- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 19. 1. Kläger S ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0001 Prozessgegenstand: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um die Heranziehung zur Einquartierung Alte Signatur: Wismar A 1 (W A 1 n. 1) Laufzeit: (1658) 30.11.1661-28.10.1662; 14.02.65-08.12.1665 Fallbeschreibung: Kl. hat von Karl X. Gustav ein Privileg als Freischneider erhalten, das ihn von allen bürgerlichen Lasten befreit. Da ihn Bekl. trotzdem zur Einquartierung heranziehen wollen, bittet Kl. das Tribunal um ein Schreiben an den Rat, ihn mit diesen Lasten zu verschonen und erhält dieses am 02.12.1661. Am 21.04.1662 beschwert sich Kl., er sei zur Kontribution herangezogen worden und bittet erneut um ein Schreiben an den Rat. Das Tribunal teilt ihm jedoch am 25.04. mit, die Steuerzahlung widerspreche nicht dem erhaltenen Privileg. Am 24.10. bittet Kl. um den Schutz des Tribunals, da der Rat ihm erklärt hat, er habe seine Privilegien durch mehrfache Steuerzahlung verwirkt und werde künftig zu allen bürgerlichen Lasten herangezogen. Das Tribunal fordert den Rat am 28.10.1662 auf, das kgl. Privileg umzusetzen. Am 14.02.1665 beschwert sich Kl. erneut über Einquartierung und bittet um den Schutz des Tribunals. Dieses fordert Bekl. am 21.02. auf, die Privilegien des Kl.s zu beachten. Am 27.02. weisen Bekl. auf ihre städtischen Privilegien hin, die mit denen des Kl.s widerstreiten und bitten, sie dabei zu schützen, da sie ansonsten nicht in der Lage sind, ihre Pflichten gegen die Krone zu erfüllen. Am 06.03. besteht Kl. auf seiner Forderung. Am 07.04. verweist das Tribunal beide Teile an die Krone zur Entscheidung, wessen Privileg mehr Gewicht habe. Am 09.07. weist Reichsrat Axel Sparre Tribunal an, Kl. vor Bekl. zu schützen und den einquartierten Soldaten aus dem Haus nehmen zu lassen. Am 07.12.1665 wehrt sich Kl. gegen erneute Einquartierung, das Tribunal erläßt am 08.12.1665 ein entsprechendes Mandat an Bekl. Prozessbeilagen: (7) Privileg des schwedischen Königs für den Kl. vom 14.09.1658; Schreiben Baron Axel Sparres zu Stockholm an Tribunal vom 21.06.1665 Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1661-1662, 1665 Kläger: (2) Nicolaus Anderson, Freischneider zu Wismar Beklagter: (3) Bürgermeister und Rat zu Wismar Anwälte: (4) Kl.: seit 24.10.1662: Dr. Anton Scheffel (A & P), Dr. Ambrosius Petersen (P 1665) Bekl.: seit 27.02.1665: Dr. Caspar Schwartzkopf, Dr. (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0001 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0085 Prozessgegenstand: Mandatum poenali Auseinandersetzung um Schmähung und Amtsübertretung Alte Signatur: Wismar B 1 (W B 1 n. 1) Laufzeit: 14.07.1674-23.10.1675 Fallbeschreibung: Kl. werfen Bekl. vor, er nutze seine Predigten zu Schmähungen des Amtsgerichts wegen seines Streites um Dienstleistungen und Abgaben (Nr. 0084) und erbitten, Bekl. dies bei Strafe der Amtsenthebung zu verbieten. Das Tribunal erläßt am 16.07. ein entsprechendes Mandat. Am 10.08. weist Bekl. alle Vorwürfe als böswillige Unterstellungen zurück, das Tribunal bestätigt sein Mandat aber am 04.09.1674. Am 15.01.1675 beschuldigen Kl. den Bekl. der fortgesetzten Diffamierung und bitten das Tribunal, ihn vorzuladen und zur Abbitte aufzufordern. Das Tribunal lädt Bekl. am 15.01. auf den 02.03. vor, fordert ihn auf, Beweise für seine Behauptung zu erbringen oder auf ewig in der Sache zu schweigen. Am 27.02. weist Bekl. die Klage zurück, das Tribunal fordert Kl. am 02.03. zur Stellungnahme auf, die am 15.03. eingeht und in der Kl. erneut Citation erbitten. Das Tribunal fordert Bekl. am 15.04. zur Antwort auf, am 16.04. beteuert dieser seine Unschuld, woraufhin das Tribunal am 20.04. die Beweisaufnahme schließt und Bekl. am 18.10.1675 auffordert, binnen 6 Wochen "den rechten gemeß zu verfahren" und den Parteien ein entsprechendes Urteil in Aussicht stellt. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommenes Protokoll des Amtsgerichts von Neukloster mit Zeugenaussagen von Michel Jobst, Berndt Bolte, Margarethe Wilborn und Heinrich Mewes vom 03. und 10.07.1674; von Tribunalsboten Joachim Ligner ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 20.01.1675; Schreiben des Bekl. an den Tribunapsräsidenten vom 07.04.1675 Instanzenzug: 1. Tribunal 1674-1675 Kläger: (2) Dr. Caspar Schwartzkopf und Rittmeister Bartold von Bülow als Vertreter des Neuklosterschen Amtsgerichts Beklagter: Caspar Bussing, Pastor zu Neukloster Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Heinrich Friedrich Schabbel (P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0085 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0278 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Transfer eines Backrechts Alte Signatur: Wismar B 166 (W B 5 n. 166) Laufzeit: (1684-1719) 23.12.1719-11.11.1721 Fallbeschreibung: Da der Rat genehmigt hat, daß Bekl. einen Backofen in sein Haus in der Dankwartstraße einbauen darf, sobald er den Konsens seiner Nachbarn eingeholt hat, appelliert Kl.in dagegen, da sie dem Transfer der Backgerechtigkeit von ihrem Haus in der Lübschen Straße auf das Haus des Bekl. nicht zugestimmt hat, und bittet, das Ratsgerichtsurteil für nichtig zu erklären. Das Tribunal weist Rat am selben Tag zur Übersendung der Akten und zum Abriß des Backofens an. Am 07.01.1720 erbittet Kl.in erneut den Abriß des Backofens, am 15.03. wird ihr die Entgegnung des Bekl. mitgeteilt, in der dieser gegen das Tribunalsurteil appelliert (siehe 0276), und sie zur Erklärung aufgefordert. Am 27.05. besteht sie auf ihrer Forderung, das Backrecht bei ihrem Hause zu lassen und erbittet Umsetzung der bisher ergangenen Tribunalsmandate. Am 31.05. fordert das Tribunal Erklärung vom Bekl., ob er den Prozeß fortsetzen oder sich dem Urteil unterwerfen wolle. Am 11.06. beweist Kl.in mittels Kaufvertrag die besondere Privilegierung ihres Hauses in der Lübschen Straße und bittet, dies in Urteilsfindung einzubeziehen. Am 10.12.1720 beschwert sich Kl.in darüber, daß Bekl. sich noch nicht zur Fortsetzung des Prozesses geäußert habe, am 11.11.1721 erlaubt das Tribunal Bekl. den Bau eines neuen Backofens. Prozessbeilagen: (7) Schreiben August Blumenthals an Rat vom 19.12.1719; Ratsgerichtsurteile vom 19. und 20.12.1719; Zustimmung des Berndt Kampe zu Bauplänen des Bekl. vom 19.12.1719; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 22.12.1719; Kaufvertrag zwischen David Evers und Julius von der Osten vom 25.04.1684 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1719 2. Tribunal 1719-1721 Kläger: (2) Witwe des Ratsherrn Johann Schütte zu Wismar Beklagter: Jacob Detlef Paris, Losbäcker zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Eversen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0278 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0366 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Werbung und Weinausschank Alte Signatur: Wismar B 238 (W B 6 n. 238) Laufzeit: 05.06.1738-16.07.1738 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Bekl. vom 05.06. um Verkürzung der Appellationsfrist weist das Tribunal Kl. am 06.06. an, binnen 14 Tagen ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vorzutragen. Am 19.06. tragen Kl. vor, daß der Weinschenk Daniel Strauß, Betreiber des Kompaniehauses der Brauer, sich dagegen gewehrt hat, daß Bekl. einen Weinkranz am Posthorn aushängt und dort Wein ausschenkt. Da der Rat Bekl. dies auf Lebenszeit genehmigt hat, appellieren Kl. an das Tribunal und bitten darum, die Genehmigung zurückzuziehen, da sie in die Privilegien von Strauß eingreift und der Verordnung des Rates widerspricht, neben dem Ratsweinkeller nur 3 Weinschenke zuzulassen. Das Tribunal fordert Kl. am 21.06. auf, diese Verordnung des Rates vorzulegen. Am 14.07. erbitten Kl. Fristverlängerung, erhalten diese aber nicht, sondern das Tribunal lehnt ihren Antrag am 16.07.1738 ab. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 30.04. und 31.05.1738; von Notar Josias Matras aufgenommene Appellation vom 02.06.1738 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1738 2. Tribunal 1738 Kläger: (2) Papagoyenkompanie zu Wismar für sich und den Weinschenk Daniel Strauß (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Georg Hartwig Deutsch, Gastwirt im Posthorn zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0366 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0389 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Rückgabe einer Kaution Alte Signatur: Wismar B 255 (W B 7 n. 255) Laufzeit: (1746-1749) 17.03.1749-30.04.1749 Fallbeschreibung: Im Jahre 1746 haben die Nebenbekl. ihren Stief- bzw. Schwiegervater Hans Jacob Bartels wegen Gleichberechtigung bei der Aufteilung des Erbes verklagt, Schwartzkopf hat auf Bitten Bartels seinerzeit eine Bürgschaft für ihn übernommen, die er 1748 zurückfordert, nachdem sich der Prozeßgegenstand geändert hatte. Das Patronatsgericht verweigert die Rückgabe der Bürgschaft, weshalb Kl. an das Tribunal appelliert, dort aber am 29.04.1749 abgewiesen wird, nachdem Krull und Schlichting am 22.04. eine entsprechende Forderung aufgestellt hatten. Prozessbeilagen: (7) Urteil des Patronatsgerichts von Heilgeist vom 07.02.1749; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 12.02.1749; Bürgschaft des Kl.s vom 17.06.1746; Protokolle des Patronatsgerichts von Heilgeist vom 09. und 15.06.1746 Instanzenzug: 1. Patronatsgericht der Heilgeisthebung 1749 2. Tribunal 1749 Kläger: (2) Anthon Matthias Schwartzkopf, Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Patronatsgericht von Heilgeist zu Wismar sowie Johann Peter Krull, Pächter zu Klüssendorf und Jochim Schlichting, Hutmacher zu Wismar namens ihrer Frauen als Nebenbekl. (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A) Nebenbekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0389 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0391 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Rückgabe einer Kaution Alte Signatur: Wismar B 255 (W B 7 n. 255) Laufzeit: 10.11.1749-31.01.1750 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. um Fristverkürzung zum Einreichen der Appellation und auf Ablehnung der Appellation vom 10.11. fordert das Tribunal Kl. am 11.11. auf, seinen Schriftsatz binnen 14 Tagen vorzulegen. Am 24. und 26.11. bittet Kl. um Fristverlängerung und erhält diese am 28.11. bis zum 01.12.1749, als er darlegt, daß er nach dem Tode des Hans Jacob Bartels vom Patronatsgericht seine für den Verstorbenen ausgestellte Bürgschaftserklärung zurückgefordert hat, da sich diese nicht auf dessen Sohn Ernst Wilhelm erstreckt, aber abgewiesen worden ist, weshalb er an das Tribunal appelliert, das ihn am 30.01.1750 abweist. Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kl.s an das Patronatsgericht vom 24.10.1749; Urteil des Patronatsgerichts vom 07.10.1749; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 15.10.1749; Ladung des Ratsgerichts vom 29.11.1749 Instanzenzug: 1. Patronatsgericht von Heilgeist zu Wismar 1749 2. Tribunal 1749-1750 Kläger: (2) Anthon Matthias Schwartzkopf, Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Peter Krull, Pächter zu Klüssendorf und Jochim Schlichting, Hutmacher zu Wismar namens ihrer Frauen (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A) Nebenbekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0391 |
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