- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 05.12.2024
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 06. 1. Kläger F ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0363 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Besitz eines Hauses Alte Signatur: Wismar B 235 (W B 6 n. 235) Laufzeit: 01.10.1738, 26.01.1740-12.03.1740 Fallbeschreibung: Kl. reklamiert den Besitz eines Hauses in der Papenstraße für die schwedische Krone, da diese es dem Fiskal am Tribunal, Dr. Adam von Bremen, einst überlassen hatte. Seine Neffen, die Bekl., sowie die von ihnen angenommene Mieterin haben das Haus über Jahre verkommen lassen und sollten es auf keinen Fall zurückerhalten, weshalb Kl. dafür plädiert, den Käufer des Hauses, den Tischler Martin Witte, solange im Haus wohnen zu lassen, bis die schwedische Krone über das weitere Schicksal ihres Eigentums entschieden hat. Am 26.01.1740 fordert das Tribunal Kl. zur Stellungnahme zur Forderung des Bekl. auf (siehe Nr. 0362). Am 11.03.1740 fordert Kl. von Bekl. eine Kaution für den Fall, daß diese das Haus erhalten sollten und erklärt erneut, daß das Haus kgl. Eigentum sei und bis zu einer Erklärung der schwedischen Krone alles nur vorläufigen Charakter habe. Das Tribunal nimmt diese Erklärung ad acta, weiteres erhellt nicht. Instanzenzug: 1. Tribunal 1738, 1740 Kläger: (2) Fiskal des Tribunals Beklagter: Carl von Bremen für sich und seine Brüder
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0363 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0383 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Organisation des Fuhrwesens Alte Signatur: Wismar B 252 (W B 7 n. 252) Laufzeit: 17.10.1744-31.10.1744 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. um Fristverlängerung vom 17.10. und der Bekl. auf Befristung vom selben Tag, fordert das Tribunal Kl. am 19.10. auf, binnen 8 Tagen ihren Schriftsatz einzureichen. Am 26.10. tragen Kl. vor, daß Bekl. in ihre alten Rechte bei Post und Transport eingegriffen hätten. Bis zum Nordischen Krieg hätten Kl. in einer bestimmten Reihenfolge Aufträge vom Postkontor zum Transport von Reisenden und Waren erhalten, im Krieg seien ihre Pferde abgeschafft worden, nun wollte der Rat das Reihefuhrwesen" wieder einrichten, Bekl. forderten aber, daran beteiligt zu werden. Nachdem man sich vor dem Gewett bereits auf die hälftige Gründung einer Fuhrkompanie geeinigt hatte, fordern Bekl. für sich das alleinige Recht, die lukrativen Fuhren durchführen zu dürfen und werden durch den Rat darin bestärkt. Kl. appellieren daher an das Tribunal, erinnern an ihre alten Rechte und bitten, an den Fuhren weiterhin beteiligt zu werden. Am 30.10. beauftragt das Tribunal den Rat, Kl. weiterhin an den Fuhren zu beteiligen, sobald Kl. die Voraussetzungen dazu geschaffen haben. Prozessbeilagen: (7) Urteil des Ratsgerichts vom 05.09.1744; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 08.09.1744; Gewettsprotokolle vom 08. und 22.07.1744, Ratsgerichtsprotokoll vom 08.08.1744 Instanzenzug: 1. Gewett 1744 2. Ratsgericht 1744 3. Tribunal 1744 Kläger: (2) Johann Hinrich Alwart, Hans Hinrich Edler, Jochim Böckel und Hans Adam Schröder, Bauern zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Friedrich Frick, Georg Hartwig Deutsch und andere Bürger ersten Standes (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Christian Daniel Schlaff (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0383 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0394 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Strafgeld Alte Signatur: Wismar B 255 (W B 7 n. 255) Laufzeit: 13.02.1751-26.04.1751 Fallbeschreibung: Kl. erinnert daran, daß Ernst Wilhelm Bartels und dessen Anwalt am 15.12.1750 zu je 4 Rtlr Strafzahlung verurteilt worden sind (0392), diese aber bisher noch nicht bezahlt haben. Da beide unter mecklenburgischer Jurisdiktion stehen und die Eintreibung des Geldes damit problematisch ist, bittet Kl. um eine Zahlungsaufforderung an den Nebenbekl. als Bürgen Bartels und erhält diese am 16.02.1751. Am selben Tag fordert Kl. vom Anwalt Bartels aus dem Prozeß 0388 8 Rtlr Strafgeld und erhält auch dafür am 16.02. ein entsprechendes Mandat. Am 31.03. wehrt sich Bekl. gegen diese Forderung, da er zwar für Hans Jacob Bartels, nicht aber für dessen Kinder gebürgt habe und bittet, ihn von dem Mandat zu entbinden. Das