- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0081 Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um Holzungsgerechtigkeit Alte Signatur: Wismar B 1 (W B 1 n. 1) Laufzeit: (1612-1655) 06.02.1656-20.02.1657, 02.03.1664-04.03.1664 Fallbeschreibung: Bekl. besteht auf seinem Recht, Holz im Schuebruch zu schlagen und dieses für sich zu nutzen. Kl. fordert ihn auf, Beweise für dieses Privileg vorzulegen und erbittet ein entsprechendes Mandat des Tribunals. Am 08.02. fordert das Tribunal beide Seiten auf, ihre Ansprüche an der Holzung binnen 14 Tagen zu belegen. Am 17.02. legt Bekl. seine Beweise vor und bittet, ihn in seinem Nutzungsrecht zu schützen, am 20.02.1657 erhält er ein entsprechendes Mandat an Kl., wird aber beauftragt, seine Bestallung nachzureichen. Wegen des bald darauf ausbrechenden Krieges reicht Bekl. erst am 02.03.1664 seine Bestallung nach, die das Tribunal am 04.03. zu den Akten nimmt. Prozessbeilagen: (7) von Notar Christoph Schanz aufgenommenes Zeugenverhör des Müllers Zacharias Voß, des Bauern Joachim Danckwart, des Schäfers Hans Krüger, des Claus Danckwardt, des Hans Wilcken, des Jürgen Schlottow, des Landreiters Heinrich Wendt, des Holzvogts Claus Bolte und des Tischlers Hans Knieff, alle zu Neukloster vom 11.01.1655, des früheren Holzvogts Jasper Mewes vom 26.01.1656, des Schmieds Joachim Possehl, des Landreiters Heinrich Westphal, des Käters Heinrich Kruse und des früheren Schulzen Joachim Sieverdt vom 01.02.1656; von Notar Schantz aufgenommene Stellungnahme des Bekl. zu den Zeugenaussagen vom 11.01.1655; Vertrag zwischen dem Pastor zu Neukloster und den Bauern zu Nakendorf vom 17.08.1612; Bestallung des Pastors von Neukloster durch Schweriner Herzogs Adolf Friedrich II. vom 27.03.1637, Schreiben Adolf Friedrichs II. an Johann Stuerke, Hauptmann von Neukloster, vom 29.11.1639 und 23.10.1642, dess. an Magister Joachim Hertzberg, Superintendent zu Wismar, über die Berufung des Bekl. als Substitut und zukünftigen Pastor zu Neukloster vom 04.07.1638; Bestätigung der Wismarer Pastoren vom 01.03.1664 über die Examinierung und Ordination des Bekl. Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1656-1657, 1664 Kläger: (2) Johann Mylich, Inspektor des Amts Neukloster Beklagter: "(3) Casparus Bussingius, Pastor zu Neukloster "
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0081 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0082 Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um Dienste Alte Signatur: Wismar B 1 (W B 1 n. 1) Laufzeit: (1600-1664) 26.04.1664-11.12.1665 Fallbeschreibung: Seit 1627 steht dem Pastor von Neukloster "Ackerhilfe" aus den vier eingepfarrten Dörfern zu, die ihm nun vom Bekl. verweigert wird. Kl. erbittet die Unterstützung des Tribunals bei der Besitzstandswahrung und erhält am 28.04. ein entsprechendes Mandat. Am 10.05. fordert Bekl. Beweise für die Behauptung des Kl.s an und verweigert bis dahin die Dienste. Das Tribunal teilt Kl. dies am 16.05. mit, am 03.06. reicht Kl. seine Beweise ein und fordert die Befolgung des Mandates. Das Tribunal setzt am 06.06.die Assessoren Schlüter und Owstin als Kommissare in der Sache ein und beauftragt sie, einen Vergleich zu vermitteln. Am 20.07. erbittet Kl. ein Strafmandat von 100 Rtlr an Bekl., damit dieser seinen Amtsuntertanen aufträgt, die üblichen Mistfuhren zu leisten, am 27.06. wiederholt Kl. seine Bitte und erhält am 28.06. ein entsprechendes Mandat des Tribunals an Bekl. Am 07.07. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat keine Folge geleistet habe, woraufhin das Tribunal Bekl. am 08.07. bei 100 Rtlr Strafandrohung die Befolgung des Mandates befiehlt. Am 20.07.1664 vergleichen Schlüter und Owstin die Parteien. Am 20.07.1665 erbittet Kl. erneut die Hilfe des Tribunals, da der Vertrag vom Bekl. noch nicht ratifiziert wurde und sie ihm weiterhin Bauern für bestimmte Arbeiten vorenthalten. Am 21.07. befiehlt das Tribunal dem Bekl. bei Androhung von 200 Rtlr Strafe die Bedingungen aus dem Vergleich zu erfüllen. Am 23.10. wehrt sich Bekl. gegen die Vorwürfe und bestreitet sie, gibt aber nach und befolgt das Mandat. Am 04.12. weist Kl. die Vorwürfe zurück und macht seine Prozeßkosten geltend. Am 11.12.1665 vergleicht das Tribunal die Parteien erneut miteinander. Prozessbeilagen: (7) Bescheid des Herzogs Johann Albrecht über Gehalt und Deputate für den Pastor David Lichtefeld zu Neukloster vom 30.11.1620; von Tribunalsboten Erich Wiese ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 29.07.1664; Protokoll des Vorbescheides vom 20.07.1664; Anweisung Herzog Ulrichs von Mecklenburg an Dietrich von Stralendorf, Hauptmann zu Neukloster, vom 01.02.1600; von Notar Christoph Schantz aufgenommener Vergleich über die Kl. zustehenden Dienste und Einkünfte vom 22.02.1654; Supplik der Einwohner von Nakenstorf vom 12.06.1612; Schreiben Herzog Hans Albrechts von Mecklenburg an Matthias und Hartig von Bülow, Amtsleute zu Neukloster vom 18.06.1612 sowie an Hartich Lützow, Amtmann zu Neukloster vom 20.09.1613; von Amtmann Hartich von Bülow verzeichneter Vergleich zwischen dem Pastor zu Neukloster und den Nakenstorfern Einwohnern vom 17.08.1612; Supplik des Kl.s an Burggrafen von Dohna vom 19.05.1663; Anträge des Kl.s an die kgl. Kommission (o.D.); Schreiben des Bekl. an Kommission vom 20.07.1664; von Notar Andreas Viktor aufgenommene Befragung der Zeugen Zacharias Köhn, Hans Krüger, Lucia Schlottow aus Neukloster, des Hans Mietich, Jürgen Schlottow und Hans Kruse aus Nakenstorf vom 05.07.1664; Vergleich zwischen den Parteien vom 20.07.1664 Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1664-1665 Kläger: (2) Casparus Bussingius, Pastor zu Neukloster Beklagter: (3) Francois de la Croix, Amtmann des Grafen Dohna zu Neukloster Anwälte: (4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P), seit 04.12.1665: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Anton Scheffel (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0082 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0083 Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um Zahlungen Alte Signatur: Wismar B 1 (W B 1 n. 1) Laufzeit: 03.06.1664-13.03.1665 Fallbeschreibung: Kl. fordert von dem zur Mühle gehörenden Acker Zahlungen vom Bekl. Der Streit währt seit mehreren Jahren, die Forderungen sind zwar vom Bekl. anerkannt, bisher aber nicht bezahlt worden. Da nun ein neuer Müller eingeführt werden soll, bittet Kl. seine Forderungen sowohl an den alten als auch den neuen Müller zu bekräftigen. Die Beamten des Amtsmannes haben die Forderungen des Kl.s bisher nicht durchgesetzt, weshalb Kl. ein Fürschreiben des Tribunals an sie erbittet und am selben Tag erhält. Am 21.06.1664 erklären die Neuklosterschen Beamte, Voß sei inzwischen verstorben, und wehren sich gegen den Vorwurf verweigerter Justiz. Anstelle der Zahlungen sind Kl. 4 wüste Hufen zur Nutzung zugewiesen worden, womit er abgefunden sei. Am 08.03.1665 erneuert Kl. seine Forderungen und verlangt Entschädigung von der Witwe des Müllers und ihrem Schwiegersohn. Das Tribunal erläßt das erbetene Promotorial am 10.03.1665 Instanzenzug: 1. Tribunal 1664-1665 Kläger: (2) Caspar Bussing, Pastor zu Neukloster Beklagter: Zacharias Voß, Müller zu Neukloster, bzw. dessen Nachfolger
