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Wismarer Tribunal - 01.04. 1. Kläger D
31 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0042
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Holzdiebstahl
Alte Signatur: 290/14
Laufzeit: (1752) 10.03.1752-27.10.1753, 29.04.1756
Fallbeschreibung: Trotz schwebender Appellation hat der Bekl. mehrere Holzdiebstähle im Demminer Stadtwald begangen, weshalb die Kl. um ein entsprechendes Mandat an ihn bitten und dieses am 18.03. bei Androhung von 100 Rtlr Strafe erhalten. Am 25.04. bitten Kl. um Vollstreckung der Strafe und neues Mandat bei 200 Rtlr Strafe, da Kl. erneut Holz gestohlen habe. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 28.04., am 10. und 15.05. erklärt der Bekl., er werde seine Untertanen entsprechend anweisen. Am 29.06. bittet der Bekl. um Fristverlängerung zur Begründung seiner Rechte, die er am 04.07. erhält. Am 21.07. berichten Kl. über neue Holzdiebstähe und bitten um Vollstreckung der angedrohten Strafe. Das Tribunal beauftragt den Fiskal am 06.09. entsprechend. Am 31.07. beansprucht der Bekl. seine alten Holzungsrechte für sich und bittet das Tribunal, die Kl. während des laufenden Prozesses anzuweisen, ihm diese zu gewähren. Das Tribunal lehnt dies am 06.09. ab. Am 15.09. beschwert sich der Demminer Rat über erneute Holzdiebstähle, bittet um Strafe von 1.000 Rtlr und Bestellung des Amtshauptmanns Averdieck zum Kommissar, der die Stämme zählen, deren Wert schätzen und dem Bekl. die Rechnung präsentieren solle. Das Tribunal lehnt es am 19.09. ab, das erbetene Mandat zu erlassen, teilt die Klage dem Fiskal mit und beauftragt Averdieck entsprechend. Am 11.09. bitten die Kl. um neues Strafmandat an Bekl., da dieser erneut Holzdiebstahl begangen habe, das Tribunal verbietet dem Kl. dies am 13.09. bei Strafandrohung von 200 Rtlr. Am 16.10. zeigen die Kl. neue Holzdiebstähle an und erbitten Bestrafung. Die Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Am 16.10. erklärt der Bekl., das meiste Holz stamme aus einem Waldstück, das ihm gehöre. Er bittet, die Klage abzuweisen und die Kl. zur Bezahlung der Prozeßkosten zu verurteilen. Am 27.10.1753 fordert das Tribunal Amtshauptmann Averdieck auf, die Sache zu untersuchen und Bericht zu erstatten. Am 29.04.1756 berichten die Kl. über erneute Holzdiebstähle und bitten um Erneuerung des Strafmandates an Bekl. Das Tribunal verfährt am 03.05. entsprechend und fordert den Fiskal zur Untersuchung auf
Prozessbeilagen: (7) vom Demminer Ratssekretär P.G. Corswant aufgenommene Anzeigen des Holzwärters Carl Christian Helm vom 25.02., 05.03., 09.04., 06.06. und 11.09.1752 sowie vom 25.04.1756, des Seedorfer Einliegers Christian Hagemeister vom 02.03.1752, des Pfänders Hagemeister vom 09.04.1752, des Stadtjägers Eickstädt vom 14.08. und 21.09.1753 sowie des Torfgräbers Klempien vom 30.09.1753; von Tribunalsbote Gustaf Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 25.04.1752; von Hofgerichtspedell E.F. Schmidt ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 25.09.1753
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752-1753, 1756
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Demmin
Beklagter: Adolf von Baerenfels, Referendar am Greifswalder Hofgericht
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 29.04.1756: N N Corswant (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0042


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0045
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Ablegung von Eiden
Alte Signatur: 290/14
Laufzeit: (1757-1758) 18.09.1758-18.10.1758
Fallbeschreibung: Durch das Urteil vom 25.04.1757 ist der Hofgerichtsassessor von Baerenfels mit seinen Untertanen zu Eiden aufgefordert worden wegen Holzdiebstählen im Demminer Stadtwald. Diese Eide sollten vor dem Hofgericht geleistet werden. Dieses hat mehrfach Citationes erlassen, der Assessor von Baerenfels ist diesen Ladungen jedoch nicht erfolgt. Kl. bitten um ein Schreiben an das Hofgericht, erneut Ladungen an Baerenfels und seine Untertanen zu erlassen und falls diesen keine Folge geleistet wird, die Akten mit Bericht an das Tribunal zu senden. Das Tribunal erläßt das Schreiben am 19.09. Am 17.10. berichtet Baerenfels, das er vom Hofgericht ausgeschlossen, sich deshalb mit diesem im Prozeß befände und bittet um Verweisung der Sache an einen Unparteiischen. Baerenfels schlägt den Landsyndikus Haselberg vor, das Tribunal lehnt den Antrag am 18.10.1758 ab.
