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Wismarer Tribunal - 01.12. 1. Kläger L
12 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0030
Prozessgegenstand: Querulationis, Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um den Bau einer Mühle
Alte Signatur: 290/7
Laufzeit: (1697-1746) 07.03.1746-26.11.1746
Fallbeschreibung: Seit 1742 hat das Kloster Barth das Gut Viehof in Pfandbesitz übernommen. Zu dem Gut gehören zwei Windmühlen, in denen seit Generationen die Einwohner von Zingst, Stremminke und Öhe mahlen lassen, die Einkünfte daraus sind wichtig für den Unterhalt des Klosters. Auf Veranlassung des Hofrats von Boltenstern hat der Bekl. die Kgl. Kammer um die Erlaubnis gebeten, eine neue Mühle auf dem Zingst anzulegen und diese erhalten. Die Kl. appellieren dagegen, da sie Einbußen für ihre beiden Windmühlen befürchten und sich die Landesregierung in zwei Instanzen geweigert hat, ihre Zustimmung zurückzuziehen. Die Kl. bitten um Aufhebung der Erlaubnis der Landesregierung und um ein Mandat an Bekl., bei 200 Rtlr Strafe nicht mit dem Bau der Mühle fortzufahren. Das Tribunal folgt den Anträgen am 11.03. und fordert die Landesregierung zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf. Am 26.03. erklärt die Pommersche Kammer die Querulation für "frivol" und bittet diese abzuweisen, da die Einwohner von Zingst um die Zulassung der Mühle gebeten haben, die Einnahmen für die Kgl. Kammer erwirtschaftet. Die Kammer behauptet, daß der Mühlenbau keine Nachteile für die Kl. bringen wird und bietet an, die neue Mühle abreißen zu lassen, wenn sich Gegenteiliges herausstellen sollte. Das Tribunal fordert die Kl. am 05.04. zur Erwiderung auf, die am 26.04. eingeht und in der die Kl. den großen Schaden darstellen, der den Einnahmen der bestehenden Mühlen durch die neue Mühle droht, beweisen, daß die Zingster ihr Getreide schon immer in der Viehofer Mühle haben mahlen lassen und bitten, den Mühlenbau aufzuhalten. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll extrajudicialia vom 29.04.1746 der Akte nicht beiliegt. Am 28.04. schlägt die Kgl. Kammer vor, daß Mühlenmeister Janssen aus Divitz den Kl.n anstelle der 56 Rtlr, die sie als feste Einkünfte aus ihren Mühlen ziehen, 100 Rtlr bezahlen und die Mühlen dafür pachten will. Das Tribunal fordert die Kl. am 29.04. zur Erwiderung auf. Am 09.05. lehnen die Kl. das Angebot ab, daraufhin teilt das Tribunal am 10.05. der Kammer mit, daß das Bauverbot für Bekl. bestehen bleibt. Am 20.05. beschweren sich die Kl., daß der Bekl. seine Vorbereitungen zum Bau trifft und bitten um Verbot bei Androhung von 500 Rtlr Strafe, das Tribunal erläßt das Mandat am selben Tag bei 400 Rtlr Strafe. Am 02.06. beschweren sich Kl., daß der Bekl. trotzdem mit dem Bau der Mühle fortfährt. Sie bitten um Vollstreckung der Geldstrafe und um Aufforderung an den Stadtkommandanten von Stralsund, Oberst von Schwerin, ein Kommando Soldaten nach Zingst zu entsenden, die den Baustop durchsetzen. Das Tribunal erläßt die erbetenen Mandate und das Reskript an Oberst Schwerin am 03.06. und beauftragt den Fiskal mit Ermittlungen gegen den Bekl. Am 18.06. bitten die Kl. um Eröffnung der am 16.06. eingegangenen Akten erster Instanz, die das Tribunal am 20.06. auf den 22.06. ansetzt. Am 04.07. berichtet die Kgl. Kammer, daß sie dem Amtmann von Boltenstern eine Untersuchung der Auseinandersetzung aufgetragen hat und legen diesen Bericht, der behauptet, die Viehofer Mühlen könnten trotz der neuen Konkurrenz gut bestehen. Da Janssen sein Angebot erneuert und erweitert bittet die Kammer um Erteilung der Baugenehmigung. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll extrajudiciale vom 04.07.1746, aus das hingewiesen wird, der Akte nicht beiliegt. Am selben Tag bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 16.07.1746 bestätigt das Tribunal das Bauverbot und fordert die Kl. zur Erklärung über die Vorschläge der Kgl. Kammer auf. Am 01.08. bitten diese um Fristverlängerng, die sie am 02.08. erhalten, am 17.08. bringen die Kl. neue Beweise für den Mühlenzwang für ihre Mühlen bei, entkräften die Belege der Gegenseite und bitten, dem Bau nicht zuzustimmen. Am 27.08. bittet die Kgl. Kammer um Bauerlaubnis für Classen, am 07.09.1746 verbietet das Tribunal den Bau der Mühle und fordert dafür von Kl.n die Bezahlung von 20 Rtlr Grundgeld an die Kgl. Kammer. Am 19.10., 24.11. und 19.12.1746 bitten Nebenbekl. um Fristverlängerung wegen eventueller Ergreifung von Rechtsmitteln, die sie am 21.10., 25.11. und 20.12.1746 erhalten.
Prozessbeilagen: (7) Bescheide der Vorpommerschen Landesregierung vom 04.12.1745, 14.02. und 09.03.1746; vom Stralsunder Notar F.S. Anders aufgenommene Appellationen vom 14.12.1745 und 24.02.1746; Auszug aus der Intercession der Kgl. Reluitionskommission vom 29.12.1741; Auszug aus dem Verlängerungsvertrag über das Ackerwerk Viehof vom 10.05.1742; Entscheidung der Kgl. Landesregierung in Sachen Hans Frese, Müller auf dem Ackerwerk Viehof vs. die Besitzer und Einwohner der zum Amt Barth gehörenden Ackerwerke und Dörfer in pcto des Mahlens auf der Viehöfer Mühle vom 28.04.1727; Schreiben der Kl. an die Kgl. Landesregierung vom 23.02.1746; Schreiben des Mühlenmeisters Janssen an Kgl. Kammer (o.D.); Auszug aus dem Kgl. Lustrationsanschlag über die Einkünfte aus dem Amt Barth von 1709; vom Barther Notar Peter Ernst Brunstein ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 15.03. und 23.05.1746 sowie Zeugenaussage von Hinrich Krempien und Nicolaus Kasten vom 17.05.1746; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Hertzberg vom 02.06.1746; Aussagen des Gottfried Hensel und Jochim Christoph Garlof vom 28.05.1746; Auftrag der Landesregierung an den Lizentinspektor vom 06.12.1728; Bericht des C. v. Boltenstern zu Franzburg an die Kgl. Kammer vom 21.06.1746; Aufstellung der "Mahlgäste" der Viehhofer Mühlen vom 30.06.1746 (90 Personen); von Notar Peter Ernst Brunstein aufgenommene Befragung des Daniel Schwartze, Schulze zu Küstrow vom 06.06.1746; von Notar A.C. Glues aufgenommene Zeugenbefragung von Hinrich Parow und Michel Kraft aus Zingst, auf dem Amtshof in Franzburg vom 04.06.1746; Erklärung des Friedrich Janssen vom 03.06.1746; Auszug aus dem Lustrationskommissionsanschlag über Straminke und die Insel Öhe von 1697; Auszug aus der Punktation über den Meierhof Straminke vom 19.08.1732; Auszug aus dem Verlängerungsvertrag über Ziptier vom 29.06.1741; von Notar Peter Ernst Brunstein aufgenommene Aussagen von Bartold Tode, Friedrich Netzel und Johann Düselitz, Akzisediener, vom 04.08.1746, von Johann Christian Wessel und Gottfried Danckward vom 09.08.1746, von Johann Michel Keuschel vom 29.07.1746, von Johann Hinrich und Hinrich Krempien vom 01.08.1746, von Friedrich Netzel und Elias Lantow vom 04.08.1746; Aussage des Johann Friedrich Meincke vom 28.07.1746; Aussage des Jacob Valentin Rodbertus vom 02.08.1746; von Notar Peter Ernst Brunstein gemachte Aussage über ein Gespräch des Verwalters Frese zu Viehof mit Müller Janssen vom 09.08.1746; Auszug aus dem Pfandvertrag über Viehof von 1712; Supplik des Bekl. an die Kgl. Kammer vom 19.08.1746; von Notar Peter Ernst Brunstein aufgenommene Zeugenaussagen von Michel Schutt, Jochim Heydemann, Friedrich Janssen und Gottfried Selten vom 18.08.1746; Akte der Pommerschen Landesregierung wegen einer auf dem Zingst zu erbauenden Mühle Anno 1745