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0083 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0084 Prozessgegenstand: (5) Denunciationis Auseinandersetzung um Holzungsgerechtigkeit Alte Signatur: Wismar B 1 (W B 1 n. 1) Laufzeit: (1620-1674) 21.03.1674-15.01.1675 Fallbeschreibung: Kl. hatte von den Eichen und Buchen, die auf dem Pfarracker wachsen, das herabgefallene Holz aufgesammelt und wollte es wegfahren, als ihm Pferd und Wagen von Bekl. beschlagnahmt wurde. Kl. bittet das Tribunal um Schutz in seinen Rechten, dieses weist Bekl. am 22.03. zur Stellungnahme binnen 6 Wochen an. Am 10.04. bittet Kl. das Tribunal, die Tribunalsurteile von 1655 und 1664 zu bekräftigen und Bekl. deren Beachtung zu befehlen und erhält ein entsprechendes Mandat am selben Tag. Am 13.05. weisen Bekl. die Beschuldigungen zurück und bezichtigen Kl. des Diebstahls von Eigentum des Pfandinhabers von Neukloster. Das Tribunal fordert Kl. am 13.05. zur Erwiderung binnen 6 Wochen auf. Am 29.06. besteht Kl. auf seinen Angaben und bittet, die Assessoren Klinckow und Reimers zu Kommissaren zu verordnen und die Sache zu untersuchen. Das Tribunal beauftragt beide Assessoren am 11.07. entsprechend. Am 23.09. weisen Bekl. die Kommission zurück, da mit Kl. kein Übereinkommen zu erzielen ist, und erbitten Urteil. Am 24.10. fordert das Tribunal Parteien auf, bei Bedarf an weiterer gerichtlicher Untersuchung entsprechende Schriftsätze vorzulegen. Am 02.12. erbitten Kl. Fristverlängerung und erhalten diese am selben Tag. Am 21.12.1674 erbittet Kl. Durchführung der Kommission, in jedem Fall aber Besitzstandswahrung. Am 12.01.1675 erbitten Bekl. eine Erklärung des Urteils, die ihnen vom Tribunal am 14.01.1675 aber versagt wird. Prozessbeilagen: (7) Urteile des Amtsgerichts Neukloster vom 02.04.1672; 10.01.1674; Mandate des Tribunals vom 26.06.1655 und 28.04., 28.06., 08. und 20.07.1664, 21.07.1665; Auszug aus einem Vergleich zwischen dem Feldmarschall Graf Dohna, Pfandherrn des Amts Neukloster, und dem Kl. vom 11.12.1665; Aktenstücke des Amtsgericht zu Neukloster u.a. über den Streit der Bauern zu Reinstorf mit dem Kl. vom 28.01. und 11.04.1673; Amtsgerichtsprotokolle vom 25.06.1673 und 11.05.1674; Schreiben des Kl.s an Dr. Schwartzkopf vom 01.08.1673; Auszug aus fürstl. Bestallungsbrief für den Pastor von Neukloster vom 30.11.1620; Schreiben des Kl.s an Tribunal vom 26.04.1664; Schreiben des Kl.s an Amtmann von Neukloster Hans Lange vom 06.11.1671; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Zeugenaussagen von Michel Jobst und Berndt Bolte vom 09.01.1674; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Schabbel vom 06.10.1674 Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1674-1675 Kläger: (2) Casparus Bussingius, Pastor zu Neukloster Beklagter: (3) Dr. Caspar Schwartzkopf und Rittmeister Barthold von Bülow als Vertreter des Amtsgericht zu Neukloster Anwälte: (4) Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Heinrich Friedrich Schabbel (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0084 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0086 Prozessgegenstand: (5) Implorationis Auseinandersetzung um Auslieferung und Bezahlung einer Fracht Alte Signatur: Wismar B 2 (W B 1 n. 2) Laufzeit: (1653-1654) 12.01.1654-19.01.1654 Fallbeschreibung: Bekl. hat 505 Tonnen Hanfsaat aus Riga nach Wismar gebracht, weigert sich aber, die Fracht auszuliefern, bevor