- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 01. 1. Kläger A ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0035 Prozessgegenstand: (5) Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar A 11 (W A 1 n. 11) Laufzeit: (1701) 15.10.1701-30.04.1705 Fallbeschreibung: Sohn der Kl.in hat mit dem Schiff des verstorbenen Vaters Schiffahrt getrieben und mehrere Fässer Bier des Bekl. transportiert. Als das Schiff mit der gesamten Mannnschaft und Fracht untergeht, fordert Bekl. von Kl.in die Bezahlung des Bieres. Diese macht geltend, daß ihr Sohn auf eigene Rechnung gehandelt habe und sie nicht für dessen Schulden verantwortlich sei, wird vom Ratsgericht aber trotzdem zur Zahlung verurteilt und appelliert deshalb an das Tribunal. Das Tribunal fordert den Rat am 17.02.1702 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Diese gehen am 01.07. ein, werden auf Antrag der Parteien vom 03.07. am 06.09.1702 eröffnet. Am 23.01.1703 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 10.03. berichtet Bekl., daß Kl.in verstorben sei, ihre Erben die Hinterlassenschaft aufteilen und erbittet ein Mandat an diese, Bürgschaft für die geschuldete Summe zu stellen. Das Tribunal fordert Kl. am 12.03. zur Stellungnahme auf, diese leugen am 17.03. die Erbteilung. Am 20.01.1705 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 23.01. werden die Akten an die Referenten ausgeteilt, am 27.04.1705 bestätigt das Tribunal das Urteil des Rates. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 22.06.1701; Ratsgerichtsurteil vom 15.06.1701, von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 27.02.1702; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. v. Bremen vom 01.05.1702 und des Bekl. für Dr. Gröning vom 03.07.1702; Rationes decidendi des Wismarer Ratsgerichts Instanzenzug: "(6) 1. Ratsgericht 1698-17002. Ratsgericht 1700-1701 3. Tribunal 1701-1705" Kläger: (2) Anna Ahrens, Witwe des Olaf Ahrens, zu Wismar, seit 10.03.1703 deren Erben (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: (3) Caspar Jordan, Brauer und Bürger zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: (4) Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Heinrich Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0035 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0038 Prozessgegenstand: (5) Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigung Alte Signatur: Wismar A 13 (W A 1 n. 36) Laufzeit: 10.03.1703-21.05.1704 Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich über Bekl., er habe seine Tochter Anna Catharina verführt, geschwängert, danach diffamiert und beleidigt. Kl. bittet. Bekl. vorzuladen, damit dieser seine Beleidigungen vortrage und beweise oder sich entschuldige und auf immer schweige. Das Tribunal lädt Bekl. am 20.03. vor. Am 04.05. erbittet Kl. eine erneute Citation, da Bekl. die erste nicht beantwortet habe. Das Tribunal folgt dem Antrag am 05.05. Am 18.06. erbittet Bekl. Fristverlängerung und Zuweisung des Dr. Gröning als Anwalt, das Tribunal folgt dem Antrag am 19.06. Am 08.07. bittet Bekl. darum, ihn vom Prozeß zu entbinden und leugnet die Beleidigung. Das Tribunal fordert Kl. am 10.07. zur Antwort auf, am 18.07. besteht dieser auf den Vorwürfen und fordert Genugtuung. Das Tribunal fordert Bekl. am 21.07. zur Erwiderung auf. Am 22.09. und 18.10. bittet dieser um Fristverlängerung und erhält sie am 04. und 22.10., am 25.10. weist er die Vorwürfe erneut zurück, woraufhin das Tribunal Kl. am 26.10.1703 zur Antwort auffordert. Am 12.01.1704 bestärkt Kl. seine Beschwerden mit Kriegsgerichtsprotokoll und fordert Bestrafung des Bekl. Am 