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Wismarer Tribunal - 01.18. 1. Kläger R
29 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0035
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung wegen Bezahlung der Steuern
Alte Signatur: 290/9
Laufzeit: (1612-1747) 19.10.1747-11.11.1747
Fallbeschreibung: Die Bischöfe von Schwerin haben den Zehnt von Äckern gefordert, die der Stadt, den Kirchen und Hospitälern gehören. Diese Zehnten sind von den pommerschen Herzögen abgekauft worden und werden seither in Geld (6fl / Morgen Acker) geleistet, das an das Kgl. Konsistorium fließt. Während der kaiserlichen Herrschaft (1627-1632) ist der Zehnt nicht eingezogen worden, seit 1633 wird er wieder vond er Barther Kämmerei erhoben. Da das Stadtarchiv im Krieg verlorengegangen ist und viele Äcker zunächst brach liegen, erreichen die Steuern aber nie mehr die vor dem Krieg übliche Summe (120 fl). Im Jahre 1744 beschwert sich das Konsistorium über die seit Jahren andauernde Diskrepanz und fordert, die vor dem Krieg üblich gewesenen Beträge zu erlegen, entsendet eine Kommission, die die Steuereinkünfte verbessern soll, aber nur erreicht, daß jährlich 90 fl. eingehen. Am 17.05.1747 fordert das Konsistorium die Kl. auf, dafür zu sorgen, daß wieder jährlich 120 fl. eingehen, notfalls durch eine Steuerhöhung auf die steuerbaren Hufen. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal, belegen, daß die 120 fl. Steuerertrag nur selten erreicht worden sind und bitten um Beibehaltung des Anschlags. Das Tribunal fordert das KOnsistorium am 10.11.1747 zur Erklärung auf, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Verordnung Herzog Philipp Julius von Pommern vom 23.01.1612; Schreiben des GReifswalder Konsistoriums an Kl. vom 26.01.1612, 10.06.1699; Quittungen des Rentmeisters von Barth Heinrich von Wesel vom 18.12.1616 und 03.01.1618; Schreiben des C.L. von Essen an Rat von Barth vom 18.10.1743; vom Stralsunder Notar F.S. Anders aufgenommene Appellation vom 16.09.1747; Urteil des Konsistoriums vom 09.09.1747
Instanzenzug: 1.
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Barth
Beklagter: Kgl. Geistliches Konsistorium zu Greifswald
Anwälte: Dr. Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0035


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0113
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um eine Kommission zur Verbesserung der Ackerkultur und Stadtholzung
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 314
Laufzeit: (1794) 15.12.1794-23.02.1795
Fallbeschreibung: Nach Aufforderung der Stockholmer Reichsregierung an die kleinen pommerschen Städte zum Einreichen von Vorschlägen zur Verbesserung des Stadtwesens" und Beratung im Barther Rat, sind die Kl. mit einem Erlaß der Landesregierung konfrontiert worden, Kommissionen zur Verbesserung der Ackerkultur und der besseren Nutzung des Stadtwaldes in Barth einzusetzen. Dagegen wenden sie sich und bitten, zunächst eigene Vorschläge machen zu dürfen. Als die Landesregierung dies ablehnt, appellieren die Kl. an das Tribunal und bitten um ein Verbot an Bekl. die Kommission während schwebeneder Appellation arbeiten zu lassen. Das Tribunal lehnt die Appellation am 19.12.1794 ab, da es bisher "an einer gegründeten Beschwerde fehlet". Am 02.02.1795 legen die Kl. die Gründe für ihre Bitte ausführlich da und bitten, vor Durchführung einer kostenintensiven Kommission zunächst eigene Vorschläge einreichen zu dürfen. Das Tribunal weist die Appellation am 21.02.1795 erneut als "ungegründet" zurück.