Instanzenzug: 1. Vorpommersche Landesregierung zu Stralsund 1745 2. Vorpommersche Landesregierung zu Stralsund 1745-1746 3. Tribunal 1746 4. Tribunal 1746
Kläger: (2) N N von Lillieström auf Eixen und N N von Behr auf Stresow als Kuratoren des adligen Klosters zu Barth
Beklagter: Johann Classen, Müller sowie die Kgl. Pommersche Kammer als Nebenbekl.
Anwälte: Kl.: Dr. Lucas Friedrich Schröder (A), Dr. Erich Hertberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0030


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0037
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Vorrang im Konkurs
Alte Signatur: 290/11
Laufzeit: (1743-1749) 25.12.1749-05.07.1752
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 25.12.1749 um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Stralsunder Ratsgerichts und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 30.12.1749 legen Kl. am 20.01.1750 ihren Schriftsatz vor. Nach dem Tode des Färbers Andreas Blumenthal im Jahre 1730 ist jahrelang keine Erbteilung zwischen den jeweils 3 Kindern erster und zweiter Ehe erfolgt. Als das Stralsunder Ratsgericht sie durchführt, werden die Kl. massiv benachteiligt und ihre privilegierten Forderungen an den Nachlaß des Vaters bleiben unberücksichtigt, so daß die Kl. an Platz 18 der Gläubiger Burgers eingereiht werden, ihre Geschwister 1. Ehe auf Platz 8. Die Kl. wenden sich in ihrer Querel vor allem gegen die Rolle Burgers, die ihrer Meinung nach dazu geführt hat, die Kinder 1. Ehe massiv zu bevorteilen und fordern ihren Anteil am väterlichen Erbe. Das Tribunal fordert am 05.05. die Akten der Vorinstanz vom Stralsunder Rat an, am 19.10. bitten die Parteien um Eröffnung der am 20.08. eingegangenen Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 23.10. auf den 24.10.1750 festsetzt. Am 18.01. und 26.04.1751 bitten die Parteien, am 28.06. die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 09.02. tragen die Bekl. ihre Gegenargumente vor, am 12.04. legen die Bekl. eine Aufstellung über die Obligationen Burgers vor, die dieser für alle Kinder Blumenthals verwaltet hat. Am 05.07.1751 setzt das Tribunal die Ansprüche der Kl. mit denen der Bekl. gleich und reiht beide an Platz 8 der Gläubiger Burgers ein. Am selben Tag sendet es die Akten an den Stralsunder Rat zurück. Am 12.08. ergreifen die Witwe des Ratsherrn Richter und C. N. Mathiae als nachgeordnete Gläubiger Burgers restitutio in integrum gegen das Tribunalsurteil, erbitten aber zunächst am 12.08., 27.09. und 18.10. Fristverlängerung, die sie am 14.08., 28.09. und 19.10. erhalten. Am 26.10.1751 tragen die Gläubiger ihre Beschwerden gegen das Tribunalsurteil vor und bitten darum, ihre Ansprüche vor den Kl.n einzuordnen. Am 30.03.1752 bitten die Bekl., die Akten der Vorinstanz erneut vom Stralsunder Rat abzufordern. Das Tribunal folgt dem am selben Tag, am 17.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 03.07.1752 bestätigt das Tribunal sein Urteil der Vorinstanz. Am selben Tag sendet es die Akten nach Stralsund zurück
