-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  12.: 1. Kläger L

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 12. 1. Kläger L


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1866
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Schadensersatz
Alte Signatur: Wismar L 6 (W L 1 n. 6)
Laufzeit: (1656-1658) 27.05.1658-16.11.1659
Fallbeschreibung: Dänische Truppen haben den Kl.n im Krieg zahlreiche Ochsen, Pferde, Geflügel und Lebensmittel weggenommen, anderes Vieh ist an der Seuche verendet. Ihrer Bitte um Schadensersatz wollen Bekl. nicht nachkommen. Kl. beharren aber darauf, da sie vom Feind der Stadt wegen angegriffen wurden und nicht bereit sind, diesen Schaden persönlich zu tragen. Sie bitten Tribunal um Hilfe bei der Erlangung von Schadensersatz. und erhalten am 28.05. ein Reskript an den Rat in diesem Sinne. Am 15.09. beschweren sich Kl., daß sie vom Rat nicht erhört worden wären und erbitten Hilfe des Tribunals. Dieses fordert den Rat am 17.09. auf, binnen 14 Tagen das Reskript vom 28.05. zu befolgen oder seine Argumente dagegen vorzutragen. Am 02.10. berichtet der Rat, daß er den Fall erwogen habe und Bekl. zu keinem weiteren Schadensersatz auffordern könne. Das Tribunal teilt Kl.n dies am 28.10. mit, am 15.11. bitten Kl. erneut um Hilfe, am 16.11.1658 weist Tribunal Bekl. an, ihnen die Pacht für das Kriegsjahr zu erlassen und ihnen weitere 50 Mk. lüb. Schadensersatz zuzubilligen. Am 31.03.1659 bitten Kl. erneut um Auszahlung des ihnen zugestandenen Schadensersatzes, das Gericht weist den Rat am 12.04. zur Veranlassung der Zahlung binnen 14 Tagen an. Am 03.05. erneuern Kl. ihre Bitte, am 06.05. das Tribunal sein Mandat. Am 18.05. erklärt der Rat, er habe Kl.n den Nachlaß einer Jahrespension und 50 Rtlr Schadensersatz angeboten, diese hätten aber abgelehnt. Das Tribunal teilt Kl.n dies am 31.05. mit, die sich am 17.06. darauf berufen, daß sie zusammen 50 Rtlr Schadensersatz erhalten sollten, diesen aber pro Person fordern. Das Tribunal fordert Rat am 12.07. "ernstlich" zur Bezahlung auf. Am 16.08. weist der Rat weitergehende Forderungen erneut zurück, da dies die Einkünfte der Kirche zu stark schmälern würde und verweist auf den Pachtvertrag der Kl. mit der Kirche und auf zahlreiche Rechnungen, die Kl. 1657 und 1658 bereits gestellt haben und bei denen sie sich bereits mit Bekl. verglichen haben und meint, er Schadensersatz wäre damit abgegolten. Das Tribunal sendet Kl. den Schriftsatz am 08.09. in Kopie zu, am 24.09. bestehen Kl. auf dem Schadensersatz. Am 05.10. fordert das Tribunal Bekl. auf, die mit Kl.n angeblich getroffene Abmachung wegen des Schadensersatzes zu beweisen. Am 04.11. legen Kl. ihre Prozeßkostenrechnung vor und bitten, Bekl. zur Bezahlung anzuweisen. Am 16.11.1659 bitten Kl. erneut, Bekl. zur Bezahlung anzuweisen, da diese den geforderten Beweis nicht geführt hätten, das Tribunal gestattet ihnen am selben Tag, ihre Pacht entsprechend zu mindern.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 05.05.1659; Ratsgerichtsprotokoll vom 29.04.1659; Aufstellungen über die Schäden und Prozeßkosten der Kl. (18 Rtlr 8 s); Aufstellungen Lippelts über Einquartierungen im Juni 1656 (37 Mk. lüb., 1657 (132 Mk. lüb. 8 s), 1658 (25 Mk. lüb. 22 s); Aufstellungen Stralendorfs über Kosten der schwedischen Durchzüge (32 Mk. lüb. 12 s), Durchzug des Waldeckschen Regiments (40 Mk. lüb. 13 s), Beköstigung "englischer Völcker" am 31.05.1656 (32 Mk. lüb.), Kosten im Oktober und November 1657 (46 Mk. lüb.), um den Jahreswechsel 1657/58 (36 Mk. lüb. 2 s), Verluste durch Dänen im Sommer 1657 (43 Mk. lüb. 8 s); von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 12.10.1659
Instanzenzug: 1. Tribunal 1658-1659
Kläger: (2) Hans Lippelt und Ulrich Stralendorf, Pächter auf Martensdorf und Klüssendorf
Beklagter: Provisoren des Gotteshauses zum Heiligen Geist in Wismar

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1866