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Wismarer Tribunal - 01.21. 1. Kläger U

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0142
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Besitz an wüsten Hufen
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 398-400
Laufzeit: (1359-1729) 03.10.1729-20.01.1745
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 03.10. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Ablehnung des Tribunals vom 05.10. bitten die Kl. am 10.10. und 21.11. erneut um Fristverlängerung, die sie am 12.10. und 22.11. erhalten. Am 04.01.1730 tragen die Kl. vor, daß sie sich mit dem Bekl. um Teile der wüsten Feldmark von Lentershagen streiten, die 20 Hufen, 25 Morgen und 210 Ruten groß ist. Teile dieser Feldmark sind von Sivert Dechow d.Ä. an Herzog Julius von Pommern verkauft, von diesem an den Großvater des Bekl. verliehen worden. Als der Vater der Kl. 1704 neben zwei Hufen Land zu Neu Rostock auch Wiesen zu Lentershagen verpachten will, läßt der Vater des Bekl. dies nicht zu und reklamiert diese Wiesen für sich. Der Vater der Kl. verklagt ihn vor dem Hofgericht, daß Dechow zu weiteren Beweisen auffordert. Dechow sen. versäumt es, diese Beweise beizubringen, das übernehmen seine Söhne, die vor dem Hofgericht darum bitten, mit diesen Beweisen nach mehr als 20 Jahren zugelassen zu werden. Das Hofgericht stimmt dem zu, erklärt aber die bisher vorgelegten Beweise für nicht ausreichend, weshalb die Kl. an das Tribunal appellieren und die Beweise dort präsentieren, um sich in den Besitz des fraglichen Landes setzen zu lassen. Das Tribunal fordert am 14.02.1730 die Akten der Vorinstanz an, am 03.07. bitten die Kl. um einen Termin zur Eröffnung der Akten, den das Tribunal am 07.07. auf den 08.07.1730 ansetzt. Am 22.01.1731 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 09.04.1731 erlegt das Tribunal den Kl.n einen Eid auf, daß ihnen wegen der Güter Pantlitz und Putenitz und der dazugehörigen 4 Höfe in Neu Rostock 2/3 des Besitzes an Lentershagen gehören, so hat der Bekl. diese an sie auszuliefern, wegen der Schaafweide fordert das Tribunal weitere Beweise von den Kl.n. Am 04.05. ergreift der Bekl. restitutio in integrum gegen das Urteil, bittet aber zunächst, am 15.06. und 24.08. um Fristverlängerung, die er am 05.05., 16.06. und 25.08. erhält. Am 09.07. bitten die Kl. um Fristverlängerung zur Vorlage der von ihnen geforderten Beweise, die sie am 13.07. erhalten. Am 05.10. legt der Bekl. seinen Restitutionsschriftsatz vor und bringt neue Beweise für seine Forderungen bei, am 22.10.1731 legen die Kl. die geforderten Beweise vor, am selben Tag sowie am 21.01.1732 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 21.01.1732 nimmt der Bekl. Stellung zu den vorgelegten Beweisen der Kl. und weist diese zurück. Das Tribunal fordert die Kl. am 24.01. zur Stellungnahme auf, diese bitten am 28.04. um Fristverlängerung. Am selben Tag lädt das Tribunal die Parteien zu einem Vorbescheid auf den 13.06. ein. Am 29.05. bittet der Bekl. um Terminverlegung wegen der Ernte, das Tribunal lädt am 31.05. auf den 15.07. vor. Am 03.07. bittet der Bekl. erneut um Terminverlegung, das Tribunal lädt am 07.07. auf den 09.09. Am 07.07. legen die Kl. ihre Stellungnahme vor und verteidigen ihre Forderungen, am 18.10. bittet der Bekl. um