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Stralsunder Ratsgerichts vom 06.04.1748 und 14.11.1749; von Tribunalsbote Gustaf Nowander ausgestellte Übergabequittung für die Übergabe zweier Tribunalmandate vom 11.06.1750; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Hertzberg vom 09.10.1750; Rationes decidendi des Stralsunder Ratsgerichts; Auszug aus Gemeinem Bescheid von 1743; Auszug aus der Waisenordnung des Rates der Stadt Stralsund (o.D.); Aufstellung über von Burger verwaltete Obligationen der Kinder Blumenthals; Attest des Garnisonsarztes Jörcke für Advokat Richter vom 16.10.1751; Forderungen der Kl. vom 27.07.1746; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Carl Christoph Gröning vom 10.11.1751
Instanzenzug: 1. Ratsgericht zu Stralsund 1748 2. Ratsgericht zu Stralsund 1748-1749 3. Tribunal 1749-1750 4. Tribunal 1750-1752
Kläger: (2) Carl Friedrich Lichtenfeldt und Georg Friedrich Pagenkop als Vormünder der Kinder 2. Ehe des Andreas Blumenthal
Beklagter: Johann Schlichtkrull als gemeinsamer Anwalter der Gläubiger Johann Burgers, Vormund der Kinder 1. Ehe des A. Blumenthal sowie Maria Kind als Witwe des Ratsherrn Richter und Christian Nicolaus Matthiae als Gläubiger Burgers
Anwälte: Kl.: Johann Hinrich Bentzin (A), Dr. Michael Zylius (P), seit 09.10.1750: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Johann Schlichtkrull (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P), seit 12.08.1750: Ehrenfried Hinrich Richter (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0037


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0112
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Nutzung der Weide
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 313
Laufzeit: (1794) 15.09.1794-05.12.1796 (1796)
Fallbeschreibung: Das Georgshospital hat seit Jahrhunderten eine Weide in der Nähe eines Moores, den sogenannten Moorhof für das eigene Vieh, das der Präbendarien und des Hospitalbauern, anteilig mit der Barther Kirche genutzt. Seit der Verpfändung des Hofes im Jahre 1748, bei dem der Pfandbesitzer die Windmühlen und die Weide unterverpachtet hat, wird Vieh Dritter auf diese Weide getrieben. 1790 schlugen die Bekl. vor, die Weide offiziell mit einem Graben zu teilen, den Kl.n 1/3 zu überlassen und den Rest für sich zu reklamieren. Der Grenzgraben soll von beiden Seiten anteilig unterhalten werden, das Vieh des Müllers auf die Weide der Kl. getrieben werden, die auch für den Unterhalt der anderen Grenzgräben zur Hälfte zuständig sind. Dagegen und gegen die "Einziehung" eines Bauern, der bisher dem Hospital gedient hat, klagen die Kl. vor der Landesregierung, die die Teilung in zwei Instanzen bestätigt und appellieren an das Tribunal, bitten aber am 15.09. und 13.10. zunächst nur um Fristverlängerung, die sie am 18.09. und 14.10. erhalten, bevor sie am 17.11.1794 ihren ausführlichen Schriftsatz zur Begründung ihrer Beschwerden vorlegen. Das Tribunal fordert die Landesregierung am 14.02.1795 auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden, am 20.04. bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 25.04 erhalten. Am 06.07. bitten die Kl. um Eröffnung der am 04.05. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 10.07. auf den 13.07. ansetzt. Am 19.10.1795, 18.01., 11.04., 04.07.1796 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 14.03.1796 bittet die Landesregierung um Rücksendung der Akten erster Instanz, die das Tribunal am 23.03. nach Stralsund sendet und am 27.04. zurückerhält. Am 17.10.1796 bestätigt das Tribunal im wesentlichen die Entscheidung der Regierung, stellt es aber der Pommerschen Kammer frei, ihre eventuellen Interessen wahrzunehmen und sendet die Akten der Vorinstanz am 03.12.1796 an die Landesregierung zurück.
