-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0993
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden und Verkauf einer Bude
Alte Signatur: Wismar G 32 (W G 2 n. 32)
Laufzeit: (1688) 18.10.1688-29.10.1688
Fallbeschreibung: Kl.in hat von bekl. Witwe 100 Rtlr zu fordern, die aber nicht an sie ausgezahlt werden, solange nicht ihr früherer Vormund Hinrich Damman darauf drängt und dafür quittiert. Dieser hat, obwohl Kl.in ihm die Vormundschaft streitig macht, ohne vorherige Konsultation der Kl.in eine Bude an Mehsenbarg" verkauft und den bisherigen Mieter zur Räumung aufgefordert. Kl.in bittet, Damman die Vormundschaft endgültig zu entziehen, das Geld der Witwe Pauli an sie auszuzahlen und den Verkauf der Bude rückgängig zu machen. Das Tribunal erläßt ein Reskript an den Rat, das Geld der Witwe aus dem Prozeß beim Rat zu deponieren und verschiebt die Entscheidung wegen der Bude und der Vormundschaft bis zum Urteil in der Hauptsache.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 30.07.1688
Instanzenzug: 1. Tribunal 1688
Kläger: (2) Catharina Westphal, Witwe des Paul Jarmer
Beklagter: Witwe des Ulrich Pauli, Hans Mesenberg und Hinrich Damman
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0993


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0994
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Auszahlung von Geld
Alte Signatur: Wismar G 32 (W G 2 n. 32)
Laufzeit: 26.07.1689-19.10.1689
Fallbeschreibung: Kl.in bittet um Anweisung an Bekl. zur Auszahlung von 30 Rtlr aus ihren Vormundschaftsgeldern, um ihre Prozesse führen zu können. Das Tribunal weist Bekl. am 25.09.1689 entsprechend an.
Prozessbeilagen: (7) Prozeßvollmacht für Dr. Adam von Bremen vom 11.10.1689
Instanzenzug: 1. Tribunal 1689
Kläger: (2) Catharina Westphal, Witwe des Paul Jarmers
Beklagter: Heinrich Damman, ihr Vormund
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0994