Bestellung einer gerichtlichen Kaution durch die Kl., weil der einzige Bruder, der in Schwedisch-Pommern angesessen war, sich aus dem Prozeß zurückgezogen hat. Das Tribunal lehnt das Gesuch am 20.10. ab, am selben Tag bittet der Bekl. um Fristverlängerung, die ihm am 24.10. eingeräumt wird. Am 20.10.1732 fordert das Tribunal die Kl. auf, auf bestimmte Punkte im Restitutionsschriftsatz des Bekl. zu antworten, am 09.09.1733 bittet der Bekl. um Erneuerung des Mandates, das am 10.09. ergeht. Am 27.10. gehen die Kl. ausführlich auf die geforderten Punkte wegen des Besitzes von Lentershagen ein und weisen diese anhand von Karten und Landesvermessungen zurück. Das Tribunal fordert den Bekl. am 29.10.1733 zur Erwiderung in dieser Frage und wegen der strittigen Schaafweide auf dem Neu Rostocker Feld auf. Am 05.03.1734 erneuern die Kl. ihre Bitte um ein Mandat an Bekl zur Antwort wegen Lentershagen und erhalten dieses am 06.03. Am 05.03. bitten die Kl. wegen der Schaafweide darum, die Beweisaufnahme zu beenden. Das Tribunal folgt dem am 06.03., am 03.05. und 15.06. bittet der Bekl. wegen seiner Erklärung zu Lentershagen um Fristverlängerung, die er am 05.05. erhält. Am 10.05. bitten die Parteien wegen der Weidegerechtigkeit um Prozeßbeschleunigung, am 06.07. äußert sich der Bekl. ausführlich wegen des Besitzes von Lentershagen und bittet, ihn von der Klage zu befreien. Am 13.07.1734 fordert das Tribunal die Kl. zur Erwiderung auf, die am 25.01.1735 eingeht. Das Tribunal schließt am 26.01. in diesem Punkt die Beweisaufnahme, am 25.04. und 04.07. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1735 lädt das Tribunal wegen Lentershagen zu einem Vorbescheid auf den 15.11. ein. Am 07.01.1736 bittet der Bekl. um Bestellung einer Kommission in der Sache, der das Tribunal am 23.01. zustimmt und den Hofrat von Lilieström und den Förstr Niemann zu Kommissaren beruft. Am 28.02. ergreifen die Vetter von Dechow gegen dieses Urteil restitutio in integrum, werden aber am 06.03. abge- und auf die Kommission verwiesen. Am 11.05. bittet der Bekl. anstelle des überlasteten Lillieströms den Landvogt von Wulffradt zum Kommissar zu bestellen. Das Tribunal folgt dem am 15.05., am 11.05. benennen die Kl. den Hofgerichtsreferendar von Boltenstern und den Oberamtmann Engelbrechten zu ihren Kommissaren und bitten um Erweiterung des Kommissionsauftrages, der am 15.05. gewährt wird. Am 25.06. bittet der Bekl. um Einschränkung des Kommissionsauftrages zur Taxierung des Waldes, das Tribunal weist die Kommissare am 29.06.1736 entsprechend an. Am 06.05.1737 reicht der Bekl. das Kommissionsprotokoll ein und erbittet dessen Eröffnung, die am 25.06. auf den 28.06. angesetzt wird. Am 28.11. nimmt der Bekl. Stellung zu den Ergebnissen der Kommission, bittet um Aufhebung des Urteils gegen ihn und kostenpflichtige Abweisung der Appellation. Das Tribunal fordert die Kl. am 30.10.1737 zur Erwiderung auf. Diese geht am 26.07.1738 ein, die Kl. versuchen, die Glaubwürdigkeit der Zeugen des Bekl. zu erschüttern und bitten um Bestätigung des Urteils von 1731. Das Tribunal fordert den Bekl. am 19.07.1739 zur Antwort auf, am 02.04.1740 bitten die Kl. um Erneuerung des Mandates. Das Tribunal folgt dem Antrag am 04.04. und setzt dem Bekl. 6 Wochen Frist. Am 13.06. bittet der Bekl. um Fristverlängerung, die er am 