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Wismarer Tribunal - 01.22. 1. Kläger V

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0013
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Entschädigung für Besitz an mehreren Bauern
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2
Laufzeit: (1660-1699) 14.02.1699-10.04.1704
Fallbeschreibung: Kl. erhebt Ansprüche auf zwei Bauern und einen Käter, die früher nach Rosengarten, seit dem Tode ihres Mannes aber nach dem ihr gehörenden Gut Bietegast dienen. Auf diese Bauern erheben auch die Erben Nikolaus Baumans und die Witwe Peter von Brauns Ansprüche, die sich um Rosengarten streiten. Durch die Reduktion sind die Bauern dem Domanium zugeordnet worden und dienen erneut nach Rosengarten, die Reduktionskommission hat aber 1698 festgelegt, daß die Zinsen aus diesen Diensten an die Kl.in fallen sollen. Die Kl.in bittet das Tribunal, diesen Beschluß umzusetzen und einen Arrest auf die Zinsen zu legen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 24.02.1699 auf, sich zu dieser Klage zu äußern. Am 20.03. lehnt Eva Müller die Ansprüche ihrer Stiefmutter ab und stellt eigene, hohe Gegenansprüche an das Erbe ihres Vaters auf, die auf dem Gebrauch der zu Rosengarten gehörenden Güter Bietegast und Neuendorf beruhen. Das Tribunal fordert die Kl.in am 21.03. zur Erwiderung auf. Am 30.03. weisen die Erben Baumanns die Klage der Kl.in zurück, da die Entscheidungen der Reduktions- bzw. Liquidationskommission bereits rechtskräftig geworden sind, lehnen alle Forderungen an sie ab und verweisen sie an Eva Müller. Das Tribunal teilt der Kl.in dies am 03.04. zur Stellungnahme mit. Am 04.05. bekräftigt die Kl.in ihre Forderungen, weist die der Eva Müller zurück und fordert sie auf, dies vor dem Hofgericht entscheiden zu lassen. Das Tribunal fordert Eva Müller am 09.05. zur Erwiderung auf. An diesem Tag beschweren sich die Erben Baumanns darüber, daß die Erwiderung der Kl.in bisher nicht erfolgt sei. Am 16.05. weist die Kl.in den Vorwurf der Verjährung zurück und besteht auf ihren Forderungen gegen Baumanns Erben, die am 22.05. vom Tribunal zur Antwort aufgefordert werden. Am 20.06. weist Eva Müller die Forderungen der Kl.in erneut zurück und bittet um Aufhebung des Arrestes auf die Zinszahlung. Das Tribunal schließt am 21.06. die Beweisaufnahme in der Sache. Am 28.06. weisen Baumanns Erben die Ansprüche der Kl.in erneut zurück, auch in diesem Fall schließt das Tribunal am 30.06. die Beweisaufnahme. Am 11. und 21.09. bekräftigt die Kl.in ihre Forderungen auf Ausgleich für die Dienste der Bauern und des Kossäten und erreicht am 22.09. ein Mandatum arrestatorium an die Pommersche Kammer wegen des entsprechenden Anteils an der Pacht, dessen Erhalt diese am 12.10. bestätigt. Am 02.10.1699 und 16.01.1700 bittet Eva Müller um ein Urteil in der Sache, am 26.01.1700 fordert das Tribunal die Kl.in auf, sich wegen der Forderungen Eva Müllers binnen 6 Wochen zu erklären und erläßt den erbetenen Beschlag auf die Pachtgelder. Am selben Tag setzt es das Urteil in dem Fall zwischen der Kl.in und Baumanns Erben bis zu einem Urteil im Fall der Kl.in vs. Eva Müller aus. Am 08.03. bittet die Kl.in um Fristverlängerung, die sie am 09.03. erhält. Am 27.04. beschwert sich Eva Müller, daß die Kl.in immer noch nicht ihre Gegenargumente vorgetragen habe und bittet um Erneuerung des Mandates. Am 29.04. ergreift die Kl.in restitutio in integrum gegen das Tribunalsurteil und erneuert ihre Ansprüche gegen ihre Stieftochter Eva Müller. Am 10.06. und 06.07.bittet Eva Müller um Prozeßbeschleunigung, am 18.10.1700 bestätigt das Tribunal sein Urteil und verurteilt die Kl.in zur Übernahme der Kosten der Restitutionsinstanz. Am 22.01.1701 bittet Eva Müller, die Kl.in aufzufordern, sich wegen der Müllerschen Ansprüche an sie zu erklären, so wie ihr das am 26.01.1700 auferlegt worden war. Das Tribunal setzt der Kl.in am 24.01. eine 6wöchige Frist. Am 28.01.1701 bittet Dr. Anthon namens der Erben der kürzlich verstorbenen Kl.in um Fristverlängerung, die das Tribunal am 31.01. ablehnt. Am 11.03. bitten die Kl. erneut um Fristverlängerung, da sie sich untereinander über das weitere Vorgehen abstimmen müßten. Das Tribunal nimmt dies am 12.03. ad acta. Am 25.10. bittet Eva Müller erneut um eine Stellungnahme der Kl. zu ihren Ansprüchen an ihre verstorbene Mutter, das Tribunal setzt den Kl.n am 26.10. erneut 6wöchige Frist. Am 15.12. weisen die Kl. alle Forderungen der Eva Müller zurück und belegen dies mit umfangreichen Beweisen. Das Tribunal fordert Eva Müller am 19.12. zur