07.04. fordert das Tribunal Kl. auf, die Beleidigung besser als bisher geschehen zu belegen. Am 19.05. bittet Kl. um Fristverlängerung, die ihm am 21.05.1704 zugesagt wird - weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Superintendenten Heinrich Johann Gerdes an Kl. (o.D.); von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 21.03.1703; Auszug aus dem Protokol des "Palmquistischen Regiments-Gerichts" vom 05.01.1703 Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1703-1704 Kläger: (2) Dr. Friedrich Anthoni, Prokurator am Tribunal zu Wismar Beklagter: (3) Major C.R. Nolcken Anwälte: (4) Kl.: Dr. Friedrich Anthoni (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0038 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0040 Prozessgegenstand: (5) Querulationis Auseinandersetzung um Akzisezahlung Alte Signatur: Wismar A 15 (W A 1 n. 15) Laufzeit: (1654-1717) vor 10.11.1718-07.12.1720 Fallbeschreibung: Brauer verdächtigen Kl., selbst Bier zu brauen und dieses nicht zu versteuern. Auf ihre Befragung gibt Kl. an, sein Bier aus den umliegenden Krügen zu holen, früher selbst gebraut, jetzt aber sein Braugerät verkauft zu haben und dies beeiden zu können. Da er kurz darauf trotz Aufforderung des Gewetts den Eid verweigert, wird er zu 50 Mk. lüb. Strafe verurteilt. Der Rat bestätigt dieses Urteil in 2. Instanz, weshalb Kl. sich an das Tribunal wendet und appelliert, da er sich der beschuldigten Tat nicht überführt fühlt. Das Tribunal fordert die Akten beider Instanzen am 10.11. vom Rat an. Dieser sendet die Akten am 07.12. unter Protest wegen zu geringen Streitwerts ein. Das Tribunal fordert Bekl. am 13.12. die Klage zur Stellungnahme auf. Dieser beharrt am 14.12. auf seiner Anklage, erläutert sie und fordert Kl. erneut zum Eid auf, um so seine Unschuld zu belegen. Die Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Am 07.01.1719 fordert der Rat, die Appellation abzulehnen, weil Kl. gegen Formalien verstoßen habe, erhält jedoch ebenfalls keine Reaktion. Am 09.01. fordert Matras Beweise für die Unschuld des Kl.s und eine "erkleckliche Geldbuße" wegen dessen Verfehlungen, erhält aber keine Antwort, weshalb er am 12.09. die Beschleunigung des Prozesses fordert. Am 22.11.1719 erläßt das Tribunal dem Kl. Eid und Beweisführung wegen fehlenden "Corpus delicti" und hebt die Urteile der Vorinstanzen auf. Am 02.01., 27.02. und 10.04.1720 erbittet Matras Fristverlängerung zum Einreichens der restitutionis integrum, bevor er am 02.09. auf seiner Argumentation besteht und Änderung des Tribunalsurteils erbittet. Das Tribunal fordert Kl. am 14.09. zur Antwort auf, am 26.11.1720 beschwert sich Matras, daß Kl. nicht geantwortet habe. Das Tribunal erneuert seine Aufforderung an Kl. am 07.12.1720, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 03.05.1717; Ratsgerichtsurteil vom 24.02.1717; Aufstellung J.F. Zibeths über 1716 gekauftes Bier des Kl.s vom 20.02.1717; Auszüge aus dem Huldigungs-Rezess vom 05.08.1654 und aus einer Resolution des dänischen Königs vom 27.05.1676 Instanzenzug: "(6) 1. Gewett (1717)2. Ratsgericht (1717)3. Tribunal 1718-1719 4. Tribunal 1720" Kläger: (2) Jochim Allers zu Wismar, Schankwirt zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: "(3) Josias Matras, Stadtfiskal zu Wismar sowie Bürgermeister und Rat zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)"
