- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 05.12.2024
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 08. 1. Kläger H ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0064 Prozessgegenstand: (5) Querulationis Auseinandersetzung um die Verschiffung und den Verkauf von Holz Alte Signatur: Wismar A 39 (W A 1 n. 39) Laufzeit: (1723-1750) 08.10.1750-07.07.1752 Fallbeschreibung: Kl. handeln mit Holz zur Produktion von Tonnen und Fässern. Bekl. haben vor dem Rat erreicht, daß Kl. das gekaufte Holz erst aus Wismar ausführen dürfen, nachdem es den Bekl. 8 Tage lang zum Kauf angeboten worden ist. Wegen Einschränkung ihres Handels querulieren Kl. an das Tribunal, das Rat am 17.11.1750 zur Einsendung der Akten erster Instanz auffordert. Am 01.03.1751 gehen die Akten ein, am 19.03. werden sie auf Antrag der Kl. vom 12.03. eröffnet, am 30.04. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 05.07. urteilt das Tribunal, Bekl. hätten eine achttägige Kauffrist, was sie aber nicht zum in den Nachbarstädten üblichen Preis kaufen würden, dürfe von Kl.n frei ausgeführt werden. Am 13.08. und 25.09. erbitten Bekl. Fristverlängerung, da sie restitutionis in integrum ergreifen wollen und erhalten diese am 14.08. und 28.09. Am 07.10. tragen sie ihre Einwände gegen das Urteil vor und bitten um dessen Berichtigung, da sie Preismanipulation der Kl. befürchten. Am 18.10.1751 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 03.01.1752 erbitten Kl., das Urteil in der Restitutionsinstanz wegen befürchteter Geschäftseinbußen nicht zu publizieren. Am 07.01. gibt das Tribunal dies den Bekl. bekannt, die am 02.05. auf einem Urteil bestehen. Am 07.06. geben Kl. nach, am 03.07. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 23.10.1752 bestätigt das Tribunal sein Urteil, legt aber fest, daß der Rostocker Holzpreis entscheidend für die Preisgestaltung in Wismar sein soll. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokoll vom 16.09.1750; Ratsgerichtsurteile vom 07.01.1723, 12.05.1732, 19.09.1750; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 28.09.1750; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Herzberg und der Bekl. für Dr. Quistorp vom 03.12.1750; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Attest Dr. Kindlers für Dr. Quistorp vom 25.09.1751; "Mecklenburgische Nachrichten, Fragen und Anzeigen" Nr. 39/1752 vom 23.09.1752 Instanzenzug: "(6) 1. Ratsgericht 17502. Tribunal 1750-17513. Tribunal 1751-1752" Kläger: (2) Johann Anders und Christian Ludwig Hundt, Kaufleute zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: (3) Hinrich Haaker und S. Kanngießer, Älteste des Böttcher-Amts, namens ihres Amtes (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: (4) Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0064 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0200 Prozessgegenstand: Mandatum de arrestatorio Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar B 99 (W B 3 n. 99) Laufzeit: (1693-1697) 20.04.1697-28.03.1698 Fallbeschreibung: Kl. fordert die Bezahlung von Waren im Wert von 157 Rtlr 40 s, die Bekl. im Jahre 1693 von ihm empfangen haben sowie die anstehenden Kosten dieses Prozesses und erbittet einen Arrest auf die Güter der Bekl. bis zu erfolgter Bezahlung. Das Tribunal fordert Bekl. am 24.04. zur Bezahlung auf und erläßt das erbetene Mandat. Am 27.04. bezweifelt Jacob Böckel Richtigkeit der Klage und verlangt weitere Beweise, das Tribunal fordert Anwalt des Kl.s am 18.05. entsprechend auf. Am 29.05. erkennt Dorothea die Schuld an, am 01.06. weist Anwalt des Kl.s das Ansinnen Jacobs zurück. Das Tribunal teilt Jacob beides am 04.06. mit, am 26.06. erbittet Kl. Zahlungsanweisung an Bekl., am 03.07. und 09.08. weist Jacob die Forderung erneut zurück und fordert Beweise für sie. Das Tribunal fordert Kl. am 07.07. entsprechend auf und erhält am 13.08. eine neue Rechnung und die Forderung nach Zahlung der angefallenen Zinsen. Das Tribunal teilt Bekl. dies am 01.09. in Kopie mit, am 08.09. erweitert Kl. seine Forderungen, das Tribunal fordert Bekl. am 10.09. zur Beantwortung mit. Am 20.09. weist Jacob die Forderungen erneut zurück, am 22.09. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 09.11. erinnert Kl. an das ihm erteilte Mandat und bittet, es beim Vorbescheid in Fall Nr. 198 zu berücksichtigen, am 19.11. bittet er um Mitteilung des Vergleichs und erhält diesen am selben Tag. Am 20.12. bittet Kl., Bekl. zur Bezahlung ihrer Schulden bei ihm anzuhalten und wird am 21.12.1697 darauf verwiesen, daß diese versprochen haben, sich mit ihm auseinanderzusetzen. Am 13.01.1698 erbittet Kl. Hilfe des Tribunals, da Bekl. die Zahlung verweigern und erhält am 19.01. ein Mandatum de solvendo. Am 28.03.1698 erbittet Kl. Vollstreckung des Mandats, eine Antwort erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Notar Matthias Hinrich Hagemann bestätigter Auszug aus dem Handelsbuch des Kl.s vom 13.04.1697; Prozeßvollmacht des Kl.s für Lic. Michaelis vom 13.04.1697; Forderungen des Kl.s; Auszug aus dem Handelsbuch der Mutter Böckels 1693-1695 mit Gegenrechnung; Auszug aus dem Handelsbuch des Kl.s 1693-1695; Prozeßkostenrechnung des Kl.s vom 16.12.1697; von Tribunalspedell Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 21.01.1698 Instanzenzug: 1. Tribunal 1697-1698 Kläger: (2) David Otten Henningssohn, Kaufmann zu Hamburg Beklagter: Erben des verstorbenen Matthias Böckel, vor allem Dorothea und Jacob Böckel zu Wismar Anwälte: Kl.: Lic. Gottfried Christian Michaelis (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P für Jacob Böckel), Dr. Adam von Bremen (A & P für Dorothea Böckel)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0200 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0479 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Entlassung aus dem Amt Alte Signatur: Wismar B 315 (W B n. 315) Laufzeit: (1777-1785) 30.05.1785-11.02.1788 Fallbeschreibung: Kl. hat seit 1777 die Vormundschaft über Boltenstern gehabt und bittet, ihm dieses Amt aus Altersgründen zu erlassen. Das Tribunal stimmt der Bitte am 10.06. zu, beauftragt Kl. jedoch zur Rechnungslegung und fordert August Wilhelm von Boltenstern auf, einen neuen Vormund vorzuschlagen. Am 11.07. berichtet dieser von seinen bisher erfolglosen Bemühungen und bittet, Kl. zur kurzzeitigen Fortführung des Amtes anzuhalten. Das Tribunal folgt dem am 23.07.1785, am 23.02.1786 legt Kl. Rechnung über die Vormundschaft ab und bittet darum, ihm diese künftig zu erlassen. Das Tribunal fordert Fiskal Palthen am 17.05. auf, sich zu der Rechnung zu äußern. Am 24.11. bestätigt Palthen die Rechnung und bittet Kl. anzuhalten, einen neuen Vormund vorzuschlagen. Am 18.04.1787 teilt Palthen mit, daß Kl. Vormundschaft fortsetzen würde, wenn er eine Entschädigung dafür erhalte. Am 01.08. weist Tribunal Kl. an, die Vormundschaft noch bis zum Jahresende bei äußerster Sparsamkeit zu führen. Am 18.12.1787 berichtet Palthen, daß er die Schulden des P. J. v. Boltenstern aus dessen Kapitalmasse bezahlt habe, reicht weitere Rechnungen ein und macht neue Vorschläge für Vormünder. Am 08.02.1788 ernennt das Tribunal den Barther Kaufmann Johann Nicolaus Rodbertus zum Vormund für P. J. v. Boltenstern. Prozessbeilagen: (7) Vormundschaftsrechnung des Kl.s vom 10.01.1778-27.12.1785 mit zahlreichen Einzelbelegen; Aufstellung weiterer Schulden des Philipp Joachim von Boltenstern vom 24.09.1786; Schreiben des Johann Christian Schmidt an Palthen vom 03.01.1778; Rechnungen Palthens über die Vormundschaft vom 20.12.1777-??.12.1786; Quittungen und Rechnungen zur Vormundschaft des Philipp Joachim von Boltensterns 1779-1786; Schreiben des E. H. Borries an Palthen vom 20.09.1787 Instanzenzug: 1. Tribunal 1785-1788 Kläger: (2) Johann Friedrich Haeckermann, Bürgermeister und Syndikus von Barth, als Vormund für den früheren Referendar und Sekretär der Herrschaft Wismar Philipp Joachim von Boltenstern Beklagter: August Wilhelm von Boltenstern zu Altenhagen sowie Johann Franz von Palthen, Fiskal am Tribunal Anwälte: Kl.: Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: Christian Hardrat (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0479 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0513 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Mehlverkauf Alte Signatur: Wismar B 321 (W B n. 321) Laufzeit: (1694-1773) 19.06.1773-13.01.1777 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. um Fristverkürzung zum Einreichen der Appellation vom 19.06. und erteiltem Mandat an Kl. vom 21.06., binnen 14 Tagen seinen Schriftsatz vorzulegen, bittet dieser am 06.07. um Fristverlängerung, da ihm noch Beweise aus anderen Städten fehlen. Das Tribunal gewährt Fristverlängerungen am 07.07. und am 01.09. nach erneutem Antrag vom 31.08., am 04.09. trägt Kl. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Seit 30 Jahren werden Mehl, Grütze und Graupen en gros und en detail aus der Mühle und auf dem Markt verkauft ohne Beschwerde der Bekl. Da Kl. durch Verteuerung des Roggens im vergangenen Jahr mehr direkt verkauft hat, haben sich Bekl. über ihn beim Rat beschwert und um ein generelles Verbot des Detailhandels für Bruhns gebeten, das der Rat ausgesprochen hat. Dagegen queruliert Kl. vor dem Tribunal und bittet, ihm seinen üblichen Handel als Müller zu erhalten. Das Tribunal fordert den Rat am 16.11.1773 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, am 24.01.,18.04. und 11.07.1774 erbittet Kl. Fristverlängerung für den Rat, am 17.10. erbittet er erneutes Reskript zur Einsendung der Akten und erhält dieses am 21.10.1774. Am 21.01.1775 gehen die Akten ein, am 23.01. bittet Kl. um Eröffnung, die am 30.01. stattfindet. Am 01.05., 10.07. und 23.10.1775, 22.01., 22.04. und 08.07.1776 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 21.10.1776 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz wegen Unerheblichkeit der Beschwerde". Am 14.11. bitten Bekl., dem Kl. für die Einlegung von Rechtsmitteln keine Fristverlängerung zu genehmigen und erwirken am 16.11. ein entsprechendes Mandat. Am 02.12. erbittet Kl. Fristverlängerung und erhält sie am 04.12.1776, am 07.01.1777 erklärt er, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten, am 08.01.1777 gibt das Tribunal die Akten der Vorinstanz an den Rat zurück. Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 15.05.1773; Ratsgerichtsurteile vom 05.05. und 11.06.1773, 22.01.1774; Ratsgerichtsprotokoll vom 10.11.1694; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Hertzberg vom 10.01.1774 und des Kl.s für Dr. Hasse vom 20.10.1776; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 27.11.1773; Enscheidungsgründe des Ratsgerichts Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1772-1773 2. Tribunal 1773-1776 3. Tribunal 1776-1777 Kläger: (2) Friedrich Wilhelm Bruhns, Müller auf der Klußmühle zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Amt der Haaken zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P), seit 10.07.1775: Dr. Friedrich Nürenberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0513 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0604 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Eingriff in Amtsgerechtigkeit Alte Signatur: Wismar C 44 (W C 2 n. 44) Laufzeit: (1671-1744) 16.09.1744-08.06.1746 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 16.09. und 06.11. um Fristverlängerung und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 17.09. und 10.11. tragen Kl. am 04.12.1744 ihre Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts vor. Seit 1397 haben Kl. das 1633 bestätigte Privileg, alle Waren, die "Elle und Gewicht regen, rühren und treffen" zu handeln. Ungeachtet dessen klagen Bekl. vor dem Gewett auf alleinigen Handel mit Hafer- und Buchweitzengrütze. Das Gewett fordert Beweise für dieses Recht, weshalb Bekl. an das Ratsgericht appellieren, das Kl.n den Beweis für ihre alten Exklusivrechte abfordert, wogegen diese an das Tribunal appellieren. Das Tribunal fordert am 16.03.1745 vom Rat die Akten der Vorinstanz an, erhält sie am 23.06. und eröffnet sie am 12.07. nach Antrag der Parteien vom 05.07. Am 15.07. beschweren sich Kl. wegen Problemen bei der Abstattung des Appellationseides und tragen weitere Beweise vor. Am 18.10.1745 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1746 hebt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts auf und fordert Bekl. zum Beweis ihrer Rechte auf. Am 07.03. kündigen Bekl. an, restitutio in integrum ergreifen zu wollen, erbitten aber am 07.03, 18.04. und 06.06. Fristverlängerung, die sie am 08.03. und 19.04. erhalten. Am 07.06.1746 lehnt das Tribunal das letzte Gesuch ab. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellation vom 25.06.1744; Ratsgerichtsurteil vom 17.06.1744; Gewettsprotokoll vom 30.08.1743; Ratsgerichtsprotokoll vom 10.11.1694; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 29.03.1745; Rationes decidendi des Ratsgerichts; von Notar Johann Philipp Treffner bestätigte Auszüge aus Handelsbüchern der Gewürzkramer Johann Michael Michaelsen 1697-1707, Jochim Kuss 1671-1672, Dorothea Elisabeth Freude, Maria Draguhn, Christian Adam Müller 1714-1715; Quittung der Stadtkämmerei vom 29.06.1745; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. C.C. Gröning vom 22.01.1746 und der Bekl. für Dr. A.C. Gröning vom 03.02.1746 Instanzenzug: 1. Gewett 1743 2. Ratsgericht 1743-1744 3. Tribunal 1744-1746 4. Tribunal 1746 Kläger: (2) Älteste und sämtliche Mitglieder der Kramerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Amt der Hacken zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0604 |
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