Prozessbeilagen: (7) vom Barther Notar Johann Friedrich Matthias Danckwardt aufgenommene Appellation vom 04.11.1794; Erlaß der Pommerschen Landesregierung vom 30.10.1794
Instanzenzug: 1. Vorpommersche Landesregierung 1794 2. Tribunal 1794-1795
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat wie auch die Repräsentanten der Bürgerschaft zu Barth (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kgl. Pommersche Landesregierung
Anwälte: Kl.: Christian Hardrat (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.:

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0113


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0117
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verfassung eines Schriftsatzes
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 316
Laufzeit: (1795) 24.11.1795-28.11.1795
Fallbeschreibung: Dem Kl. ist am 06.11. vom Tribunal befohlen worden, den Verfasser des von ihm unterschriebenen erste Schriftsatzes in Prozeß Nr. 0116 zu offenbaren oder zu beschwören, daß er das Schriftstück aufgesetzt habe. Der Kl. gesteht am 24.11., daß der Anwalt Billroth den Schriftsatz verfaßt habe, da er selbst zu beschäftigt mit anderen Geschäften gewesen sei und bittet um Gnade. Das Tribunal verurteilt am 28.11. Billroth, dem bereits das Hofgericht die Anwaltschaft in dieser Sache untersagt hatte, zu 25 Rtlr Geldstrafe, den Kl., weil er den Schriftsatz unterschrieben hatte, zu 5 Rtlr Strafe.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des J.C. Schönberg und J.J. Rodbertus an Kl. vom 26.08.1795
Instanzenzug: 1. Tribunal 1795
Kläger: (2) Christian Wilhelm Ehrenreich Ramelow, Anwalt zu Barth
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0117


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0129
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Übertragung des Gutes Duvendiek
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 382
Laufzeit: (1583-1702) 03.07.1702-12.07.1707
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 03.07.1702 um Nichtzulassung der Appellation und Verkürzung der Frist für Kl.in zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil fordert das Tribunal die Kl.in am 05.07. auf, ihren Schriftsatz bis zum Ende der Gerichtsferien vorzulegen. Am 20.07. bittet die Kl.in um Fristverlängerung, da ihr Rechtsmittel vor dem Hofgericht noch nicht beschieden worden ist und erhält diese am 24.07. Am 29.08. folgt die Kl.in dem Mandat und erklärt, das Hofgericht habe sie in zwei Instanzen aufgefordert, dem Bekl. den Mellenthinschen Anteil am Gut Duvendiek auszuliefern, obwohl nicht geklärt sei, inwieweit der Kl. überhaupt Anspruch auf das Gut erheben dürfe und was ihm daran gehören würde. Dagegen appelliert die Kl.in an das Tribunal und besteht darauf, zunächst genau den Streitgegenstand zu klären, bevor sie zur Ablieferung und zum Verkauf des Gutsanteils aufgefordert werden kann. Am 07.09. bittet der Bekl. erneut, die Appellation nicht zuzulassen, sondern ihm den Rückkauf des Gutes zu gestatten. Am 12.09.1702 lehnt das Tribunal die Annahme des Prozesses ab. Am 17.10. legt die Kl.in dagegen neue Beweise vor, erklärt, daß die verschiedenen Anteile des Gutes Duvendiek seit spätestens 1685 durch gemeinsamen Besitz miteinander vermengt und nicht voneinander zu trennen sind, die Teilung, wie sie vom Bekl. gefordert wird, also unmöglich ist. Sie bedauert, bei der Ermittlung des Umfangs des Mellenthiner Anteils aus ihren Gutsarchivalien nicht beitragen zu können, weist auf die großen Meliorationen seit Übernahme des Gutes hin und bittet um Aufhebung der Hofgerichtsurteile vom 16.06. und 24.07.1702. Das Tribunal fordert daraufhin am 01.12. die Akten der Vorinstanz vom Hofgericht an, obwohl der Bekl. am 23.10. um Bestätigung der Hofgerichtsurteile und Nichtberücksichtigung der Appellation gebeten hatte. Am 16.03. bittet die Kl.in um Eröffnung der am selben Tag eingekommenen Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 31.03. auf den 03.04. ansetzt. Am 23.