Antwort auf und weist ihre am 20.12. gestellte Forderung nach einem Strafmandat über 300 Rtlr an Kl. wegen Einbringung ihres Schriftsatzes am 22.12.1701 zurück. Am 24.04.1702 bitten die Kl., die Beweisaufnahme zu schließen, da Eva Müller ihre Antwort nicht fristgemäß vorgetragen hat. Das Tribunal setzt E. Müller am 25.04. erneut 6wöchige Frist. Am 01.06. bittet diese um Fristverlängerung, die sie am 03.06. erhält. Am 31.08. bitten die Kl. erneut um das Ende der Beweisaufnahme, das Tribunal setzt der Bekl. am 02.09. erneut 6wöchige Frist. Am 04.09. begründet die Bekl. ihre Forderungen mit dem 1660 geschlossenen Vergleich mit ihrer Stiefmutter, das Tribunal fordert die Kl. am 05.09. zur Erwiderung auf. Am 27.10. bittet die Bekl. um Mahnung an die Kl. ihre Erwiderung vorzutragen und erhält diese am 30.10. Am 04.12. tragen die Kl. ihre Gegenargumente vor, das Tribunal schließt am 06.12.1702 die Beweisaufnahme. Am 23.01. und 24.04.1703 bittet die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 09.07.1703 werden die Parteien angwiesen. selbst oder durch Kommissare den "durch die Reduction an den Gütern Bitegast und Newendorff erlittenen Abgang" taxieren zu lassen und untereinander auszugleichen. Am selben Tag entbindet das Tribunals die Baumannschen Erben von den Ansprüchen der Kl. und hebt den von der Pommerschen Kammer angesetzten Beschlag auf die Pachtzahlungen aus dem Gut Rosengarten wieder auf. Am 23.08. und 08.10. bitten die Kl. um Fristverlängerung, um gegen die Urteile restitutio in integrum einlegen zu können, die sie am 28.08. und 13.10. erhalten. Am 27.08. erbittet auch Eva Müller Fristverlängerung, die sie am 28.08. erhält. Am 23.11. tragen die Kl. ihre Argumente gegen das Tribunalsurteil vor und bitten wegen der Zahlungsunfähigkeit der Eva Müller, diese zur Kautionsstellung zu veranlassen. Am selben Tag bitten sie um Fristverlängerung in ihrem Fall gegen Baumanns Erben, bis Eva Müller Kaution bestellt habe, die sie am 27.11. auf 3 Wochen erhalten. Am 18.12.1703 tragen die Kl. ihre restitutio gegen das Urteil im Fall gegen Baumanns Erben vor und bitten, den Arrest bei der Pommerschen Kammer auf die Pachtzahlungen aufrechtzuerhalten. Am 21.01.1704 bittet Eva Müller um Verwerfung des Rechtsmittels der Kl., am 07.04.1704 bestätigt das Tribunal sein Urteil in beiden Fällen.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Generalgouverneurs J. von Mellin an Kommissar M. Klinckowström vom 24.12.1698 und 26.01.1699; von Notar Heinrich Bernd aufgenommene Befragung des Christian Werdermann vom 10.03.1699; Auszug aus dem vom Tribunal vermittelten Vergleich wegen Rosengarten vom 28.05.1692; Auszug aus dem Vertrag zwischen Eva Müller und der Witwe Hinrich Müllers, Maria Veith, vom 20.05.1661; Aufstellung über Untertanen des Gutes Rosengarten, die in Bietegast und Neuendorf gedient haben vom 14.-17.10.1695; Erklärungen der Maria Veith vom 18.02. und 23.03.1660; Tribunalsurteil in Sachen Peter von Braun, Appellanten vs. Johann Friedrich Koch, Appellaten in pcto exhibendorum documentorum vom 08.05.1671; Urteil der Kgl. Reduktionskommission vom 06.06.1694; Auszug aus dem vor dem Tribunal geschlossenen Vergleich vom 28.05.1696; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Anthon vom 18.09.1699; von den Stralsunder Notaren Conrad Stem bzw. Hinrich Gesterding ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 12.02.1701 bzw. 24.12.1700; Auszug aus dem Kommissionsprotokoll zwischen Maria Veith und Eva Müller in pcto hereditatis vom 31.07.1660; Auszug aus Erbvertrag vom 01.08. und 19.09.1660; Register über Einnahmen und Ausgaben der Maria Veith für 1660; Auszüge aus Kommissionsprotokollen vom 08.06.1661 und 26.02.1664; Quittung Peter von Brauns vom 23.03.1660; Vergleich zwischen Maria Veith und Eva Müller vom 01.08.1660; Urteile des Stralsunder Ratsgerichts vom 12.09.1665 und 07.11.1702; Empfangsbestätigung des Stralsunder Protonotars J.H. Charisius vom 19.09.1702
Instanzenzug: 1. Tribunal 1699-1700 2. Tribunal 1700-1703 3. Tribunal 1703-1704
Kläger: (2) Maria Veith, Witwe des Stralsunder Bürgermeisters Johann Friedrich Coch, vorher Witwe des Hinrich Müller zu Stralsund, seit 28.01.1701 die Erben der Maria Veith
Beklagter: Erben des Nicolaus Baumann zu Stralsund und Eva Müller, Witwe des Peter von Braun
Anwälte: Kl.: Hermann Bernd Wulfrath (A), Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Joachim Schwartze (A), Dr. Joachim Köckert (P), seit 20.06.1699 Dr. David Gerdes (P) für Eva Müller, seit 22.01.1701: Dr. Adam von Bremen (P); Dr. David Gerdes für Baumanns Erben

