OAI-PMH | Signatur: (1) 0774 Prozessgegenstand: Mandatum poenali Auseinandersetzung um Eingriff in Kirchenrechte Alte Signatur: Wismar F 4 (W F 1 n. 4) Laufzeit: 01.02.1659-16.07.1659 Fallbeschreibung: Am 01.02. trägt das Tribunal dem Fiskal auf, die Vorgänge in Neukloster zu untersuchen, die zur Absetzung des Küsters durch den Amtmann geführt haben. Am 09.02. berichtet Kl., daß Bekl. den Küster Emanuel Schnell abgesetzt und aus dem Küsterhaus vertrieben, dafür Heinrich Stechow eingesetzt habe ohne den Konsens des Tribunals oder Gouverneurs der Herrschaft in dieser Frage eingeholt zu haben. Er bittet, Bekl. zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Das Tribunal lädt Bekl. am selben Tag zum nächsten Gerichtstag vor, am 21.03. meldet sich Graf Dohna aus Stade als Inhaber des Amtes Neukloster, erklärt, der Amtsinhaber bzw. sein Amtmann habe in der Herzogszeit immer das Recht gehabt, Küster zu ernennen und ihm sei nicht bewußt, daß er dieses Recht mit Übernahme des Amtes verloren habe. Er erbittet Information, um Bekl. entsprechend anweisen zu können. Am 18.04. streitet Bekl. alle Beschuldigungen ab, am 20.04. verlangt das Tribunal Stellungnahme des Kl.s. Am 04.07. legt Kl. Articuli probatorii vor, am 16.07.1659 bittet Kl., Assessor Schlüter und Protonotar Pascovius zu Kommissaren zu bestimmen, die die nötigen Verhöre führen. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 13.02.1659; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Zander vom 16.04.1659 Instanzenzug: 1. Tribunal 1659 Kläger: (2) Fiskal des Tribunals Beklagter: Johann Bartolt Mylich, Amtmann zu Neukloster Anwälte: Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0774 |