sie nicht bezahlt wurde. Lt. Kl. verstößt dies gegen Hanse- und Reichsgebrauch, weshalb er sich bereits vor dem Ratsgericht beschwert hat, das ihm aber nicht geholfen hat. Kl. erbittet ein Mandat an Bekl. zur Auslieferung der Fracht. Am selben Tag ergeht ein Mandat an den Rat, Bekl. entsprechend aufzufordern. Am 18.01. erneuert Kl. seine Bitte, da er die Fracht immer noch nicht erhalten hat und erwirkt ein weiteres Mandat, das nicht ausgeliefert wird, da der Rat am selben Tag von seinen Bemühungen berichtet und Tribunal Bekl. zur Auslieferung der Fracht, Kl. zur Bezahlung anweist. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Jürgen Uthoff aus Riga an Block vom 21.12.1653; Schreiben der Ratsgerichtsherren Marcus Burmeister und Johannes Schumacher an Wismarer Rat vom 16.01.1654; zwei Gewettsprotokolle vom 14.01.1654 Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1654 Kläger: (2) Walter Block, kgl. Faktor zu Wismar Beklagter: "(3) Tide Fedderow, Schiffer aus Riga, und als Nebenbekl. der Rat zu Wismar "
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0086 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0087 Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um die Einhaltung eines Vertrages Alte Signatur: Wismar B 3 (W B 1 n. 3) Laufzeit: (1651-1654) 06.02.1655-10.01.1659; 23.06.1664-11.07.1665 Fallbeschreibung: Kl. hatte mit dem Rat einen Vertrag zum Betrieb einer Seifensiederei geschlossen, wird aber in der Stadt vielfältig an der Ausübung seines Gewerbes behindert. So leitet der Grubenmüller das Wasser von seiner Mühle ab, so daß Kl. seine Korn- und Ölmühle nicht betreiben kann. Da er zudem trotz des Vergleichs verschiedene Abgaben an den Rat entrichten soll und der Rat ihn vor seine Gerichte ziehen will, obwohl er privilegiert wurde, sich direkt an das Tribunal wenden zu dürfen, klagt er, erbittet die Bestätigung des Vergleichs und Untersuchung durch Kommissare. Am 08.02. fordert Tribunal Bekl. auf, die Beschwerden abzustellen und lädt Parteien auf den 15.02. zum Vergleich vor. Am 12.02. erbittet Kl. Terminverschiebung, am 13.02. wird der 20.02. angesetzt. Am 19.02. weisen Bekl. die Beschwerden zurück, das Tribunal setzt am 20.02. den 06.03. als Vergleichstermin an. Am 05.03. bekräftigt Kl. seine Beschwerden, am 06.03. verpflichten sich beide Seiten, sämtliche Forderungen gegeneinander vorzulegen. Am 12.03. legen Bekl. Forderungen vor, das Tribunal fordert Kl. am 13.03. zur Erwiderung auf. Am 06.04. weist Kl. die Rechnungen als "unbillig" zurück, am 02.10. lädt das Tribunal Parteien auf den 22.10. erneut vor und urteilt, daß Kl. erstinstanzlich vor dem Rat klagen und für alle Waren, die nicht zur Seifensiederei gehören, Akzise zahlen solle. Dafür wird er von der Einquartierung befreit, die Stadt soll seine Mühle ständig mit Wasser versorgen, Streitigkeiten sollen von Kommissaren geregelt werden. Auf den 06.11. wird ein neuer Vorbescheid anberaumt wegen der beiderseits ausstehenden Forderungen, der jedoch scheitert; am 09.11. trägt Kl. weitere Beschwerden wegen des Mühlenbaus vor, das Tribunal fordert ihn am 10.11. auf, sich zu den am 09.11. gemachten Ratsvorschlägen zu äußern. Am 20.11. lehnt Kl. die Vorschläge der Bekl. ab und erbittet ein Urteil. Er ergreift zudem restitutionis in integrum gegen die erstinstanzliche Zuständigkeit des Rates für ihn. Das Tribunal fordert ihn am 23.11. auf, einen Eid abzustatten. Am 27.11. besteht der Rat auf seinen Forderungen, das Tribunal schließt am 04.12.1655 die Beweisaufnahme, läßt Bekl. am 21.01.1656 die Mühlensteine