Prozessbeilagen: (7) Ladungen des Pommerschen Hofgerichts vom 18.09. und 24.12.1757 sowie vom 05.07.1758
Instanzenzug: 1. Tribunal 1758
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Demmin
Beklagter: Greifswalder Hofgericht
Anwälte: Kl.: Dr. Emanuel Christoph von Essen (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0045


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0046
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prozeßkosten
Alte Signatur: 920/14
Laufzeit: (1754-1760) 30.06.1760-17.02.1761
Fallbeschreibung: Im Prozeß Nr. 0041 ist der Bekl. zur Übernahme aller Prozeßkosten verurteilt worden, die Kl. machen diese entsprechend geltend und erbitten ein Mandat an den Bekl. Das Tribunal fordert den Bekl. am 03.07. auf, sich mit den Kl. gütlich zu einigen oder ein entsprechendes Mandat zu gewärtigen. Am 22.09. fordert der Bekl., daß Kl. das Holz landesüblich taxieren lassen. Am 19.11.1760 moderiert das Tribunal die Holzkosten zu 99 Rtlr, die Anwalts- und Kommissionskosten zu 280 Rtlr 13 s 6 d und fordert den Bekl. zur Bezahlung binnen 6 Wochen auf. Am 06.02.1761 beschweren sich die Kl., daß Bekl. die Kosten noch nicht bezahlt habe, veranschlagen neue Prozeßkosten und bitten um ein Mandat an den Hofgerichtsexekutor, das am 16.02.1761 ergeht.
Prozessbeilagen: (7) Taxierung des von Barenfels widerrechtlich geschlagenen Holzes (318 Rtlr); Aufstellung über Gesamtkosten des Verfahrens (351 Rtlr 7 s 6 d); Advokaturrechnung von Essens vom 18.12.1754 (11 Rtlr), 22.03.1757 (24 Rtlr 19 s), 05.09.1758 (15 Rtlr 3 s), 29.04.1760 (10 Rtlr 47 s); Prokuraturrechnung Dr. Hertzbergs vom 12.10.1754 (10 Rtlr 4 s); Prokuraturrechnung Dr. Quistorps vom 05.11.1755 (21 Rtlr 5 s), 01.10.1757 (1 Rtlr 14 s) 30.09.1758 (4 Rtlr 32 s), 06.10.1759 (3 Rtlr 11 s), 10.11.1759 (33 Rtlr 32 s), 06.02.1761 (11 Rtlr 26 s); Kommissionskosten vom 08.-14.12.1755 in Seedorf vom 31.01.1756 (159 Rtlr 16 s 9 d) mit allen 15 Einzelnachweisen; Diätenforderung der Bürgermeister Scheele und Behrnd sowie der Ratsherren Martens und Kraut vom 31.01.1756 (28 Rtlr); Aufstellung über Notariatsgebühren des Greifswalder Notars Bogislaw Eberhard Lasius vom, 31.01.1757 (8 Rtlr 6 s); Prozeßkostenaufstellung vom 20.01.1761 (5 Rtlr 28 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1760
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Demmin
Beklagter: Adolf von Baerenfels, Assessor am Greifswalder Hofgericht
Anwälte: Kl.: Dr. Emanuel Christoph von Essen (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0046


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0055
Prozessgegenstand: Mandatum de non turbando Auseinandersetzung um Patronatsrechte
Alte Signatur: 290/18
Laufzeit: 01.06.1752-04.08.1752
Fallbeschreibung: Die Parteien streiten sich um die Patronatsrechte an der Kapelle in Toitz, die der Bekl. nach Verkauf des Gutes an seinen Vater für sich beansprucht, weshalb er auch Rechte am Pfarrwald und Pfarracker für sich reklamiert und den Kapellenacker an einen Bauern verpachtet hat. Die Kl. bitten um ein Mandat an den Bekl., während des laufenden Prozesses nichts am status quo zu verändern und erhalten dieses am 16.06. cum clausula. Am 14.07. erklärt der Bekl, daß es sich beid em Acker nur um 1,5 Morgen handele, die er zum Besten der Kapelle verpachtet habe, wie dies auch früher der Fall gewesen war. Das Tribunal teilt dies am 04.08. den Kl.n mit, die den Bekl. am 18.07. beschuldigt hatten, das Mandat nicht befolgt zu haben und um 100 Dukaten fiskalischer Strafe gegen ihn gebeten hatten.