Prozessbeilagen: (7) vom Barther Notar Johann Friedrich Matthias Danckwardt aufgenommene Appellation vom 16.06.1794; Bescheid der Vorpommerschen Landesregierung vom 30.05.1794; Schreiben C. Hardrats aus Barth an Dr. Hasse vom 08.11.1794; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hasse vom 09.10.1794 und 02.05.1795 sowie der Bekl. für Palthen vom 27.03.1796; von Tribunalsbote F.W. Coglien ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 10.03.1795 und 15.03.1796 bzw. Übergabequittung für Akten der Vorinstanz vom 13.12.1796; Rationes decidendi der Landesregierung; Schreiben der Landesregierung an das Tribunal vom 14.03.1796
Instanzenzug: 1. Vorpommersche Landesregierung 1792-1793 2. Vorpommersche Landesregierung 1793-1794 3. Tribunal 1794-1796
Kläger: (2) Jochim Friedrich Landtow und Bernd Andreas Schmuggerow als Provisoren des Hospitals St. Georg zu Barth (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: J.C. Schönberg und J.Fr. Rodbertus als Provisoren der Barther Kirche (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Christian Hardrat (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0112


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0194
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 421
Laufzeit: 24.10.1774-01.11.1774
Fallbeschreibung: Die Kl.in erklärt, daß sie zwar zustimmt, das von ihnrem Mann dem Bekl. geliehene Geld in dessen Gütern auf weitere 5 Jahre stehen zu lassen, aber auf Bezahlung der rückständigen Zinsen besteht mit jeweils einer neuen und einer verflossenen Rate. Das Tribunal verweist die Kl.in am 31.10. auf das am selben Tag publizierte Urteil.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1774
Kläger: (2) Witwe des Johann Lantow zu Stralsund
Beklagter: Carl Julius von Ferber, Kammerherr auf Thurow, Strelow und Voigtsdorf
Anwälte: Kl.: David Gottlieb Ike (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0194


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0210
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo poenale Auseinandersetzung um die Bezahlung von Steuern
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 430
Laufzeit: (1628-1686) 10.01.1687-19.03.1687
Fallbeschreibung: Die Kl. bestehen darauf, daß sich die Bekl. an der Türkensteuer beteiligen und führen Beispiele aus dem Jahr 1627 und 1663 an, wo sie sich an der Einquartierung der kaiserlichen Truppen bzw. bei der Türkenhilfe beteiligt haben, weshalb die Kl. um ein entsprechendes Mandat an die Bekl. bitten. Das Tribunal verspricht am 19.03.1687 die Berücksichtigung der Fakten im Fall Nr. 0210, geht aber nicht auf die Bitte nach dem Mandat ein.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Memorial des pommerschen Klerus in Stockholm vom 17.09.1686; Auszug aus der Deduktion des pommerschen Klerus in Stockholm vom 24.09.1686; Auszug aus der Kgl. Resolution vom 08.10.1686; Reskripte Karls XI. an das Tribunal vom 08.10.1686 und an die Pommersche Landesregierung vom 18.10.1686; Auszug aus den Prozeßakten der Ritter- und Landschaft des Herzogtums Mecklenburg vor dem Reichshofrat vom 30.06.1679, 28.03.1681 und 03.06.1682; Auszug aus dem Landtagsabschied vom 22.03.1628; Auszug aus dem Hauptkommissionsrezeß von 1669
Instanzenzug: 1. Tribunal 1687
Kläger: (2) Pommersche Landstände
Beklagter: pommerscher Klerus
Anwälte: Kl.: Dr. Alexander Caroc (A), Dr. Friedrich Anthon (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0210


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0299
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Akteneinsicht
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 605
Laufzeit: 27.01.1761-29.01.1761
Fallbeschreibung: Die Kl. bitten um Kopien des Schriftsatzes der Bekl. aus Fall Nr. 0298 um die Fischereigerechtigkeit und erhalten diese am 28.01.1761.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1761
Kläger: (2) Bauern der Dörfer Lubmin, Vierow und Gahlkow
Beklagter: Konzil und Rektor der Universität sowie Bürgermeister und Rat zu Greifswald
Anwälte: Kl.:Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0299