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 09.07.1703 fordert das Tribunal die Kl.in zu einem Eid auf, daß sie keine weiteren Dokumente über die Besitzverhältnisse an Duvendiek besitze. Am 20.08. kündigt der Bekl. Rechtsmittel gegen das Urteil an, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die ihm am 22.08. gewährt wird. Am 10.09. bittet die Kl.in ihr den Eid von den Stralsunder Ratsherren Arnold Friedlieb und Joachim Zander abnehmen zu lassen. Das Tribunal bevollmächtigt die beiden am 12.09. entsprechend dazu. Am 04.10. beschwert sich der Bekl. über die enge Verwandtschaft zwischen Friedlieb und der Kl.in und bittet, ihm die Kommission zu entziehen. Er bietet an, den 1685 entrichteten Kaufpreis bar zu bezahlen, die Meliorationen nach Entscheid der Kommission, die in beschleunigtem Verfahren auch die Grenzen festlegen soll. Das Tribunal fordert die Kl.in am 05.10. zur Erwiderung auf, die am 30.11. eingeht und in der die Kl.in sich dagegen wehrt, daß ihr Anteil im Gut nach der Kirchenmatrikel von 1583 berechnet wird. Sie fordert, das Gut taxieren zu lassen und ihr danach den Wert bar zu ersetzen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 01.12. zur Erwiderung auf. Am 06.12.1703 berichtet die Kl.in, daß der Eid von ihr abgelegt worden ist und bittet darum, daß der Bekl. zunächst seinen Anteil an dem Gut namhaft machen soll, bevor über Aufteilung, Kaufpreis und Entschädigung entschieden werden kann. Am 17.01.1704 erneuert der Bekl. seine Einwände und Bedenken, das Tribunal schließt am 19.01. die Beweisaufnahme. Am 22.01. bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 22.02. legt der Bekl. neue Beweise aus einem vor dem Hofgericht schwebenden Prozeß um die Öbelitzer Güter vor und bittet, diese bei der Taxierung zu berücksichtigen. Am 07.04.1704 beauftragt das Tribunal die Kommission damit, die verschiedenen Güteranteile voneinander zu messen", die Meliorationen zu taxieren. Am 21.04. bittet der Bekl., alle weiteren Rechtsmittel der Kl.in kostenpflichtig abzuweisen. Am 26.06. erklärt der Bekl., daß die Kommissare sich auf einen Termin zur Taxierung der Güter geeinigt haben und bittet um Mandat an die Kl.in, diesen Fall mit ihren Con-Kommissaren in jedem Falle wahrzunehmen. Am 21.10. bittet der Bekl. um Fristverlängerung zum Einbringen des Kommissionsprotokolls, die er am 24.10. erhält. Am 27.10. erklärt die Kl.in, daß die Kommission das Gut noch nicht vermessen und den verschiedenen Teilen zugeteilt habe und bittet darum, um allen künftigen Streit zu vermeiden. Das Tribunal weist die Kommissare am 09.12.1704 entsprechend an. Am 31.03. beschwert sich der Bekl., daß die Kl.in den Kommissionstermin zum wiederholten Male abgesagt hat und bittet um Anweisung an die Kommissare, die Kommission abzuschließen. Dieser Auftrag des Tribunal ergeht am selben Tag. Am 07.05. rechtfertigt die Kl.in ihr Vorgehen, da zunächst geklärt werden müsse, was der Mellenthinsche Anteil in Duvendiek sei, bevor dieser vermessen werden könne. Das Tribunal fordert die Kommissare am 11.05. auf, die Vermessung nach nachprüfbaren Kritierien durchzuführen. Am 28.05. bittet der Bekl., der Kl.in kein weiteres Gehör zu schenken und das Urteil in der Sache zu sprechen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 03.06. ab. Am 28.09. bringt der Bekl. den Kommissionsbericht bei und bittet um dessen Eröffnung, am 20.10. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 18.12.1705 beauftragt das Tribunal die Kommissare, die 10,5 Hufen Mellenthinschen Anteil in Duvendiek zu vermessen und dem Bekl. zuzuweisen und wegen des restlichen Gutes einen gütlichen Vergleich zwischen den Parteien zu treffen. Am 18.01.1706 ergreift die Kl.in gegen das Urteil restitutio in integrum wegen Aufteilung der Hufen und Benachteiligung des Öbelitzer Anteils. Am 16.02. bittet der Bekl. um schleunige Vermessung von 10,5 Hufen in Duvendiek und seine Einsetzung in diesen Besitz. Das Tribunal lehnt dies am 08.06. ab. Am 20.04. bitten die Parteien, am 31.05. der Bekl. um Prozeßbeschleunigung. Am 08.06. fordert das Tribunal die Erwiderung des Kl.s auf den Restitutionsschriftsatz der Kl.in, am 28.06. und 03.09. erneuert dieser seinen Antrag auf umgehende "Auseinandermessung" der Güter, am 02.11.1706 weist das Tribunal die Kommissare entsprechend an. Am 17.02.1707 berichtet der Bekl., daß die Kommission durch den Schlaganfall eines Con-Kommissars erneut aufgehalten worden sei und bittet um Anweisung an die Kommissare, ihre Arbeit unverzüglich durchzuführen. Am 19.02. setzt das Tribunal den Kommissaren eine einmonatige Frist, am 15.03. bittet die Kl.in um Fristverlängerung bis zur Genesung des Con-Kommissars. Das Tribunal lehnt dies am 18.03. ab. Am 24.03. bittet die Kl.in darum, den Stralsunder Ratsherrn Jacob Bullrum als Con-Kommissar zu ernennen, das Tribunal folgt dem am 29.03. Am 04.07. teilt der Bekl. mit, die Sache sei gütlich verglichen und bittet darum, sie ad acta zu legen. Das Tribunal fordert am 08.07.1707 eine entsprechende Mitteilung der Kl.in, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteile vom 06.09.1643, 29.06.1701, 24.07. und 22.09.1702; Tribunalsurteile vom 03.02., 05. und 24.07.1702; Auszug aus dem Kommissionsprotokoll zur Aufteilung Duvendieks vom 16.05.1702; Supplik des Bekl. an das Hofgericht vom 21.05.1702; Auszug aus der Nieparser Kirchenmatrikel vom 31.05.1583; Kaufvertrag zwischen den Baumannschen Erben und Georg Bernhard Klinge über die "Duvendiekschen Güter" (Mellenthin, Obelitz, Bohlenhof und Ravottenhof sowie die in Wüstenhagen gelegenen wüsten Hufen) vom 25.11.1685; Vertrag zwischen Henning Mellenthin von Zansebuhr, Hinrich Biermann und Dominicus Schnell vom 24.08.1644; von Notar Nicolaus Hinrich Storck aufgenommener Protest des Stralsunder Brauerältermanns Hinrich Biermann gegen den vorstehenden Vertrag vom 07.09.1644; Bestätigung des Generalgouverneurs von Vorpommern über Verpfändung des Gutes Duvendiek durch die Gebrüder Henning und Hans Jürgen von Mellenthin an Martin Krakow vom 15.09.1652 und 26.09.1653; Mandat des Hofgerichts an die Kl.in vom 15.06.1702 und Beauftragung der Kommissare Chrysanthus Friedrich von Magdeburg und Maevius Völschow sowie Lic. Arnold Fridlib und Joachim Zander, Ratsherren in Stralsund vom 02.09.1701 und 16.06.1702; Ladungen der Kommissare an Kl.in vom 20.06. und 26.09.1702, 04.06.1704, 31.01. und 22.04.1705, 13.01.1706, 09.02.1707; vom Stralsunder Notar Conrad Stern aufgenommene Appellationen vom 27.06. und 28.07.1702; von Notar Conrad Stern aufgenommene Befragung der Zeugen Daniel und Christian Schmidt vom 13.08.1602; Schreiben der Kl.in an Kommissare des Hofgerichts vom 12.10.1702, 14.07.1704 und 04.02.1706; Schreiben von N N Pommeresche an Dr. Pansow vom 18.10.1702; von Tribunalsbote Hans Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 07. und 10.01.1703; Rationes decidendi des Hofgerichts; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Gerdes vom 09.02.1703 und der Kl.in für Dr. Anthon vom 23.04.1703; Obligation Henning Mellenthin d.