Prozessbeilagen: (7) vom Loitzer Notar J. Cetlner aufgenommene Zeugenaussage des Torsten Schütter, Vorsteher der Toitzer Kapelle und des Martin Klövecker, Einlieger zu Toitz vom 21.06.1752; von Jürgen Holtz ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 20.06.1752
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Demmin
Beklagter: Paul Andreas Bertram, Inspektor zu Loitz
Anwälte: Kl.: Caspar Adam Thesendorf (A), Johann Franz von Palthen (A) Bekl.: Philipp Ehrenfried Gerdes (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0055


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0059
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Übertragung von Land
Alte Signatur: 290/21
Laufzeit: 06.05.1762-08.05.1762
Fallbeschreibung: Der verstorbene Ehemann der Kl.in hatte dem Amtshauptmann von Völschow 2,5 Hufen in Stormsdorf übertragen. Das Tribunal hat Dechow in Prozeß Nr. 0058 das Recht abgesprochen, dies zu tun, weshalb der Bekl. jetzt Schadensersatz von Kl.in fordert. Die Kl.in bittet um Rücksendung der vorinstanzlichen Akten an das Greisfwalder Hofgericht, damit dieses eine Entscheidungsgrundlage habe und erreicht dies am folgenden Tag.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1762
Kläger: (2) Witwe des Landmarschalls von Dechoiw
Beklagter: gemeinsamer Anwalt des Völschowschen Konkurses
Anwälte: Kl.: Georg Samuel Lange (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0059


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0085
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Weidegerechtigkeit
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 298
Laufzeit: (1768) 15.07.1768-17.10.1768, 27.10.1769
Fallbeschreibung: Die Hirten des Bekl. haben sein Vieh in den Demminer Stadtwald getrieben und diesen dadurch geschädigt. Nach mehrfachen Ermahnungen lassen die Kl. das Vieh pfänden. Der Bekl. erwirkt gegen sie vor dem Hofgericht zwei Strafmandate über 100 bzw. 300 Rtlr wegen Rückgabe des Viehs. Dagegen appellieren die Kl. und bitten, sie während des schwebenden Verfahrens nicht mit solchen Strafmandaten zu beschweren und durchzusetzen, daß der Bekl. nicht sein Vieh in ihre Schonungen treibt. Am 16.07.1768 weist das Tribunal die Appellation zurück, da das Urteil des Hofgerichts noch gar nicht rechtskräftig geworden sei, verwarnt die Kl., während eines schwebenden Verfahrens das Vieh des Bekl. zu pfänden und befiehlt dessen Herausgabe. Gleichzeitig verbietet das Tribunal dem Bekl. bei Androhung von 100 Rtlr Strafe in den Schonungen Schaden anzurichten und stellt es den Kl.n frei, für diesen Schaden Ersatz einzuklagen. Am 12.08. wehrt sich der Bekl. gegen das Strafmandat, erklärt, das von der Stadt zur Weide angelegte Gehege sei schlecht ausgewählt und ungeeignet und bittet um dessen Aufhebung. Das Tribunal fordert die Kl. am 13.08. zur Erwiderung auf, die am 22.08. eingeht und in der die Kl. feststellen, daß alle umliegenen Gutspächter mit der angewiesenen Weide zufrieden sind und verteidigt die angelegte Schonung als forstwirtschaftlich sinnvoll und bittet um Kostenersatz für die durch die Weide des Bekl. entstandenen Schäden. Am 27.10.1769 erklärt das Tribunal die Beschwerden für unerheblich" und verweist die Kl. auf das in Nr. 0084 ergangene Urteil vom selben Tag.
Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Martin Christian Schwartz aufgenommene Appellationen vom 11. und 13.07.1768; Hofgerichtsurteile vom 06., 12. und 13.07.1768; Schreiben der Kl. an das Hofgericht vom 13.07.1768; kolorierte Karte über die Grenze zwischen dem Demminer und Rustower Wald; vom Loitzer Notar J.G. Mehl aufgenommene Zeugenbefragung von Christian Ascher und Johann Brockmann vom 29.07.1768; von Heidereiter J.C. Engel und Förster Cibeschky aufgenommenes Schadensprotokoll vom 15.07.1768; Schreiben der Kl. an Bekl. vom 25.06.1768; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Quistorp vom 10.09.1768
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1768 2. Tribunal 1768
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Demmin
Beklagter: Adolf von Baerenfels, Hofgerichtsassessor
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0085


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0135
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Zueignung von vier Hufen Land in Turow
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 393
Laufzeit: 25.04.1667-27.04.1675
