunal die Parteien erneut miteinander.
Prozessbeilagen: (7) Bescheid des Herzogs Johann Albrecht über Gehalt und Deputate für den Pastor David Lichtefeld zu Neukloster vom 30.11.1620; von Tribunalsboten Erich Wiese ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 29.07.1664; Protokoll des Vorbescheides vom 20.07.1664; Anweisung Herzog Ulrichs von Mecklenburg an Dietrich von Stralendorf, Hauptmann zu Neukloster, vom 01.02.1600; von Notar Christoph Schantz aufgenommener Vergleich über die Kl. zustehenden Dienste und Einkünfte vom 22.02.1654; Supplik der Einwohner von Nakenstorf vom 12.06.1612; Schreiben Herzog Hans Albrechts von Mecklenburg an Matthias und Hartig von Bülow, Amtsleute zu Neukloster vom 18.06.1612 sowie an Hartich Lützow, Amtmann zu Neukloster vom 20.09.1613; von Amtmann Hartich von Bülow verzeichneter Vergleich zwischen dem Pastor zu Neukloster und den Nakenstorfern Einwohnern vom 17.08.1612; Supplik des Kl.s an Burggrafen von Dohna vom 19.05.1663; Anträge des Kl.s an die kgl. Kommission (o.D.); Schreiben des Bekl. an Kommission vom 20.07.1664; von Notar Andreas Viktor aufgenommene Befragung der Zeugen Zacharias Köhn, Hans Krüger, Lucia Schlottow aus Neukloster, des Hans Mietich, Jürgen Schlottow und Hans Kruse aus Nakenstorf vom 05.07.1664; Vergleich zwischen den Parteien vom 20.07.1664
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1664-1665
Kläger: (2) Casparus Bussingius, Pastor zu Neukloster
Beklagter: (3) Francois de la Croix, Amtmann des Grafen Dohna zu Neukloster
Anwälte: (4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P), seit 04.12.1665: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Anton Scheffel (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0082