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0013


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0087
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 299
Laufzeit: (1771) 26.11.1771-17.10.1774
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 26.11.1771 und 03.01.1772 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Konsistorialurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 27.11.1771 legt Kl. am 07.01.1772 seinen Schriftsatz vor und beschwert sich darüber, daß durch die Schuld des Verwalters Braun ein Vergleich über die Rückzahlung von Schulden scheitert, die der Kl. beim Vater des Verwalters, dem Braun zu Katzow hat. Der Kl. queruliert gegen das Urteil des Konsistoriums, da das Gericht die Forderung des Bekl. für gerechtfertigt anerkannt hat, obwohl keine förmliche Obligation existiert und die Bedingungen des Schuldscheins teilweise nicht erfüllt wurden. Am 17.10.1774 weist das Tribunal die Querulation ab.
Prozessbeilagen: (7) vom Wolgaster Notar Carl Friedrich Berlin aufgenommene Appellation vom 21.10.1771; Konsistorialurteil vom 11.10.1771; Auszug aus Protokoll der Verhandlung im Konsistorium vom 20.11.1771
Instanzenzug: 1. Konsistorium 1771 2. Tribunal 1771
Kläger: (2) P.J. Völtz, Pastor zu Hohendorf
Beklagter: Joachim Dietrich v. Braun zu Katzow und Jochen Gustav von Braun, Verwalter zu Ziemitz
Anwälte: Kl.: Johann Theodor Köppen (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0087


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0146
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung der Prozeßkosten
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 400
Laufzeit: (1729-1735) 31.10.1743-04.06.1744
Fallbeschreibung: Der Bekl. war in Fall Nr. 0142 dazu verurteilt worden, Teile der Kosten des Tribunalsprozesses in 1. Instanz zu übernehmen, die Kl. legen die entsprechenden Nachweise vor, bitten um Prüfung und Zahlungsanweisung. Am 07.01.1744 bitten die Kl. um Prüfung der Prozeßkosten und Erteilung eines entsprechenden Mandates an Bekl., das am 24.01. ergeht. Am 06.03. und 16.04. bitten die Bekl. um Fristverlängerung zur Erwiderung, die sie am 07.03. und 18.04. erhalten. Am 22.04. bemängeln die Bekl. die Kosten als überzogen und bitten um kritische Prüfung. Am 28.04.1744 moderiert das Tribunal die Gesamtrechnung zu 286 Rtlr 26 s und weist die Bekl. zur Bezahlung an. Am 02.06. bitten die Kl. um Vollstreckung des Mandates, am 02.06.1744 setzt das Tribunal den Bekl. erneut eine 6wöchige Frist und droht die Vollstreckung an.
Prozessbeilagen: (7) Advokaturrechnung 1729-1735 (133 Rtlr 6 s); "Designation was ich Georg Ulrich von Dechow in der Lentershäger Sache contra den Herrn Capitain von Thun ausgegeben" (181 Rtlr 16 s); Prozeßkosten des Landmarschalls Baltzer Carl von Dechow (232 Rtlr 3 s); Prokuratirgebühr von Moevius Völschow vom 16.12.1729 (18 Rtlr 44 s), von Dr. Heinrich Tanck vom 16.07.1734 (13 Rtlr 18 s), von Dr. Schlaff (o.D.) (26 Rtlr 44 s);
Instanzenzug: 1. Tribunal 1743-1744
Kläger: (2) Vettern von Dechow
Beklagter: Erben des Kapitäns Otto Christian von Thun zu Schlemmin
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Daniel Schlaff (P) Bekl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0146