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 25.04. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Urteil der Landesregierung und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 26.04. legt der Kl. am 30.04. seinen Schriftsatz vor. Darin erklärt er, die Universität habe ihn unter Hinweis auf den Visitationsrezeß von 1666 vor der Landesregierung auf Herausgabe von 4 Hufen Land in Turow samt der Erträge von diesem Land verklagt, die Landesregierung habe ihn in zwei Instanzen entsprechend angewiesen. Der Kl. verweist darauf, daß ihm das fragliche Land von den Erben Christian Bünsows als Entschädigung für einen gewährten Kredit zugeeignet worden ist und hofft auf deren Unterstützung, die allerdings ausbleibt. Wegen einer eventuellen Regreßklage gegen die Erben Bünsows wird der Kl. an das Hofgericht verwiesen. Dagegen appelliert der Kl. an das Tribunal, belegt sein Recht an den fraglichen 4 Hufen und fordert, daß sich die Universität an den Erben Bünsows schadlos halte. Das Tribunal fordert am 03.05. die Akten der Vorinstanz von der Landesregierung an. Am selben Tag bittet die Universität darum, die Appellation als "frivol" abzuweisen, das Tribunal lehnt dies am 04.05. ab. Am 10.06. bittet die Universität darum, dem Kl. aufzuerlegen, alle Quittungen von bezahlten Steuern auf diese 4 Hufen vorzulegen, damit man sich darüber vergleichen und die Universität rasch wieder in den Besitz der 4 Hufen gelange. Am 08.07. bittet der Kl. um Fristverlängerung zur Vorlage der Vorinstanzakten und erhält sie am 10.07.1667. Am 27.01.1669 bitten die Parteien um Eröffnung der am selben Tag eingegangenen Akten der Vorinstanz, das Tribunal setzt am 31.01. den 21.02. dazu an. Am 19.10.1668 entbindet das Tribunal den Kl. von der Bezahlung der "Abnützungen" der vier Hufen und verweist die Universität mit ihren Ansprüchen an den vorherigen Besitzer. Zur Bestimmung der Meliorationskosten soll eine Kommission eingesetzt werden, die deren Höhe bestimmt. Am 14.11.1668 bittet die Universität, den Landsyndikus Johannes Hercules und den Ratsherrn Claus Jürgen Schmiterlow zu Kommissaren zu ernennen, das Tribunal folgt dieser Bitte am selben Tag. Am 28.01.1669 bittet der Kl., von seiner Seite Baltzer Horn auf Rantzin zur Kommission hinzuzuziehen, das Tribunal beauftragt Horn am selben Tag. Am 19.08. übergibt die Universität ihre Einwände gegen die vom Kl. aufgestellten Rechnungen über seine Einnahmen von den 4 Hufen und hält der Rechnung Dähnes den üblichen Gebrauch in Pommern entgegen, den sie bei der Revision der Rechnung anzuwenden bittet. Am 19.08.1669 legen die Kommissare ihren Bericht vor, den das Tribunal am 26.02.1670 ad acta nimmt. Am 14.03. erkennen die Bekl. den Kommissionsbericht an und erbitten ein Urteil. Am 18.04. bittet der Kl. um Fristverlängerung, die er am 21.04. erhält. Am 04.07. veranschlagt das Tribunal die "Abnützung der 4 Huffen" auf 100 fl. / Jahr und fordert den Kl. auf, Belege für die Zahlung von Steuern und allen Abgaben beizubringen. Am 14.07. bittet die Universität um Festsetzung eines Termins, bis zu dem der Kl. seine Angaben zur Steuerzahlung vorzutragen hat. Am 16.07. setzt das Tribunal den nächsten Rechtstag als Termin an. Am 24.10. legt der Kl. seine "Administrationsrechnung" über die 4 Hufen vor. am selben Tag bittet die Universität, den Kl. zur umgehenden Auszahlung von 1.000 fl. anzuweisen (pro Nutzungsjahr 100 fl.). Am 12.12.1670 bittet die Universität um schnelle Entscheidung und Beschneidung weiterer Rechtsmittel für Kl., der den Prozeß seit Jahren verschleppt. Am 23.01.1671 legt der Kl. seine abschließende Erklärung vor, bestreitet Einkünfte, die ihm die Bekl. berechnen wollen und besteht auf seinen Ausgaben, die er mit Zeugenaussagen belegt. Am 29.06. protestiert die Universität gegen den letzten Schriftsatz des Kl.s und bittet um schnelles Urteil, am 06.09.1671 geht der Kl. auf die noch streitigen Punkte wegen der Rechnungslegung ein und erbittet Entscheidung des Tribunals. Am 04.03. und 10.09.1672 bitten die Bekl. um Urteil in der Sache, am 21.10.1672 fordert das Tribunal von beiden Seiten bessere Beweise für ihre gegenseitigen Forderungen und die Benennung von Kommissaren zur Prüfung der Forderungen und Beweise, es bestätigt zudem sein Urteil vom 04.07.1670. Am 07.01.1673 fordert die Universität die Rückgabe der 3 Pfandhufen, das Tribunal fordert den Kl. am 14.01. zur Stellungnahme auf. Am 23.04. bittet dieser um Fristverlängerung, die er am 29.04. erhält. Am 08.07. wehrt der Kl. die Ansprüche der Universität auf die ihm von den Erben Ernst Normanns überlassenen Pfandhufen ab. Das Tribunal weist die Bekl. am 12.07. zur Entgegnung an, am 20.10. bitten diese, den Kl. zur Rückgabe der 6,5 Hufen in Turow anzuweisen und ihn wegen eventuellen Schadensersatzes an diejenigen zu verweisen, die ihm die Hufen übertragen haben. Am 25.10.1673 fordert das Tribunal die abschließende Erklärung des Kl.s, am 26.01. und 04.05. 