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0040 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0042 Prozessgegenstand: (5) Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar A 18 (W A 1 n. 18) Laufzeit: 30.11.1723-15.01.1724 Fallbeschreibung: Ehefrau des Kl.s fordert die Bezahlung von 60 Rtlr, die Bauert ihrer verstorbenen Mutter, seiner Schwester, schuldet. Da unter den Geschwistern kein Schuldschein ausgestellt wurde, hat Kl. keine Beweise, Bauert hat den Eid, keine Schulden bei seinen Geschwistern zu haben, abgelehnt, seine Witwe kann ihn wegen Unwissenheit nicht leisten. Die Klage Allwardts wird daher von allen Instanzen abgelehnt, auch das Tribunal sieht das in den "novorum narratorum" vorgetragene Material am 14.01.1724 als nicht ausreichend an. Prozessbeilagen: (7) "Verfolg des Extractus aus dem zu Rathe praesentirten Libello Appellatorio sub dato 07.04.1723" und "Additamentum ad Libellum Appellatorium ..." vom 13.05.1723 des Kl.s Instanzenzug: "(6) 1. Gewett 17222. Ratsgericht 1722-1723 3. Tribunal 17234. Tribunal 1723-1724" Kläger: (2) Christian Allwardt zu Wismar, namens seiner Frau (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: (3) Witwe des Claus Bauert, nun Frau des Johann Jochim Sengpiel (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: (4) Kl.: Josias Matras (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0042 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0046 Prozessgegenstand: (5) Appellationis Auseinandersetzung um Übernahme von Reparaturen Alte Signatur: Wismar A 23 (W A 1 n. 23) Laufzeit: (1540-1727) 30.05.1727-05.07.1727 Fallbeschreibung: Kl. hat die Mühle vor dem Roten Tor gekauft und sich mit der Stadt Wismar geeinigt, daß diese das Grundwerk, soweit es mit gepflasterten Wegen bedeckt ist, unterhalten sollte, er den Rest. Da das Grundwerk nun repariert werden muß, bittet er den Rat um Hilfe. Dieser läßt die Arbeiten jedoch kurz nach Beginn abbrechen und verweigert die Bezahlung, weshalb Kl. an das Tribunal appelliert und sich auf seinen Vertrag und den bisherigen Gebrauch beruft. Das Tribunal fordert Rat am 30.05. auf, das "Gravamen zu heben" oder die Akten 1. Instanz einzusenden. Am 04.06. gehen diese ein, werden vom Tribunal geprüft und der Rat wird am 10.06. zur Reparatur des Grundwerkes aufgefordert. Am 17.06. erbittet Kl. ein Mandat an den Rat, da dieser bisher keine Arbeiten ausgeführt habe, und erhält dieses am selben Tag. Am 18.06. legen Bekl. Dokumente aus dem 16. Jh. vor, die beweisen sollen, daß Eigentümer der Mühle auch für Reparaturen am Grundwerk zuständig ist. Das Tribunal übergibt dies am selben Tag an Kl. zur Antwort. Kl. argumentiert gegen die Beweise am 20.06. und schlägt Aufteilung der Kosten vor. Das Tribunal fordert die Parteien am selben Tag zum gütlichen Vergleich auf oder die Bekl. zur Befolgung des Mandats vom 17.06. Am 04.07.1727 ergreifen Bekl. dagegen restitutionis in integrum, das Tribunal bestätigt sein Urteil am selben Tag. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 27.05.1727; von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 29.05.1727; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Aussagen des Zimmermeisters Jörs Segebahn vom 29.05.1727 und des Stadtzimmermeisters Hinrich Kruse vom 27.06.1727; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Auszug aus dem "Grundbuch" der Kämmerei über den Verkauf der "Roten Mühle" 1540 an Martin Polzow, Bürger zu Wismar Instanzenzug: "(6) 1. Ratsgericht 17272. Tribunal 1727 3. Tribunal 1727" Kläger: (2) Hans Christopher Amerpohl, Müller auf Flinkers Mühle (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: (3) Dammherren der Stadt Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: "(4) Kl.: Lucas Friedrich Schröder (A) "
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0046 |
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