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1106
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Wechselschulden
Alte Signatur: Wismar G 125 (W G 4 n. 125)
Laufzeit: (1729-1748) 18.02.1749-05.07.1752
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 18.02. und 01.04. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 20.02. und 03.04. legt Kl. am 13.05. seinen Schriftsatz vor. Jochim Daniel Gröning, der sich in Livorno aufhaltende Bruder des Kl.s, hatte bei Kl. "etwas Geld stehen" und wollte dieses einziehen. Er beauftragte "das nunmehr in Verfall gekommene Schneider und Sieversche Contoir", die 522 Rtlr einzuziehen und "ihm solche durch sichere Wechsel wieder zu remittieren". Als Bruder des Kl.s erfährt, daß das Kontor insolvent geworden ist, entzieht er ihm den Auftrag. Bekl. fordert jedoch vom Kl. vor dem Ratsgericht die Bezahlung des Wechsels, da er ihn vor der Insolvenz akzeptiert hatte. Nachdem Ratsgericht dem Bekl. einen Eid auferlegt hat, daß er zu dem Zeitpunkt, als das Bankhaus den Wechsel auf ihn indossiert hatte, nichts von dessen Insolvenz gewußt habe und Kl. in diesem Fall zur Zahlung anweist, appelliert Kl. an Tribunal und argumentiert mit Wechselrecht. Das Tribunal fordert am 18.07. die Akten des Ratsgerichts an, am 12.12.1749 legitimieren sich die Vormünder der Erben des Peter Wybrand und erbitten Eröffnung der am 20.11. eingetroffenen Akten der Vorinstanz. Das Tribunal setzt am 23.01.1750 einen Termin auf den 26.01. fest, am 13.04. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung. Am 06.07. lädt das Tribunal Parteien auf den 22.09. zu einem Vorbescheid ein, der scheitert. Am 19.10. erbitten Bekl. Prozeßbeschleunigung, am 23.10. hebt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil auf, entbindet Kl. von der Bezahlung des Wechsels, läßt Bekl. aber weitere Beweise frei. Am 09.11. ergreifen Bekl. dagegen restitutio in integrum, bitten aber zunächst um eine Kopie des Schriftsatzes des Kl.s, die sie am 11.11. erhalten. Am 28.11. erbitten Bekl. Fristverlängerung, die sie am 30.11. erhalten. Am 08.12. überreichen Bekl. Intercessionales des Hamburger Rates, am 29.12.1750 ihren Schriftsatz, in dem sie mit der Hamburger Wechselordnung argumentieren. Am 18.01.1751 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 26.04.1751 setzt das Tribunal erneut einen Vorbescheid auf 25.05. an. Am 04.05. bittet Kl. um Kopie des klägerischen Schriftsatzes, das Tribunal lehnt dies am 07.05.1751 ab. Am 07.06. erklären Bekl., daß sie auf einem Urteil bestehen müßten, wenn Kl. nicht zumindest 75% der strittigen Summe bezahlen würde. Am 08.06. fordert das Tribunal Kl. zur Erklärung darüber auf., die am 02.07. ablehnend eingeht. Das Tribunal fordert Bekl. am 03.07. zur Abgabe einer Schlußerklärung auf und kündigt das Urteil an. Am 12.07. bestehen Bekl. auf ihrer Forderung, am 16.07. hebt das Tribunal sein Urteil wieder auf und verlangt von Bekl. die vom Ratsgericht 1748 geforderte Abstattung des Eides. Am 19.07. kündigt Kl. gegen dieses Urteil Rechtsmittel an und erbittet Kopie des gegnerischen Schriftsatzes, die er am 21.07. erhält. Am 26.08. und 07.10. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 28.08. und 08.10. erhält. Am 23.10. verbitten sich Bekl. weitere Fristverlängerungen, am 04.11. legt Kl. seinen Schriftsatz vor, bekräftigt seine Beweise und bittet um Wiederinkraftsetzung des Tribunalsurteils von 1750. Am 04.12.1751 legt Kl. weitere Beweise vor, daß Wybrand wegen "Kippens und Wippens" angeklagt gewesen sei. Am 24.01. und 17.04.1752 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 29.04.1752 erklärt der Hamburger Rat, Wybrand sei wegen Münzfälschung weder in Inquisition noch in Strafe genommen worden, woraufhin das Tribunal am 03.07.1752 sein Urteil der Vorinstanz bestätigt und Kl. zur Erstattung der Kosten der letzten Instanz verurteilt.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 18.11.1748; Ratsgerichtsurteil vom 09.11.1748; Auszug eines Schreibens von Caspar David Müller aus Hamburg an Kl. vom 28.03.1749; Wechsel Jochim Daniel Grönings vom 25.09.1747; von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabequittungen für 2 Tribunalsmandate vom 27.10.1749; von Peter Eschbach und Johann Jacob d` Orville geschworener Vormünder-Eyd vom 07.05.1749; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. Zylius vom 04.12.1749 und für Dr. Quistorp vom 08.09.1750 und des Kl.s für Dr. Gröning vom 01.07.1750 bzw. für Dr. Hertzberg vom 01.01.1751; Rationes Sententiae des Ratsgerichts; Intercessionales des Hamburger Rates an Tribunal vom 27.11.1750; Supplik der Bekl. an Hamburger Rat vom 11.11.1750; Druck: "Zu der Wechsel=Ordnung von Anno 1711 gehörige Articul, Welche von E.E. Raht und Erbgesessenen Bürgerschafft in der den 10. November 1729 gehaltenen Zusammenkunfft revidirt und beliebet worden, Hamburg 1729.", Extrakt aus den Handlungsbüchern des Contoirs Schneider und Sievers; von Notar Carl Friedrich Pälicke aufgenommene Aussage des Kl.s vom 29.06.1751; Auszug eines Briefes von Johann Wichmann Hamfeldt an Peter Velthusen vom 08. und 26.10.1751; Schreiben des J.A.D. Maneke an Dr. Hertzberg vom 29.11.1751
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1748 2. Tribunal 1749-1750 3. Tribunal 1750-1751 4. Tribunal 1751-1752
Kläger: (2) Hinrich Gabriel Gröning, Kaufmann in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Wybrand bzw. Peter Eschbach und Johann Jacob d` Orville als Vormünder von dessen Erben aus Hamburg (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P), seit 01.01.1751: Dr. Christoph Erich Herzberg (A & P) Bekl.: Dr. Michael Zylius (A & P), seit 08.09.1750: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1106


