-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 14. 1. Kläger N


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3419
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo poenali Auseinandersetzung um Herausgabe eines entlaufenen Leibeigenen
Alte Signatur: Wismar T 1 (W T 1 n. 1)
Laufzeit: (1626-1653) 29.10.1653-30.09.1654
Fallbeschreibung: Der Kl. meldet, daß ihm der Leibeigene Gösling Petersen während des Krieges entlaufen sei und jetzt in Rüggow unter der Jurisdiktion des Wismarer Rates lebe. Obwohl der Kl. mehrfach die Herausgabe des Untertanen gefordert habe, ist diese bisher nicht erfolgt, weshalb er ein Strafmandat von 200 Rtlr an den Rat erbittet, Petersen auszuliefern. Das Tribunal fordert den Bekl. am 31.10. auf, sich binnen 3 Wochen dazu zu äußern. Am 24.11. berichtet der Rat, Petersen sei vor 15 Jahren entlaufen, habe geheiratet und lebe seither mit seiner Ehefrau und seinen Kindern in Rüggow auf einer Stelle der Wismarer Marienkirche. Der Rat ist nicht gewillt, Frau und Kinder an den Kl. auszuliefern und hat mit diesem verhandelt, bis der Kl. vor 3,5 Jahren die Verhandlungen abgebrochen habe. Die Bekl. erbitten Hilfe des Tribunals. Dieses trägt dem Kl. am 29.11.1653 den Beweis auf, das Petersen sein Leibeigener sei. Am 03.01.1654 legt der Kl. seine Beweise vor und fordert die Auslieferung der Familie. Daraufhin lädt das Tribunal Petersen am 10.01. auf den 30.01. zum Verhör vor. Am 26.01. wehrt der Rat die Vorladung des Bauern ab, woraufhin das Tribunal ihn erneut auf den 15.02. vorlädt und an diesem Tag das Verhör durchführt. Am selben Tag berufen sich die Bekl. auf ihre alten Privilegien und bitten das Tribunal, Petersen nicht auszuliefern. Dieses fordert den Kl. am 16.02. zur abschließenden Argumentation auf, woraufhin dieser auf der Auslieferung besteht. Das Tribunal fordert die Bekl. am 17.03. zur Stellungnahme auf und erhält diese am 10.04., worin der Rat bittet, Petersen gegen Bezahlung einer zu verhandelnden Summe in Rüggow zu belassen. Am 02.05. lädt das Tribunal die Parteien zum Vorbescheid auf den 31.05. ein. Am 31.05. bittet der Kl. um Verlegung des Termins, am 03.07. weist das Tribunal an, Petersen und dessen Frau an den Kl. auszuliefern, wobei der Kl. für die Frau Schadensersatz zahlen soll. Am 06.07. beschwert sich der Kl., daß die Bekl. Petersen nicht ausliefern und bittet um Bezahlung seiner Prozeßkosten. Das Tribunal weist den Rat am selben Tag zur Auslieferung binnen 14 Tagen an, dieser bittet jedoch am 20.07. um Milderung des Urteils, woraufhin das Tribunal sein Urteil am 24.07. bekräftigt. Am 07.08. beschwert sich der Kl., daß die Familie immer noch nicht ausgeliefert wurde und bittet um Vollstreckung des Urteils. Das Tribunal weist den Rat am 09.08. bei Androhung von 200 Rtlr Strafe zur Auslieferung an und läßt den mittlerweile geflohenen Petersen öffentlich suchen. Am 22.09. fordert der Kl. ein Strafmandat über 300 Rtlr an Rat, die Familie Petersens mit allem Besitz an ihn auszuliefern. Das Tribunal weist den Rat am 25.09. entsprechend an. Am 30.09.1654 verweigert der Rat die Herausgabe des Kirchengutes und bittet um Gnade für die Ehefrau Petersens, woraufhin das Tribunal sein Urteil am selben Tag bekräftigt.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Bekl. an Herzog von Mecklenburg vom 25.03.1651; Bericht des Notars Johannes Balthasar über Kommission vom 30.06.1651; Verhörartikel; Protokoll der Tribunalssitzung vom 15.02.1654; Auszug aus kaiserlicher Privilegienbestätigung vom 17.02.1626; Aufstellung über Prozeßkosten des Kl.s von 28 Rtlr 34 s
Instanzenzug: 1. Tribunal 1653-1654
Kläger: (2) Heinrich von Taden auf Neperstorf
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3419