14.06. erhält. Am 31.08. bitten die Kl. um Ende der Beweisaufnahme, das Tribunal folgt dem am 10.09. Am 17.10. bittet der Bekl. erneut um Fristverlängerung, die ihm am 21.10.1740 letztmalig bewilligt wird. Am 23.01.1741 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 30.05. reicht der Bekl. seine ausführliche Erwiderung ein und bittet erneut, ihn von der Klage zu entbinden. Das Tribunal fordert die Kl. am 01.06. zur Erwiderung auf. Am 30.05. und 08.11.1741 äußert der Bekl. den Verdacht, daß die Kl. gefälschte Dokumente vorgelegt haben und fordert die Vorlage der Originale. Das Tribunal weist die Kl. am 01.06. und 09.11. entsprechend an. Am 08.11. bittet der Bekl. um Erneuerung des Mandates an Kl. und erreicht dieses am 09.11.1741. Am 26.01.1742 legen die Kl. eins der geforderten Dokumente in Kopie vor und bitten wegen weiterer Beweise um Fristverlängerung, die sie am 27.01. und 13.04. nach erneuter Bitte vom 12.04. erhalten. Am 30.05. und 19.09. erbittet der Bekl. eine Fristverlängerung zur Vorlage weiterer Beweise und erhält diese am 02.06. und 21.09. Am 22.09. untersucht das Tribunal die vorgelegten Holzmarken, mit denen seit Jahrhunderten die Grenzen der einzelnen Besitzungen gekennzeichnet werden. Am 17.10. legt der Bekl. die versprochenen Beweise für sein Recht auf Lenertshagen vor und bittet um ein Endurteil. Das Tribunal fordert die Kl. am 19.10. zur Antwort auf. Am 24.10. äußern sich die Kl. wegen der Holzmarken und lehnen diese als Beweis ab. Das Tribunal teilt dem Bekl. dies am 26.10. mit. Am 06.11. bringen die Kl. ihre Erwiderung ein und weisen alle Beweise des Bekl. als nicht ausreichend zurück. Das Tribunal teilt dem Bekl. dies am 08.11.1742 mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 21.01.1743 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 29.04.1743 restituiert das Tribunal den Bekl. in integrum und erkennt seine mit der Holzmarke geführten Beweis über die Grenzen des Besitzes derer von Thun auf Schlemmin an. Das Gericht weist die Kl. an, die Putenitzer und Pantlitzer Anteile an Lentershagen zu spezifizieren und Beweise dafür zu bringen. Am 10.06. erklären die Kl. gegen das Urteil restitutio in integrum einlegen zu wollen, bitten aber zunächst und am 22.07. um Fristverlängerung, die sie am 11.06. und 24.07. erhalten. Am 08.07. bitten die Parteien darum, das Urteil wegen der Schaafweide zu sprechen. Am 06.08. legen die Kl. restitutio in integrum wegen des Besitzes an Lentershagen ein, legen erneut ausführlich ihre Ansprüche dar und bitten die Bekl. zur Vorlage von bestimmten Beweisen aufzufordern. Am 21.10.1743 und 20.01.1744 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 13.04.1744 lädt das Tribunal zu einem Vorbescheid auf den 26.05. ein, am 16.04. bitten die Bekl. um Mitteilung des Restitutionsschriftsatzes der Kl., den sie am 18.04. erhalten. Am 18.09.1744 vergleicht das Tribunal die Parteien wegen des Besitzes an Lentershagen darauf, daß die Bekl. den Kl.n am 22.02.1745 1.000 Rtlr bar auszahlen sollen und damit alle gegenseitigen Forderungen ausgeglichen sein sollen. Am 18.01.1745 spricht das Tribunal den Bekl. die Schaafweide auf dem Neu Rostocker Feld zu. Am 25.09.1747 bittet Johann Friedrich von Dechow um Erklärung des Urteils, die am 03.10.1747 erfolgt. Am 23.01.1748 bittet der Bekl. um Mitteilung des gegnerischen Schriftsatzes, um sich dazu erklären zu können und erhält diesen am 24.01.1748 (6) 1. Greifswalder Hofgericht 1729 2. Tribunal 1729-1731 3. Tribunal 1731-1743 4. Tribunal 1743-
Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Paul Wedige von Magdeburg aufgenommene Appellation vom 07.07.1729; Hofgerichtsurteile vom 20.01. und 29.06.1729; Lageskizze von Lentershagen; Kaufvertrag über die "große wüste Höltzung" in Lentershagen zwischen Jochim Christoph und Hans Behr und Philipp Christoph ThHun vom 14.05.1661, Verkauf der wüsten Stellen in Lentershagen von Herzog Otto Philipp von Pommern an Otto Thun zu Schlemmin vom 18.10.1620; Auszug aus dem Kaufvertrag zwischen Sivert Dechow und Philipp Julius von Pommern vom 30.05.1617; Hofgerichtsprotokoll vom 28.08.1704; Auszug aus Schlemminer Kirchenmatrikel von 1583 und 1606; Auszug aus dem Pantlitzer Pfandvertrag von Eggerd Dechow vom 15.12.1606; Auszug aus dem Inventar über Pantlitz von 1607; Auszug des Pütnitzer Inventars von 1644; Auszug aus Eggerd Dechows Pantlitzer Inventar von 1607; Auszug aus Eggert Dechows Vertrag von 1606; Auszug aus Eggerd Dechows Pfandvertrag vom 06.12.1606; Schreiben des O.C. von Thun zu Schlemmin an den Oberst von Stael zu Pantlitz vom 14.05.1726; Auszug aus der Kirchenmatrikel von Langenhanshagen von 1692; Bescheid der Pommerschen Landesregierung für Kapitän Plönnies vom 16.09.1729; Auszug aus einem Kommissionsprotokoll zwischen dem seel. Herrn Iven zu Pantlitz und dem Kapitän von Thun auf Schlemmin vom 14.12.1719; Auszug aus Schreiben des Kapitäns O.C. von Thun als Besitzer von Schlemmin und Zarnow bei der Kommission zur Landesmatrikel vom 19.09.1703; von Tribunalsbote Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 29.04. und 04.05.1730; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Köckert vom 02.03.1730 sowie für Dr. Hertzberg vom 28.01.1731 und des Bekl. für Dr. Eversen vom 24.02.1730, V. Dahlmann vom 01.02.1731 sowie Dr. Gröning vom 08.05.1731; Rationes decidendi des Pommerschen Hofgerichts; von Notar Paul Wedig Magdeburg bestätigter Auszug aus einem von Bekl. vorgelegten Buch über Besitzteilung zwischen den Gebrüdern Caspar und Christoph Bähr von 1603; vom Landmesser D. Plönnies vorgenommene geometrische Ausrechnung über von Thuns Anteil in Lentershagen vom August 1731 mit Karte der Besitzverhältnisse; von Notar Andreas Spalding aufgenommenes Protokoll über Vorortbesichtigung der Grenze vom 27.08.1731, von einer Befragung der Zeugen Otto Wilken, Jochim Krull, Friedrich Wulf, Friedrich Zaun und Otto Zaul vom 27.08.1731; Auszug aus dem Kaufvertrag zwischen Joachim Christoph und Hein Gebrüder Behr und Philip Christoph Thun zu Tribohm über die Holzung in Lentershagen vom 14.05.1661; Lageskizze der Weide an der Hanshagener Scheide; Schreiben des Johann Friedrich von Dechow zu Plummendorf an den Bekl. vom 21.08. und 11.10.1732; Lageskizze der umstrittenen Hufen; Auszug aus einem Kommissionsprotokoll vom 18.09.1645; von Notar Paul Wegige Magdeburg am 22.10.1733 bestätigter Auszug aus der geormetrischen Ausrechnung über Lentershagen und der von Landmesser Kapitän Plönnies angefertigten Karte; Prozeßvollmacht von Hans Christoph und Baltzer Carl von Dechow für Dr. Tanck vom 26.05.1734; Schreiben des Paul Christian Frick zu Hanshagen an den Bekl. vom 07.01.1730; Kommissionsprotokoll vom 05.