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1375
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Erteilung eines Privilegs
Alte Signatur: Wismar H 117 (W H 3 n. 117)
Laufzeit: (1741) 07.01.1743-20.06.1743
Fallbeschreibung: Kl. bezieht sich auf das Privileg, das seiner Druckerei 1661 bei ihrer Gründung erteilt worden ist und bittet, ihm den alleinigen Druck des Wismarer Gesangbuches in verschiedenen Formaten zu gestatten. Er bietet an, die restlichen Exemplare des Bekl. aufzukaufen und bittet um ein Verbot an den Lübecker Buchdrucker Schmidt, seine Auflagen von 1730 und 1740 weiterhin in Wismar vertreiben zu dürfen. Das Tribunal lädt die Parteien am 01.02. auf den 15.02. zum Vorbescheid. Am 14.02. gibt Bekl. an, noch über 404 Exemplare des Gesangbuches zu verfügen, bestreitet Kl. das Privileg zum alleinigen Verlag des Gesangbuches und erbittet es wie in Nr. 1374 verlangt für sich. Am 15.02.1743 vergleicht das Tribunal die Parteien darauf, das Kl. das Gesangbuch ab dem Sommer in kleinem Format drucken, mit Zusätzen versehen und für 12 s ab Ostern 1744 verkaufen darf, Bekl. dafür das alleinige Recht behält, das Buch im großen Format zu drucken und zu verkaufen. Außerdem wird verboten, in Lübeck gedruckte Gesangbücher in Wismar zu verkaufen
Prozessbeilagen: (7) Aussage der Elisabeth Spihler zum Verlag des Wismarer Gesangbuches (o.D.); Tribunalsurteil vom 22.04.1741
Instanzenzug: 1. Tribunal 1743
Kläger: (2) Andreas Sebastian Winckler, Küster und Buchdrucker zu Wismar
Beklagter: Friedrich Gottlieb Hornejus, Buchbinder zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Johann Hinrich Lüers (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1375


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1376
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Einführung des neuen Gesangbuches
Alte Signatur: Wismar H 117 (W H 3 n. 117)
Laufzeit: (1744) 10.06.1744-11.07.1744
Fallbeschreibung: Kl. hat das neue Gesangbuch wie vom Tribunal genehmigt gedruckt, Freiexemplare an die Kirchen und das Waisenhaus abgeliefert und den Rat gebeten, eine Tafel in den Kirchen für das Anschlagen der Lieder zu bestimmen. Der Rat verweigert jedoch die Benutzung des Gesangbuches und das zur Verfügungstellen einer Tafel, wehalb Kl. um die Hilfe des Tribunals bittet. Das Tribunal fordert Bekl. am 12.06. auf, eine Tafel für das neue Gesangbuch bereitzustellen. Am 07.07. rechtfertigt der Rat seine Weigerung damit, daß Kl. 50 neue Lieder in das Gesangbuch aufgenommen habe, womit die Reihenfolge der Lieder durcheinandergekommen sei und der Preis für das Buch nicht festgelegt worden sei, weshalb er bittet, das neue Gesangbuch zu verbieten. Am 10.07.1744 weist das Tribunal Bekl. an, eine Tafel pro Kirche für das neue Gesangbuch zu reservieren.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 08.05.1744
Instanzenzug: 1. Tribunal 1744
Kläger: (2) Andreas Sebastian Winckler, Küster und Buchdrucker zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1376


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1527
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Besetzung des Scharfrichteramtes
Alte Signatur: Wismar J 21 (W J 1 n. 21)
Laufzeit: (1724) 19.12.1724-10.01.1725
Fallbeschreibung: Kl. bittet um das Scharfrichteramt in Wismar, das nach der Ausweisung Carl Jeltzers aus der Stadt vakant ist und für das sich dessen Sohn beworben hat (Nr. 1526). Das Tribunal teilt Kl. am 10.01.1725 das am selben Tag in der Sache ergangene Dekret zur Kenntnisnahme mit.
Prozessbeilagen: (7) Fürschreiben der pommerschen Landesregierung für Witte an den Wismarer Rat vom 04.12.1724
Instanzenzug: 1. Tribunal 1724-1725
Kläger: (2) Christopher Witte, Bürger zu Barth
Beklagter: Johann Carl Jeltzer, Sohn des Scharfrichters Carl Jeltzer
Anwälte: Kl.: Josias Matras (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1527


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1644
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Zulassung zum Heiligen Abendmahl und zur Beichte
Alte Signatur: Wismar K 59 (W K 2 n. 59)
Laufzeit: 07.09.1686-17.09.1686
Fallbeschreibung: Kl. wird vom Bekl. während seines Prozesses vor dem Tribunal die Teilnahme an Beichte und Abendmahl verweigert. Kl. erbittet ein Mandat an Bekl., daß er ihn an diesen geistlichen Handlungen teilnehmen lasse, wird am 17.09.1686 aber an das Konsistorum verwiesen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1686
Kläger: (2) Jonas Willohn, Schiffsvisitierer zu Wismar
Beklagter: Magister Heinrich Plagmann, Diakon an St. Nikolai
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1644