1674 bittet der Kl. um Fristverlängerung, die ihm am 31.01. und 08.05. gewährt wird. Am 26.07. bittet er um Ansetzung einer Kommission, die einen Vergleich in der Sache vermitteln soll. Das Tribunal weist den Kl. am 11.07. zur Abgabe seiner Erwiderung bis zum nächsten Rechtstag an, am 19.10. bittet der Kl. erneut um Fristverlängerung, die ihm am 24.10. gewährt wird. Am 13.11. bittet die Universität, den Kl. zur Vorlage verschiedener Dokumente, die seinen Pfandbesitz an weiteren Hufen in Turow belegen, umgehend zu veranlassen und erwirkt am 14.11. ein entsprechendes Mandat. Am 02.12. wehrt sich der Kl. abschließend dagegen, die von der Universität geforderten Hufen abzugeben, da sie ihm von den jeweiligen Besitzern übertragen worden sind und er nicht habe wissen können, daß sie nicht dazu berechtigt waren. Er bietet an, den jährlich Abnutz von 100 fl. zu bezahlen, besteht aber auf seinem rechtmäßigen Besitz, dessen Verkauf er für 3.270 fl. anbietet. Das Tribunal schließt daraufhin am 02.12.1674 die Beweisaufnahme. Am 18.01.1675 präsentiert die Kommission ihren Bericht, der am 23.01. eröffnet wird. Am 20.04.1675 bringt der Kl. die von der Universität geforderten Originaldokumente ad acta. Am 07.06.1681 bitten die Kinder des verstorbenen Dähne um Rückgabe der Originalurkunden, da die Landesregeirung diese zu sehen wünscht, und erhalten am 11.06.1681 beglaubigte Kopien. Am 11.10.1686 bittet die Universität um Prozeßbeschleunigung, am 11.07.1687 die Kl. um Fortsetzung der Kommission zur Ermittlung der gegenseitigen Ansprüche und bitten, den Kapitänleutnant von Rahden auf Rustow und Joachim Eichmann auf Mesekenhagen zu Kommissaren zu ernennen. Das Tribunal fordert die Universität am 01.09. zur Erklärung auf. Diese benennt am 12.09. den Stralsunder Syndikus Dr. Georg Schwartz und den Greifswalder Ratsherrn Christian Matthias und verlangt Ersetzung Rahdens, der in kurbrandenburgische Dienste getreten ist. Das Tribunal erläßt am 16.09. den Auftrag an die Kommissare, am 07.11.1687 auch an Rahden, der sich weiterhin Vorpommern aufhält. Am 15.03.1689 teilen die Parteien mit, daß sie sich mit der Universität verglichen haben, die Kl. bitten um Rückgabe der Originaldokumente, das Tribunal folgt dem am 22.04.1689
Prozessbeilagen: (7) vom Wolgaster Notar Johannes Heller aufgenommene Appellation vom 28.01.1667; Urteil der Landesregierung vom 19.01.1667; Überschreibung von vier Hufen Land in Turow durch die Erben Christian Bünsows an Kl. vom 10.07.1660; Kaufvertrag zwischen Christian Gustav von Owstin und dem Kl. über die 4 Hufen in Turow vom 12.12.1660; von Tribunalsbote Erich Wiese ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 12. und 14.05.1667; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Coch vom 21.10.1667; Schreiben der Universität an die Kommissare vom 28.04.1669; Auszug aus dem Vertrag des Kl.s vom 10.07.1660; Auszug aus der Relation von Dr. Caspar March und Michael Cnuth vom 16.01.1654; Kommissionsprotokoll vom 28.04.-05.07.1669; Berechnung der Erträge der 4 Hufen zwischen dem 01.01.1661 und 31.12.1668; Gegendarstellung des Kl.s (o.D.); Schreiben von Dr. Michael Quilow an Dr. Hercules vom 06.06.1669; vom Kl. verfaßte Aufstellung über Steuern und Abgaben 1660-1666; Rechnung über Einnahmen und Ausgaben von Turow 1660-1666; von Notar Eberhard Essing ausgestellte Bestätigung über Einsicht in 62 Quittungen zwischen 26.10.1660 und 31.12.1668 vom 11.10.1670; Schreiben von Dr. Abraham Battus an Kl. vom 08.04.1670; von Ingenieur Dietrich Garliep aufgenommene Vermessung von Turow vom 09.10.1670; von Notar Christoph Völschow aufgenommenes Augenscheinprotokoll einer Scheune in Turow und Zeugenvernahmeprotokoll des Kapitän Dietrich Garlip auf Rantzin, des Nicolaus Banekamp, Pastor zu Züssow und des Jochim Arndt, Untertan vom 13.01.1671; Schreiben Augustin Rhaws an Kl. vom 10.02.1670 und 30.06.1671; "Gründlicher Bericht wegen der 4 Turowschen Hufen; Kaufvertrag über 6,5 Hufen in Turow zwischen Kl. und den Erben Ernst Normanns vom 22.02.1652; Pfandverschreibung von Herzog Philipp Julius über 3 Höfe in Turow vom 06.12.1614; Auszug aus dem Visitationsrezeß der Universität vom 16.05.1666; Auszug aus dem Instrumentum dotationis" über das Amt Eldena vom 16.02.1634; Auszug aus den Wolgaster Landtagsabschieden vom 10.03.1614 und 12.12.1627; Auszug aus dem Stettiner Landtagsabschied vom 12.03.1627; Auszug aus dem Inventar über Turow vom Juni 1634; Auszug aus der Pommerschen Kirchenordnung (o.D.); Aufstellung der Forderungen der Universität an Kl. (o.D.); Lehnsbrief Philipp Julius von Pommern-Stettin für Ernst Normann zu Gnatzkow vom 06.12.1614; Lehnsbrief von Ernst Ludwig von Pommern-Wolgast für Melchior Normann zu Kuntzow und Gnatzkow vom 10.04.1589; Erklärung von Philipp Melchior Normann vom 22.02.1653; Prozeßvollmacht der Bekl. für Michaelis vom 20.11.1686
Instanzenzug: 1. Landesregierung 1666 2. Landesregierung 1666-1667 3. Tribunal 1667-1670 4. Tribunal 1670-