-12.07.1736; von den Notaren Andreas Spalding und Christian Albrecht Sinnig aufgenommener Rotulus Examinis Testium von Jochim Tornow, Peter Tornow, Otto Wilcken und Jochim Krull vom 05.07.1737; von den Kl.n eingereichte Interrogatoria specialia vom 09.07.1736; "Geometrische Delineation" von Lentershagen (s/w und koloriert); "Geometrische Ausrechnung über die gesamte Holtz-Cavell in Lentershagen" (1736); Schreiben Anwalt Droysens an die Kommissare vom 16.10.1736; Schreiben der Kl. an die Kommissare vom 21. und 22.02. sowie 10.05.1737; Schreiben des Bekl. an die Kommissare vom 11.04.1737; urteil des Pommerschen Hofgerichts in Sachen des Fiskals Thesendorf vs. Peter Tornow, Behrenwalder Schütze in pcto perjurii vom 20.09.1732; Auszug aus der Geometrischen Beschreibung von Lentershagen von 1696; Schreiben des Jochim Mörder zu Daskow an den pommerschen Herzog Philipp Juluius vom 22.10.1620; Schreiben Philipp Julius von Pommerns an Otto Thun von Schlemmin vom 22.12.1626; Stammtafel des Adam Behr; Auszug aus Hofgerichtsakten in Sachen des Landrates Philipp Christoph von Thun vs. Joachim Christoph von Behr in pcto streitiger Grenzen vom 04.02.1664, 04.07.1671 und 24.10.1672; Schreiben des Christoph Behr zu Semlow an Herzog Bogislaw XIV. vom 01.02.1633; Auszug aus Kommissionsprotokoll in Sachen des Christoph Hinrich von Thun zu Tribohm vs. Major Philipp Christoph von Schwerin zu löbnitz in pcto zweier streitiger Cavel Holz vom 04.10.1697; Schreiben des Baltzer Carl von Dechow zu Pütnitz an Kapitän Plönnies zu Lentershagen vom 09.07.1736; Lehnsbrief Bogislaw X. für Otto von Thun (1482); Schreiben des Gutzlaff Ernst Normann an der Tribunal vom 20.05.1695; Tribunalsmandat für Rittmeister Wakenitz auf Boltenhagen vom 23.05.1695; Obligation der Sophia Behr, Witwe des Christoph Hinrich von Schwerin vom 10.05.1653; Auszug aus der Taxation der Semlower Güter, insbesondere des Gutes Löbnitz vom 10.03.1647; Supplik des Sivert Dechow an das Wolgaster Hofgericht vom 27.03.1623; Mandat des Hofgerichts an Henning Oldenburg vom 03.04.1623; Supplik Henning Oldenburgs an das Hofgericht vom 23.04.1623; Lehnbrief über Pantelitz für Ulrich Dechow vom 27.05.1674; Auszug aus dem Pfandvcertrag zwischen den Brüdern Sivert und Johann Dechow und Anton Krassow zu Antoni 1611; Auszug aus dem Schriftsatz der Witwe des Oberst Claus Ulrich von Schwerin vor dem Hofgericht vom 23.01.1699; Mandat des Hofgerichts an die Kommissare Balduin Puchert, Rittmeister und Baltzer Zander, Ratsherr, vom 27.01.1699; Auszug aus Kommissionsprotokoll zu Pütnitz vom 09.02.1699; Kaufvertrag zwischen Harmen Tribsees und den Söhnen des Werner Tribsees über die Dörfer Ravenhorst, Semlow, Neu Rostock und Lentershagen (1359); Genealogische Stammtafel des 1630 ausgestorbenen Geschlechts der Tribsees (14.-17. Jh.); Bestätigung eines Kaufvertrages zwischen Sieverdt Dechow und Achim Tribsees durch Herzog Philipp von Pommern-Stettin vom 01.01.1557; Kaufvertrag zwischen Achim Tribsees und Sieverdt Dechow vom 24.06.1528; Auszug aus der Dechowschen Stammtafel (1429-1743); Obligation des Henneke Tribsees über 1.000 Mk. sund. vom 11.11.1479; Hofregister (1603); Auszug aus der 1649 errichteten Taxation über Pantelitz; Supplik des Jürgen Tribsees an das Hofgericht vom 28.08.1621; Ladung des Hofgerichts an Sieverdt Dechow, Heinrich Christoph von Schwerin, Henning Oldenburg und Otto Thun vom 28.08.1621; Supplik des Otto Thun vor dem Hofgericht vom 08.09.1621; Protest des Christoph Hinrich von Schwerin vom 24.09.1621