Ä. zu Duvendiek vom 14.02.1624; Kommissionsprotokoll von der Eidesleistung der Kl.in vom 16.11.1703; Auszug aus der Relation der Kommissare zur Taxierung der Obelitzer Güter vom 25.08.1669; Auszug aus dem Kommissionsprotokoll wegen Taxation des Gutes Öbelitz vom 07.06.1686; von Notar Philipp Hinrich Pladecius aufgenommene Befragung des Zeugen Ties Flint vom 19.07.1704; von Notar Conrad Stern aufgenommene Befragung des Oldendorper Bauern Daniel Schmidt vom 12.09.1704; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gerdes vom 22.01.1705; Schreiben der Kl.in an Kommissare vom ??.02.1705; Bescheid der Kommissare an Kl.in vom 02.05.1705; Antwort der Kommissare auf Eingabe der Kl.in vom 15.07.1704; Schreiben von Petrus Corswant an Dr. Pansow vom 10.05.1705 und 05.02.1706; von Notar Gregor Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 11.04.1705; Protocollum Commissionis vom 10.07.1704; Schreiben des Johann Erdewihn von Kathen an die Kommission vom 09.07.1704 mit Antwort der Kommissare vom 11.07.1704; Bürgschaft von Henning Mellenthin d.J. vom 10.03.1617; Mandat des Hofgerichts an den Exekutor Damman vom 07.02.1652; Auszug aus der Relation der Kommissare zur Taxierung der Obelitzer Güter von 25.08.1669; Auszug aus dem Kommissionsprotokoll wegen Inventarisierung des Gutes Öbelitz vom 07.06.1686; Aufstellung der Meliorationskosten in Duvendiek und Wüstenhagen 1685-1704; Auszug aus Anschlag der Kgl. Matrikelkommission (o.D.); Bescheide der Kgl. Matrikelkommission vom 06.07. und 02.09.1705, 03.03.1706; ärztliches Attest des Stralsunder Protophysikus Johann Neukrantz vom 09.03.1707
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1702 2. Greifswalder Hofgericht 1702 3. Tribunal 1702-1703 4. Tribunal 1703-1705 5. Tribunal 1706-1707
Kläger: (2) Anna Rysuppen (?), Witwe des Georg Bernhard Clinge (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kornett Henning Ehrenreich von Mellenthin (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Christoph Westphal (A), Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Dr. Georg Pansow (A), Dr. David Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0129


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0136
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 393
Laufzeit: 11.10.1686-01.09.1687
Fallbeschreibung: Seit 1667 haben die Kl. ihre Ansprüche auf mehrere Hufen in Turow vor dem Tribunal eingeklagt, mit dem Bekl. sind sie einig darüber, daß dieser seit 1660 pro Jahr 100 fl. "Abnutz" bezahlen soll, streiten aber noch in anderen Punkten um gegenseitigen Schadensersatz. Um an ihr Geld zu gelangen, bitten sie um ein entsprechendes Mandat an die Bekl. zur Bezahlung von 860 fl. "alten" und 700 fl. "neuen" Forderungen. Das Tribunal erläßt am 09.11. ein Mandat über 860 fl. an Bekl. Am 10.02.1687 bitten die Kl. um Vollstreckung ihrer Forderung, das Tribunal weist sie am 15.03. zunächst ab. Am 11.02. erklären die Bekl., keine Nachricht im Nachlaß ihres Vaters gefunden zu haben, worauf die Forderung der Kl. beruht. Sie versprechen sich um Aufklärung zu bemühen und bieten einen Vergleich wegen der geforderten 700 fl. an. Das Tribunal teilt ihnen die Akten am 15.03. nachrichtlich mit. Am 12.05. bitten die Kl. erneut um Anweisung zur Bezahlung an Bekl., am 13.05. setzt das Tribunal den Bekl. eine 6wöchige Frist zu Bezahlung oder Vergleich. Am 01.09.1687 bitten die Kl. um Vollstreckung ihrer Forderung, eine Reaktion des Tribunals ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Mevius Völschow ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 30.11.1686 und 30.05.1687