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1669
Prozessgegenstand: Denunciationis Auseinandersetzung um Hausfriedensbruch
Alte Signatur: Wismar K 78 (W K 3 n. 78)
Laufzeit: (1701) 04.11.1701-24.11.1701
Fallbeschreibung: Das Kriegsgericht zu Wismar hat gegen den Fähnrich Niels Palmfeld wegen Hausfriedensbruch und Gewalttätigkeiten gegen Kl. ermittelt, in die auch Bekl. verstrickt war, der jedoch nicht unter der Gewalt des Kriegsgerichts steht. Das Kriegsgericht bittet deshalb das Tribunal am 04.11. um eine Untersuchung und Festsetzung der Strafe für Coyet. Das Tribunal fordert das Untersuchungsprotokoll des Kriegsgerichts am 08.11. an, erhält es am 14.11. und überprüft es. Nach Beratung vom 18.11. lehnt das Tribunal es ab, einen fiskalischen Prozeß anzustrengen, sondern bestätigt am 24.11.1701 den zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich und verfolgt die Sache nicht weiter.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kriegsgerichts an das Tribunal vom 04. und 14.11.1701; Protokolle des Verhörs durch das Kriegsgericht vom 24. und 26.09., 08., 10., 16., 17. und 18.10.1701, Protokoll der Sitzung des Tribunalskollegiums vom 18..11.1701; Voten der einzelnen Assessoren in dem Fall
Instanzenzug: 1. Tribunal 1701
Kläger: (2) Friedrich Gottlieb Weil, Gewürzkrämer zu Wismar
Beklagter: Gustav Coyet, ältester Sohn des Vizepräsidenten am Tribunal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1669


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1754
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Beschlagnahme von Geld
Alte Signatur: Wismar K 144 (W K 5 n. 144)
Laufzeit: 03.07.1751-10.07.1751
Fallbeschreibung: Kl. haben erfahren, daß Hans Kahl seinen Hof Klein Woltersdorf an die St. Jacobshebung für 13.000 Rtlr verkauft hat. Da Kl. noch 8.448 Rtlr von Kahl zu fordern haben, bitten sie um Mandat an Bekl., die Summe nicht an Kahl auszuzahlen. Das Tribunal lehnt die Bitte am 09.07.1751 ab.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung Wegners über die Güter, die Kl. in seinem Besitz hat und die zum Erbe Hinrich Wegners gehören (8.448 Rtlr)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751
Kläger: (2) Johann Hinrich und Johann Friedrich Wegner als Söhne und Erben des verstorbenen Hinrich Wegner zu Wismar
Beklagter: Johann Friedrich Gustmeyer als Provisor der St. Jacobshebung zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Heider (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1754


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2089
Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um das Postmonopol
Alte Signatur: Wismar M 58 (W M 2 n. 58)
Laufzeit: (1700) 04.01.1700-05.01.1700
Fallbeschreibung: Laut der seit 01.01.1700 in Kraft getretenen kgl. Postverordnung steht der Kgl. Post das alleinige Postmonopol zu. Kl. hat den Bekl. darüber informiert und ihm verboten, weiterhin auf Rechnung des Oberkämmerers von Klinckowström Briefe einzusammeln und zu verteilen. Kl. hat Bekl. durch Notar auffordern lassen, sich dieser Verordnung zu beugen, hat jedoch nur zur Antwort erhalten, Bekl. wolle zunächst die Antwort Klinckowströms abwarten. Kl. bittet deshalb, dem Bekl. eine Strafe von 6 Rtlr für jeden angenommenen oder ausgelieferten Brief anzudrohen und ihm zu befehlen, Rechnung über den von ihm organisierten Postverkehr seit 01.01.1700 zu legen. Das Tribunal verweist auf seine Anordnung an Bekl. (Nr. 2088).
Prozessbeilagen: (7) Bericht des Notars Andreas Wagner über ein Gespräch mit Meyer vom 03.01.1700
Instanzenzug: 1. Tribunal 1700
Kläger: (2) Christian Wankyff, Postinspektor zu Wismar
Beklagter: Johann Georg Meyer, Postbeauftragter des Oberkämmerers von Klinckowström

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2089
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