Kläger: (2) Georg Ulrich, Johann Friedrich und Paul Ludwig, Gebrüder von Dechow (Kl. in 1. Instanz), seit 1733 auch Hans Christoph von Dechow, Landmarschall in Mecklenburg und sein Bruder Baltzer Carl von Dechow zu Neddemin
Beklagter: Kapitän Otto Christian von Thun auf Schlemmin (Bekl. in 1. Instanz) seit 22.07.1743 dessen Erben, 1747 der Oberschenk von Thun auf Schlemmin
Anwälte: Kl.: Jacob Droysen (A), Dr. Joachim Köckert (P), seit 28.01.1731: Dr. Erich Hertzberg (P), seit 25.01.1735: Dr. Carl Daniel Schlaff (P); seit 1734: Dr. Heinrich Tanck für Hans Christoph und Baltzer Carl von Dechow (P), seit 1743: Johann Christian Heinrich Höfer (A) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A), Dr. Joachim Eversen (P), seit 01.02.1731: Victor Dahlmann (P), seit 04.05.1731: Dr. Anthon Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0142


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0466
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um den Konkurs
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 569, 570
Laufzeit: (1609-1654) 14.04.1654-27.01.1662
Fallbeschreibung: Die Großmutter der Kl., Sabine von Rammin, Witwe Ulrich Blüchers hat im Jahre 1609 Jacob Vieregge geheiratet und 9.000 fl. Ehegeld sowie 17.000 fl. Mitgift mit in die Ehe gebracht, über die ein Ehevertrag abgeschlossen worden ist, der die Erben der Großmutter begünstigen würde. Als Sicherheit für das Erbe der Braut wird das Gut Vorwerk verpfändet. In dieses Gut wird die Witwe nach der Trennung von Vieregge als Kompensation für Ehegut und Mitgift eingesetzt, Vieregge appelliert dagegen vor dem Reichskammergericht. Durch die Kriegswirren und die Gläubiger, die vor dem Reichskammergericht auf Herausgabe des Gutes geklagt haben, wird Sabina von Rammin das Gut streitig gemacht. Die Kl. bitten als Erben der Sabina von Rammin um Anforderung der Akten vom Hofgericht und RKG und umgehende Erledigung des Falles. Das Tribunal fordert die Kl. am 18.04. zur Vorlage einer Appellation und die Bekl. zur Vorlage bestätigter Kopien vom RKG-Prozeß auf. Am 12.05. legen die Kl. das Appellationsinstrument vor, daraufhin fordert das Tribunal am 23.05. das Hofgericht zum Einsenden der Akten auf. Am 01.08. bitten die Kl. um ein Mandat an das Hofgericht zur beschleunigten Einsendung der Akten der Vorinstanz, am 04.09. erläßt das Tribunal ein entsprechendes Reskript. Am 30.10. berichten die Kl. von Problemen, sich von den weitverstreut lebenden Erben bevollmächtigen zu lassen und bitten deshalb um Fristverlängerung, die am 03.11. ebenso gewährt wird wie ein Promotorial an das Hofgericht um Beschleunigung der Sache. Am 25.11. erklären die Bekl., erst beim Tode Jacob Vieregges vor wenigen Jahren vom Hofgericht bestellt worden zu sein und nicht zu wissen, welche Akten vorher an das RKG eingereicht worden seien, so daß sie dem Mandat nicht folgen können. Außerdem sei der Prozeß in Speyer noch anhängig. Sie bitten zudem darum die Gläubiger anzuweisen, einen Prokurator für ihren Prozeß vor dem Tribunal zu bestellen. Am 30.11. bitten die Kl. um Fristverlängerung für das Einreichen ihres Appellationsschriftsatzes, da