Instanzenzug: 1. Tribunal 1686-1687
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Beklagter: Kinder des verstorbenen Regimentsquartiermeisters Johann Dähne auf Turow
Anwälte: Kl.: Dr. Friedrich Gerdes (A), Gottfried Christian Michael (P) Bekl.: Dr. Johann Schlichtkrull (A), Dr. Jacob Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0136


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0147
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Zueignung von 3 Höfen in Thurow
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 401
Laufzeit: (1614-1731) 31.10.1731-27.04.1735 (1735)
Fallbeschreibung: Im Jahre 1614 hat Ernst Norman dem Herzog Philipp Julius 2.120 fl. geliehen zur Einlösung des Amtes Eldena, anstelle der Zinsen hat er 3 Höfe in Thurow zur Nutzung erhalten. Bogislaw XIV. hat sowohl das Amt Eldena als auch die 3 Höfe der Universität geschenkt, aber festgelegt, daß dies die Ansprüche Normanns nicht beeinträchtigen solle. Ungeachtet dessen fordern die Bekl. im Jahre 1701 die Rückgabe der Höfe, 1702 entscheidet die Landesregierung, daß die Hufen zurückgegeben werden sollten, sobald das vom Herzog geliehene Geld sowie alle Meliorationskosten von den Bekl. zurückgezahlt sind. Seit 1725 verstärkt die Universität vor der Landesregierung ihr Bemühen um Rückgabe der Höfe, die Landesregierung setzt 1731 eine Kommission ein, die gemäß dem Urteil von 1702 alle gegenseitigen Ansprüche liquidieren, die Meliorationskosten ermitteln und die Hufen an die Universität zurückgeben soll. Dagegen appelliert die Kl.in an das Tribunal und fordert, daß auch die seit 1702 aufgelaufenen Meliorationskosten bei der Entschädigung berücksichtigt werden. Das Tribunal fordert am 09.11.1731 die Akten der Vorinstanz an, am 28.04.1732 bittet die Kl.in um Fristverlängerung zum Einreichend er Akten, die sie am 02.05. erhält. Am 07.07. bittet Kl.in um Eröffnung der am 29.05. eingekommenen Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 11.07. auf den 15.07. ansetzt. Am 22.10. fordert das Tribunal die Bekl. zur Erwiderung auf, am 23.12.1732 lehnen die Bekl. es ab, sich auf die Appellation einzulassen, da über die Güter Dehns ein Konkurs entstanden ist und die Kl.in beim gemeinsamen Anwalt der Gläubiger ihre Ansprüche einreichen soll. Das Tribunal fordert die Kl.in am 12.01.1733 zur Erwiderung auf. Am 10.04. bitten die Bekl. um Erneuerung des Mandates, die am 13.04. erfolgt. Am 06.06. bittet die Kl.in um Fristverlängerung, die sie am 08.06. erhält, am 31.08. besteht sie auf ihren Forderungen nach Bezahlung des Pfandgeldes und der Meliorationskosten. Das Tribunal verlangt von den Bekl. am 02.09. eine Erklärung. Diese geht am 25.11.1733 ein, in der die Bekl. erneut das Recht der Kl.in auf die Forderungen bezweifeln. Am 11.05.1734 bitten die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 05.07.1734 bestätigt das Tribunal das Urteil der Landesregierung. Am 12.08. ergreift die Kl.in dagegen restitutio in integrum, bittet aber zunächst und am 27.09. um Fristverlängerung, die sie am 13.08. und 30.09. erhält. Am 08.11.1734 trägt sie ihre Beschwerden gegen das Urteil vor und bittet um Anerkennung der von ihr tatsächlich aufgewendeten Kosten. Am 24.01.1735 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 25.04.1735 bestätigt das Tribunal sein Urteil, am 09.06.1735 sendet es die Aktend er Vorinstanz an die Landesregierung zurück.