bezahlen, Kl. davon das Hafengeld und fordert Kl. auf, Vorschläge wegen des Wassers für die Mühle vorzulegen. Am 04.02. erbitten Bekl. einen erneuten Vergleich, den Kl. am 07.03. ablehnt, am 08.03. lädt das Tribunal auf den 21.03. ein. Am 20.03. bittet Kl. um Verschiebung, das Tribunal setzt den 15.04.1656 an. Am 26.06.1657 legt Kl. dem Tribunal einen Vergleich mit dem Rat vor und bittet um dessen Bestätigung. Am 27.10. besteht Rat auf seiner erstinstanzlichen Zuständigkeit für Kl. und weist dessen Angabe, er sei noch Bürger in Hamburg, zurück. Das Tribunal fordert Kl. am 03.11.1657 zur Antwort auf. Am 26.04.1658 besteht dieser darauf, nicht unter Wismarer Jurisdiktion zu stehen, sondern Bürger in Hamburg zu sein. Am 09.07. belegen Bekl. ihre Forderungen, am 10.07. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 21.12.1658 erbittet Kl. die Einsetzung einer Kommission aus den Assessoren Schlüter und Dreyer, da Bekl. ihn wegen der Rekognitionsgelder vor sich ziehen wollen. Das Tribunal beauftragt die Assessoren am 07.01.1659 entsprechend, weiteres erhellt nicht. Am 23.06.1664 erbitten Bekl. Urteil in der Sache, am selben Tag lädt das Tribunal Kl. auf den 17.10. zur Urteilsverkündung vor, am 24.10. trägt es ihm auf, die zwischenzeitlich empfangenen kgl. Briefe als Beweismittel einzuliefern. Am 01.12., 28.01. und 10.04.1665 erbittet Kl. Fristverlängerung, die er am 02.12.1664, 28.01. und 22.04. erhält, am 29.03. und 18.04. beschweren sich Bekl. über Prozeßverschleppung, werden aber abgewiesen. Am 08.07. bittet Kl. um Fristverlängerung, da sein Diener es versäumt hat, die Beweismittel zusammenzustellen. Das Tribunal verwirft daraufhin am 11.07. die Restitution und bestätigt sein Urteil vom 22.10.1665. Prozessbeilagen: (7) Vertrag zwischen den Parteien vom 14.01.1652; Schreiben der Königin Christina an den Rat zu Wismar vom 01.12.1651, Aufstellung über Im- und Export des Kl.s, für den Akzise und Hafengeld gefordert wird vom 04.01.1653-30.10.1654; Rechnung über Ankauf von Steinen aus Lübeck 1652-1654; von Notar Christoph Schantz aufgenommenes Zeugenverhör des Stadtleutnants Jan Erichson und des Müllers Peter Brenner vom 26.02.1655; von Stadtsekretär Joachim Moorhoff aufgenommene Zeugenbefragung des Gabinus Kothe; Protokolle der Tribunalssitzungen vom 06.03., 06.11.1655; Forderungen des Kl.s an den Rat vom 08.03.1655; Aufstellung über den Seifenexport des Kl.s Juni 1653-September 1654; Forderungen der Stadt an Kl. vom 12.03.1655; Kosten der Blockschen Kornmühle; Forderungen des Kl.s an Rat vom 06.11.1655; von Notar Joachim Schumacher aufgenommene Zeugenbefragung des Johann Rode vom 07.11.1655; Patent über Ernennung des Kl.s zum kgl. Faktor vom 17.11.1653; Vergleich zwischen den Parteien vom 17.06. 1656; Prozeßvollmacht des Rates vom 19.10.1657; Mietvertrag zwischen Elias Hardt und Kl. über ein Haus in Hamburg vom 16.03.1654; von Notar Johannes Schröder bestätigter Auszug aus Vertrag zwischen Parteien vom 14.01.1652; Forderungen Wismars an Block vom 12.03.1655; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Quittung für ein Tribnalsmandat vom 30.06.1664 Instanzenzug: "(6) 1. Tribunal 1655 2. Tribunal 1655-1659, 1664-1665" Kläger: (2) Walter Block, kgl. schwedischer Faktor zu Wismar Beklagter: (3) Rat zu Wismar Anwälte: (4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P seit 1657), seit 23.06.1664: Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Ambrosius Petersen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0087 |
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