  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0394 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Strafgeld Alte Signatur: Wismar B 255 (W B 7 n. 255) Laufzeit: 13.02.1751-26.04.1751 Fallbeschreibung: Kl. erinnert daran, daß Ernst Wilhelm Bartels und dessen Anwalt am 15.12.1750 zu je 4 Rtlr Strafzahlung verurteilt worden sind (0392), diese aber bisher noch nicht bezahlt haben. Da beide unter mecklenburgischer Jurisdiktion stehen und die Eintreibung des Geldes damit problematisch ist, bittet Kl. um eine Zahlungsaufforderung an den Nebenbekl. als Bürgen Bartels und erhält diese am 16.02.1751. Am selben Tag fordert Kl. vom Anwalt Bartels aus dem Prozeß 0388 8 Rtlr Strafgeld und erhält auch dafür am 16.02. ein entsprechendes Mandat. Am 31.03. wehrt sich Bekl. gegen diese Forderung, da er zwar für Hans Jacob Bartels, nicht aber für dessen Kinder gebürgt habe und bittet, ihn von dem Mandat zu entbinden. Das Tribunal fordert Bekl. am 26.04.1751 auf, sich dazu zu äußern, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Prokuratur- und Prozeßkostenrechnung des Kl.s vom 13.02.1751; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für zwei Mandate vom 20.02.1751 Instanzenzug: 1. Tribunal 1751 Kläger: (2) Fiskal des Tribunals Beklagter: Ernst Wilhelm Bartels, Pächter zu Goldberg bzw. dessen Bürge Anthon Matthias Schwartzkopf, Kaufmann zu Wismar als Nebenbekl. Anwälte: Nebenbekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0394 |