-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  12.: 1. Kläger L

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 12. 1. Kläger L


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1870
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Ausübung des Handwerks
Alte Signatur: Wismar L 10 (W L 1 n. 10)
Laufzeit: (1660-1662) 07.08.1662-21.11.1662
Fallbeschreibung: Kl.in war mit einem Raschmacher verheiratet und hat von ihm 5 kleine Kinder. Als ihr Mann verstarb, heiratete sie einen Kaufmann, der sie mit seinem Handel jedoch nicht ernähren konnte. Um nicht betteln zu müssen, bittet sie, das Handwerk als Freimeisterin ausüben zu dürfen, bis ihre Tochter alt genug zum Heiraten ist und die Werkstatt übernehmen kann. Da die Bekl. ihr dies verweigern, wendet sie sich an das Tribunal, das dem Antrag stattgibt und am 08.08. ein entsprechendes Reskript an den Rat erläßt. Am 02.09. beschwert sich Kl.in, daß weder Rat noch Raschmacher dem Reskript Folge leisten wollen und erbittet verschärftes Mandat an beide. Der Rat verteidigt am selben Tag hingegen die Privilegien der Ämter generell und des Raschmacheramtes insbesondere, die vom König 1660 bestätigt wurden. Ungeachtet dessen erneuert das Tribunal am 05.09.1662 sein Mandat an Rat, Kl.in zum Handwerk zuzulassen oder binnen 8 Tagen die Raschmacherrolle einzusenden. Am 16.09. bittet Rat um Fristverlängerung, die er am 19.09. erhält. An diesem Tag bittet Kl.in um Durchsetzung des Mandates, wird aber auf die Fristverlängerung verwiesen. Am 30.09. verteidigt der Rat erneut seine Entscheidung, am 01.11. bittet Raschmacheramt, sie in ihren alten Rechten zu schützen, Reaktionen des Tribunals erhellen nicht. Am 20.11. berichtet Kl.in, daß die Raschmacher einen Vergleich vor dem Rat verweigern, daraufhin ordnet Tribunal am 21.11.1662 an, Kl.in zum Raschmachen zuzulassen, da sie Gesellen einstellen und somit Arbeit in Wismar schaffen will, stellt diese Konzession aber unter die Bedingung einwandfreier Qualität.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 09.08.1662; Auszug aus der königlichen Konzession vom 15.12.1660 für Wismarer Ämter; Schreiben des Raschmacheramtes an Rat vom 22.08.1662 und 23.10.1662; Schreiben der Raschmacherämter in Lübeck und Hamburg an den Ältermann des Wismarer Amtes vom 06. und 08.07.1661
Instanzenzug: 1. Tribunal 1662
Kläger: (2) Anna Segebade, Witwe des Wismarer Raschmachers Thomas Lüschow, jetzt Ehefrau des Kaufmanns Johann Röseler
Beklagter: Amt der Raschmacher in Wismar sowie Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1870