Kläger: (2) Johann Dähne, Regimentsquartiermeister, ab 07.06.1681 seine Kinder (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Universität Greifswald und die Erben des Christian Bünsow, die Witwe des Nicodemus Erich, Dr. Konrad Friedlieb und Christoph Bünsow (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. N N Corschwanten (A), Dr. Caspar Friedrich Coch (P), seit 18.04.1670 Dr. Quilow (A), seit 11.07.1687: Dr. Johann Schlichtkrull (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Lic. Johann Thurmann (A & P), seit 14.07.1670: Dr. Adam von Bremen (A & P), seit 07.01.1673: Jacob Christiani (A), Lic. Gottfried Christian Michaelis (P), seit 11.10.1686 Dr. Friedrich Gerdes (A) für die Universität Greifswald

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0135


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0138
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um Abtretung des Gutes Rustow: Demmin hat das Gut Rustow 1652 an den Proviantmeister Jacobsohn für 18.000 fl. verkauft unter der Bedingung, bei einem Weiterverkauf informiert zu werden und ein Vorkaufsrecht zu haben. 1691 hat der Bekl. das Gut bei einer Zwangsversteigerung für 6.000 fl. gekauft, er will es jetzt für 17.000 fl. weiterverkaufen, ohne es den Kl.n angeboten zu haben. Diese wollen es für 6.000 fl. kaufen, der Bekl. fordert den Ersatz seiner Meliorationskosten und verweigert die Herausgabe für diesen Preis. Deshalb klagen die Kl. vor dem Tribunal, bestehen auf ihrem 40jährigen Einspruchsrecht gegen solche Verkäufe und auf Auslieferung des Gutes an die Stadt Demmin. Das Tribunal fordert den Bekl. am 17.07. zur Antwort binnen 6 Wochen auf und verbietet ihm, in dieser Zeit Veränderungen am Gut vorzunehmen. Am 04.09. bitten die Kl. erneut um Auslieferung des Gutes, am 15.09. weist Macke die Kl. als ungegründet" zurück, erinnert an seine Meliorationskosten und fordert Schadensersatz von Kl.n. Das Tribunal fordert die Kl. am 18.09. zur Erwiderung auf, diese bitten am 30.10. um Fristverlängerung, die sie am 31.10. erhalten. Am 24.11. bittet der Bekl. um erneute Aufforderung an Kl., die am 25.11. ergeht. Am 27.11. bestehen die Kl. auf ihren Ansprüchen am Rückkauf Rustows und fordern Schadensersatz von Bekl. Das Tribunal fordert am 28.11.1722 Erwiderung des Bekl., die am 19.01.1723 eingeht und in der Bekl. auf seinem Recht beharrt, Rustow nach Belieben weiterzuverkaufen. Das TRibunal schließt am 20.01. die Beweisaufnahme. Am 23.02. bitten die Kl. auf den letzten Schriftsatz des Bekl. antworten zu dürfen, werden aber am 07.03. vom Tribunal abgewiesen. Am 06.04. bittet die Stargarder Landesregierung in einem Intercessional an das Tribunal, die Antwort der Kl. noch zuzulassen. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll extrajudiciale vom 06.04.1723, auf das verwiesen wird, der Akte nicht beiliegt. Am 12.04.1723 entbindet das Tribunal den Bekl. von der "ungegründeten Ansprache" der Kl., am 01.05. ergreifen die Kl. dagegen restitutio in integrum, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die sie am 22.05. erhalten. Am 04.06. stellen die Kl. ihre Ansprüche an Rustow noch einmal ausführlich dar, am 22.10. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 24.12.1723 ergänzen die Kl. ihren Schriftsatz, am 24.01.1724 bestätigt das Tribunal sein Urteil und verwarnt die Kl. wegen "abusus remedii".
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 394
Laufzeit: (1292-1722) 09.07.1722-26.01.1724
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Demminer Privileg von 1292; Auszug aus Kaufvertrag zwischen Demminer Rat und Proviantmeister Johann Jacobsohn vom 20.03.1652; Auszug aus Kommissionsprotokoll von 1667; Tribunalsurteil in Sachen der Erben Jacob Palmhielms vs. Kapitänleutnant Julius Ernst von Rhaden in pcto vindicationis legatorum vom 19.10.1691; Bescheid der Kgl. Kommissariatskanzlei zu Stargard vom 14.06.1722; vom Demminer Sekretär L.G. Corswant ausgestellte Quittung für ein Tribunalsmandat vom 21.07.1722; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Gerdes vom 10.10.1722 und der Kl. für Dr. Köckert vom 24.11.1722; Punctation über das Gut Rustow" vom 20.03.1652; Auszug aus der Klage von Präpositus und Provisoren der Demminer Kirche vs. Bürgermeister und Rat zu Demmin in pcto Debiti vom 30.11.1705; Auszug aus dem Vergleich vom 13.01.1710; Supplik der Erben des Peter Ciese, Ratsherr zu Anklam an den Demminer Rat vom 07.10.1722; Tribunalsurteil in Sachen der Palmhelmschen Legatarien vs. Johann Daniel Macke in pcto adjudicationis des Gutes Rustow vom 22.10.1693; Supplik des Präpositus und der Provisoren der Bartholomäuskirche zu Demmin an den Demminer Rat (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1722-1723 2. Tribunal 1723-1724
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat von Demmin
Beklagter: Johann Daniel Macke, Amtmann und Inhaber des Gutes Rustow
Anwälte: Kl.: Adam Christian Thesendorf (A), Dr. Joachim Köckert (P) Bekl.: David Jürgen Gerdes (A), Dr. David Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0138