Tribunal fordert Bekl. am 26.04.1751 auf, sich dazu zu äußern, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Prokuratur- und Prozeßkostenrechnung des Kl.s vom 13.02.1751; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für zwei Mandate vom 20.02.1751 Instanzenzug: 1. Tribunal 1751 Kläger: (2) Fiskal des Tribunals Beklagter: Ernst Wilhelm Bartels, Pächter zu Goldberg bzw. dessen Bürge Anthon Matthias Schwartzkopf, Kaufmann zu Wismar als Nebenbekl. Anwälte: Nebenbekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0394 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0424 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung eines Hauses Alte Signatur: Wismar B 274 (W B 7 n. 274) Laufzeit: 29.12.1751-02.05.1752 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 29.12.1751 um Fristsetzung an Kl. zur Einbringung seines Schriftsatzes erläßt das Tribunal am 08.01.1752 ein Mandat an Kl., binnen 3 Wochen seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vorzutragen. Nach der Flucht des Deutsch wurde dessen Gasthaus, das Posthorn", für 2.205 Rtlr an Kl. verkauft, Kl. einigt sich jedoch mit den meisten Gläubigern des Deutsch darauf, das Geld erst auszuzahlen, wenn der Konkursprozeß beendet ist und die Konkursmasse verteilt wird. Bekl. fordern vor dem Rat hingegen sofortige Bezahlung und erreichen diese in zwei Instanzen, weshalb Kl. an das Tribunal appelliert, die Zustimmung der Gläubiger vorweist und um Berichtigung des Urteils bittet. Das Tribunal lehnt den Antrag am 28.04.1752 ab. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 15.12.1751, 14.04.1752; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 24.12.1751 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1751 2. Ratsgericht 1751 3. Tribunal 1751-1752 Kläger: (2) Franz Ludwig Barckey, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: N N Flohr und N N Kravel als Vormünder beim Konkurs des Gastwirts Georg Hartwig Deutsch zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0424 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0524 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Auswahl von Zeugen in Prozeß Alte Signatur: Wismar B 332b (W B n. 322b) Laufzeit: (1778-1779) 09.02.1779-20.03.1779 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Bekl. um Nichtberücksichtigung der Appellation vom 09.02. und vom 12.02. um Fristverkürzung zum Einreichen der Appellation, ergeht am 13.02. das Mandat an Kl., seinen Schriftsatz binnen 8 Tagen einzureichen. Am 22.02. erbittet Kl. Fristverlängerung und erhält diese am 24.02. Am 25.02. bittet Bekl., die Appellation wegen Fristüberschreitung für verfallen zu erklären, wird aber auf das Dekret des Tribunals vom Vortag verwiesen. Am 01.03. erklärt Bekl., von Kl. nicht über Fristverlängerung informiert worden zu sein und erbittet Prozeßkostenerstattung, das Tribunal fordert Kl. am 02.03. zur Erwiderung auf. Am 03.03. legt Kl. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Bekl. hatte einen Knecht der Schwester des Kl.s vor Gericht vertreten und dabei die Familie Bahlemann beleidigt, weshalb er von Kl. zur Rede gestellt wird. Deshalb verklagt Bekl. Bahlemann vor dem Ratsgericht wegen Gewalt auf offener Straße und Beleidigung. Das Gericht fordert Beweise, Kl. lehnt einige der von Bekl. angebotenen Zeugen ab. Da das Ratsgericht sie trotzdem anhören will, appelliert Kl. an das Tribunal, das den Rat am 19.03.1779 auffordert, sothane Beschwerde von selbst zu heben." Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 07.10. und 10.12.1778, 06.01.1779; Suppliken des Kl.s an den Rat vom 31.12.1778, 06. und 21.01., 01.02.1779; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 16.01.1779; von Tribunalspedell C.G. Wolf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 15.02.1779; Prozeßkostenaufstellungen des Bekl. vom 25.02., 01.03.1779; Articuli Probatoriales des Bekl. für die Zeugen Amtmann Schmidt von Bruel, Kaufdiener Römer, Advokat Schultesius und Hinrich Daniel Krohn Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1778-1779 2. Tribunal 1779 Kläger: (2) Johann Anton Bahlemann, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Wilhelm Fürchtnicht, Advokat am Tribunal (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P) Bekl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0524 |
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