ihr Anwalt für die pommerschen Landstände nach Schweden reisen mußte. Das Tribunal gewährt die Fristverlängerung am 01.12.1654. Am 09.05.1655 bitten die Kl., Bruse und Sturtz anzuweisen, die Bekl. vor dem Tribunal zu vertreten, da sie dies bereits teilweise getan haben und mit ihren Anträgen nur den Prozeß aufhalten wollen. Außerdem bitten die Kl. das Tribunal festzustellen, daß der Prozeß nicht mehr vor dem RKG anhängig sei. Am 13.03. entscheidet das Tribunal, daß die Bekl. binnen 6 Wochen einen Anwalt zu benennen und die RKG-Akten vorzulegen haben. Am 16.05. bitten die Bekl. um Proklamationen an alle Gläubiger Jacob Vieregges, Subsidiales und Promotoriales an den Herzog von mecklenburg und den Rat von Rostock, die sie am 28.06. erhalten. Am 12.06. legen die Kl. die artikulierte Appellation vor, die das Tribunal den Bekl. am 14.07. zur Kenntnis gibt. Am 22.10.1655 berichten die Räte Rostocks, Friedlands, Güstrows, Anklams, Wolgasts, Greifswalds, Stettins über erfolgten Aushang der Proklamation. Am 22.10. bitten die Parteien um Eröffnung der Akten erster Instanz, die das Tribunal am 24.10. auf den 12.11. ansetzt und die Bekl. auffordert, die Handakten ihres Anwaltes am RKG bis zum nächsten Gerichtstag einzubringen. Am 16.11. legen die Bekl. die Manualakten vor. Am 20.11. setzt das Tribunal den 14.12.1655 zur Eröffnung der Akten an. Am 11.01.1656 kritisieren die Kl. die unvollständigen Manualakten und bitten zu erkennen, daß der Prozeß am RKG nicht mehr anhängig sei. Am 26.01.1657 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 14.04.1657 urteilt das Tribunal, daß die Kl. mit ihren Forderungen in die Forderungen der anderen Gläubiger einzuordnen seien und der am RKG begonnene Prozeß vor dem Tribunal fortgeführt werden solle. Am 28.05. bitten die Kl. um Rücksendung der Akten der Vorinstanz an das Hofgericht, damit dieses die Ansprüche der Gläubiger reihen könne. Das Tribunal sendet die Akten am 02.06. nach Greifswald. Am 08.07. bittet der Anwalt der Bekl. um Rückgabe der Manualakten des RKG, um den Prozeß vor dem Tribunal fortsetzen zu können. Das Tribunal stimmt dem am 13.07. zu und fordert die Kanzlei zur Abschrift und Rückgabe der Akten auf. Am 27.10.1657 und 25.01.1658 bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 03.11.1657 und 28.01.1658 erhalten. Am 26.04.1658 erklären die Bekl. bereits vor dem RKG einen artikulierten Schrifftsatz eingebracht zu haben mit Forderungen an die Kl., auf den diese noch nicht geantwortet hätten und bitten das Tribunal diese entsprechend anzuweisen und den Prozeß fortzusetzen. Das Tribunal weist die Kl. am 28.04. entsprechend an. Am 08.07. bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 09.07. erhalten. Am 18.10. weisen die Kl. das Ansinnen der Kl. als "gantz nichtige impetition" zurück. Das Tribunal fordert die Bekl. am 20.10.1658 zur Erwiderung auf. Am 25.01.1659 bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 26.01. erhalten. Die Bitte der Bekl. vom 04.07. um weitere Fristverlängerung lehnt das Tribunal ab und verkündet am 06.07.1659 das Ende der Beweisaufnahme. Am 11.05.1660 weist das Tribunal das Hofgericht zur Einsendung der Akten der Vorinstanz an, die am 08.08. eingehen. Am selben Tag bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 26.11. bitten die Bekl. um Fristverlängerung