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0256
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Übertragung des Gutes Stormstorf
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 449
Laufzeit: (1750) 01.06.1750-15.07.1750
Fallbeschreibung: Der Kl. hat von der Familie von Dechow das Lehnsrecht für die ihnen zustehenden 2,5 Hufen in Stormstorf gekauft und will nun das Gut ebenfalls kaufen, hat aber von den Gebrüdern von Goeben gehört, daß sie es gegen Bezahlung von 525 fl. an den Bekl. abliefern sollen. Der Kl. argumentiert gegen die Übertragung an Behr und will das Gut lieber direkt von den Gebrüdern von Goeben kaufen, weshalb er um ein Mandat an sie bittet, das ihnen verbietet, das Gut an Carl August von Behr auszuliefern. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 09.06.1750 und fordert v. Behr zur Erklärung auf. Am 10.07. wehrt sich C.A. v. Behr gegen das Mandat und bittet, dieses aufzuheben und ihm das Gut gegen Bezahlung des festgelegten Preises zu überlassen. Er hat bei der Landesregierung Protest gegen die Belehnung des Kl.s eingelegt, da er als Interessent nicht dazu gehört worden ist. Am 14.07. hebt das Tribunal das erteilte Mandat an die Gebrüder von Goeben wieder auf und verweist den Kl. wegen des Lehnsrechts an sein "forum competens".
Prozessbeilagen: (7) Auskunft des Registrators der Kgl. Pommerschen Lehnskanzlei in Stralsund über die Lehen der Familie von Dechow vom 15.05.1750; Bestätigung der Kgl. Pommerschen Landesregierung über Abtretung der Lehen Stormstorf und Ravenhorst durch Landmarschall Balthasar Carl von Dechow an den Kl. vom 10.04.1750; Vertrag zwischen dem Kl. und B.C. v. Dechow über Übertragung der Lehnsgerechtigkeit in Stormstorf und Ravenhorst vom 25.03.1750; Bestätigung der Kgl. Pommerschen Landesregierung über Belehnung des Kl.s mit Stormstorf und Ravenhorst vom 27.04.1750; Bestätigung der Kgl. Pommerschen Landesregierung über eingelegten Protest des C.A. v. Behr gegen die Belehnung des Kl.s vom 17.06.1750
Instanzenzug: 1. Tribunal 1750
Kläger: (2) Johann Jochim von Völschow, Kgl. Amtshauptmann von Loitz
Beklagter: Gebrüder von Goeben sowie der kaiserl. Kammerherr Carl August von Behr
Anwälte: Kl.: Georg Samuel Lange (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Peter Matthias Haselberg (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) für Behr

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0256


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0358
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Ausstellung einer Kaufbestätigung
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 501
Laufzeit: 28.08.1786-.09.01.1787
Fallbeschreibung: Die Kläger wollen sich gemeinschaftlich mit dem Gut Schlechtmühl belehnen lassen und benötigen für ihren Antrag an die Lehnskanzlei eine Bescheinigung über den erfolgten Kauf, die sie vom Tribunal erbitten. Der Bescheid des Tribunals erhellt nicht, da auf ein Protokoll extrajudiciale vom 23.09.1786 verwiesen wird, das der Akte nicht beiliegt. Am 02.01.1787 bitten die Kl. erneut um einen Bescheid auf ihre Supplik und erhalten diesen am 09.01.1787.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1786
Kläger: (2) Lorenz Gustav Vollrath von Hesse für sich und seine Mitkäufer des Gutes Schlechtmühl, den Leutnant Philipp von Hesse und Friedrich von Wunsch auf Crimvitz
Beklagter:
Anwälte: Kl.: Johann Christian Pommeresche (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0358