- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0307 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Strafgeldern Alte Signatur: Wismar B 193 (W B 5 n. 193) Laufzeit: (1705-1724) 20.01.1725-09.06.1725 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. um Fristverlängerung vom 20.01., 05. und 16.03.1725 und erfolgten Genehmigungen des Tribunals vom 29.01. und 20.03. tragen Kl. am 03.04. ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Zur Finanzierung der Gesandtschaft Hermann von der Fehrs nach Stockholm hatte Brauerkompanie 1723 eine Umlage von 2 Rtlr / Brauer beschlossen, 1724 einen weiteren Rtlr nachgefordert. Den Brauern, die dieses Geld nicht in die Kasse zahlen, wird es beim nächsten Brauen abgezogen. Bekl. wenden sich deshalb an den Rat, der Kl. unter Strafandrohung dazu auffordert, den Bekl. das Geld zurückzuzahlen. Dagegen appellieren Kl. vor dem Tribunal, werden am 27.04. aber abgewiesen. Am 08.06. kündigen Kl. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung an und erbitten Fristverlängerung, die sie am 09.06.1725 erhalten. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 17.10.1724; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 20.10.1724; von Notar Stephan Raiser aufgenommene Zeugenaussage des Johann Joachim Weyland, Amanuensis bei Josias Matras, vom 30.03.1725; Supplik der Ratswitwen an den Rat vom 16.10.1724; Auszug aus Kassenbuch der Brauerkompanie vom 17.08.1724; Protokoll der Brauerkompanie vom 08.08.1724; Aufstellung über Schulden der Brauerkompanie (o.D.); Auszug aus Resolution der Kgl. Kommission vom 21.09.1722; Ratsgerichtsprotokoll vom 04.07.1705 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1724 2. Tribunal 1725 3. Tribunal 1725 Kläger: (2) Brauerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: sämtliche Ratswitwen zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Josias Matras (A), Dr. Joachim Eversen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0307 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0668 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Zollhinterziehung Alte Signatur: Wismar D 40 (W D 1 n. 40) Laufzeit: (1748) 07.11.1748-21.03.1750 Fallbeschreibung: Kl. wird vom Weinamt vor Gewett verklagt, weil er 3 Oxhoft Kornbranntwein an Christian Adam Müller verkauft haben soll, ohne davon die Akzise bezahlt zu haben. Kl. erklärt, er habe den Branntwein von einem Mitbürger gekauft und bietet an, dies zu beeiden. Das Gewett nimmt das Angebot an und erweitert den geforderten Eid um die Forderung der Bekl., Kl. solle den Verkäufer benennen. Dagegen appelliert Kl. an das Ratsgericht, das das Gewettsurteil bestätigt und Kl. auffordert auch zu beeiden, daß die Akzise vom Verkäufer bezahlt worden sei. Dagegen ergreift Kl. restitutio in integrum und appelliert dagegen an das Tribunal, nachdem das Ratsgericht sein Urteil bestätigt hatte. Kl. wehrt sich dagegen zu beeiden, daß die Steuer von dem Branntwein durch den Verkäufer bezahlt wurden, da er dies nicht nachweisen könne und bittet, ihm einen solchen Eid zu erlassen. Das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanzen am 31.01.1749 vom Ratsgericht an, erhält sie am 21.06. und eröffnet sie auf Antrag vom 07.07. am 14.07. Am 20.10.1749 erbitten die Parteien Prozeßbeschleunigung, am 19.01.1750 fordert das Tribunal Kl. auf zu beschwören, daß und von wem er den Branntwein in Wismar gekauft habe, entbindet ihn aber von weitergehenden Forderungen des Ratsgerichts. Am 06.03.1750 werden die Akten der Vorinstanz zurückgeschickt. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 03. und 16.07., 18.09.1748; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 26.09.1748; Gewettsprotokoll vom 24.04.1748; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 16.07.1749 und der Bekl. für Dr. Gröning vom 01.09.1749; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 21.03.1750 Instanzenzug: 1. Gewett 1748 2. Gewett 1748 3. Ratsgericht 1748 4. Ratsgericht 1748 5. Tribunal 1748-1750 Kläger: (2) Johann Peter Detgens, Weinhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Weinamt zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0668 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0690 Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Rückgabe abgenommener Kühe Alte Signatur: Wismar E 1 (W E 1 n. 1) Laufzeit: 22.09.1656-10.10.1657 (20. Jahrhundert) Fallbeschreibung: Kl.n sind vom Bekl. Kühe abgenommen worden, da sie sich geweigert haben, ungewöhnliche Dienste zu leisten. Die Kühe sollen sie nur gegen Lieferung von Hafer zurückerhalten. Kl. wehren sich dagegen vor dem Tribunal und erbitten ein Mandat an Bekl., der ihm sein Vorgehen verbietet. Das Tribunal erläßt das Mandat am 24.09. und fordert Bericht von Bekl. Am 18.11.1656 erbitten Kl. erneut Mandat an Bekl., da dieser ihre alten Rechte weiter mißachtet und erhalten es am selben Tag mit der Androhung, eine Untersuchungskommission einzusetzen. Am 23.01.1757 rechtfertigt Bekl. sein Vorgehen ausführlich und bittet, Kl. zum Respekt gegen ihre Obrigkeit anzuweisen. Das Tribunal informiert Kl. am 29.01. von der Erwiderung. Am 20.05. überreichen Kl. ihre generellen Beschwerden gegen Bekl. und bitten, sie in ihren alten Rechten zu schützen. Am 27.05. ergeht ein entsprechendes Reskript an Bekl., am 07.09. und 10.10.1657 beschweren sich Kl., daß Bekl. dem Reskript keine Folge leistet und die Dienste mit militärischer Gewalt durchsetzt. Reaktionen des Tribunals darauf sind nicht überliefert. Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsbote Daniel Umbach ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.10.1659; von Notar Christoph Schantz aufgenommenes Verhör von Hans Ham, Hans Evers und Marcus Law zu Golwitz, Claus und Marcus Bannet, Hans Schwarz zu Vorwerk, Drewes Evers, Asmus Lembke und Hermann Bannet zu Malchow vom 05.01.1657; von Vogt Heinrich Westphal, Einlieger Andreas Lindner, Müller Jochim Preen, Schmied Jacob Jordan sowie den Bauern Heinrich Hünermöder zu Niendorf und Peter Evers zu Malchow bezeugte "Beschwerungs Puncte und Beweis ARTICUL" der Kl.; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 03.06.1657; hand- und maschinenschriftliche Zusammenfassungen des Falls aus dem 20. Jh. Instanzenzug: 1. Tribunal 1656-1657 Kläger: (2) sämtliche Bauern der Dörfer Fährdorf, Malchow, Vorwerk und Golwitz auf Poel Beklagter: Graf Anthon von Steinberg Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Schabbel (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0690 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0825 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Haltung der Gesellen Alte Signatur: Wismar F 48 (W F 2 n. 48) Laufzeit: (1702) 20.11.1702-04.03.1705 Fallbeschreibung: Bekl. haben vor dem Rat gefordert, daß Kl. nicht mehr als zwei Gesellen und einen Lehrjungen anstellen dürfen, woraufhin der Rat dies entsprechend dekretiert hat und somit die Arbeit der Kl. einschränkt. Kl. appellieren an Tribunal, argumentieren mit altem Herkommen und Gebrauch in anderen Städten und bitten, die Einschränkung aufzuheben. Das Tribunal fordert am 20.03.1703 die Akten der Vorinstanz an, die am 09.07. eingehen und am 12.09.1703 eröffnet werden. Am 21.10.1704 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 17.01.1705 lädt das Tribunal die Parteien zu Güteverhandlungen auf den 10.02. vor. Am 03.03.1705 bitten Bekl. um Auslieferung des Vergleichs, werden aber zuvor zur Bezahlung angewiesen. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokolle vom 05., 16.08.1702; vom Stettiner Notar Johann David Mielentz aufgenommene Aussage der Freischuster David Klingenberg, Eberhard Roland und der Witwe des Daniel Schuchert vom 02.10.1702; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gerdes vom 04.05.1703 und der Bekl. für Dr. von Bremen vom 09.07.1703; Rationes decernendi des Ratsgerichts; von Notar Erich Schilling aufgenommene Aussage des David Brökel vom 12.02.1705; Prozeßkostenrechnungen Dr. von Bremens Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1702 2. Tribunal 1702-1705 Kläger: (2) Peter Winkelmann, Hans Niclas Möller und David Brökel als Freischuster zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Älterleute und Meister des Schusteramtes zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0825 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0826 Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Übertretung des Duellverbots Alte Signatur: Wismar F 49 (W F 2 n. 49) Laufzeit: (1701-1702) 27.01.1702-30.06.1704 Fallbeschreibung: Kl. berichtet von einem tätlichen Angriff des Bekl. auf ihn wegen ausstehender Bezahlung einer Restsumme aus Hauskauf, dem er sich nur durch Flucht zum Stadtkommandanten Oberst Magnus Palmquist hat entziehen können und erbittet Verfolgung des Bekl. durch Fiskal. Am 30.06. berichtet Palmquist über den Vorfall und übergibt die Ergebnisse der von ihm veranlaßten Untersuchung. Am 31.01. überträgt das Tribunal Fiskal die Untersuchung und ordnet ihm Assessor Gerdes bei. Am 04.02. legt Fiskal Verhörartikel vor und erbittet Strafe von 2 Jahren Gefängnis und 1.000 Rtlr für Bekl., das Tribunal lädt Bekl. am selben Tag vor. Am 06.02. erklärt Bekl., er habe keine Kenntnis vom Duellplakat gehabt, könne daher nicht danach gerichtet werden und erbittet seine Freilassung, die vom Tribunal am 07.02. abgelehnt wird. Am selben Tag besteht Bekl. auf seiner Unwissenheit, das Tribunal verwehrt ihm dennoch die Freilassung. Am 10.02. erbittet Bekl. Beibringung von Zeugen und Fristverlängerung zum Einreichen seiner restitutio in integrum, die ihm am selben Tag gewährt wird. Am 13.02. fordert Nebenkl. Bestrafung und lehnt die Zulassung des Rechtsmittels ab. Am 20.03. erbittet Bekl. Fristverlängerung für Einreichen seines Schriftsatzes und erhält diese am 21.03. Am 04.04. besteht Bekl. erneut auf seiner Unwissenheit, bestreitet das Gelten schwedischer Gesetze für Herrschaft Wismar und erbittet Freilassung auf "fidejussorische Caution". Das Tribunal lehnt diese Argumentation am 11.04.ab, am 15.04. bietet Bekl. Kaution an, die Tribunal am 19.04. zusagt, wenn sie förmlich vorgetragen wird. Nach Vorlage der Kautions-Notul vom 22.04. fordert Tribunal Bekl. am 24.04. zur Stellung von Bürgen auf, die am 29.04. erfolgt. Am 30.04. trägt Nebenkl. seine Bedenken gegen Bürgen und Höhe der Kaution vor, die Bekl. am 01.05. zu entkräften versucht. Am 02.05. setzt das Tribunal die Kautionsleistung auf den 05.05. fest, verhört Bekl. zu den Artikeln des Fiskals und läßt ihn vorerst frei. Am 16.05. legt Nebenkl. weitere Verhörartikel vor, das Tribunal beauftragt am 17.05. Assessor Chemnitz mit Zeugenbefragung. Am 28.09. benennt Nebenkl. einen weiteren Zeugen, den Bekl. nicht zulassen will und erbittet seine Befragung. Am 05.10. trägt Bekl. seine Einwände gegen Zeugen vor, am 09.10. berichtet er von Problemen mit seinen Bürgen. Am 12.10. besteht Nebenkl. auf Bürgen, das Tribunal fordert Bekl. am 13.10. entsprechend auf. Am 07.11. präsentiert Bekl. Baltzer von Platen als Bürgen, am 07.12. erbittet Nebenkl. Eröffnung des Protokolls des Zeugenverhörs, am 11.12.1702 und 16.03.1703 bittet Bekl. um 3 Monate Fristverlängerung, da mehrere von ihm vorgeschlagene Zeugen nicht verhört worden sind. Die Fristverlängerung wird ihm am 15.12.1702 und 20.03.1703 gewährt. Am 30.05. meldet Nebenkl. den Tod des Bekl. und erbittet Eröffnung des Protokolls des Zeugenverhörs und baldiges Urteil. Das Tribunal verlängert die Frist am 06.07. um weitere zwei Monate, am 26.11.1703 erbittet Nebenkl. erneut Öffnung des Protokolls, die das Tribunal am 07.03.1704 auf den 11.03. ansetzt. Am 15.03. bittet Nebenkl. um neuen Termin, der am 17.03. auf den 18.03. festgesetzt wird. Am 18.03. erbittet Dr. Gröning Fristverlängerung, da die Kinder des verstorbenen Bekl. beraten wollen, wie sie sich zum Prozeß verhalten sollen und erhält sie am 22.03. Am 16.04. erbittet Nebenkl. erneut Eröffnung der Akten, wird aber am 26.04. um weitere 14 Tage vertröstet und wiederholt seine Bitte am 09.06.1704, woraufhin am 17.06. die Akten eröffnet werden sollen. Da Dr. Gröning ausbleibt, wird am 28.06. ein neuer Termin auf den 24.07. angesetzt. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Quittung der Wismarer Kämmerei über Zahlung durch Kl. vom 21.04.1701; Kriegsgerichtsprotokoll vom 25.01.1702; Schreiben des Kl.s an Palmquist vom 22.01.1702 und des Bekl. vom 25.01.1702; Positionales des Fiskals vom 04.02.1702; von Tribunalspedell J.E. Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 06.02.1702; Verhörprotokoll des Bekl. vom 05.05.1702; Schreiben des N N von Bernstorff an Hauptmann von Bassewitz auf Walmstorf vom 29.10.1702 Instanzenzug: 1. Tribunal 1702 2. Tribunal 1702-1704 Kläger: (2) Oberstleutnant David Friedrich von Wachenfeldt sowie als Nebenkl. Dr. Adam von Bremen als Fiskal des Tribunals Beklagter: Jürgen Levin von Bassewitz auf Hohen Luckow, seit 30.05.1703 seine Kinder Anwälte: Kl.: Dr. Friedrich Anthon (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0826 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0992 Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um eine Vormundschaft Alte Signatur: Wismar G 32 (W G 2 n. 32) Laufzeit: 16.08.1688-05.11.1689 Fallbeschreibung: Kl.in erklärt, sie sei zu ihrem Enkel zurückgekehrt, wohne bei diesem und bittet Bekl. zu untersagen, für sie Prozesse und die Vormundschaft zu führen. Das Tribunal fordert Bekl. am 22.08. zu einer Stellungnahme auf. Am 13.09. erklärt Bekl., die Witwe sei eine "einfältige Frau", die zu der gegebenen Erklärung nicht fähig sei und bezweifelt den Wahrheitsgehalt der Supplik. Da die Familie der Witwe sie ausbeute und beraube, müsse er sie auf Befehl des Rates schützen und erbittet dazu Hilfe des Tribunals. Am 20.09. fordert das Tribunal Kl.in zur Erwiderung auf, die am 28.09. bestätigt, Bekl. nicht mehr als Vormund anzuerkennen. Das Tribunal fordert Bekl. am 02.10. zur Antwort auf, die am 11.10. eingeht, in der es Bekl. dem Tribunal anheimstellt zu entscheiden, ob Kl.in einen Vormund benötige oder nicht und bittet, ihn von Vormundschaft zu entbinden. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 27.10.1688. Am 19.11. wehrt sich Kl.in dagegen, daß Damman ihren Besitz unter Wert verkauft und für sie handelt und bittet um Anweisung an Bekl., ihr das Geld auszuzahlen. Das Tribunal verweist sie am 06.12.1688 an den Rat, der ihr Geld für sie angelegt hat. Am 28.01.1689 erbittet Kl.in Prozeßbeschleunigung, am 08.07.1689 wird Bekl. gestattet, nach Rechnungslegung bei Rat, sein Amt als Vormund niederzulegen, dem Rat wird aufgetragen, einen neuen Vormund zu bestellen. Am 26.07. ergreift Kl.in gegen die Rechnungslegung vor dem Rat restitutio in integrum und bittet, Rechenschaft vor dem Tribunal ablegen zu lassen, da sie zum Rat kein Vertrauen hat. Am 02.11.1689 bestätigt das Tribunal sein Urteil. Prozessbeilagen: (7) von Notar Abraham Christian Bielefeld aufgenommene Erklärung der Witwe vom 12.08.1688; Ratsgerichtsurteile vom 07.04., 03.09.1688, 31.01.1689; von Notar Johann Dietrich Stemwede aufgenommenes Verhör der Zeugen Peter Clasen und dessen Ehefrau sowie Marie Bendstede vom 31.08.1688, Erklärung des Notars Erich Schilling vom 09.09.1688; Bestellung Dammanns als Vormund der Witwe vom 07.04.1688; Bestätigung des Heinrich Plagemann vom 06.09.1688 und des Jochim Trebbin vom 30.04.1688; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. v. Bremen vom 28.01.1689 und des Hinrich Damman für Dr. Gerdes vom 01.03.1689; Suppliken der Kl.in und des Bekl. an den Rat (o.D.); Gravamina der Kl.in gegen Bekl.; von den Notaren Schacht und Bielefeld aufgenommenes Intrument wegen Überschreibung sämtlicher Güter der Kl.in an Matthias Gätke vom 22.07.1689 Instanzenzug: 1. Tribunal 1688-1689 2. Tribunal 1689 Kläger: (2) Catharina Westphal, Witwe des Paul Jarmers Beklagter: Heinrich Damman, ihr Vormund Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0992 |
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