Prozessbeilagen: (7) Pfandverschreibung von 3 Bauernhöfen in Thurow durch Herzog Philipp Julius von Pommern-Stettin vom 06.12.1614; Auszug aus der Schenkung des Amtes Eldena an die Universität Greifswald durch Bogislaw XIV. (o.D.); Bescheide der Landesregierung in der Sache vom 06.12.1702 und 19.09.1731; vom Stralsunder Notar J.U. Helm aufgenommene Appellation vom 25.09.1731; von Tribunalsbote Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 14. und 17.03.1732; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gröning vom 20.10.1732; Hofgerichtsmandat an den Anwalt Michael Niclas Eichmann vom 05.11.1729; Schreiben Augustins von Balthasar an Dr. jur. M.N. Eichmann (o.D.) und dessen Antwort vom 20.10.1733; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Schlaff vom 23.01.1734; Attest des Stralsunder Arztes Dr. med. C.H. Vehr vom 25.09.1734; von Tribunalsbote Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabequittung für Regierungsakten vom 01.08.1735
Instanzenzug: 1. Stralsunder Landesregierung 1731 2. Tribunal 1731-1734 3. Tribunal 1734-
Kläger: (2) N N Roland, Witwe des Majors Franz Johann Dehn, für sich und ihre Kinder
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte: Kl.: Carl Hinrich Reincke (A), Dr. Anthon Christoph Gröning (P) Bekl.: Peter Haselberg (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0147


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0148
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Taxation von Meliorationen
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 401
Laufzeit: 23.01.1733-31.01.1733
Fallbeschreibung: Die Kl. bitten darum, eine bereits von der Landesregierung eingesetzte Kommission anzuweisen, die Meliorationskosten von 3 Höfen in Thurow zu bestimmen, die den Erblassern der Bekl. verpfändet wurden und auf deren Herausgabe die Kl. geklagt haben. Das Tribunal lehnt den Antrag am 30.01.1733 ab.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1733
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Beklagter: Witwe des Majors Dähn zu Thurow
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Daniel Schlaff

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0148


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0150
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 401
Laufzeit: (1589-1736) 01.06.1736-16.02.1737
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 01.06. um Fristverkürzung für Kl.in zum EInbringen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Landesregierung fordert das Tribunal die Kl.in am 05.06. auf, innerhalb von 4 Wochen ihren Schriftsatz vorzulegen. Am 09.07. bittet die Kl.in um Fristverlängerung, die sie am 10.07. erhält. Am 13.08. trägt sie vor, daß die Landesregierung eine Kommission einberufen habe, um die von ihr und ihren Vorgängern in Thurow an drei Bauernhöfen, die die Familie in Pfandbesitz hat, vorgenommenen Meliorationen taxieren und sie auszahlen zu lassen. Die Kl.in wehrt sich gegen einen der Kommissare als parteiisch und dagegen, daß die ihr verpfändeten Hufen neu vermessen und verteilt werden sollen und bittet das Tribunal, das Urteil der Landesregierung entsprechend zu korrigieren. Das Tribunal lehnt dies am 18.09.1736 ab. Am 01.11.1736 ergreift die Kl.in die Möglichkeit, neue Fakten vorzulegen, um das Urteil zu ändern, das Tribunal bestätigt am 15.02.1737 sein Urteil
Prozessbeilagen: (7) Urteile der Landesregierung vom 19.09.1731, 18. und 25.04.1736; Schreiben der Landesregierung an Procurator Domaniorum H.C. v. Olthoff vom 28.12.1735; Ladung der Kommission für Kl.in vom 19.04.1736; drei von Notar Johann Michael Junack aufgenommene Appellationen vom 21. und 23.04.1736; Erteilung einer Kommission durch die Landesregierung an den Major von Scheele, Kapitän von Hertel und N N von Behr zu Bandelin vom 17.04.1736; Lehnsbrief Ernst Ludwigs, Herzogs von Pommern für Melchior Normann vom 10.04.1589; Bestätigung des Kaufvertrages des Quartiermeisters Johann Dehn durch Carl Gustav Wrangel vom 19.06.1663; Auszug aus der "Geometrischen Ausrechnung" über Turow 1694; Vergleich Philipp Melchior Normanns mit seinen Gläubigern vom 14.07.1646; Bericht Meyerfeldts an die schwedische Krone vom 12.06.1736 mit Pro Memoria der Landesregierung zu dem Fall; Schreiben der Witwe des mecklenburgischen Herzogs Sophie Charlotte an Graf Meyerfeldt vom 30.05.1736; Supplik der Kl.in an den schwedischen König (o.D.); Zeugnisse des Carl von Wolffradt zu Lussow und des A. von Fürstenberg zu Hohensee für Major Franz Johann Dähn vom 05. und 11.05.1736