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0139
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Zinsen
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 395
Laufzeit: (1664-1723) 16.09.1723-01.03.1724
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 16.09. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen einen Bescheid der Stralsunder Landesregierung und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 18.09. legen die Kl. am 28.10. ihren Schriftsatz vor. 1626 hat die Kirche von der Herzogin Hedwig Sophia ein Kapital von 1.000 fl. geschenkt bekommen, von dem sie jährliche Zinsen erhalten hat, 1652 war das Kapital mit Zinsen auf 2.623 fl. 22,5 s angeschwollen, 1664 auf 3.360 fl. 22,5 s. 1685 hat die Kirche mit dem Oberhauptmann über die Königin Christina übereigneten Ämter einen Vergleich geschlossen, daß das Kapital 1.000 Rtlr betrage, die Kirche jährlich 50 Rtlr Zinsen erhalten solle. Dieses Geld ist bis Kriegsbeginn 1711 ausgezahlt worden, danach ist Demmin 1720 an Preußen gefallen, die Stralsunder Landesregierung will aber nur von den ursprünglich zugeeigneten 1.000 fl. Kapital Zinsen bezahlen, demnach 25 Rtlr / Jahr. Da die Kirche seit 1685 nach Berechnung der Landesregierung zuviel Zinsen erhalten hat, wird die Zinszahlung zunächst eingestellt. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal und bitten, sie in ihren alten Rechten zu schützen. Am 29.10. bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, das Tribunal lehnt das Gesuch am 07.11.1723 wegen unzureichender Beweise ab. Am 17.12.1723 ergreifen die Kl. dagegen restitutio in integrum, am 20.12.1723 lehnt das Tribunal diese mit Hinweis auf Tribunalsordnung, Part II, Tit. III § 5 ab. Am 28.01.1724 ergreifen die Kl.d agegen erneut Rechtsmittel werden aber am 29.02.1724 erneut abgewiesen.
Prozessbeilagen: (7) vom Demminer Notar Johann Georg Messerschmidt aufgenommene Appellation vom 23.06.1723; Bescheide der Stralsunder Landesregierung vom 22.02. und 07.06.1723; Auszug aus dem Demminer Kirchenvisitationsabschied vom 05.04.1664; Vergleich zwischen B. v. Rosenbach, Oberhauptmann über die der Königin Christina überlassenen pommerschen Ämter und dem Präpositus und den Provisoren der Demminer Kirche vom 14.11.1685; Bescheid der Stettiner Landesregierung an die zur Verwaltung der Kgl. Ämter verordneten Kommissare vom 14.07.1690 sowie an den Oberkämmerer und Oberlizentinspektor Greiffenheim vom 11.11.1705 und 17.03.1706; Schreiben der Stettiner Landesregierung an den Amtmann Schulmann vom 23.11.1705; Schreiben des Amtmanns M.C. Schulmann an den Präpositus von Demmin vom 18.03.1705
Instanzenzug: 1. Stralsunder Landesregierung 1723 2. Tribunal 1723 3. Tribunal 1723 4. Tribunal 1724
Kläger: (2) Präpositus und Provisoren der St. Bartholomäus-Kirche zu Demmin (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kgl. Pommersche Regierung zu Stralsund
Anwälte: Kl.: N N Rumpf (A), Dr. Joachim Köckert (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0139


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0140
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Zueignung des Stadtackerwerks Drönnewitz
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 396
Laufzeit: 26.06.1724-19.09.1727
Fallbeschreibung: Im Jahre 1704 ist ein Pfandvertrag zwischen Hoben und den Kl.n über das Stadtackerwerk Drönnewitz errichtet worden. Hoben sollte für geliehene 2.000 Rtlr entschädigt werden, indem er Drönnevitz 12 Jahre lang nutzen durfte. Im Jahre 1712 ist der Vertrag um weitere 9 Jahre verlängert worden als Ausgleich für weitere 1.000 Rtlr, die Hoben der Stadt geliehen hatte. In den Jahren 1719 und 1722 ist letzterer Vertrag durch eine Kgl. preußische Kommission überprüft, als für Demmin nachteilig eingeschätzt und annulliert worden. Die Kl. haben versucht, zunächst mit Hoben, dann mit Thun zu einem gütlichen Vergleich zu kommen. Als dieser scheiterte, haben sie Thun vor dem Greifswalder Hofgericht verklagt, das den Vertrag jedoch in zwei Instanzen als gültig anerkannt und dem Bekl. gestattet hat, seine Pfandjahre "abzuwohnen". Dagegen querulieren die Kl. und wollen das Urteil aufheben lassen. Sie argumentieren damit, daß der Vertrag von 1712 im Vergleich zu dem von 1704 zum offenbaren Schaden Demmins geschlossen worden sei und deshalb nicht anerkannt werden könne. Zudem habe sich Hoben verpflichtet, das Gut nach dem Übernahmeinventar von 1704 zurückzuliefern. Das Gutshaus und das dazugehörende Land seien jedoch in schlechtem Zustand, der Vertrag somit nicht erfüllt. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 10.11.1724 zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf. Am 16.03.1725 bitten die Kl., den Hofrat Bogislaw von Mascow zum Kommissar zu ernennen, um das Ackerwerk Drönnewitz zu inventarisieren. Das Tribunal lehnt dies am 20.03. zunächst ab. Am 23.04., 08.06., 09.07., 20.08. und 05.11. bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten, die sie am 27.04., 09.06., 13.07., 01.09. und 09.11. erhalten. Am 18.12. bitten die Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 19.12.1725 auf den 04.01.1726 ansetzt. Am 02.04.1726 ergänzen die Kl. ihren Schriftsatz mit neuen Beweisen und beweisen, daß der Bekl. mehr als 1.100 Rtlr mehr zurückerstattet bekommen hat als er der Stadt geliehen hat. Am 08.07. und 21.10.1726 bitten die Parteien, am 04. und 28.02. sowie am 07. und 28.03.1727 die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 04. 02.1727 bitten die Kl. zudem um einen Termin, bei dem der Bekl. ein Dokument anerkennen soll, das besagt, das von den ursprünglich 2.000 Rtlr bereits 800 Rtlr zurückgezahlt worden seien, die Schuld also nur noch 1.200 Rtlr betragen habe. Das Tribunal setzt am 11.02. den Termin auf den 28.02. an, am 28.02. bittet der Anwalt des Bekl. um Fristverlängerung. Am 01.03. setzt das Tribunal einen neuen Termin auf den 14.03. an, am 11.03. lehnt der Bekl. die Anerkennung des Dokumentes in diesem Stadium des Prozesses ab, bittet um ein grundsätzliches Urteil und will alle Fragen der Höhe der gegenseitigen Forderungen danach durch eine Kommission klären lassen. Das Tribunal folgt dem Antrag am selben Tag und überträgt am 02.04.1727 einer Kommission die weitere Sichtung der Beweise und Prüfung der Rechnungen und gegenseitigen Forderungen. Am 22.04. bieten die Kl. an, die noch ausstehenden 1.200 Rtlr als Depositum an die Tribunalskasse zu bezahlen, damit ihnen Drönnewitz ausgeliefert werde. Das Tribunal lehnt dies am 23.04. ab. Am 22.04. bitten die Kl. auch um Bestellung des Hofgerichtsassessors von Mascow zum Kommissar. Das Tribunal fordert die Kl. am 23.04. auf, einen anderen Kommissar zu benennen. Am 13.06. schlägt Demmin den Vizefiskal Droysen vor, das Tribunal ernennt ihn am 16.06. Am 04.09. schlägt der Bekl. den Prof. Helwig aus Greifswald und Amtmann Süderow zu Deyelsdorf vor, das Tribunal ernennt beide am 06.09. Am 16.09. bitten die Kl. erneut darum, dem Bekl. verschiedene Dokumente zur Anerkennung vorlegen zu lassen und die Kommission aufzufordern, auf keine weiteren Wünsche des Bekl. zur Terminverschiebung einzugehen. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Verträge zwischen den Kl.n und Hoben über Geldanleihe und Verpfändung Drönnewitz vom 23.05.1704 und 16.02.1712; Hofgerichtsurteile vom 26.01., 15.03. und 10.06.1724; von Notar Johann Georg Messerschmidt aufgenommene Appellationen vom 20.03. und 21.06.1724; Restitutionsschriftsatz der Kl. vor dem Hofgericht vom 05.06.1724; Bescheid des Hofgerichts vom 30.03.1724; von Tribunalsbote Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 13. und 16.12.1724; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Köckert vom 29.11.1724 und des Bekl. für Dr. Evers vom 17.02.1726; Rationes decidendi des Greifswalder Hofgerichts; Schreiben der Kl. an von Thun vom 25.07.1722; Auszüge aus Schreiben des Prokurators Helwig an Kl. vom 20. und 24.11., 08. und 15.12.1725; Auszug aus dem Demminer Ratsprotokoll vom 06.03.1704; Schreiben der Kl. an von Hoben vom 12.03. und 02.05.1704; Schreiben von Hobens an Kl. vom 03., 06. und 17.05.1704; Urteil des Greifswalder Hofgerichts in Sachen der Witwe des Hans Sodemann vs. den Rat von Demmin in pcto locati conducti vom 12.06.1704; Tribunalsurteil in Sachen der Anna Troppe, Witwe des Hans Sodemann vs. Julius von Hoben in pcto locati conducti vom 14.11.1704; Auszug aus dem Vertrag zwischen der Stadt Demmin und den Demminer Bauern zu Deven vom 18.03.1695; Auszug aus dem Vertrag zwischen der Stadt Demmin und der Witwe Hans Sodemanns wegen des Stadtackerwerks Drönnewitz vom 09.01.1702; Berechnung des Kapitalabtrags von Drönnewitz 1705-1726; Vertrag zwischen von Thun und dem Pächter Henning Christian Hoppenradt über das Gut Drönnewitz vom 23.07.1722; Schreiben von A.C. Thesendorf an v. Hoben vom 12.04.1713; Akten der Vorinstanz in Original und Kopie: Hofgerichtsakten in Sachen Bürgermeister und Rat zu Demmin vs. den Kapitän von Thun auf Schlemmin als Allodialerben des Friedrich JUlius von Hoben in pcto reluitionis des Stadtackerwerks Drönnewitz 1722-1724
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1722-1724 2. Greifswalder Hofgericht 1724 3. Tribunal 1724-
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Demmin
Beklagter: Kapitän Otto Christoph von Thun auf Schlemmin als Allodialerbe des Friedrich Julius von Hoben auf Beestland und Wolckow
Anwälte: Kl.: Adam Christian Thesendorf (A), Dr. Joachim Köckert (P) Bekl.: David Jürgen Gerdes (A), Dr. Joachim Evers (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0140
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