-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  22.: 1. Kläger V

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3596
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar V 53 (W V I n. 53)
Laufzeit: (1746-1750) 29.08.1750- 04.09.1752
Fallbeschreibung: Der Kl. hat dem Bekl. und dem früheren Gastwirt Georg Hartwig Deutsch im Jahre 1746 1.000 Rtlr für ein Jahr geliehen. Da das Geld bis zum Jahr 1749 nicht zurückgezahlt worden ist, verklagt der Kl. seine Schuldner vor dem Ratsgericht. Dort präsentiert der Bekl. ein Schreiben von Deutsch, daß dieser die Schuld allein tragen wolle, trotzdem verurteilt das Ratsgericht beide Schuldner zur Bezahlung. Dagegen ergreifen sie restitutio in integrum, das Ratsgericht überträgt die alleinige Bezahlung der Schuld auf Deutsch, der mittlerweile geflohen ist. Dagegen apelliert der Kl. vor dem Tribunal, verweist auf seinen Schuldschein und fordert die Bezahlung durch den Bekl. Am 01.09. reicht der Kl. ein Ratsgerichtsprotokoll nach, am 24.11.1750 fordert das Tribunal den Rat zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf. Am 26.04. erbittet der Kl. Aufschub beim Einreichen der Akten 1. Instanz und erhält sie am 30.04., am 14.06.stellt der Bekl. die Fristüberschreitung fest und bittet darum, die Appellation damit fallenzulassen und den Kl. zur Übernahme der Prozeßkosten zu verurteilen. Am 22.06. wehrt sich der Kl. gegen diese Vorwürfe und bittet um Fortsetzung des Prozesses. Am 01.07. gehen die Akten ein, am 05.07. erbittet der Kl. einen Termin für die Eröffnung der Ratsgerichtsakten und erhält diesen am 12.07., am 18.10.1751 bitten Parteien um Beschleunigung des Prozesses, am 24.01.1752 hebt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil teilweise auf und verurteilt den Bekl. zur Bezahlung der halben Schuld samt Zinsen. Am 28.02. ergreift der Bekl. gegen das Urteil restitutio in integrum und erbittet am 06.03. und 15.04. Verlängerung der Frist zum Einreichen seines Schriftsatzes, die er am 07.03. erhält. Am 22.04. reicht er seine Beschwerden gegen das Tribunalsurteil ein und bezieht sich auf seinen Vertrag mit Deutsch auf alleinige Übernahme der Schulden. Am 03.07. lädt das Tribunal die Parteien zu Vergleichsverhandlungen auf den 01.09. vor. Am 02.09.1752 bestätigt das Tribunal nach vergeblichem Vergleich sein Urteil vom 24.01. und sendet die Akten an den Rat zurück. Am 04.09.1752 erbittet der Kl. Auskunft über die Güter des Bekl., um seine Ansprüche beim Rat geltend machen zu können und erhält diese am selben Tag.
Prozessbeilagen: (7) Obligation von Bekl. und Georg Hartwig Deutsch vom 01.05.1746; Ratsgerichtsurteile vom 17.09.1749 und 17.06.1750; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 25.06.1750; Erklärung Deutschs vom 07.10.1747; Schreiben des Kl.s an Bekl. vom 02.12.1747 und 05.06.1748; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 08.01.1748, 30.11.1747; Ratsgerichtsprotokoll vom 12.02.1749; von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 09.12.1750, 02.09.1752; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 04.12.1750 und des Bekl. vom 17.03.1751, Bescheid des Ratsgerichts vom 15.06.1751, Rationes decidendi des Ratsgerichts
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1749 2. Ratsgericht 1749-1750 3. Tribunal 1750-1752 4. Tribunal 1752
Kläger: (2) Dietrich Vorwerk, Kaufmann in Lübeck (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Georg Beeck, Pächter zu Ratckenhof (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P), seit 28.02.1752: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3596