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0316
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Untersuchung der Zustände am Hofgericht
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 481
Laufzeit: 21.11.1765-11.12.1765
Fallbeschreibung: Die Kl. bitten um schnelle und gründliche Aufklärung der Zustände am Hofgericht, bei dem zwei Assessoren vom Amt suspendiert worden sind und ihre amtierenden Kollegen bei der Landesregierung verklagt haben. Das Tribunal teilt ihnen am 10.12.1765 mit, daß sie die Appellation des Hofgerichts in dieser Frage abgelehnt habe. Am 22.07.1766 erneuern die Kl. ihre Bitte
Instanzenzug: 1. Tribunal 1765
Kläger: (2) Vorpommersche Landstände
Anwälte: Kl.: Peter Mathias Haselberg (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P), seit 1766: Adam Christian Hauschildt (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0316


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0321
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari Ausienandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 481
Laufzeit: 21.01.1768-22.01.1768
Fallbeschreibung: Dem Kl. ist durch seinen suspendierten Kollegen Baerenfels der Schriftsatz der Hofgerichts gegen sie mitgeteilt worden. Er fühlt sich dadurch beleidgt und möchte gegen die Verleumdungen der Bekl. vorgehen. Er bittet, die Bekl. zu einem Beweis ihrer Behauptungen aufzufordern oder ihnen ewiges Schweigen aufzuerlegen. Das Tribunal verweist ihn am 22.01.1768 auf sein Urteil in Nr. 0318, verweist also auch ihn an die Landesregierung.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1768
Kläger: (2) Christian Benjamin Lange, suspendierter Hofgerichtsassessor
Beklagter: N N von Usedom, Direktor des Vorpommerschen Hofgerichts und N N von Rehfeldt, Assessor am Vorpommerschen Hofgericht
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0321


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0324
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Amtsführung im Hofgericht
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 481
Laufzeit: 02.11.1770-10.11.1770
Fallbeschreibung: Der Kl. beschreibt die Zustände im Vorpommerschen Hofgericht, die sich äußerst negativ auf die Justizpflege im Land auswirken und bittet darum, dafür zu sorgen, daß der suspendierte Assessor Baerenfels entweder definitiv aus dem Kollegium ausgeschlossen werde oder wieder an der Arbeit teilnehme. Der seit Jahren anhaltende Schwebezustand mit gegenseitigen Beleidigungen zwischen Baerenfels und dem Direktor Usedom sowie dem Assessor Rehfeldt schade dem Ansehen und der Arbeitsfähigkeit des Gerichts massiv. Das Tribunal verweist den Kl. am 09.11.1770 an die Landesregierung.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1770
Kläger: (2) Ludwig Wilhelm von Lepel, Assessor am Vorpommerschen Hofgericht
Anwälte: Kl.: Johann Franz von Palthen

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0324


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0361
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung seines Honorars
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 501
Laufzeit: 17.01.1787-26.05.1787
Fallbeschreibung: Der Kl. hat den Bekl. in den vergangenen Jahren in seinem Prozeß vor dem Tribunal vertreten, ist dafür aber nur unzureichend bezahlt worden. Aktuell fordert er 80 Rtlr für Verlagskosten, weitere 76 Rtlr Honorar und bittet um Anweisung an den Kommissar, ihm bei der Auszahlung dieser Forderung behilflich zu sein. Das Tribunal leitet die Bitte des Kl.s am 23.01. an Landrat Dinnies weiter und weist diesen entsprechend an. Am 19.05. legt der Kl. eine Rechnung über 82 Rtlr 28 s vor, erbittet deren Prüfung und die Anweisung an den Bekl. zur Bezahlung. Am 26.05.1787 moderiert das Tribunal die Rechnung zu 74 Rtlr 12 s.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1787
Kläger: (2) Dr. Johann David Lembke, Prokurator am Tribunal
Beklagter: Immanuel von Gentzkow zu Schlechtmühl
Anwälte: Kl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0361
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