zur Einbringung einer abschließenden Erklärung. Das Tribunal beläßt es am 04.12.1660 beim Ende der Beweisaufnahme. Am 11.04.1661 bitten die Kl. um ein erneutes Reskript an das Hofgericht, alle Akten der Vorinstanz einzusenden und erhalten es am 10.06. Am 25.09.1661 reichen die Kl. die fehlenden Akten nach und bitten um Prozeßbeschleunigung, am 27.01.1662 werden die Kl. aufgefordert, zu den Vorwürfen der Bekl. Stellung zu nehmen. Am 14.03.1666 bitten die Kl. um Rücksendung der Hofgerichtsakten nach Greifswald, damit dort die Reihung der Ansprüche der Gläubiger vorgenommen werden kann. Das Tribunal sagt dies am 16.03.1666 zu. Am 07.01.1667 erneuern die Kl. ihre Bitte, am 10.01.1667 sendet das Tribunal die Akten an das Hofgericht
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Greifswalder Hofgerichts vom 07.03.1654; Ehevertrag zwischen Sabina von Rammin, Witwe Ulrich Blüchers, und Jakob Vieregge vom 24.07.1609; Quittung des Jacob Vieregge über Empfang von Heiratsgut und Mitgift und Regelung für den Todesfall vom 24.07.1609; Einsetzung der Sabina von Rammin in das Gut Vorwerk bis zur Abgeltung der Schulden, die ihr Mann bei ihr hat, durch Herzog Philipp Julius von Stettin vom 11.01.1623; Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 10.01.1623; Bestätigung der Einsetzung Sabina von Rammins in das Gut Vorwerk durch Kaiser Ferdinand II. vom 21.02.1625; von Herzog Philipp Juluus von Pommern bestätigter Pachtvertrag über Vorwerk vom 20.06.1623; Bericht des Pommerschen Hofgerichts an das RKG in der Sache Vieregge vs. Rammin vom 05.02.1624; von Notar Johann Jacob von Behr aufgenommene Appellation vom 15.03.1654; von Kammerbote Erich Wiese ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 31.05. und 01.06.1654; Protokoll der Leistung des Appellationseides vom 27.06.1654; Kautionserklärung der Kl. vom 09.06.1654; Erklärung vom Protonotar des Hofgerichts Nikolaus Köppe vom 10.10.1654; Auszug aus dem Schreiben des dänischen Hofmarschalls Adam Heinrich Pentz an Christian Ulrich Küssow vom 06.08.1654; Schreiben der Kl. an das Greifswalder Hofgericht vom 02.10.1654; von Notar Joseph Jacob von Behr ausgestellte Übergabebescheinigung für ein Tribunalsmandat vom 01.05.1654; Mitteilung des Rostocker Ratssekretärs Jacob Schoff an das Tribunal vom 18.10.1655; Mitteilung des Friedländer Rates an das Tribunal vom 16.10.1655; Mitteilung des Güstrower Rates an das Tribunal vom 18.10.1655; Mitteilung des Wolgaster Rates an das Tribunal vom 15.10.1655; Mitteilung des Rates von Alt Stettin an das Tribunal vom 13.10.1655; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. Gerdes vom 24.08.1655 und der Kl. für Dr. Scheffel vom 15.11.1666; Revision der Akten der Vorinstanz (o.D.), Akten des RKG 1623-1655
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1654 2. Tribunal 1654-1667
Kläger: (2) Hans und Christian Ulrich, Gebrüder von Küssow als Erben des verstorbenen Landrates und Prälaten Erasmus Küssow
Beklagter: Philipp Bruse als gemeinsamer Anwalt und Johann Christoph Sturtz als Curator bonorum der Gläubiger des verstorbenen Jacob Vieregge zum Vorwerk vor Lassan gesessen
Anwälte: Kl.: Lic. Balthasar Charisius (A), Dr. Caspar Wilcken (P), seit 01.08.1654: Dr. Joachim Zander (P), seit 1667 Dr. Anton Scheffel (P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0466