Instanzenzug: 1. Stralsunder Landesregierung 1736 2. Tribunal 1736 3. Tribunal 1736-1737
Kläger: (2) N N Roland, Witwe des Majors Franz Johann Dehn, für sich und ihre Kinder (Kl.in in 1. Instanz)
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Carl Hinrich Reincke (A), Dr. Anthon Christoph Gröning (P) Bekl.: Augustin Balthasar (A), Dr. Georg Gustav Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0150


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0151
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bestellung eines Kommissars
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 401
Laufzeit: 25.05.1737
Fallbeschreibung: Die Landesregierung hat eine Kommission ernannt, die zwischen den Parteien strittige Hufen in Turow taxieren soll. In der Kommission arbeitet auch der Kapitän von Hertel mit, mit dem die Kl.in in einen langwierigen Prozeß vor dem Hofgericht verwickelt ist. Da sie fürchtet, er könnte parteiisch sein, bittet sie um Benennung eines neuen Kommissars und erreicht am selben Tag ein Reskript des Tribunals an die Landesregierung.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1737
Kläger: (2) N N Roland, Witwe des Majors Franz Johann Dehn, für sich und ihre Kinder (Kl.in in 1. Instanz)
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Carl Hinrich Reincke (A), Dr. Anthon Christoph Gröning (P) Bekl.: Augustin Balthasar (A), Dr. Georg Gustav Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0151


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0152
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um den Rustower Kapellenacker
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 402
Laufzeit: (1694-1743) 07.03.1743- 20.01.1745 (1745-1854)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 07.03., 19.04. und 11.06. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Konsistoriums und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 09.03., 20.04. und 14.06. legen die Kl. am 25.07. ihren Schriftsatz vor. In einem Hofgerichtsprozeß zwischen den Kl.n und dem Kapitänleutnant von Raden als Herrschaft über Rustow ist den Kl.n 1694 und 1696 das Recht auf den Kapellenacker zugesprochen worden. Nachdem der Hauptmann von Bärenfels Rustow übernommen hat, hat er beim Konsistorium einen Prozeß über den Kapellenacker anhängig gemacht, das die Kl. 1735 aufgefordert hat, den Kapellenacker an Bärenfels abzutreten. Wegen der Abmessung und Abtretung hat es zwischen Bärenfels und Demmin gütliche Verhandlungen gegeben, nach seinem Tod hat seine Witwe die Auslieferung des Ackers aber forciert. Die Kl. haben vor dem Konsistorium erreichen wollen, daß das Kommissionsprotokoll nicht eröffnet wird, sind aber abgewiesen worden und appellieren dagegen vor dem Tribunal. Sie machen geltend, daß die Bekl. bisher nicht belegt hat, wie groß der Kapellenacker sei und daß damit gar nicht klar sei, wieviel Land abgetreten werden müsse und bitten, das Urteil der Vorinstanz deshalb zu berichtigen. Am 21.10. bitten die Kl. um Eröffnung der am 22.09. eingegangenen Akten Vorinstanz, die das Tribunal am 25.10. auf den 31.10.1743 ansetzt. Am 20.01. und 13.04.1744 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 04.11.1744 die Bekl. Am 18.01.1745 bestätigt das Tribunal das Urteil der Landesregierung und verurteilt diese zur Erstattung der Kosten. Am 20.03.1745 gehen die Akten zurück an das Konsistorium
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Christian Heinrich Hoefer aufgenommene Appellation vom 29.01.1743; Urteil des Greifswalder Konsistoriums vom 26.01.1743; Hofgerichtsurteile in Sachen der Bürgermeister und Rat zu Demmin vs. den Kapitänleutnant von Raden, jetzt Johann Daniel Macke in pcto des sogenannten Kapellenfeldes vom 12.09.1694 und 22.01.1696; Rationes Decreti des Konsistoriums; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. Luers vom 10.11.1744 und der Kl. für Dr. Schlaff vom 28.10.1744; Kassationsbescheid vom 30.09.1854
Instanzenzug: 1.
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat von Demmin (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: N N von Corswanten, Witwe des Hauptmanns von Bärenfels (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: N N Michaelis (A), Dr. Georg Gustav Gerdes (P), seit 25.07.1740: N N Collhard (A), seit 13.04.1733: Dr. Carl Daniel Schlaff (P) Bekl.: Dr. Johann Hinrich Luers (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0152
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